Schon angemeldet? 1. DFI-Zukunfts-Konferenz am Donnerstag, 27. September 2012 in Berlin

Zukunft lässt sich nicht voraussagen – aber sie lässt sich mitgestalten: auf der ersten Zukunfts-Konferenz des Deutschen Franchise-Instituts unter dem Motto „Franchise-Unternehmertum anders denken“ am Donnerstag, 27. September 2012 in Berlin.
Die Teilnehmer können sich auf der DFI-Veranstaltung über frische Ideen, Ansätze und Lösungen rund um die Frage „Wie sieht das Franchise-Unternehmertum der Zukunft aus?“ informieren und anschließend mitdiskutieren. Im Mittelpunkt stehen die Themen Green Franchising, Social Franchising sowie weitere Nachhaltigkeitsfaktoren.

Als Key-Note-Speaker referieren der bekannte TV-Moderator und „Querdenker“ Franz Alt sowie der Social Franchise-Experte Prof. Dr. Meinard M. Armbruster.
Weitere Informationen zum Programm inklusive dem Anmeldeformular unter
http://www.franchise-institut.de/zukunfts-konferenz.html

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Town & Country Haus: Zuwachs im ersten Halbjahr

Günstige Rahmenbedingungen im Hausbau und ein kundenorientiertes Angebot beflügeln den Umsatz im ersten Halbjahr. Gute Aussichten für Franchise-Partner, die nach einem erprobten Konzept den Hausbaumarkt in ihrer Region erobern.

Behringen. Um rund 25 Prozent konnte Town & Country Haus, Deutschlands führender Massivhausanbieter, die Zahl an verkauften Häusern im ersten Halbjahr 2012 gegenüber dem Vorjahreszeitraum steigern. „In Zeiten der Eurokrise stehen Häuser als Sachwerte und steinerne Altersvorsorge bei vielen Menschen hoch im Kurs“, erklärt Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus. Der Hausbaumarkt profitiere dabei von den derzeit günstigen Darlehen, die Bauherren für die Baufinanzierung erhalten können. Mit seinen standardisierten Häusern und im Kaufpreis enthaltenen Hausbau-Schutzbriefen ermögliche Town & Country Haus zugleich ein preisgünstiges Bauen bei hoher Sicherheit vor finanziellen Risiken.

Auch Normalverdiener können sich so den Traum vom Eigenheim zu meist mietähnlichen Konditionen erfüllen. Bis Jahresende geht das Unternehmen von einer weiter hohen Nachfrage aus. Bei anhaltend günstigen Rahmenbedingungen im Hausbaumarkt stehen die Vorzeichen gut, das Vorjahresergebnis von über 2.700 Häusern in 2012 übertreffen zu können.

Hohe Innovationsstärke

Positiv indes ist auch die Entwicklung als Franchise-Unternehmen. So konnte Town & Country Haus im ersten Halbjahr 2012 mit insgesamt 28 neuen Franchise-Partnern wachsen, die als Markenunternehmer vor Ort für die Beratung der Bauherren sowie die Planung und Erstellung der Ein- und Zweifamilienhäuser verantwortlich sind.
Etablierte Town & Country-Partner entscheiden sich indes immer häufiger, ihr Unternehmen mit weiteren Standorten auszubauen. Rund 30 Prozent der bauenden Partner sind heute bereits mit mehr als einem Standort am Markt aktiv. „Wir bieten unseren Franchise-Partnern so die Chance, weiter mit einem erprobten Konzept in ihrer Region zu wachsen und einen nachhaltigen Unternehmenswert zu schaffen“, erläutert Dawo.

