Ein kleiner Fehler und die Rechtsfolgen sind gravierend: Die Widerrufsbelehrung bei Franchise-Verträgen!

Die Grundsätze der Widerrufsbelehrung bei Franchise-Verträgen sind kompliziert und verbergen eine Menge rechtlicher Stolpersteine. Seit 2011 besteht „offiziell“ Rechtsklarheit darüber, wie eine korrekt durchgeführte Widerrufsbelehrung auszusehen hat. Aber dennoch werden aktuell immer noch Kardinalsfehler begangen, die vor Gericht keinen rechtlichen Spielraum zulassen. Dies wird von Franchise-Geber-Seite oft unterschätzt, denn eine falsche Belehrung kann zu einem „lebenslangen“ Widerrufsrecht des Franchise-Nehmers führen.

Warum muss ein Franchise-Nehmer überhaupt belehrt werden?

Angehende Franchise-Nehmer sind Existenzgründer, welche über ihr Widerrufsrecht belehrt werden müssen. Eine Ausnahme davon ist hingegen das Übersteigen der sogenannten Widerrufswertgrenze. Ist diese höher als 75.000 EURO, so ist keine Widerrufsbelehrung notwendig. Maßgebend sind hierbei die direkten Investitionen des Franchise-Nehmers auf der Grundlage des Franchise-Vertrages, wie die der Einstiegsgebühr.

Welche Punkte sind also zu beachten, um über das Widerrufsrecht zu belehren:

1. Die Widerrufsfrist
• Widerrufsfrist von 14 Tagen
• Die Frist beginnt, wenn dem Franchise-Nehmer eine richtige Widerrufsbelehrung mitgeteilt worden ist
• Bei einer falschen Belehrung erlischt das Widerrufsrecht nicht und gilt somit zeitlich unbegrenzt

2. Diese Hinweise in der Widerrufsbelehrung müssen gemacht werden
• Recht zum Widerruf
• Widerruf bedarf keiner Begründung
• Name und Anschrift des Erklärungsempfängers
• Dauer und Beginn der Widerrufsfrist
• Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung

WICHTIG

Durch die Rechtsprechung herausgebildet, sind bei der Widerrufsbelehrung genaue Angaben zum Beginn und zum Ende der Widerrufsfrist zu machen. Hierbei darf kein Interpretationsspielraum (Datumsanzeige, keine Zusätze) zugelassen werden.

Weiterhin ist bei der Widerrufsbelehrung die vollständige postalische Anschrift anzugeben. Die Angabe einer Telefonnummer ist unzulässig.

BEACHTE

Die Verwendung des Musters aus Anlage 1 zum EGBGB genügt nach § 360 Abs. 3 BGB den Anforderungen der oben genannten Punkte.

FAZIT

Diesem Thema kann man nicht gar nicht genug Beachtung schenken. Der Franchise-Geber darf bei der Belehrung über das Widerrufsrecht keine rechtlichen Fehler zulassen. Denn – wie oben bereits erwähnt – die Rechtsfolgen sind schwerwiegend. Daher ist es ratsam das Muster der Widerrufsbelehrung für die eigenen Franchise-Verträge von einem Rechtsexperten überprüfen zu lassen.

Bewilligung von Gründungszuschüssen: ein Urteil stärkt die Rechte von Existenzgründern

Seit Jahresbeginn 2012 gingen die Bewilligungen von Gründungszuschüssen auf Grund einer Gesetztes-Novellierung rapide zurück.

Änderungen der Voraussetzungen zur Vergabe von Gründungszuschüssen haben die Vorschrift des § 93 Abs. 1 SGB III von einer „Soll“ in eine „Kann“ Leistungsverpflichtung der Bundesagentur für Arbeit umgewandelt. Damit steht der lokalen Arbeitsagentur bei jeder Einzelfallentscheidung über die Bewilligung ein sogenanntes Ermessen zu, ob es dem Antragenden den Gründungszuschuss gewähren möchte oder nicht.

