Erleichterungen für kleine Franchisenehmerunternehmen

Unsere gestern gestartete Blog-Reihe zum Thema Tipps und Tricks zu Gründungen in Deutschland, setzt sich heute mit der Stellung von Kleinunternehmen und deren gesetzlichen Erleichterungen auseinander.

Erleichterungen für Kleinunternehmen

Wichtiger Baustein der Infrastruktur für Gründungen hierzulande sind gesetzliche Erleichterungen für Kleinunternehmen und vereinfachte Anforderungen bei Gründung und Unternehmensführung. Diese Regelungen sind im Kleinunternehmerförderungsgesetz festgeschrieben und gelten auch für die Unternehmen von Franchisenehmern. Die wichtigsten Regelungen sind:

I. Umsatzsteuerbefreiung

Keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen Unternehmen, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr zuzüglich der darauf entfallenden Steuern nicht höher als 17.500 Euro war und deren Umsatz im laufenden Kalenderjahr zuzüglich der darauf entfallenden Steuern voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein wird.

II. Befreiung von doppelter Buchführung

Kleinunternehmer dürfen eine so genannte einfache Buchführung betreiben, wenn sie nicht als Kaufleute gelten, nicht im Handelsregister eingetragen sind und die Grenzen für Umsätze, Gewinne und so genannte Wirtschaftswerte nicht überschreiten:

  • Umsätze: 600.000 Euro
  • Gewinn aus Gewerbebetrieb: 60.000 Euro

III. Einnahme-Überschuss-Rechnung

Kleinunternehmen, die die oben genannten Grenzen nicht überschreiten, brauchen ihren Gewinn nur durch eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung auf einem amtlichen Vordruck zu ermitteln. Kleinunternehmerförderungsgesetz Bundesgesetzblatt

Förderangebote für Franchisenehmer bei der Unternehmensgründung

BMWi veröffentlicht die neue „GründerZeiten“

Die „GründerZeiten“ ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) herausgegebenes Beratungsjournal für Unternehmensgründer. Unabhängig von der grundsätzlichen Bewertung, ob Deutschland ein gründerfreundliches Land ist oder nicht – der DFV hat sich hierzu ausgiebig in vorherigen Blog-Beiträgen mit dieser Thematik auseinandergesetzt – gibt das Journal einen guten Überblick über den aktuellen Status Quo der Gründerbedingungen in Deutschland. In den nun folgenden Blog-Beiträgen möchten wir über einzelne Herausforderungen berichten, die es gerade bei der Unternehmensgründung im Franchising zu beachten gilt.

Der starke Partner eines sich in der Gründung befindlichen Franchisenehmers ist der Franchisegeber. Dieser steuert das Know-how (seine Markterfahrung) zum Aufbau eines funktionierenden Geschäftsbetriebes bei. Dennoch ist auch der Franchisenehmer in seiner Eigenverantwortung als selbständiger Unternehmer gefordert. Hierbei können Förder- und Beratungsprogramme eine effektive Hilfe darstellen und genau hiermit setzt sich der erste Beitrag in dieser Reihe mit auseinander.

Förderangebote

I. Beratung vor der Gründung

Eine Reihe von Bundesländern bietet Zuschüsse zu Beratungskosten an: für kostenpflichtige Beratungen durch Unternehmens- bzw. Existenzgründungsberater zur Vorbereitung einer Gründung. Kontaktadressen: www.existenzgruender.de

II. Investitionsförderung

Finanzielle Förderhilfen für Gründer speisen sich weitgehend aus ERP-Mitteln. Wichtige Förderprogramme des Bundes für Gründer sind:

  • ERP-Gründerkredit-StartGeld
  • ERP-Gründerkredit-Universell
  • ERP-Kapital für Gründung
  • Bürgschaftsbank
  • Mikrokreditfonds Deutschland
  • Mikromezzaninfonds Deutschland
  • EXIST-Gründerstipendium
  • ERP-Startfonds
  • High-Tech Gründerfonds
  • Gründungszuschuss (der Bundesagentur für Arbeit)

Weitere Informationen: www.foerderdatenbank.de

III. Ziele der Gründungsförderung

Je nach Programm verfolgt die Förderung einen ganz bestimmten Zweck:

  • Sicherung des Lebensunterhalts: Beim Übergang aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit können Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zum Lebensunterhalt sowie zur sozialen Absicherung in der Gründungsphase beitragen.
  • Besserer Zugang zu Krediten: Eigenkapital ist der Schlüssel zu Fremdkapital. Das KfW-Förderprogramm „ERP-Kapital für Gründung“ bietet daher an, Lücken beim so genannten Haftkapital des Unternehmens zu schließen.
  • Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung: Förderkredite – zuweilen mit tilgungsfreien Anlaufjahren wie der ERP-Gründerkredit-Universell – können für die Investitions-und Betriebsmittelfinanzierung genutzt werden. Für kleine Vorhaben mit einem Kapitalbedarf bis 100.000 Euro gibt es den ERP-Gründerkredit-StartGeld.
  • Wagniskapital: Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer bieten Beteiligungen an. Das tun auch die Geldgeber, die Venture Capital vergeben und im Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften oder dem Business Angels Network Deutschland zusammengeschlossen sind: allerdings mit höheren Renditeerwartungen.

Sicherheiten

Viele Kreditnehmer können keine oder nur zu geringe Sicherheiten anbieten. Einige Förderprogramme können auch ohne bankübliche Sicherheiten in Anspruch genommen werden: z. B. ERP-Gründerkredit-StartGeld; Kleinkredite aus dem Mikrokreditfonds Deutschland.

Bürgschaften

Mangelt es beim Kreditnehmer an ausreichenden Sicherheiten, können Bürgschaften der Bürgschaftsbanken in den Bundesländern weiterhelfen.

Die Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes verschafft einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union und stellt zugleich detaillierte Informationen zu den konkreten Förderkriterien und Antragsmodalitäten zur Verfügung: www.foerderdatenbank.de

Bericht aus Berlin: BMWi, EIF und KfW starten neue Instrumente für mehr Risikokapital in Deutschland

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi hat heute gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) und der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) Startschuss für zwei neue, großvolumige Instrumente für mehr Risikokapital in Deutschland gegeben: Der Fonds ‚coparion‘ hat ein Volumen von 225 Mio. Euro und richtet sich an Unternehmen in der Start-up- und frühen Wachstumsphase. Die ERP/EIF-Wachstumsfazilität hat ein Volumen von 500 Mio. Euro und soll großvolumiges Wachstum ermöglichen. Mit diesem Angebot wird der Standort Deutschland für Wagniskapital attraktiver.

Hintergrund

Der Deutsche Franchise-Verband (DFV) e.V. hat sich in den vergangen Jahren klar zu alternativen Finanzierungsformen positioniert und u.a. sich im Rahmen der des Kleinanlegerschutzgesetztes positioniert. Denn Gründer, darunter viele Franchisegründer, setzen neue Ideen in die Praxis um und schaffen Arbeitsplätze. Doch der deutsche Wagniskapitalmarkt ist im Verhältnis zu der Wirtschaftskraft immer noch zu klein. Daher müssen die Rahmenbedingungen verbessert und der deutsche Standort für Wagniskapital attraktiver gemacht werden. Dies benötigen Franchisesysteme, um ihre innovativen Ideen auf den Markt bringen zu können. Auf Grund dieser Notwendigkeit wurde dieser neue Hebel von BMWi, EIF und KfW entwickelt, um das Finanzierungsangebot zu erweitern und mehr privates Kapital zu mobilisieren.

Fonds ‚coparion‘

Nachdem die KfW im letzten Jahr zusammen mit dem ERP-Sondervermögen mit dem Förderinstrument „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ bereits erfolgreich als Fondsinvestor in den Wagniskapitalmarkt zurückgekehrt ist, gehen beide Partner mit dem Ko-Investitionsfonds ‚coparion‘ jetzt den nächsten Schritt. Der Fonds wird sich, als eigene Gesellschaft, geführt von einem erfahrenen Managementteam, direkt an innovativen Start-ups und jungen Technologieunternehmen beteiligen. Er löst damit das Neugeschäft des ERP-Startfonds ab, der dieses Geschäft bisher aus der KfW heraus getätigt hat. ‚coparion‘ hält an dem bewährten Prinzip fest, sich an einem Unternehmen immer zusammen mit einem privaten Leadinvestor zu beteiligen, der Kapital in mindestens gleicher Höhe und zu gleichen wirtschaftlichen Konditionen zur Verfügung stellt. Mit dem Fondsvolumen von 225 Mio. Euro kommt innovativen jungen Unternehmen so Kapital in Höhe von rund 450 Mio. Euro zugute. ‚coparion‘ wird damit ein wichtiger Akteur auf dem deutschen Wagniskapitalmarkt sein.