Dabei können die bundesweit rund 300 Town & Country-Partner auf ein breites Dienstleistungsangebot der Zentrale zurückgreifen – vom Einkauf über das Marketing bis hin zu umfangreichen Schulungsangeboten. Wer neu in das System einsteigt, erhält im ersten Jahr eine spezielle Start-up-Beratung. Auch Angestellte aus Führungspositionen, die über keine Branchenerfahrung verfügen und sich mit einem erprobten Konzept selbstständig machen möchten, können so in einem wachsenden Markt einen schnellen Einstieg finden. Gegenüber Einzelunternehmern profitieren Franchise-Partner auch von der hohen Innovationsstärke des Systems insbesondere in Bezug auf das Kundenangebot.

So wurden seit Gründung vor 15 Jahren die Serviceleistungen rund um den Hausbau sukzessive ausgebaut und damit neue Maßstäbe in der Hausbaubranche gesetzt. Der Fokus liegt dabei auch auf einer weiteren Standardisierung der Abläufe rund um den Hausbau.

Zeichen auf Wachstum

Auch zukünftig stehen die Zeichen weiter auf Wachstum. „Wir sehen ein noch großes Potenzial, das wir gemeinsam mit Franchise-Partnern nutzen wollen“, so Dawo. Mittelfristig will Town & Country Haus mit 400 Partnern am Markt aktiv sein. Gesucht werden dafür vor allem Führungspersönlichkeiten, die ihr regionales Unternehmen unter dem Dach einer Marke aufbauen wollen. Nach rund zwölf Monaten erreichen Town & Country Partner in der Regel die Gewinnzone – bei einer Gesamtinvestition von rund 100.000 Euro.

Weitere Info:
www.franchisepartnerschaft.de www.HausAusstellung.de

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Altersvorsorgepflicht für Selbstständige: Vom DFV kritisierte BMAS-Pläne verzögern sich

Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige kommt wohl später als erwartet. Entsprechende Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) werden nach aktuellen Presseberichten erst einmal zurückgestellt, nach Aussagen des Ministeriums jedoch nicht gänzlich aufgegeben.
Ein Grund sollen die rechtlichen Probleme mit dem komplizierten Regelwerk sein. Unter anderem muss zunächst geklärt und erfasst werden, wer schon eine Altersvorsorge hat und worin diese besteht. Das gilt insbesondere auch für die vom BMAS nun favorisierte Anerkennung privater Altersvorsorgemöglichkeiten: so sollen beispielsweise Immobilien und Lebensversicherungen als Altersvorsorge anerkannt werden. Diese Pläne des BMAS werden vom DFV begrüßt, finden sich diese Aspekte doch unter anderem auch in dem Positionspapier von Anfang Juli 2012 wieder, dass der DFV gemeinsamen mit dem Bundesverband Direktvertrieb (BDD) und der Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) erarbeitet und an die Verantwortlichen im BMAS persönlich übergeben sowie an die zuständigen Bundestags-Ausschüsse versandt hat.

Gleichzeitig kritisiert der DFV das gesamte Vorgehen bei diesem Vorhaben. DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen: „Es ist nicht gut, dass bei diesem Projekt Ende März eine politische Marschrichtung vorgegeben wurde, ohne dass offenbar in der Substanz Daten darüber vorgelegen haben, wie Selbständige bereits vorsorgen. Denn erst nach Veröffentlichung des Eckpunktepapiers wurde bei McKinsey eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die nun allerdings erst im September Ergebnisse liefern wird. Hier wurde das Pferd von hinten aufgezäumt und die Selbstständigen unnötig verunsichert. Wir vom DFV fühlen uns auf jeden Fall in unseren Forderungen für unsere Mitglieder und deren Franchise-Netzwerke bestätigt.“
Sollte die Regierungskoalition dieses Gesetz tatsächlich noch umsetzen wollen, muss sie sich beeilen. Denn 2013 sind Bundestagswahlen mit vollkommen offenem Ausgang. Unrealistisch ist, dass das Thema „Altersvorsorgepflicht für Selbständige“ von der politischen Agenda verschwindet. Auch die SPD hat es aufgenommen und fordert den Eintritt – vor allem „kleiner Selbstständiger“ – in die gesetzliche Rentenversicherung.

Der DFV wird das weitere Vorgehen tagesaktuell beobachten und informieren.

