Digitalisierung im Mittelstand: Wettbewerbsnachteile durch unterschiedliche Ausprägungen?

Gut 3.000 Mittelständler wurden in einer repräsentativen Umfrage von der Ernst & Young GmbH zur Digitalisierung in Unternehmen befragt. Es wurde analysiert, welche Rolle digitale Technologien in mittelständischen Unternehmen in Deutschland spielen und in welchen Bereichen sie eingesetzt werden. Auch beleuchtet die Studie die Erwartungen der Unternehmen für die kommenden Jahre. Zudem wurden auch Hemmnisse auf dem Weg zur Digitalisierung, wie beispielsweise begrenzte finanzielle Mittel oder fehlendes Personal, ermittelt. Unter den Teilnehmern waren mehr als ein Drittel kleine und mittlere Unternehmen. Die Ergebnisse zeigen einen Unterschied zwischen kleinen (Umsatz < 30 Mio. Euro) und großen Unternehmen (> 100 Mio. Euro): Digitale Technologien spielen bei gut 40 Prozent der kleineren und bei schon mehr als 60 Prozent der großen Unternehmen eine Rolle. Auch weisen verschiedene Branchen unterschiedliche Resultate auf: So spielen digitale Technologien im Handel- und Dienstleistungsbereich schon heute eine deutlich größere Rolle als beispielweise im Bau- oder Energiesektor.

Relevanz für die Franchisewirtschaft: die Kernbotschaften aus der Studie

„Bei mehr als jedem zweiten Mittelständler spielen digitale Technologien für das eigene Geschäftsmodell inzwischen eine mittelgroße bis sehr große Rolle. Ihre Bedeutung steigt dabei mit zunehmender Unternehmensgröße.“

„Bei mehr als jedem fünften Mittelständler, der derzeit eine gute Geschäftslage aufweist, spielen digitale Technologien eine sehr große Rolle für das eigene Geschäftsmodell. Bei Unternehmen, die aktuell eine schlechte oder eher schlechte Geschäftslage berichten, liegt der Anteil bei 17 Prozent.“

„Gut jeder dritte Mittelständler rechnet damit, dass die Bedeutung digitaler Technologien mittelfristig deutlich steigen wird. Bei großen Unternehmen mit Jahresumsätzen von mehr als 100 Millionen Euro, geht sogar fast jeder zweite Befragte von einem deutlichen Bedeutungszuwachs aus.“

„Im Handel rechnen 4 von 5 Befragten mit einer steigenden Bedeutung digitaler Technologien im Laufe der nächsten 5 Jahre. Bei Dienstleistern geht sogar fast jeder zweite Befragte von einem deutlichen Bedeutungszuwachs aus.“

„Unternehmen, die sich aktuell in einer schwierigen Lage befinden, setzen deutlich seltener auf eine weitere Digitalisierung ihres Geschäftsmodells als Unternehmen mit guter Geschäftslage.“

Die gesamte Studie finden Sie hier: EY-Mittelstandsbarometer-Digitalisierung-2016

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DFV berät im Wirtschaftsministerium zur Zukunft des Einzelhandels

„Quo vadis Einzelhandel“ – unter diesem Leitmotto hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vor knapp zwei Jahren eine Dialogplattform Einzelhandel in Leben gerufen, und u.a. auch DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen für dessen Beirat ernannt. Die Plattform beschäftigt sich in 16 Workshops mit den immensen Herausforderungen, die auf den Einzelhandel zukommen: der Fokus liegt dabei auf Digitalisierung, Entwicklung in den Innenstädten und im ländlichen Raum sowie auf Fachkräftegewinnung im digitalen Zeitalter. Weiterlesen “DFV berät im Wirtschaftsministerium zur Zukunft des Einzelhandels”

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Zum KfW-Gründungsmonitor – ein Kommentar

Immer weniger Deutsche wagen den Schritt in die Selbstständigkeit, das ist das Ergebnis des kürzlich vorgelegten Gründungsmonitors der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wie die Zahlen belegen, sind Existenzgründungen im Jahr 2015 um satte 17 Prozent zurückgegangen. Ein Grund dafür: Die stabile wirtschaftliche Lage.