Ein Papier mit näheren Erläuterungen zur Funktionsweise der Instrumente finden Sie hier: Risikokapital in Deutschland

BMWi veröffentlicht Studie zu digitalen Produktions- und Arbeitsprozessen im Mittelstand

Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse

Die Wirtschaft und insbesondere die Franchisewirtschaft erfährt tiefe Umbrüche: Produkte mit maßgeschneidertem Design, kleinste Stückzahlen und schnelle Lieferung werden zunehmend Standard. In dieser 4.0-Welt kommunizieren Maschinen, Dienstleister, Produkte und Abnehmer von der Produktplanung bis hin zum Service über alle Stufen der Wertschöpfung hinweg. Wissen über Chancen und Geschäftsmöglichkeiten digitaler Prozesse ist insbesondere im Mittelstand bisher noch wenig verbreitet.

Eine aktuelle, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellte Studie, „Erschließen der Potenziale von Industrie 4.0 für den Mittelstand“ verdeutlicht den Handlungsbedarf an Informationsvermittlung, an Sensibilisierungsmaßnahmen sowie an fachlicher Begleitung und Mobilisierung des Mittelstandes

Machen Sie Gebrauch davon: Förderinitiative „Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“

Wie in unserem vorherigen Blog-Beitrag berichtet unterstützt die Initiative „Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“ den Mittelstand und das Handwerk bei Digitalisierung, Vernetzung und Einführung von Industrie 4.0-Anwendungen. Die „Mittelstand 4.0-Agenturen“ bearbeiten übergreifende Digitalisierungsthemen wie Cloud-Computing, Kommunikation, Handel und Prozesse und werden diese mittels Multiplikatoren in die Breite tragen. Die „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren“ werden Unternehmen sensibilisieren, informieren, qualifizieren und ihnen praxisnah konkrete Anschauungs- und Erprobungsmöglichkeiten bieten.

Förderprogramm EXIST: neue Gelder bewilligt – auch Franchisesysteme können davon profitieren

Das Förderprogramm für Gründerkultur an Hochschulen

Das Förderprogramm EXIST geht in eine neue Runde. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird die Förderung von 11 Universitäten, die sich erfolgreich am Wettbewerb „EXIST-Gründungskultur – Die Gründerhochschule beteiligt haben, verlängern. Insgesamt stellt das BMWi für die nächste Förderrunde nahezu 8 Millionen Euro bereit.

EXIST

Eine moderne Volkswirtschaft wie Deutschland steht täglich im internationalen Wettbewerb um die besten Ideen. Entscheidend dabei ist die Fähigkeit einer Gesellschaft, den Transfer von Spitzenleistungen aus der Wissenschaft hinein in neue Produkte und Dienstleistungen schnell und effektiv umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Fortentwickelung ideengebender Franchisesysteme. Denn innovative Start-ups besitzen eine Schlüsselrolle, diese neuen Ideen aus dem Hochschulumfeld in die Wirtschaft und damit auch in die Franchisewirtschaft zu bringen. Dabei soll das Förderprogramm EXIST einen wichtigen Beitrag leisten, die Gründungsbereitschaft von Studierenden und Wissenschaftlern nachhaltig zu erhöhen und sie auf ihrem Weg in die Selbständigkeit zu unterstützen.