Positionspapier des DFV, BDD und der CDH:
http://www.franchiseverband.com/positionen-stellungnahmen.html

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Aufklärungspflicht vor Abschluss eines Franchise-Vertrages – dies sollten Sie wissen!

Der Franchise-Geber hat den potentiellen Franchise-Nehmer umfassend und vollständig aufzuklären und darf im Rahmen der konkreten Vertragsverhandlungen sein System nicht erfolgreicher darstellen, als es ist. Denn die Folgen sind gravierend – bei fehlerhafter Aufklärung kann der Franchise-Nehmer auch nach Jahren der Zusammenarbeit mit dem Franchise-Geber vom Franchise-Vertrag zurücktreten.

Wird während der vorvertraglichen Aufklärung von Seiten des Franchise-Nehmers nach der Rentabilität des Franchise-Systems gefragt, so hat der Franchise-Geber zutreffende Angaben über die erzielbaren Umsätze zu machen. Diese Angaben müssen auf einer sorgfältigen Untersuchung des Marktes beruhen, auf den konkreten Standort ausgerichtet sein und dürfen nicht lediglich den Charakter einer Schätzung aufweisen. Wenn nur eine Schätzung möglich ist, so muss eindeutig darauf hingewiesen werden.

Sind die angegebenen Daten des Franchise-Gebers fehlerhaft oder irreführend, so kann als Rechtsfolge der Franchise-Nehmer im Nachhinein vom Vertrag zurücktreten, da diese die Entscheidung dem Franchise-System anzugehören oder nicht, maßgeblich beeinflusst.

Es zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist auch im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung vollkommende Transparenz und Exaktheit bei der Vorlage von Informationen über das Franchise-System zusammenzustellen. Vor allem wenn es um einen essentiellen Entscheidungsgrund geht, ob der Franchise-Nehmer als zukünftiger Partner in einem Franchise-System gewonnen werden kann. Die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht sind zu gravierend, als das sich ein Franchise-Geber hier Ungenauigkeiten leisten kann.

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"Deutschland – Angestelltenland" – impulse-Beitrag in der neuen Franchise-Depesche

Das Franchising besitzt für das Wirtschaftsmagazin impulse einen besonderen Stellenwert. Das zeigt unter anderem die Zusammenarbeit des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) mit dem Magazin im Rahmen der jährlich verliehenen Franchise-Preise sowie das von impulse herausgegebene und viel beachtete Top-100-Ranking.

Für die „Franchise-Depesche“, einer DFV-Publikation für relevante Multiplikatoren aus Wirtschaft und Politik, hat der impulse-Chefredakteur Dr. Nikolaus Förster nunmehr einen sehr lesenswerten und zugleich provokanten Gastbeitrag verfasst. Nachzulesen auf Seite 2 der PDF-Datei: http://www.franchiseverband.com/franchise-depesche.html

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Aktuelles Urteil / Sozialversicherungspflicht eines Franchise-Nehmers

In den letzten zweieinhalb Jahren sind etliche Entscheidungen der Landessozialgerichte ergangen, welche auf dem richtungsweisenden Urteil des Bundessozialgerichts vom 04.11.2009 fußen.

Als ein weiteres aktuelles Urteil ist das vom Sozialgericht Düsseldorf zu nennen (weitere Information hierzu in der unten beigefügten pdf-Datei).

In allen Fällen wird die Frage aufgeworfen, ab wann ein Franchise-Nehmer als sozialversicherungspflichtig anzusehen ist.
Das vom BSG aufgestellte Kriterium zur Beurteilung, ob eine Sozialversicherungspflicht vorliegt, knüpft an die soziale Schutzbedürftigkeit des Franchise-Nehmers an. Danach liegt diese vor, wenn der Franchise-Nehmer keinen oder nur unregelmäßig einen versicherungspflichtigen Angestellten (Lohn höher als 400 €) beschäftigt. Demzufolge ist der Franchise-Nehmer selbst rentenversicherungspflichtig.

