Missbräuchliche Abmahnungen werden erschwert – Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs kommt

Missbräuchliche Abmahnungen, die nur dazu dienen Einnahmen zu generieren, werden künftig deutlich erschwert. Darauf haben sich nun die Koalitionsfraktionen geeinigt. Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sollen insbesondere kleine Unternehmen und Online-Shops vor teils existenzgefährdenden Abmahngebühren und Vertragsstrafen bei Bagatellverstößen geschützt werden. Mit der Einigung kann das Gesetz nach der Sommerpause vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

Missbräuchliche Abmahnungen sind insbesondere für kleine Unternehmen und Onlineshops nach wie vor ein großes Problem und auch zahlreiche Franchisesysteme und deren Franchisenehmer sind davon betroffen. Abzocker durchsuchen mit sogenannten Crawlern Websites automatisiert nach Bagatellverstößen und versenden eine Vielzahl von Abmahnungen per Serienbrief. Und dies nicht etwa, um fairen Wettbewerb sicherzustellen, sondern um die Kostenerstattung und hohe Vertragsstrafen zu kassieren.

Diese Masche soll sich künftig nicht mehr lohnen: Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten können zwar noch abgemahnt werden, für Mitbewerber besteht aber kein Anspruch auf Erstattung der Kosten mehr. Auch die Möglichkeiten für Vertragsstrafen werden eingeschränkt und die Strafen für kleine Unternehmen in einfach gelagerten Fällen auf 1000 Euro gedeckelt. Wer dennoch missbräuchlich abgemahnt wird, hat nun einen Anspruch auf Erstattung der Kosten seiner Rechtsverteidigung in der Höhe, in der auch der Abmahnende sie geltend gemacht hat.

Der Deutsche Franchiseverband hat sich in einer Verbändeallianz in den letzten Jahren für dieses Vorhaben stark gemacht und eingesetzt. Näheres hierzu können Sie in diesem Blog-Beitrag nachlesen.

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