Dies hatte zur Folge, dass die Antragsbewilligungen von Gründungszuschüssen in den letzten Monaten bei nur noch 10 % bis 20 % (im Vergleich zum Vorjahr) lagen.

In der Argumentation zur Ablehnung der Gründungszuschüsse berufen sich die Arbeitsagenturen auf den Vermittlungsvorrang offener Arbeitsplätze und das eigene Selbstverständnis, Arbeitssuchende in ein festes Beschäftigungsverhältnis und nicht in die Selbstständigkeit bringen zu wollen. Es war also nur noch eine Frage der Zeit, bis sich ein Gericht der Frage annimmt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Rahmen die Behörde Ermessen ausüben darf.

Mit dem Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 23. August 2012 könnte der erste Schritt in Richtung Rechtsklarheit begangen werden.

Folgendes stellt das Gericht klar:

• in jedem Einzelfall, bei dem die Tatbestandsvoraussetzungen des § 93 Abs. 2 SGB III vorliegen, ist eine Ermessensentscheidung zu treffen
• bei Ablehnung hat die Behörde in jedem Einzelfall zu prüfen und zu begründen, warum eine besonders gute Vermittlungsprognose des Betroffenen vorliegt
• eine pauschale Ablehnung beispielsweise bestimmter Berufsgruppen ist nicht mehr möglich
• auf den zu entscheidenden Fall bezogen ist eine Ausnahme von einer Bewilligung nur dann denkbar, wenn der Gründungszuschuss nicht zur Absicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Absicherung erforderlich ist, da die geplante Tätigkeit ein hohen Gewinn erwarten lässt

FAZIT

Das Urteil stärkt die Existenzgründer und schränkt den Ermessensspielraum der Arbeitsagenturen ein. Zukünftig müssen klare Voraussetzungen definiert werden, wann ein Antrag bewilligt oder abgelehnt werden kann. Es bleibt aber abzuwarten, wann eine höchstrichterliche Entscheidung in dieser Problematik gefällt wird, um endlich absolute Rechtssicherheit bei der Vergabepraxis von Gründungszuschüssen herzustellen. Bis dahin bleibt die Erkennntis: de facto ist der Gründungszuschuss heute (fast) abgeschafft.

Nächste Franchise-Manager (IHK) auf der Zielgeraden

In Eisenach fand in dieser Woche das fünfte Modul des laufenden Zertifikatslehrganges Franchise-Manager (IHK) statt. Gegenstand des zweitägigen Moduls war das Thema „Franchise-Management“ in der Praxis. Die Teilnehmer beschäftigten sich am ersten Tag noch einmal intensiv mit den Grundlagen zum Auf- und Ausbaus eines Franchise-Systems, welche Rolle der DFV innerhalb der Franchise-Wirtschaft spielt sowie führen vor dem Hintergrund eigener Fragestellungen Engpassanalysen durch. Am zweiten Tag wurde dann in Gruppenarbeit ein konkretes Projekt als Aufgabenstellung für den Aufbau eines Franchise-Systems benannt. Hier galt es nach einer eingehenden Darstellung der Ausgangslage, Wachstumsstrategien, den damit verbundenen Aufwand sowie konkrete Schritte zu definieren. Ein vergleichbares Beispiel diente den Teilnehmern nunmehr als Grundlage einer bis Anfang des Jahres 2013 einzureichenden schriftlichen Projektarbeit, die auch prüfungsrelevant ist.

Referenten des Moduls waren Herr Jürgen Dawo (Gründer Town & Country Haus, DFV-Vorstand für Aus- und Weiterbildung) sowie Herr Torben L. Brodersen (Geschäftsführer DFV/DFI).

Im Anschluss an das sechste Modul („Kommunikation in Franchise-Systemen“) wird dann Ende Januar 2013 die Prüfung abgenommen. Der nächste Lehrgang wird im zweiten Halbjahr 2013 stattfinden. Nähere Informationen erhalten Sie unter http://www.franchise-institut.de/franchise-manager-ihk.html
Teilnehmer Franchise-Manager (IHK)

Ein Dauerbrenner, der immer wieder die Gerichte beschäftigt: Der Franchise-Nehmer und seine Einbindung in das Franchise-System!