BEDEUTUNG FÜR DIE VORVERTRAGLICHE AUFKLÄRUNG

Von Bedeutung ist die Entscheidung im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung. Soweit der Franchise-Nehmer als einziger in seinem Franchise-Outlet tätig ist, ist der Franchise-Geber bei der vorvertraglichen Aufklärung verpflichtet, diesen auf die Rentenversicherungspflicht gem. § 2 Nr. 9 SGB VI hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, obwohl möglicherweise schon gegenüber anderen Franchise-Nehmern des Franchise-Systems entsprechende Rentenversicherungsbescheide ergangen sind, so steht diesem betroffenen Franchise-Nehmer ein Schadensersatzanspruch zu.

Wichtig ist zu wissen, dass es einem Franchise-Nehmer in der Existenzgründung möglich ist, sich für die ersten drei Jahre seiner beruflichen Tätigkeit von der Rentenversicherungspflicht gem. § 6 Abs. 2 S. 1 a Nr. 1 SGB VI befreien zu lassen bzw. beitragsrechtliche Erleichterungen für Selbstständige gem. § 165 Abs. 1 S. 2 SGB VI in Anspruch zu nehmen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt aber nur in der sogenannten Existenzgründungsphase, d. h. bei einem vollständigen Neubeginn der Tätigkeit des Franchise-Nehmers. War dieser bereits selbstständig und schließt dann einen Franchise-Vertrag ab, greift die Befreiung nicht.

WEITERE ERGANGENE URTEILE IN DIESER SACHE

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Einladung zur EFF-Konferenz am 29.11.2012 in Brüssel: „Franchising 2012 – Innovation, Internet & Cross-Border Growth“

Die European Franchise Federation veranstaltet am Donnerstag, 29.11.2012 die ganztägige Konferenz zu den Schwerpunktthemen

1. Innovationen für nachhaltiges Wachstum im Franchising, u.a. mit
– Guy Gras (Director of the Legal Department) von YVES ROCHER, Frankreich
– Nicola Foschini (Director Franchise Development) von ACCOR HOSPITALITY, Italien
– Stal Heggelund (Executive Director) von NORDSEE International, Deutschland

2. Franchising & das Internet: Vertrieb, Social Media, etc., mit
– Guy Gras (Director of the Legal Department) von YVES ROCHER, Frankreich
– Stefano Rivera (Managing Director Retail) von GOODYEAR DUNLOP International, Deutschland

3. Grenzüberschreitendes Franchising in Europa: Erfolge & Herausforderungen, u.a. mit
– Paolo Fiorelli (CEO) von MAIL BOXES Etc. International
– Mario Bauer (CEO) von VAPIANO FRANCHISING International, Deutschland

Die Konferenz wird unter anderem auf Deutsch simultan übersetzt und findet statt im
Thon Hotel Brussels EU
Rue de la Loi 75
B -1040 Brüssel

Kosten:
290,00 € für Mitglieder der im EFF organisierten Verbände (wie dem Deutschen Franchise-Verband e. V.)
390,00 € für alle anderen Teilnehmer

Details zur Veranstaltung (auf Englisch) sowie das Anmeldeformular können Sie hier abrufen

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Verkaufen 2.0 stellt althergebrachte Verkaufsmethoden auf den Kopf

„Wenn über das Grundsätzliche keine Einigung besteht ist es sinnlos miteinander Pläne zu machen.“

Dieses Zitat von Konfuzius fasst die Botschaft des neuen Verkaufen 2.0 zusammen und der Leitsatz-ganz einfach und doch so schwer umzusetzen.

Der Kunde steht im Mittelpunkt eines glasklar definierten Kaufprozesses. Doch nicht alle Interessenten gehören zur Zielgruppe eines Verkäufers.

„Wenn man eine Sache gut machen will, kann man sie nicht für jeden machen“.