Die positive Entwicklung am deutschen Arbeitsmarkt wirkt sich primär auf das Gründungsgeschehen aus. So standen im Jahr 2015 rund 109.000 weniger „Notgründer“ als Vollerwerbsgründer zur Verfügung. Nur zehn Prozent waren vor ihrem Schritt in die Selbstständigkeit arbeitslos gemeldet. Das sind so wenige wie nie zuvor. Weiterlesen “Zum KfW-Gründungsmonitor – ein Kommentar”

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Spielregeln für die digitale Wirtschaft: öffentlicher Online-Beteiligungsprozess startet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat gestern das Grünbuch Digitale Plattformen  veröffentlicht, mit dem zentrale, rechtliche und regulatorische Fragen im Rahmen digitaler Plattformen identifiziert, definiert und strukturiert werden sollen. Dazu startet ein breiter, öffentlicher Online-Beteiligungsprozess für Interessierte. Das Grünbuch ist Teil der ‘Digitalen Strategie 2025 das BMWi zur Digitalisierung der deutschen Volkswirtschaft vorgelegt hat.

Grünbuch Digitale Plattformen  

Das Grünbuch ist Teil der Digitalen Strategie 2025, die das BMWi Anfang März dieses Jahres vorgestellt hat. Es identifiziert, strukturiert und definiert rechtliche, regulatorische Fragen, die im Rahmen der Digitalisierung gestellt werden müssen. Ziel ist es, einen Ordnungsrahmen zu schaffen, der einerseits mehr Investitionen und Innovationen auf Grundlage eines fairen Wettbewerbs ermöglicht, andererseits aber auch individuelle und unternehmerische Grundrechte und Datensouveränität sichert.

Mit dem Grünbuch eröffnet das BMWi eine öffentliche Konsultation. Die Zivilgesellschaft, Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften sind dazu eingeladen, an den Diskussionen teilzunehmen. Das BMWi stößt damit einen Dialogprozess an, der Anfang 2017 in einem Weißbuch mit konkreten Regelungsvorschlägen münden soll.

Fairen Wettbewerb und digitale Privatautonomie

Welchen Ordnungsrahmen setzen wir für digitale Plattformen? Wie schaffen wir faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen? Wie sichern wir digitale Privatautonomie? Das sind entscheidende Fragen, auf die die Politik gemeinsam mit Zivilgesellschaft, Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften Antworten finden muss. Aus diesem Grund wurde das Grünbuch Digitale Plattformen entwickelt und stellt den bislang umfassendsten Konsultationsprozess in Deutschland zu wirtschaftspolitischen Fragen der Digitalisierung dar.

Ziel ist, einen Ordnungsrahmen zu schaffen, der einerseits mehr Investitionen und Innovationen auf Grundlage eines fairen Wettbewerbs ermöglicht, andererseits aber auch individuelle und unternehmerische Grundrechte und Datensouveränität sichert.

Zum Online-Beteiligungsportal geht es hier: Gründbuch digitale Plattformen

Auch das Deutsche Franchise-Institut ist im Bereich der Digitalisierung schon seit geraumer Zeit aktiv

Mehr Informationen zum Digitalisierungsmanager (IHK) – IHK-Zertifikatslehrgang für Führungskräfte in Franchisesystemen und KMU erhalten Sie zeitnah in unserem darauffolgenden Blog-Beitrag!

 

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Tipps für den ersten Schritt in die Selbstständigkeit: Erlaubnis, Zulassung, Anmeldung & Co.

Bevor ein Franchisenehmer selbständig oder freiberuflich arbeiten kann, muss er sein Gewerbe anmelden. Manchmal reicht es, die neue Tätigkeit beim Finanzamt bekannt zu machen, oft jedoch führt der erste Weg zum Gewerbeamt. Eine neue Ausgabe der GründerZeiten – herausgegeben vom  Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) – gibt einen Überblick über Formaliltäten, Zuständigkeiten und Anlaufstellen und zeigt Schritt für Schritt, welche Anmeldungen und Erlaubnisse notwendig sind.

