Franchise-Sprechtag am 02.03. in der DFV-Geschäftsstelle in Berlin

Am Dienstag, den 02. März 2016 veranstaltet der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) von 10 bis 16 Uhr einen Sprechtag in der Geschäftsstelle in Berlin.

Michaela Fischer, Leiterin der Franchisegeber-/nehmer-Beratung des DFV, steht interessierten Franchisegebern und -nehmern an diesem Tag für eine individuelle 45-minütige Beratung zur Verfügung.

Falls Sie sich für das Thema Franchising interessieren oder bereits eine Selbstständigkeit mit Franchise anstreben und erste Fragen zu diesem Thema haben, melden Sie sich zu einem Einzelgespräch beim DFV an.

Unter anderem werden auch Fragen zu folgenden Punkten beantwortet:

  • Voraussetzungen für eine Franchisepartnerschaft und Auswahl eines geeigneten Franchisesystems/ -partners
  • Franchisevertrag
  • Finanzierung eines Franchisebetriebs bzw. eines -systems
  • Aufbau eines Franchisesystems/-betriebs
  • Unterstützung durch den Deutschen Franchise-Verband e.V.

Frau Denise Hockarth nimmt Anmeldungen unter Tel: 030-2789020 oder unter: hockarth@franchiseverband.com entgegen.

Fragen zum Franchiserecht: Gebietsschutz, wann greift er und wie weit darf er gehen?

Eine wesentliche Entscheidung des OLG Düsseldorfs beschäftigt sich mit dem franchiserelevanten Thema des Gebietsschutzes, welches immer wieder für franchiserechtliche Diskussionen und Auslegungsfragen sorgt. Dem Urteil liegt der Sachverhalt zugrunde, dass ein Franchisenehmer im Hamburger Hauptbahnhof ein Schnellrestaurant betreibt. Der Franchisegeber plant in einer geringen Entfernung zum Ladenlokal des Franchisenehmers ein weiteres, im erheblich größeren Umfang. Dagegen möchte der Franchisenehmer vor Gericht vorgehen. Zur Entscheidungsfindung müssen folgende Klauseln im Franchisevertrag ausgelegt werden:

  1. „Dem Franchisenehmer wird weder ausdrücklich noch implizit ein ausschließliches Recht für ein Gebiet, ein Schutz oder sonstige Rechte hinsichtlich des benachbarten Gebiets, Umfelds oder des Marktes der Verkaufsstelle gewährt.
  2. Der Franchisegeber behält sich das Recht vor, die Marken, das System und das Systemeigentum oder sonstige Marken, Namen oder Systeme im Zusammenhang mit Produkten oder Leistungen (……) in jeder Weise oder an jedem anderen Ort als der Verkaufsstelle zu nutzen und anderen Parteien das Recht solcher Nutzung zu gewähren.“

Entscheidungsgründe

In der Entscheidung spricht das OLG Düsseldorf dem Franchisegeber keine Konkurrenzschutzpflicht zu, welche die Eröffnung des Eigenbetriebes in unmittelbarer Nähe zum Franchisebetrieb des Franchisenehmers untersagen würde. Es stellt fest, dass ein vertraglich vereinbarter Gebietsschutz nicht besteht. Eine vertragsimmanente (zum Wesen des Vertrages dazugehörende) Konkurrenzschutzpflicht wird vom Gericht auch abgelehnt. Die besagte Verpflichtung ist nach Ansicht des Gerichts erst dann gegeben, wenn durch die konkurrierende Tätigkeit des Franchisegebers die wirtschaftliche Existenz des Franchisenehmers nachhaltig gefährdet wird. Erst dann kann dem Franchisegeber nach Treuepflichtgesichtspunkten das Betreiben eines eigenen Ladenlokals untersagt werden. Dies liegt nach Auffassung des Gerichts hier aber nicht vor.

Fazit

Das Gericht folgt der herrschenden Meinung der Literatur. Es bestätigt, dass der Franchisenehmer in Fragen des Konkurrenzschutzes grundsätzlich auf die Regelung im Franchisevertrag verwiesen werden muss. Wichtig ist aber zu wissen, dass bei einer Existenzgefährdung des Franchisenehmers dem Franchisegeber ein Unterlassungsanspruch droht.

Franchisenehmer-Erfolgsgeschichte: Vom Franchise Matching Day 2014 zum global office-Franchisepartner 2015

Im heutigen Interview erzählt global office-Franchisepartner Torsten Röcher aus Köln wie er zu seinem Franchisesystem kam und was Franchise für ihn bedeutet.

Torben L. Brodersen: Sie sind seit 2015 Franchisepartner von global office. Beim Franchise Matching Day 2014 sind Sie mit dem System in Kontakt gekommen. Hatten Sie schon vorab vor sich in diesem Bereich selbstständig zu machen oder hat sich der Kontakt zu global office erst beim Franchise Matching Day ergeben und Sie überzeugt?