Jeder Verkäufer muss seine Zielgruppe genau kennen, die entscheidende Frage hierbei ist: „Wer braucht meine Hilfe, für wen bin ich der beste Problemlöser?“

Kunden von heute kommunizieren untereinander und über die Unternehmen, mit denen sie zu tun haben. Diese immer schneller fortschreitende Entwicklung der Kommunikationsmöglichkeiten im Netz hat Town & Country Gründer Jürgen Dawo bewogen, die bisherigen Verkaufsmethoden in Frage zu stellen und Verkaufen 2.0 aus der Taufe zu heben und stetig weiterzuentwickeln.

Town & Country Haus feierte in diesem Jahr seinen 15.Geburtstag, ist seit über fünf Jahren Deutschlands meistgekauftes Markenhaus und verkauft im Jahr rund 3000 Ein-und Zweifamilienhäuser in Deutschland und Österreich.

Verkaufen 2.0 ist seit über zwei Jahren eingetragenes Markenzeichen.
Verkaufen2.0

In drei Jahren wurden über 2000 Verkäufer erfolgreich geschult. Und die Verkaufserfolge der „Schüler“ geben Jürgen Dawo Recht. Weniger Zeitaufwand durch gezielte Qualifizierung der Interessenten, empathisches Verkaufen mit detaillierter Forschung nach deren wirklichen Wünschen ließen die Verkäufer erfolgreich werden.

Höhere Abschlussquoten statt Stornos am laufenden Band sind heute der Erfolg für ihre Mühen. Denn schon der Volksmund sagte: „Wissen ist Macht.“ Das ist aber nur die eine Seite der Medaille, denn auch das Können durch stetiges Training, wie im Leistungssport, ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Nur wer stetig weiter trainiert, kann seinen Erfolg beibehalten.

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Fashion Week: Eco-Label FRAU WAGNER präsentierte neue Kollektionen gemeinsam mit Mrs.Sporty des Jahres 2012

Auf der heutigen Fashion Week Berlin präsentierte das Berliner Eco-Label FRAU WAGNER nicht nur ihre neuen Kollektionen, sondern erstmals auch die eigens für Mrs.Sporty kreierte Sport-Kollektion 2012/2013. Präsentiert wurden sowohl die Haute-Couture-Unikate des Nachhaltigkeitslabels, als auch die Mrs.Sporty-Kollektion der beiden Gewinnerinnen der diesjährigen „Mrs.Sporty des Jahres“-Wahl. Das erste Mal in ihrem Leben liefen die beiden Frauen neben den Profis als Models über den Laufsteg und wurden so für Ihre persönlichen Erfolge von der Frauen-Sportclubkette geehrt.