Erlaubnis oder Zulassung

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Das bedeutet: Grundsätzlich darf jeder eine gewerbliche Tätigkeit starten. Wenn der Franchisevertrag unterschrieben ist, heißt es als Franchisenehmer ein in der Zukunft als Unternehmer zu agieren, wie jeder andere Gründer auch. Die meisten Gründer können ihre selbständige Tätigkeit dabei ohne Weiteres beginnen. Man benötigt dafür keine Erlaubnis oder Zulassung. Es gibt allerdings ein paar erlaubnispflichtige Gewerbe. Informationen darüber erhalten Sie beim Franchisegeber oder bei der Industrie-und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) vor Ort. Bei der Handwerkskammer erfahren Sie auch, ob Sie Ihr Handwerk mit oder ohne Meister ausüben dürfen. Freiberufler können sich beim Institut für Freie Berufe erkundigen, ob sie eine Zulassung ihrer Kammer benötigen.

Anmeldungen

Trotz der genannten Gewerbefreiheit muss jede Franchisenehmer respektive Gründer die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bekanntmachen, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt-oder nebenberuflich ausgeübt wird. Da die meisten ein Gewerbe ausüben wollen, führt ihr erster Weg daher zum Gewerbeamt vor Ort. Freiberufler müssen zum Finanzamt. Dazu kommen für Gewerbetreibende und Freiberufler ein paar weitere Behörden und Institutionen, bei denen man sich anmelden muss, wenn man ein Unternehmen gründet.

Schritt für Schritt

Unter dem Strich sind die Formalitäten vor der Gründung „halb so wild“, vor allem dann, wenn man sich dabei helfen lässt. Wenn Sie unsicher sind, welche behördlichen Anforderungen Sie für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Tätigkeit erfüllen müssen, können Sie sich an den Franchisegeber, IHK, HWK, Wirtschaftsfördergesellschaften oder ggf. eigens dafür eingerichtete Stellen wie Startercenter wenden. Außerdem gibt es überall den einheitlichen Ansprechpartner: Er berät Sie und koordiniert Ihr Anmeldeverfahren zwischen den beteiligten Behörden. Eine Liste der einheitlichen Ansprechpartner finden Sie auf www.existenzgruender.de. Dazu kommt: Sie können über 300 Kommunen, die Bundesverwaltung und fast 100 Behörden über die zentrale Rufnummer 115 erreichen.

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Die wichtigsten Schritte zur Unternehmensgründung

Unsere Blog-Reihe „Tipps und Tricks bei der Unternehmensgründung“ geht nun in die dritte Runde.

Eine Unternehmensgründung will gut vorbereitet sein. Wer vor dieser Herausforderung steht, sollte wissen: Einen Berg zu bewältigen, fällt oft schwer. Leichter ist es, aus dem Berg viele kleine Hügel zu machen.

I. Selbständigkeit: Ja oder nein?

Für die meisten Gründer geht ein Traum in Erfüllung: den eigenen Chef sein, die eigenen Ideen verwirklichen, den eigenen Erfolg erleben. Dieser Erfolg kommt allerdings nicht von allein. Dafür muss man sich als Selbständiger ins Zeug legen. Und dafür, dass der Erfolg kommt, gibt es keine Garantie.

Zu tun: Darum sollten Sie in sich gehen und sich die Frage beantworten, ob Sie wirklich der Richtige sind, um ein eigenes Unternehmen zu gründen und zu führen. Versuchen Sie, sich ein Bild über den Alltag eines Unternehmers zu machen. Sprechen Sie mit Selbständigen. Sprechen Sie vor allem auch mit Ihrer Familie. Sie muss Ihr Vorhaben unterstützen.

II. Prüfen: Funktioniert die Geschäftsidee?

Was genau haben Sie vor?

Zu tun: Gibt es Kunden? Wer sind Ihre Kunden? Stellen Sie fest, was genau diese zukünftigen Kunden von Ihnen erwarten. Können Sie alle Erwartungen erfüllen oder müssen Sie Ihre Idee „nachbessern“? Recherchieren Sie außerdem, wer Ihre Wettbewerber sind. Wer bietet bereits Ähnliches an? Vor allem: Was unterscheidet Ihr Angebot von dem Ihrer Wettbewerber?