Torsten Röcher: Ende 2014 befand ich mich in einer Phase der beruflichen Neuausrichtung und habe unterschiedliche Optionen verfolgt. Selbstständigkeit spielte hierbei grundsätzlich eine Rolle, Franchise und global office zunächst noch nicht.

Den Franchise Matching Day habe ich über einen Newsletter entdeckt, global office selbst über die Ausstellerliste. Die richtige Information zum richtigen Zeitpunkt! Nach einem ersten telefonischen Kontakt war mir schnell klar, dass sich ein persönliches Gespräch mit den Mitarbeiterinnen von global office auf der Veranstaltung nicht nur lohnt, sondern auch eine große Chance bietet.

Dem sympathischen Erstkontakt in Köln folgte sehr schnell ein weiterführendes Gespräch in der Systemzentrale in Montabaur. Spätestens danach hat mich global office überzeugt.

Torben L. Brodersen: Waren Sie vorher auch schon beruflich selbstständig oder im Angestelltenverhältnis tätig? Wenn ja, wo liegt hierbei für Sie der Unterschied.

Torsten Röcher: Ich bin nach meiner Ausbildung zum Bankkaufmann stets im Angestelltenverhältnis tätig gewesen und habe berufsbegleitend studiert. Der Wunsch nach einer selbstständigen Tätigkeit wuchs im Laufe der Jahre zwar stetig an, doch mit der Gründung einer Bank ist es eben nicht so einfach. Für andere Optionen fehlten mir damals der Mut und die richtige Idee. Beides kam 2014.

Wo liegt der Unterschied der Selbstständigkeit? Im Wesentlichen in der Tatsache, gestalten und bewegen zu können. Mich selbst zu führen, für mich selbst und meine Mitarbeiter verantwortlich zu sein. Die Entscheidungen, die ich treffe, betreffen mich und mein Business. Verantwortung habe ich auch früher übernommen, doch nie vollumfassend – von der Akquisition über Marketing bis zur Buchhaltung und Personal. Und alles für ein Ziel: Den Aufbau und Erfolg meines Unternehmens.

Torben L. Brodersen: Warum haben Sie sich für ein Franchisesystem entschieden?

Torsten Röcher: Auch hier gilt wieder: Das richtige Konzept zum richtigen Zeitpunkt! Ich hatte zwar viele eigene Ideen, hätte aber auch viel in deren Umsetzung investieren müssen. Und wäre zunächst als Einzelkämpfer unterwegs. Das Geschäftskonzept von global office ist nahe an meinem bisherigen beruflichen Background und bietet mit neuen, innovativen Ansätzen hohes Marktpotenzial. Warum also bei null anfangen, wenn es bereits erprobte und erfolgreiche Geschäftsmodelle gibt? Und im Franchising kommen Rahmen und Team gleich mit. Gerade der Austausch mit anderen Partnern und die gemeinsame Bearbeitung des Marktes sind wertvolle Vorteile gegenüber einer klassischen Selbstständigkeit.

Torben L. Brodersen: Wie erleichtern Sie mit Ihren Services Ihren Kunden die Arbeit und welche Rolle spielt die Digitalisierung dabei?

Torsten Röcher: Wir sorgen stets für den richtigen Kontakt zum Kunden! Als Premium-Dienstleister für Kundendialog und Kommunikations-Outsourcing bieten wir maßgeschneiderte Kommunikationslösungen. Wir kümmern uns um das Telefon unserer Kunden:

Inbound bieten wir unseren Kunden permanente telefonische Unterstützung auf Abruf, zum Beispiel zu Spitzenzeiten (Überlauf) oder außerhalb der Geschäftszeiten. Top Erreichbarkeit, hohe Prozesstiefe bei der Bearbeitung und die Betreuung vor Ort zeichnen uns aus.

Outbound unterstützen wir Unternehmen mit persönlichen Telefon-Kampagnen bei Vertrieb, Terminierung und Akquisition. Wir generieren Leads, Termine und befragen Kunden.

Wir bewegen uns mit unserem Telefonservice ja eigentlich eher auf analogem Niveau. Dennoch spielt bei zunehmender Digitalisierung das Telefon in den meisten Fällen noch eine entscheidende Rolle bei der Kommunikation. Bis zu 70% der Kunden wollen noch den persönlichen Kontakt. Ob Online-Shop, Buchungsportal oder Softwarehersteller: Wer digital unterwegs ist, muss den analogen Kanal Telefon bereithalten. Auch der beste 1st-Level-Support, die beste Bestellannahme funktioniert nur dann, wenn der Kunde auch einen Ansprechpartner erreicht. Und für die Kunden, die lieber Live-Chat nutzen möchten, haben wir auch bald eine Unterstützung im Angebot.

Torben L. Brodersen: Abschließend möchten wir Sie noch um fünf Praxistipps für angehende Franchisepartner bitten.

Torsten Röcher: Es gibt natürlich grundlegende Tipps für angehende Franchisepartner. Die hat vermutlich jeder Gründer bereits in seinem Businessplan und Kreditantrag berücksichtigt.