Die Praxis zeigt, dass eine immer wiederkehrende Fragestellung im Franchise-Recht deutsche Gerichte beschäftigt: Sind bindende und den Franchise-Nehmer verpflichtende Regelungen in einem Franchise-Vertrag als wirksam oder als rechtswidrig anzusehen? Oft geht es um die Abwägung von Leistung und Gegenleistung, der Sittenwidrigkeit einzelner Klauseln oder des gesamten Franchise-Vertrages und einer möglichen Beschränkung der unternehmerischen Freiheit.

Wichtig ist aber hierbei zu wissen, dass
– eine vertragliche Bezugsbindung gemäß § 134 BGB i. V. m. kartellrechtlichen Vorschriften keine Nichtigkeit des Vertrages zur Folge hat.
– eine Sittenwidrigkeit des Gesamtvertrages erst dann festgestellt werden kann, wenn der Franchise-Nehmer vollkommen vom Franchise-Geber weisungsabhängig ist oder die Anzahl der einseitig belastender Klauseln den Franchise-Vertrag in der Gesamtbetrachtung als sittenwidrig erscheinen lässt.

Denn Franchising lebt von einer engen vertrauensvollen Partnerschaft, die auch vertraglich abgebildet werden muss. Erst dadurch kann eine höchstmögliche Effizienz in der Umsetzung eines Know-how-Transfers erreicht werden. Gerade die enge Einbindung des Franchise-Nehmers in das Franchise-System gewährleistet den Wiedererkennungswert der Marke sowie das gemeinsame Commitment, bestimmte Qualitätsstandards einzuhalten. Dadurch kann auf Franchise-Nehmer-Seite die Wirkkraft des Wissensaustausches erhöht und das unternehmerische Risiko begrenzt werden. Regelungen hierzu sind notwendig und charakteristisch für das Franchising und unterscheiden sich damit von anderen Formen der Selbstständigkeit.

FAZIT

Es ist oft zu beobachten, dass in einem gerichtlichen Verfahren der Franchise-Nehmer auf die Sittenwidrigkeit des Franchise-Vertrages abstellt und sich dabei aber auf franchisespezifische Vorgaben beruft. Diese sind aber erforderlich, um die erfolgreiche und auf einen längeren Zeitraum ausgelegte Franchise-Partnerschaft sicherzustellen. Zu beachten ist aber auch, dass es bei der Vertragsgestaltung auf die Verhältnismäßigkeit und die Ausgewogenheit der Regelungen ankommt, damit sich daraus keine Benachteiligung des Vertragspartners ergibt. In diesem Zusammenhang sind die Beschlüsse des BGH vom 11.11.2008 und der des OLG Düsseldorf vom 07.09.2009 zu nennen.

Interne Kommunikation wird in Franchise-Systemen des DFV großgeschrieben

Eine aktuelle Umfrage unter den Mitgliedern des DFV zeigt, dass 70% der befragten Franchise-Systeme über einen Franchise-Beirat verfügen. 10 % planen künftig die Installation dieses Franchise-Nehmer-Gremiums – 20% der Befragten hingegen werden keinen Beirat einrichten.

Die Frage wurde innerhalb des DFV-Barometers gestellt, welches in jedem Jahr neue Erkenntnisse aus der Praxis der Franchise-Wirtschaft hervorbringt. Dieses Ergebnis stellt dar, dass eine satte Zweidrittelmehrheit der befragten Franchise-Systeme mittlerweile über einen Franchise-Beirat verfügen und diesen nutzen, um z.B. systeminterne Prozesse oder Neuerungen mit Franchise-Partnern zu diskutieren.