Auch für FRAU WAGNER war die besondere Zusammenarbeit mit Mrs.Sporty und „normalen“ Models etwas völlig neues: „Die Vorbereitung der Mrs.Sporty-Kollektion hat mir im Vorfeld große Freude bereitet und ich fand es von Anfang an eine schöne Idee, ganz natürliche Frauen meine Mode präsentieren zu lassen. Schließlich möchte ich auch keine Luftschlösser bauen, sondern Unikate schaffen, die für jede Frau tragbar sind“, so Susanne Finsterer, Designerin, Künstlerin und Gründerin des Eco-Labels, welches aus Vintage und Trash Haute Couture herstellt. Mit der Wahl zur Mrs.Sporty des Jahres 2012 folgte heute im Kosmos Berlin auf dem Lavera Showfloor die Krönung der Erfolgsgeschichten von Silke Springweiler-Schwerer (39) und Margit Färber (45). Die letzten Tage verbrachten die beiden in Berlin und konnten schon erste Model-Luft schnuppern. Nach dem Styling folgten ein Laufstegtraining und ein professionelles Fotoshooting, bei dem die Gewinnerinnen die Outfits aus der aktuellen Mrs.Sporty-Kollektion von FRAU WAGNER präsentierten. „Die vergangenen Tage waren sehr aufregend für uns. Vor allem die Sorge, auf dem Laufsteg zu stolpern oder nicht gut auszusehen, war bei uns beiden sehr groß. Aber zum Glück haben wir alles sehr gut gemeistert. Nun sind wir aber auch froh, dass wir es hinter uns haben“, so Margit. Die Teilnahme auf dem Lavera Showfloor war auch für Mrs.Sporty eine sehr gute und vor allem neue Erfahrung. Valerie Bönström, Mitgründerin der FranchiseSportclubkette: „Mode und Sport passen sehr gut zueinander. Vor allem das Nachhaltigkeitslabel FRAU WAGNER zeigt, wie modisch Sport sein kann. Wir haben uns sehr gefreut, Teil der Show sein zu dürfen, und wünschen nun all unseren Mitgliedern weiterhin so gute Trainingserfolge und viel Spaß mit der neuen exklusiven Fitness-Kollektion.“ Mittlerweile trainieren bei Mrs.Sporty europaweit mehr als 180.000 Frauen in über 530 Clubs. Die Erfolge der Finalistinnen bestärken die Franchisesportclubkette, noch mehr Frauen vom Sport zu begeistern. Silke und Margit zeigen stellvertretend für tausende Mrs.Sporty Mitglieder, wie viel man mit dem alltagstauglichen Training und dem einmaligen Ernährungskonzept erreichen kann – auch wenn man vielleicht die Hoffnung schon fast aufgegeben wurde. Wenn Sport zur Selbstverständlichkeit wird, dann ist alles möglich.

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Aktuelles Urteil / Auskunftserteilung über Werbekostenbeiträge

Der Franchise-Nehmer hat generell einen Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung bezüglich der von ihm gezahlten Werbekostenpauschale.

Zu beachten ist, dass der einzelne Franchise-Nehmer diesen Anspruch nur für seine eigenen Zahlungen geltend machen darf. Er hat kein Recht darauf zu erfragen, ob die von anderen Franchise-Nehmern gezahlten Werbekostenbeiträge auch vertragsgemäß verwendet worden sind. Dies bedeutet, dass das Recht auf Auskunftserteilung nicht pauschal auf Leistungen anderer Franchise-Nehmer erweitert werden kann. Der Franchise-Nehmer kann daher nur Auskunft für die Verwendung persönlicher und eigener Zahlungen verlangen.

Weiterhin ist der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch zeitlich auf die Laufzeit des Franchise-Vertrages beschränkt. Eine spätere Geltendmachung ist nicht mehr möglich.

Der Anspruch auf Auskunftserteilung kann hingegen für den Franchise-Nehmer auch ausgeschlossen werden, wenn dieser jahrelang nicht geltend gemacht wurde. Seine nachträgliche Geltendmachung kann dann unter Umständen vielmehr gegen Treu und Glauben verstoßen. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben wäre gegeben, wenn der Franchise-Geber davon ausgegangen ist, dass der Franchise-Nehmer das Recht auf Auskunftserteilung während der Vertragslaufzeit nicht mehr geltend macht. Das Vertrauen darauf und die verspätete Geltendmachung des Rechts würde somit eine mit Treu und Glauben unvereinbare Härte darstellen.

Diese Entscheidung bestätigt einmal mehr das notwendige Transparenzgebot in Franchise-Systemen. Handlungen und Entscheidungen des Franchise-Gebers müssen dem Franchise-Nehmer auf Nachfrage zugänglich und für ihn nachvollziehbar gemacht werden. Es empfiehlt sich daher für den Franchise-Geber Prozesse und Entscheidungen in Franchise-Systemen zu dokumentieren um bei eventuell später doch eintretenden Auskunftsverpflichtungen diese für den Franchise-Nehmer genau darzustellen und nachvollziehbar offenzulegen.

Dieses Urteil ist durch das OLG Düsseldorf ergangen. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Nachfrage beim Deutschen Franchise-Verband.

schmelzle@franchiseverband.com

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