DFV wirkt an Bürokratieentlastung des Mittelstandes mit – heute Maßnahmen vom Bundeskabinett verabschiedet

Das Bundeskabinett hat heute weitere Bürokratieentlastungsmaßnahmen, insbesondere für mittelständische Unternehmen, in Höhe von jährlich 360 Millionen Euro verabschiedet. Damit wird der im vergangenen Jahr mit dem ersten Gesetz zum Bürokratieabbau eingeschlagene Kurs konsequent fortgeführt.

Der richtige Weg, welcher aber konsequent weiter beschritten werden muss

Das zweite Paket zur Entlastung von Unternehmen enthält folgende wesentliche Neuerungen:

  • Wegfall der steuerlichen Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine. Hier werden die Unternehmen jährlich um 217 Millionen Euro entlastet. Bisher mussten diese sechs Jahre lang in Aktenschränken gelagert werden. Mit Erhalt beziehungsweise Versand der entsprechenden Rechnungen entfällt diese Anforderung zukünftig.
  • Durch die Anhebung des Schwellenwerts für Rechnungen bei Kleinbeträgen von 150 auf 200 Euro, werden Betriebe um weitere 43 Millionen Euro entlastet. Insbesondere kleinere Unternehmen, vor allem auch Franchisenehmerbetriebe, sparen durch die Änderung Zeit und Geld. Denn der Gesetzgeber sieht für Kleinbetragsrechnungen wesentlich weniger Angaben vor. So entfallen beispielsweise fortlaufende Rechnungsnummern und der Zeitpunkt der Lieferung.
  • Darüber hinaus profitieren Arbeitgeber mit ein oder zwei Mitarbeitern davon, dass der Schwellenwert für das Lohnsteuer-Anmeldeverfahren von 4000 auf 5000 Euro angehoben wird. Bleibt die Lohnsteuer unter diesem Betrag, so muss die Anmeldung beim Finanzamt nur vierteljährlich und nicht monatlich erfolgen.

Fazit

Mit diesen und weiteren Maßnahmen im zweiten Bürokratieentlastungsgesetz werden spürbare Erleichterungen, auch für die Franchisewirtschaft, geschaffen. Es müssen aber noch weitere Entlastungen auf den Weg gebracht werden. Insbesondere sollte der seit Jahrzehnten unveränderte Schwellenwert für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter unbedingt angehoben werden, aber auch die gewerblichen Erlaubnisverfahren sollten beschleunigt und vereinfacht sowie Regelungen in der Anwendung des Mindestlohnes sollten der Praxis angepasst werden. Der  DFV wird sich weiterhin intensiv für die Interessen der Franchisewirtschaft einsetzten und Sie immer aktuell über die Entwicklung auf dem Laufenden halten.

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