Darüber hinaus wurde auch befragt, welche weiteren Partner-Veranstaltungen und -Gremien in DFV-Mitgliedssystemen vorhanden sind (Mehrfachnennung möglich). Hier die Ergebnisse:

Partner-Tagungen: 96%
Erfahrungsaustausch-Gruppen: 80%
Arbeitskreise: 57%
Ausschüsse: 39%
Social-Media-Gruppen (facebook etc.): 36%
Video-/Telefonkonferenzen: 35%

Fazit: Im Wesentlichen werden einige Kommunikationskanäle intensiv genutzt. Dieses gilt vor allem für „Face-to-face“-Veranstaltungen (Partnertagungen etc.). Darunter hat auch der Beirat als Franchise-Nehmer-Gremium seinen festen Platz innerhalb sehr vieler Netzwerke gefunden. Im Bereich der Nutzung neuer Kommunikationsmöglichkeiten besteht hingegen noch viel Ausbaupotential.

START-Messe. Neu: Messe mit Franchise-Schwerpunkt

START Gründer- und Franchise-Messe in Dortmund, jetzt unter Schirmherrschaft des DFV, engagiert sich für positives Gründungsklima. Neueste, interne DFV-Umfrage belegt mehr Franchise-Interessenten gegenüber Vorjahr.

Anlässlich der START Gründer- und Franchise-Messe in Dortmund hat der Deutsche Franchise-Verband e. V. (DFV) seine Mitglieder zum Interesse an einer Existenzgründung im Franchising befragt. Das Ergebnis: 40 Prozent der befragten Franchise-Unternehmen gaben an, gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr Anfragen von Interessenten erhalten zu haben. 18 Prozent konnten sogar ein Plus von 25 Prozent verzeichnen. In dieser guten Stimmungslage findet nun von Freitag, 16. bis Samstag, 17. November 2012 die START Gründer- und Franchise-Messe 2012 statt, die erstmals unter der Schirmherrschaft des DFV steht. „Die Existenzgründermesse hat in diesem Jahr den Schwerpunkt auf das Franchising gesetzt. Denn Gründer haben auch die Möglichkeit, sich mit einem bewährten System selbstständig zu machen“, hebt Schirmherr und DFV-Präsident Dr. h.c. Dieter Fröhlich hervor. Und weiter: „Das bringt in der Regel schnelleren und nachhaltigeren Erfolg. Und der ist wiederum wichtig für sichere Arbeitsplätze, für die finanzierenden Institute, wie KfW oder Banken, und für den Wirtschaftsstandort Deutschland.“

Den Besuchern bietet die Messe vielfältige Möglichkeiten: vom Informationsaustausch an den Messeständen der fast 40 Franchisegeber bis hin zum umfangreichen Vortragsprogramm, das vom Deutschen Franchise-Institut (DFI) organisiert wurde. Abgerundet wird das Angebot von der kompetenten Erstberatung am DFV-Stand.
Die START Gründer- und Franchise-Messe findet zum ersten Mal im Rahmen der Gründerwoche Deutschland statt. Die Aktionswoche des Bundes-ministeriums für Wirtschaft und Technologie will neue Impulse für eine neue Gründungskultur und ein freundliches Gründungsklima in Deutschland geben. „Mit der neuen Veranstaltung und dem Zuwachs von Gründungsinteressierten hat das Franchising die Forderungen des Ministeriums im Grunde erfüllt“, findet Schirmherr Fröhlich.

Weitere Details zum Programm der START Gründer- und Franchise-Messe sind unter www.start-messe.de zu finden.

Froehlich_Portrait

„Politik für weniger Existenzgründungen mitverantwortlich.“

Der DFV und die CDH nehmen die Gründerwoche 2012 zum Anlass, um
eine effizientere Förderung von Existenzgründungen zu fordern und die uneinheitliche Haltung der Politik zu kritisieren.