Hintergrund

Die modifizierten Förderbedingungen bei EXIST haben sich nach einem Jahr deutlich auch in den Bewilligungszahlen niedergeschlagen. Mehr als 220 Gründungsvorhaben pro Jahr werden mit EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer unterstützt. Dabei handelt es sich in der Regel um besonders innovationsstarke potenzielle Start-ups mit hohem Wachstumspotenzial.
Die jetzt verlängerten Vorhaben aus dem Wettbewerb „EXIST-Gründungskultur- Die Gründerhochschule“ sollen auch künftigen Gründern vor Ort eine maßgeschneiderte Unterstützung an ihrer jeweiligen Hochschule sichern. Neben Freiburg werden in den nächsten Tagen auch die Förderungen für folgende Universitäten verlängert:
Weitere Informationen zum Förderprogramm EXIST finden Sie unter: www.exist.de

In der deutschen Politik haben Gründer kaum noch eine Lobby

Immer weniger Menschen machen sich selbstständig

Der erst kürzlich veröffentlichte Sachstandsbericht der Bundesregierung zum Gründungszuschuss wirft viele Fragen auf und macht die widersprüchlichen Aussagen der Politik deutlich.

CDU/CSU und SPD haben vor der Wahl angekündigt, das Gründungsklima verbessern zu wollen. Doch seit vier Jahren sinkt die Zahl der gewerblichen Gründungen stetig. So lagen sie im ersten Halbjahr 2013 noch bei 174.000. Im darauffolgenden Halbjahr sanken diese jedoch um 9.900, auf 164.100 Unternehmensgründungen. Dies belegen die aktuellen Zahlen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM). Die Politik belässt es bei Absichtserklärungen, die Gründerkultur in Deutschland zu stärken. Konkrete Strategien oder Maßnahmen hierzu bleiben aber bisher aus.

Eine Bestandsaufnahme

Bis Ende 2011 bestand für Unternehmensgründer aus der Arbeitslosigkeit ein Anspruch auf Förderung mittels Gründungszuschuss. Der Gründungszuschuss hat die Funktion Gründern aus der Arbeitslosigkeit heraus finanziell unter die Arme zu greifen und deren anfänglichen finanziellen Engpässe für den eigenen Lebensunterhalt Sorge zu tragen zu überbrücken. Durch die Umwandlung der Leistung in eine Ermessensleistung lehnt die Bundesagentur für Arbeit Anträge seit Anfang 2012 regelmäßig ab. Dies führte damit zu einem Rückgang der Bewilligungen von bis zu 85 % in den letzten zwei Jahren. Im Dezember 2014 wurde nun ein Tiefstand der Antragsbewilligungen erreicht. Aus den von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Zahlen geht hervor, dass 25 Prozent weniger Anträge zum Gründungszuschuss bewilligt wurden, als im Dezember des Jahres zuvor.

Keine Strategie

Mitnahmeeffekte sollten verringert und Chancengründungen gefördert werden – das war die Kernaussage der damaligen Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) als Sie das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ vorgelegt hatte. Nun bestätigt der Sachstandsbericht, dass das Beschriebene nicht jedoch im Fokus stand sondern haushälterische Sparvorgaben durchgesetzt werden sollten. Es sollten die Ausgaben für die Gründerförderung von 1,9 Milliarden Euro im Jahr auf unter 500 Millionen Euro gesenkt werden. Letzteres ist in jedem Fall gelungen, wie der Bericht bestätigt. Im Jahr 2014 gaben Arbeitsagenturen und Jobcenter nur noch 315 Millionen Euro dafür aus. Ebenso stark sank die Zahl der Geförderten: Waren 2010 noch 146.500 Arbeitslose neu ins Gründerprogramm eingestiegen, waren es 2012 nur noch 20.300. Im Jahr 2014 hat sich die Zahl leicht auf 31.500 erhöht.

Auch die Erreichung des vorgetragenen Ziels der effizienteren Mittelvergabe lässt zweifeln. Mehr als 57 Prozent der Geförderten gaben an, dass sie sich auch ohne die Hilfe selbständig gemacht hätten. Das sind 10 Prozentpunkte mehr als vor der Reform. Weitere 22 Prozent gaben sogar an, sie hätten sich nur arbeitslos gemeldet, um den Zuschuss zu erhalten. Interessant ist auch zu sehen, dass nur noch ein Bruchteil derer, die zu Gründern werden, die Hilfe nutzt: Einst machten 62 Prozent der vorher arbeitslosen Gründer davon Gebrauch, nun sind es noch 22 Prozent. Die Bürokratische Hürden sowie mangelnde Gründerkompetenz bei Arbeitsvermittlern scheinen Barrieren zu sein. Arbeitslose haben derzeit keinen Rechtsanspruch auf Förderung mehr. Nur der Arbeitsvermittler kann eine Fortsetzung der Förderung bewilligen.