Sie müssen das Rad übrigens nicht unbedingt neu erfinden: Erkundigen Sie sich, ob eventuell eine Franchisepartnerschaft. Mit einer bereits erprobt erfolgreichen Geschäftsidee und einem starken Partner den Weg in die Selbstständigkeit wagen. in Frage kommt, das eine ähnliche Idee „verkauft“ und das Sie als Lizenz-Unternehmerin oder -Unternehmer führen können. Möglicherweise können Sie auch ein bestehendes Unternehmen übernehmen, weil der Besitzer aufhört und eine/-n Nachfolger/-in sucht.

Weiterführende Informationen:

BMWi-Existenzgründerportal www.existenzgruender.de

Deutscher Franchise-Verband (DFV) e.V. www.franchisverband.de

III. Vor dem Start: Informieren und beraten lassen

Je mehr Sie wissen, desto besser wird Ihre Gründung funktionieren. Es gibt eine ganze Reihe von Experten, die Ihnen eine Menge über das Thema Gründung vermitteln können.

Weiterführende Informationen:

Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftsförderung oder Gründungsinitiative vor Ort, eutscher Franchise-Verband

BMWi-Existenzgründerportal www.existenzgruender.de

Deutscher Franchise-Verband (DFV) e.V. www.franchisverband.de

IV. Startkapital beschaffen

Stellen Sie fest, wie viel Geld Sie zur Verfügung haben.

Zu tun: Überlegen Sie, wenn das Eigenkapital nicht ausreicht: Wer könnte Ihnen privat Geld leihen? Informieren Sie sich bei Banken und Sparkassen nach deren Kreditkonditionen. Berücksichtigen Sie in jedem Fall auch die Förderprogramme für Existenzgründungen, die vom Bund und den Bundesländern zur Verfügung gestellt werden. Alle genutzten Geldquellen ergeben zusammen Ihren Finanzierungsplan.

Weiterführende Informationen:

GründerZeiten 6 „Existenzgründungsfinanzierung“

www.existenzgruender.de

Förderdatenbank: alle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU, Bürgschaftsbanken

V. Selbständigkeit anmelden

Die meisten Gründer können Ihre selbständige Tätigkeit ohne Weiteres beginnen. Sie benötigen dafür keine Erlaubnis oder Zulassung. Vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ist diese lediglich bekannt zu machen, unabhängig davon, ob sie haupt-oder nebenberuflich ausgeübt wird. Es gibt allerdings ein paar Gewerbe, für die man eine besondere Erlaubnis braucht.

Zu tun: Klären Sie im Zweifelsfall, ob Sie zu den Gewerbetreibenden oder freien Berufe gehören: entweder bei der Industrie-und Handelskammer (IHK) oder beim Institut für Freie Berufe. Fragen Sie wegen einer Erlaubnis bei der IHK oder Handwerkskammer (HWK) vor Ort nach. Bei der HWK erfahren Sie auch, ob Sie Ihr Handwerk ohne Meister ausüben dürfen. Freiberufler können sich beim Institut für Freie Berufe erkundigen, ob sie eine Zulassung ihrer Kammer benötigen. Da die meisten Gründer ein Gewerbe ausüben wollen, müssen Sie sich beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Freiberufler erledigen das beim Finanzamt. Dazu kommen für beide ein paar weitere Behörden und Institutionen, mit denen man Kontakt aufnehmen muss, wenn man ein Unternehmen startet.

Besondere Herausforderung: Viele Formalitäten vor der Gründung bauen aufeinander auf und können nicht parallel bearbeitet werden. Also: rechtzeitig beginnen.