Die heute startende Gründerwoche Deutschland soll dazu beitragen, Impulse für eine neue Gründungskultur und ein freundliches Gründungsklima in Deutschland geben. Der Deutsche Franchise-Verband e. V (DFV) und die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. sehen die Entwicklung im „Gründerland Deutschland“ hingegen kritisch. Ein Grund hierfür sind die Veränderungen beim Gründungszuschuss, die Anfang 2012 in Kraft getreten sind. „Die Bundesregierung hat aus unserer Sicht ein bisher wirksames Arbeitsmarktinstrument mehr oder weniger abgeschafft. Eine Existenzgründungsförderung für arbeitslose Menschen existiert nur noch auf dem Papier“, sind sich DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen und CDH-Hauptgeschäftsführer Eckhard Döpfer einig. Bestätigt sehen sie sich unter anderem vom aktuellen Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit, der einen Rückgang der bewilligten Anträge um 83 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum feststellt. Weiter erklären Brodersen und Döpfer: „Diese Politik trägt sicherlich nicht zu einer Verbesserung des Gründungsklimas bei. Wir wünschen uns daher eine deutlich effizientere Förderung von Gründungsvorhaben, gerade auch für Personen aus der Arbeitslosigkeit.“

Mit dem Ziel, das Gründungsklima in Deutschland zu verbessern, findet von Montag, 12. bis zum Sonntag, 18. November 2012 zum dritten Mal die Gründerwoche Deutschland statt. Trotz ihrer Kritik engagieren sich DFV und CDH bewusst an der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie initiierten Aktionswoche und klären über Existenzgründungen auf. Denn beide Verbände wollen ihre Möglichkeiten nutzen, um das Gründungsgeschehen in Deutschland positiv zu beeinflussen. Alle Termine sind auf www.gruenderwoche.de zu finden.

Mit Blick auf die Gründerwoche sehen die Verbände auch die Widersprüchlichkeit in der Politik. Brodersen hierzu: „Einerseits soll mit einem jährlich stattfindenden Veranstaltungsformat das Gründungsklima verbessert werden. Andererseits erhalten viele ernsthafte Gründungsinteressierte kaum noch den Gründungszuschuss. Die Empfehlung aus dem Ministerium, Existenzgründer mögen doch die möglichen Finanzierungsoptionen für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit umfassend prüfen, ist vollkommen unzureichend.“ Und Döpfer ergänzt: „Das ist keine Politik aus einem Guss. Hier gibt es ganz klar Optimierungsbedarf“. Beide Verbände stehen mit Verantwortlichen von Bundesregierung und Bundestag in Verbindung, um ihren Anliegen mehr Gehör zu verschaffen.

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie initiierte Gründerwoche Deutschland ist eine zentrale Maßnahme der Initiative „Gründerland Deutschland“ und Teil der „Global Entrepreneurship Week“. Maßgeblich für das Gelingen verantwortlich sind die rund 900 Partner, die unter anderem Workshops, Seminare, Planspiele und Wettbewerbe rund um das Thema Selbständigkeit veranstalten.

Altersvorsorgepflicht für Selbstständige (vorerst) vom Tisch

Der am vergangenen Sonntag abgehaltene Koalitionsausschuss hat im Ergebnis gezeigt: Union und FDP scheinen das Thema „Altersvorsorgepflicht für Selbstständige“ endgültig von ihrer Prioritätenliste genommen zu haben. Hintergrund sind uneinheitliche Meinungen innerhalb der Regierungsfraktionen sowie noch ausstehende bzw. noch nicht weiter veröffentlichte Informationen des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) zum bisherigen Altersvorsorgeverhalten der Selbstständigen.

Noch im Frühjahr hieß es, die Koalition wolle eine Regelung innerhalb dieser Wahlperiode erreichen. Das wird nun zeitlich mehr als unrealistisch, zumal die Koalition dieses offenbar heikle Thema nicht mehr aktiv voranzutreiben gedenkt. So hatte BMAS-Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel in einer öffentlichen Sitzung des Bundestags-Petitionsausschuss vor drei Wochen diesbezüglich gesagt, man befinde sich in einem „frühen Stadium“ und es sei noch ein „langer Weg“ bis zu einer gesetzlichen Regelung. Den konkreten Zeitplan ließ er dabei offen.