Der Widerspruch

Der damals nicht ausgesprochene Spar- und Kürzungswille ist monetär in Gänze eingetreten – die Förderausgaben gingen rapide zurück. Der damals eigentlich propagierte Zweck des effizienteren Einsetzens von Förderungsmitteln ist kolossal gescheitert.

Nach 19 Monaten beschäftigen ca. 1/3 der Existenzgründer durch ihre Selbstständigkeit unmittelbar mindestens einen Mitarbeiter und im Schnitt hat jeder Gründer zwei Vollzeitmitarbeiter (Durchschnitt Ost-/ Westdeutschland; Frau/ Mann). Darüber hinaus gibt es keine fundierten Nachweise, dass bei der Erfolgsbeurteilung ein Unterschied zwischen Not- und Chancengründung gemacht werden sollte. Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ( IAB ) hätten 45% der Befragten sich nicht ohne den Gründerzuschuss (GZ) selbstständig gemacht. Ebenso interessant ist, dass knapp 47% die Gründung zwar ohne den Gründungszuschuss gewagt hätten, jedoch 19% rückwirkend betrachtet feststellen, dass sie ohne den Gründungszuschuss das erste halbe Jahr nicht überstanden hätten.

Faktencheck: das Gründerland Deutschland wird propagiert, die Zahlenlage sieht anders aus

– Im Jahr 2014 wurden rund 124.000 Betriebe neu gegründet, was jedoch 3,7% weniger als im Vorjahr sind
– Die neugegründeten Kleinunternehmen gingen um 11,5% auf rund 211.000 zurück
– Neugründungen von Nebenerwerbsbetrieben lagen im Jahr 2014 mit 251.000 0,9% über dem Vorjahreswert
– Die Anzahl der Gewerbeabmeldungen sank zum Vorjahr um 0,4% auf ca. 693.000, wobei hierunter auch Betriebsübergaben, Umwandlungen und Fortzüge zu fassen sind
– Der Rücklauf der Unternehmensgründungen wird auch nur zu einem geringen Teil durch den Anstieg der Nebenerwerbsgründungen kompensiert, da diese meist keine Arbeitsplätze schaffen bzw. nur einen geringen Anteil zur Stärkung des Wettbewerbstandortes Deutschland haben.

Fazit

Der Gründungszuschuss kann ein überaus effektives Mittel sein, um die Gründungskultur zu unterstützen und zu stärken. Gerade eine sichere Finanzierung des Unternehmensaufbaus in der Startphase, ist entscheidend für die Nachhaltigkeit des Unternehmens. Regelmäßig werden rechtswidrige Ablehnungsbescheide durch die Gerichte festgestellt und machen auch dadurch den unhaltbaren Zustand der aktuellen Rechtslage deutlich. Durch die nicht durchdachten fehlehrhaften politische Entscheidungen bleiben viele Ideen und Unternehmen auf der Strecke.

Somit bleibt festzuhalten, dass die Politik es über Legislaturperioden hinweg nicht geschafft hat, gründerfreundliche Rahmenbedingen zu schaffen. Der Wegfall des Gründungszuschusses als Pflichtleistung ist immer noch deutlich spürbar und wird trotz Ankündigungen der Großen Koalition durch keine signifikanten Maßnahmen kompensiert.

Den Statusbericht der Bundesregierung können Sie in Gänze hier nachlesen: Bericht der Bundesregierung

Beiratstreffen des VDB mit Iris Gleicke, der Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung

Am Montag, den 29. September 2014 kam in Berlin der Beirat des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken zusammen, um mit der Mittelstandbeauftragten der Bundesregierung, Iris Gleicke, mittelstandspolitische Themen zu erörtern. Torben Leif Brodersen, Geschäftsführer des DFV, nahm als Beiratsmitglied an dieser Sitzung teil. Folgende Themen bestimmten das Gespräch:

• Deutschland braucht mehr Gründer
• Umsetzung der Energiewende
• Unterstützung des Mittelstandes bei Nachfolgeregelungen
• Konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bekräftigte dabei in ihren Ausführungen zuallererst, dass gerade bei der Förderung von Unternehmensgründungen Aktionspakete seitens des Ministeriums in Planung seien. Damit werde auch der Tatsache Rechnung getragen, dass sich das Interesse an Gründungen momentan auf einem sehr niedrigen Niveau bewege und entsprechend mehr Dynamik entfacht werden müsse.
Ausdrücklich ermunterte sie mittelständische Unternehmen, sich verstärkt dem Thema „Energieeffizienz“ zu widmen und Konzepte zu entwickeln, um nachhaltiger zu wirtschaften. Nicht in allen Betrieben sei dieser wichtige Punkt angekommen.
Ebenfalls unterstrich die Mittelstandsbeauftragte, dass sich das BMWi auch in Zukunft verstärkt darauf konzentrieren werde, KMU’s bei Nachfolgeregelungen zu unterstützen. Die Bundesregierung wisse, dass zahlreiche Betriebe hier vor einer echten Herausforderung stünden.
Iris Gleicke lud die Teilnehmer der Diskussion zudem ausdrücklich ein, konkrete Vorschlägen zur Beseitigung des Bürokratiedschungels zu unterbreiten. Das BMWi wolle auch an dieser Stelle in Zukunft Lösungen vorantreiben.

Der DFV und der VDB pflegen seit 2009 eine intensive Kooperation. Die Bürgschaftsbanken in Deutschland sind stark an Finanzierungen von Franchiseunternehmen interessiert. Eine Mitgliedschaft im DFV wird dabei als ein Qualitätsmerkmal und Vorteil gesehen.
VDB-Beiratsabendessen

Ist der Franchisegeber zur Auskunft über die Verwendung von Rückvergütungen verpflichtet?

Keine Verpflichtung zur Weitergabe von „kick-backs“
Die Weitergabe von Einkaufsvorteilen oder Rückvergütung („kick-backs“) war über lange Zeit umstritten und sorgte für Diskussion im Franchiserecht. Erst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2008 brachte hier Klarheit. Danach ist der Franchisegeber zur Weiterleitung von Lieferantenzuschüssen an den Franchisenehmer nicht kraft Gesetzes verpflichtet. Eine Verpflichtung liegt nur dann vor, wenn der Franchisevertrag selbst eine solche regelt.

Kann der Franchisenehmer Auskunft über die Verwendung verlangen?
Eine aktuell veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf setzt sich mit der Frage auseinander, ob dem Franchisenehmer ein Auskunftsanspruch über die Verwendung von Lieferantenzuschüssen gegen den Franchisegeber zusteht.
Laut Begründung des Gerichts schuldet der Franchisegeber dem Franchisenehmer nur dann Auskunft über Lieferantenzuschüsse, wenn der Franchisenehmer diese Information benötigt, um seine Zahlungsansprüche zu ermitteln und geltend zu machen. Ein Zahlungsanspruch des Franchisenehmers gegen den Franchisegeber ergibt sich aber auch hier nicht aus dem Gesetz sondern muss Vertragsgrundlage geworden sein. Weiterhin stellt das Gericht fest, dass ein möglicher Anspruch auf Auskunft auch ausgeschlossen werden kann, wenn dieser jahrelang nicht geltend gemacht wurde. Hierbei muss aber der Franchisegeber darauf vertraut haben, dass nach dem Verhalten des Franchisenehmers nicht mehr zu rechnen war, dass dieser von dem besagten Recht auch wirklich Gebrauch macht.

Fazit
Es ist festzuhalten, dass das 2008 ergangene BGH-Urteil weiterhin als Maßstab für die Gesamtproblematik von Einkaufsvorteilen und deren Weitergabe gilt. Ein Anspruch auf Auskunft über deren Verwendung besteht auch nur dann, wenn die Weiterleitung solcher Zuschüsse an den Franchisenehmer im Franchisevertrag geregelt ist. Dennoch ist es ratsam, Transparenz im Sinne des partnerschaftlichen Gedankens walten zu lassen. Der Franchisegeber sollte auf Grund der Franchisepartnerschaft ein Eigeninteresse daran haben, dass die Franchisenehmer betriebswirtschaftliche Entscheidungen und Maßnahmen der Systemzentrale nachvollziehen können. Auf den Punkt gebracht: Transparenz schafft Vertrauen und Vertrauen ist wiederum die Voraussetzung einer partnerschaftlichen Geschäftsbeziehung.