Weiterführende Informationen:

GründerZeiten 26 „Erlaubnisse und Anmeldungen“

www.existenzgruender.de

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Förderangebote für Franchisenehmer bei der Unternehmensgründung

BMWi veröffentlicht die neue „GründerZeiten“

Die „GründerZeiten“ ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) herausgegebenes Beratungsjournal für Unternehmensgründer. Unabhängig von der grundsätzlichen Bewertung, ob Deutschland ein gründerfreundliches Land ist oder nicht – der DFV hat sich hierzu ausgiebig in vorherigen Blog-Beiträgen mit dieser Thematik auseinandergesetzt – gibt das Journal einen guten Überblick über den aktuellen Status Quo der Gründerbedingungen in Deutschland. In den nun folgenden Blog-Beiträgen möchten wir über einzelne Herausforderungen berichten, die es gerade bei der Unternehmensgründung im Franchising zu beachten gilt.

Der starke Partner eines sich in der Gründung befindlichen Franchisenehmers ist der Franchisegeber. Dieser steuert das Know-how (seine Markterfahrung) zum Aufbau eines funktionierenden Geschäftsbetriebes bei. Dennoch ist auch der Franchisenehmer in seiner Eigenverantwortung als selbständiger Unternehmer gefordert. Hierbei können Förder- und Beratungsprogramme eine effektive Hilfe darstellen und genau hiermit setzt sich der erste Beitrag in dieser Reihe mit auseinander.

Förderangebote

I. Beratung vor der Gründung

Eine Reihe von Bundesländern bietet Zuschüsse zu Beratungskosten an: für kostenpflichtige Beratungen durch Unternehmens- bzw. Existenzgründungsberater zur Vorbereitung einer Gründung. Kontaktadressen: www.existenzgruender.de

II. Investitionsförderung

Finanzielle Förderhilfen für Gründer speisen sich weitgehend aus ERP-Mitteln. Wichtige Förderprogramme des Bundes für Gründer sind:

  • ERP-Gründerkredit-StartGeld
  • ERP-Gründerkredit-Universell
  • ERP-Kapital für Gründung
  • Bürgschaftsbank
  • Mikrokreditfonds Deutschland
  • Mikromezzaninfonds Deutschland
  • EXIST-Gründerstipendium
  • ERP-Startfonds
  • High-Tech Gründerfonds
  • Gründungszuschuss (der Bundesagentur für Arbeit)

Weitere Informationen: www.foerderdatenbank.de

III. Ziele der Gründungsförderung

Je nach Programm verfolgt die Förderung einen ganz bestimmten Zweck:

  • Sicherung des Lebensunterhalts: Beim Übergang aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit können Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zum Lebensunterhalt sowie zur sozialen Absicherung in der Gründungsphase beitragen.
  • Besserer Zugang zu Krediten: Eigenkapital ist der Schlüssel zu Fremdkapital. Das KfW-Förderprogramm „ERP-Kapital für Gründung“ bietet daher an, Lücken beim so genannten Haftkapital des Unternehmens zu schließen.
  • Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung: Förderkredite – zuweilen mit tilgungsfreien Anlaufjahren wie der ERP-Gründerkredit-Universell – können für die Investitions-und Betriebsmittelfinanzierung genutzt werden. Für kleine Vorhaben mit einem Kapitalbedarf bis 100.000 Euro gibt es den ERP-Gründerkredit-StartGeld.
  • Wagniskapital: Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer bieten Beteiligungen an. Das tun auch die Geldgeber, die Venture Capital vergeben und im Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften oder dem Business Angels Network Deutschland zusammengeschlossen sind: allerdings mit höheren Renditeerwartungen.

Sicherheiten

Viele Kreditnehmer können keine oder nur zu geringe Sicherheiten anbieten. Einige Förderprogramme können auch ohne bankübliche Sicherheiten in Anspruch genommen werden: z. B. ERP-Gründerkredit-StartGeld; Kleinkredite aus dem Mikrokreditfonds Deutschland.

Bürgschaften

Mangelt es beim Kreditnehmer an ausreichenden Sicherheiten, können Bürgschaften der Bürgschaftsbanken in den Bundesländern weiterhelfen.