Was bleibt ist ein schaler Beigeschmack. Denn ohne Not (und vor allem ohne valide Daten zum bereits praktizierten Vorsorgeverhalten) wurden durch den Vorstoß abertausende von Selbstständigen in Deutschland verunsichert.

Weitere Hintergrundinformationen zur Historie finden Sie unter folgendem Blogeintrag:

/Vorbereitung zur Altersvorsorgepflicht für Selbständige stockt weiter. Gesetzliche Regelung in dieser Legislaturperiode unwahrscheinlich

Franchise-Sprechtag in der IHK Berlin mit kostenlosen Einzelberatungen

Terminvereinbarungen für Dienstag, 27. November 2012 bei Anna Berger unter 030 / 31510 434 oder per E-Mail unter anna.berger@berlin.ihk.de.

Ob im Handel, in der Gastronomie, dem Dienstleistungssektor oder im Handwerk, die Franchise-Wirtschaft wächst kontinuierlich und bietet vielfältige Möglichkeiten für Franchise-Nehmer wie Franchise-Geber. Wer mehr über diesen attraktiven Wirtschaftszweig mit seinen Chancen erfahren möchte oder plant, ein System aufzubauen, kann sich bei kostenlosen Einzelberatungen auf dem Franchise-Sprechtag der IHK Berlin informieren. Dieser findet am Dienstag, 27. November statt und wird in Kooperation mit dem Deutschen Franchise-Verband e.V. (DFV) durchgeführt.

Alle Franchise-Interessenten – ganz gleich ob angehende Franchise-Nehmer oder Franchise-Geber – können sich bei einem 45-minütigen Gespräch individuell vom DFV beraten lassen.

Erfolgreiche Premiere: 1. Zukunfts-Konferenz in Berlin

Erste Veranstaltung unter dem Motto „Franchise-Unternehmertum anders denken“ fand regen Zuspruch. DFV stellte mit Zukunft Stadt & Natur eigene Umwelt-Initiative vor, die auch vom Berliner Senat begrüßt wird.

Wie sieht das Franchise-Unternehmertum von morgen aus? Erste Antworten erhielten die Teilnehmer im Rahmen der 1. Zukunfts-Konferenz, die vom Deutschen Franchise-Institut (DFI) und dem Deutschen Franchise-Verband e. V. (DFV) am 27.09. in Berlin durchgeführt wurde. Dabei wurden Grundsatzfragen auf die Themenfelder Green Franchising, Social Franchising und Nachhaltigkeit sowie die Zukunft von Franchise-Gebern und Franchise-Nehmern beleuchtet. Ein wichtiges Fazit: Franchise-Systeme, die sich bei ihrer Weiterentwicklung von nachhaltigem Handeln leiten zu lassen, haben die besten Möglichkeiten, sich langfristig erfolgreich zu positionieren. Der DFV geht dabei mit bestem Beispiel voran und hat seine eigene Umwelt-Initiative vorgestellt.
Franz Alt, bekannter TV-Moderator und Umwelt-Experte, sprach als prominenter Key-Note-Speaker allgemein zu „Das ökologische Wirtschaftswunder – Arbeit und Wirtschaft im 21. Jahrhundert.“ Alt stellte fest, dass das ökologische Wirtschaftswunder intelligente Lösungen und damit auch hunderttausende von neuen Arbeitsplätzen ermögliche. Auf das Franchising übertragen ergänzt DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen, dass sich hieraus auch viel Potenzial für den Wirtschaftszweig ergibt. Innerhalb der Franchise-Wirtschaft gibt es branchenübergreifend bereits viele Ansätze, die bestehenden Konzepte ökologisch-intelligenter weiterzuentwickeln und damit ökonomischen Erfolg zu schaffen.