Die Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes verschafft einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union und stellt zugleich detaillierte Informationen zu den konkreten Förderkriterien und Antragsmodalitäten zur Verfügung: www.foerderdatenbank.de

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BMWi veröffentlicht Studie zu digitalen Produktions- und Arbeitsprozessen im Mittelstand

Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse

Die Wirtschaft und insbesondere die Franchisewirtschaft erfährt tiefe Umbrüche: Produkte mit maßgeschneidertem Design, kleinste Stückzahlen und schnelle Lieferung werden zunehmend Standard. In dieser 4.0-Welt kommunizieren Maschinen, Dienstleister, Produkte und Abnehmer von der Produktplanung bis hin zum Service über alle Stufen der Wertschöpfung hinweg. Wissen über Chancen und Geschäftsmöglichkeiten digitaler Prozesse ist insbesondere im Mittelstand bisher noch wenig verbreitet.

Eine aktuelle, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellte Studie, “Erschließen der Potenziale von Industrie 4.0 für den Mittelstand” verdeutlicht den Handlungsbedarf an Informationsvermittlung, an Sensibilisierungsmaßnahmen sowie an fachlicher Begleitung und Mobilisierung des Mittelstandes

Machen Sie Gebrauch davon: Förderinitiative “Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse”

Wie in unserem vorherigen Blog-Beitrag berichtet unterstützt die Initiative “Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse” den Mittelstand und das Handwerk bei Digitalisierung, Vernetzung und Einführung von Industrie 4.0-Anwendungen. Die “Mittelstand 4.0-Agenturen” bearbeiten übergreifende Digitalisierungsthemen wie Cloud-Computing, Kommunikation, Handel und Prozesse und werden diese mittels Multiplikatoren in die Breite tragen. Die “Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren” werden Unternehmen sensibilisieren, informieren, qualifizieren und ihnen praxisnah konkrete Anschauungs- und Erprobungsmöglichkeiten bieten.

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Bericht aus Berlin: DFV beteiligt sich am EU-Mittelstandsmonitor für 2016

28 von insgesamt 89 Vorhaben aus dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission sind für den Mittelstand besonders wichtig. Dies geht aus dem aktuellen EU-Mittelstandsmonitor hervor, der gemeinsam durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Wirtschaftsverbände, darunter auch dem DFV, erstellt wurde. Die Vorhaben in 2016 betreffen insbesondere Maßnahmen, die zur Umsetzung der Binnenmarktstrategie, der Handels- und Investitionsstrategie und des Aktionsplans zur Mehrwertsteuer vorgesehen sind.

Hintergrund

Häufig verfügen kleine und mittlere Unternehmen, dabei eben auch Franchisesysteme, nur über beschränkte Möglichkeiten, sich ausreichend und frühzeitig über die Vorhaben der EU zu informieren. Der Mittelstandsmonitor soll genau hier ansetzten und Abhilfe schaffen, indem er für mehr Transparenz und eine bessere Übersicht über EU-Regelungsvorhaben sorgen soll. Auf dieser Basis soll die Möglichkeit für Unternehmen geschaffen werden ihre Mitsprachemöglichkeiten auf europäischer Ebene gezielter zu nutzen und sich in Brüssel besser Gehör zu verschaffen. Der Monitor wird stets aktualisiert und erleichtert das Auffinden aller mit den aktuellen EU-Vorhaben zusammenhängenden Informationen und Dokumente durch direkten Zugriff auf Fahrpläne (“Roadmaps”), Folgenabschätzungen und öffentliche Konsultationen zu Vorhaben der EU-Kommission,

  • EU-Verordnungen und -Richtlinien, die in Zusammenhang mit den jeweiligen Vorhaben stehen, und
  • weitere Informationen der EU-Kommission zu den Vorhaben.

Der EU-Mittelstandsmonitor

Die in dem Monitor zusammengestellten Vorhaben sind nach dem “Ampelprinzip” gekennzeichnet. Die Farbe Rot signalisiert eine hohe Mittelstandsrelevanz. Diese Kennzeichnung sollte Unternehmen, Verbände und politische Entscheidungsträger ermutigen, sich frühzeitig mit dem betreffenden Vorhaben zu beschäftigen. Gelb gekennzeichnete Vorhaben sind eventuell mittelstandsrelevant, grüne eher nicht. Ergänzend zu den Stellungnahmen aus der Wirtschaft, die durch den Mittelstandsmonitor angestoßen werden sollen, treten auch die zuständigen Bundesministerien in eine Prüfung der voraussichtlichen Kosten und Nutzen der einzelnen EU-Vorhaben ein. Diese Prüfung erfolgt im Wege des so genannten “EU-ex-ante-Verfahrens”, das gerade aktualisiert wurde und das besonders die Qualität der Folgenabschätzungen der Kommission in den Blick nimmt. Die Bundesregierung will damit insbesondere erreichen, dass die Kommission qualitativ hochwertige Folgenabschätzungen vorlegt, und ihre Vorschläge so wenig Aufwand wie möglich verursachen.

Den Mittelstandsmonitor können Sie hier abrufen: EU-Mittelstandsmonitor

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Wer kümmert sich um die Unternehmensgründer?

100 Tage GroKo: viel wurde angekündigt, wenig ist bisher passiert

Die Ankündigungen der beiden großen Volksparteien (CDU/CSU und SPD) vor der Bundestagswahl waren vielversprechend. Gerade die KMU und die Franchisewirtschaft durften auf wirtschaftspolitische Reformen hoffen, die das Existenzgründungsklima in Deutschland nachhaltig stärken und für die Franchisewirtschaft die richtigen Akzente setzten.
Schon vor der Bundestagswahl hat der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) um eine Stellungnahme der im damaligen Bundestag vertretenen Parteien gebeten. Darin sollten sie sich klar zu den wirtschaftspolitischen Maßnahmen den Mittelstand betreffend positionieren, welche ab 2014 angegangen werden sollten.Die Antworten können Sie hier im Einzelnen nachlesen: Bundestagsfraktionen beantworten Anfrage des Deutschen Franchise-Verbandes e.V.

Das Ergebnis fällt nüchtern aus: nichts dergleichen wurde bislang umgesetzt.
Bisher wurde nicht gehandelt. Es blieb nur bei Versprechungen. Wirtschaftsreformen, wie z. B. die Wiedereinführung des Gründungszuschusses als gesetzliche Pflichtleistung, sollten gerade zu Beginn einer Legislaturperiode angestoßen werden, um rechtzeitig die richtigen Impulse an den Wirtschaftsstandort Deutschland zu senden und diesen damit für den Wettbewerb zu rüsten. Gerade die Franchisewirtschaft, bestehend aus Unternehmensnetzwerken, hat ein großes Interesse an der Förderung der Gründerkultur in Deutschland. Denn Wachstum ist im Franchising nur möglich, wenn die Rahmenbedingungen und die Akzeptanz für das Unternehmertum stimmen.

Der DFV e.V. setzt sich in seinem politischen Wirken energisch für die Förderung der Unternehmerkultur in Deutschland ein, da Franchisesysteme mehrheitlich mit Unternehmensgründern expandieren. Diese Schwerpunktsetzung in der wirtschaftspolitischen Arbeit wird unter anderem durch eine DFV-Umfrage zum Unternehmensgründungsgeschehen aus dem Jahr 2013 bestätigt.

Für die Zukunft

Noch ist es nicht zu spät, die vor der Wahl gemachten Versprechungen auch in die Tat umzusetzen. Es scheint, dass Themen wie Rente oder Mindestlohn gegenwärtig vorranging Berücksichtigung in der politischen Debatte finden. Dies ist augenscheinlich der größeren Popularität beim Wähler geschuldet. Doch dieser Fokus geht in die falsche Richtung, wenn die KMU Förderung hinten anstehen muss. Denn der Mittelstand und die Gründung neuer Unternehmen schaffen Arbeitsplätze und leisten somit einen großen Beitrag für den Wohlstand in unserem Land. Die derzeitige wirtschaftliche Stärke Deutschlands darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Reformen zwingend notwendig sind, um die Wettbewerbsfähigkeit der KMU weiter auszubauen, aber auch aufrechtzuerhalten.

Der DFV e.V. wird diesen Prozess weiterhin mit Nachdruck begleiten. Die aufgestellten Forderung zum Unternehmensgründungsgeschehen sind so aktuell und brennend wie eh und je.

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