Brodersen weiter: „Das Feedback zur Veranstaltung zeigt, dass es deutlichen Gesprächsbedarf zur Zukunftsausrichtung des Franchisings gibt.“ Dabei präsentierte sich der DFV nicht nur als Mit-Organisator, sondern mit Zukunft Stadt & Natur als Projektträger für eine eigene Umwelt-Initiative, die ganz im Zeichen des Green Franchisings steht. Hierzu erklärt Brodersen: „Innovationen und Anpassungsfähigkeit sind für die Zukunft des Franchisings entscheidend. Unsere Umwelt-Initiative ist innovativ und die ZukunftsBäume, die gepflanzt werden, passen sich optimal ihrem Umfeld an. Damit lebt die DFV-Umwelt-Initiative die Franchise-Ideale im übertragenen Sinne bereits vor.“
Mit Zukunft Stadt & Natur stärken der Verband und seine Mitglieder nachhaltig die Naturräume von Städten und Kommunen durch Pflanzungen von ZukunftsBäumen. Diese Baumarten können dem zukünftigen Klimastress besser standhalten. Die Pflanzungen erfolgen bundesweit – überall da, wo DFV-Mitgliedsunternehmen mit einem Outlet vertreten sind. Für die Umsetzung vor Ort bietet der DFV den teilnehmenden Franchise-Gebern und Franchise-Nehmern ein professionelles Projektmanagement.
Das System Town & Country Haus hat als erstes DFV-Mitglied eine Teilnahme an dieser Initiative beschlossen und nimmt noch in diesem Jahr Pflanzungen von ZukunftsBäumen an 10 Standorten vor.
Die Umwelt-Initiative Zukunft Stadt & Natur wird vom Deutschen Städtetag unterstützt und ist auch bereits dem Berliner Senat bekannt. So begrüßte Beate Profé, Referatsleiterin Freiraumplanung und Stadtgrün, auf der Zukunfts-Konferenz persönlich die Aktivitäten des DFV. Weitere Formen der Zusammenarbeit zwischen dem Verband und dem Berliner Senat sind geplant, um die Initiative gemeinsam voranzutreiben.

Mit Professor Dr. Meinrad Armbruster sprach der zweite Key-Note-Speaker und Begründer der Eltern-AG. Dieses Social Franchise-Unternehmen unterstützt Kinder und Eltern aus prekären Verhältnissen bei der Kindererziehung und beweist damit, dass sozialverantwortliches Handeln und Standardisierung von erfolgreichen Sozialprojekten möglich sind. Besonders beachtet wurde auch der Vortrag zum Thema „Der Franchise-Geber der Zukunft“ von Thomas Kiderlen von der VOM FASS AG. Kiderlen betonte, dass Nachhaltigkeit ohne Werte reiner Kommerz sei. Der Franchise-Geber von morgen muss auf echte Werte setzen, die auch seine Franchise-Nehmer teilen. Diesen Gedanken unterstrich auch Peter Gabler von der Backfactory GmbH in seinem Vortrag zum Thema der „Franchise-Nehmer von morgen“. Weitere Referenten-Vorträge sowie die Vorstellung der neuen Green Franchise Awards komplettierten die Veranstaltung. Mit diesen Preisen werden erstmals 2013 auf dem DFV-Franchise-Forum Systeme geehrt, die besonders nachhaltig und gleichzeitig ökonomisch erfolgreich agieren. Damit nimmt die Franchise-Wirtschaft einmal mehr eine zukunfts-weisende Vordenkerrolle ein.

Vorstellung der DFV-Umwelt-Initiative Zukunft Stadt & Natur (v.r.n.l.): Torben L. Brodersen (DFV-Geschäftsführer), Beate Profé (Referatsleiterin Freiraumplanung und Stadtgrün, Land Berlin), Dr. h.c. Dieter Fröhlich (DFV-Präsident) und Jürgen Dawo (Town & Country Haus, 1. Teilnehmer der DFV-Umwelt-Initiative).