  • Prüft sowohl Konzept als auch Franchisegeber auf Herz und Nieren.
  • Schaut Euch das Business genau an und holt Euch Feedback von Freunden, Bekannten und Familie, ob dies wirklich zu Euch passt!
  • Schaut Euch die handelnden Personen beim Franchisegeber an.
  • Sucht Euch passende Berater, die Euch bei der Gründung und Partnerschaft unterstützen.
  • Fragt bestehende Franchisepartner nach ihren Erfahrungen und der ungeschminkten Wahrheit.

Aus meiner Erfahrung heraus kommen die großen Herausforderungen erst nach der Gründung. Hier möchte ich gerne eigene Erfahrungen nutzen und diese Tipps geben:

  • Nutzt und pflegt Eure Netzwerke! Aber bitte nicht erst dann, wenn ihr eigentlich davon profitieren wollt. Neben den unverzichtbaren sozialen Netzwerken zählen aber gerade reale Netzwerke, zum Beispiel Organisationen und Vereine. Jede Tätigkeit ist people´s business!
  • Zeigt Euch! Nur wer gefunden wird, macht auch Geschäft. Ein guter Außenauftritt, eine tolle „Fassade“ ist häufig mit der Franchiselizenz verbunden. Doch hiermit alleine ist es nicht getan. Der Inhalt zählt. Sowohl erweiterte Aktivitäten wie Facebook, Bloggen, Twitter und XING als auch Eure Person sind entscheidend. Präsentiert Euch, macht auf Euch aufmerksam, zeigt Euer Gesicht. Eure Kunden kaufen Euch und nicht das Produkt.
  • Lasst Euch Zeit! Nichts ist gefährlicher, gar schädlicher für einen angehenden Unternehmer als der Druck, erfolgreich sein zu müssen. Wachstum entwickelt sich und braucht Zeit. Je knapper diese bemessen wird (denn das steuert ihr ja selbst), desto verkrampfter und fokussierter werdet ihr. Und mit dem Teleobjektiv sieht man zwar das Ziel besser, verliert aber viele andere aus dem Bild. Besser ist da der Weitwinkel.
  • Sorgt für den Anfang vor! Wachstum muss auch finanziert werden. Selten sprudeln die Umsätze von Anfang an. Im Gegenteil: Häufig ist der Start in die Selbstständigkeit mit hohen Investitionen und Ausgaben verbunden. Schafft von Anfang an die nötigen Reserven, um Euer Leben finanzieren zu können. Das gibt es nämlich neben der Selbstständigkeit auch noch.
  • Glaubt an Euch! Wer den Erfolg will, bekommt ihn. Konzentriert Euch auf Eure Stärken, auf Euer Business. Gebt Vollgas bei dem, was ihr tut, aber fahrt trotzdem vorsichtig und nach Navi (Eurem Businessplan). Wer zu viele Dinge gleichzeitig anpackt, verzettelt sich schnell und verliert den Fokus. Übt und holt Euch immer wieder Feedback von anderen Unternehmern, Partnern und Kunden, um besser zu werden. Ihr werdet auch Durststrecken haben und Euch das ein oder andere Mal fragen, ob Eure Entscheidung richtig war. Gerade hierbei hilft Euch das Feedback aus einem möglichen Tal heraus. Und dann kommt der Erfolg!

 

Torsten Röcher  global_office_logo_Farbe_300dpi

 

Transparenz, Vertrauen und ein professionelles Qualitätsmanagement: der Schlüssel zu einer funktionierenden Franchisepartnerschaft

Die Praxis zeigt, dass eine immer wiederkehrende Auseinandersetzung im Franchiserecht deutsche Gerichte beschäftigt, wenn es um die Frage geht: Sind bindende und den Franchisenehmer verpflichtende Regelungen in einem Franchisevertrag als wirksam oder als rechtswidrig anzusehen? Oft geht es um die Abwägung von Leistung und Gegenleistung, der Sittenwidrigkeit einzelner Klauseln oder des gesamten Franchisevertrages und einer möglichen Beschränkung der unternehmerischen Freiheit.

Wichtig ist die Feststellung zweier Urteile:

  • eine vertragliche Bezugsbindung gemäß § 134 BGB i. V. m. kartellrechtlichen Vorschriften keine Nichtigkeit des Vertrages zur Folge hat.
  • eine Sittenwidrigkeit des Gesamtvertrages erst dann festgestellt werden kann, wenn der Franchise-Nehmer vollkommen vom Franchisegeber weisungsabhängig ist oder die Anzahl der einseitig belastender Klauseln den Franchisevertrag in der Gesamtbetrachtung als sittenwidrig erscheinen lässt.

Denn Franchising lebt von einer engen vertrauensvollen Partnerschaft, die vertraglich abgebildet werden muss, um eine höchstmögliche Effizienz in der Umsetzung des Know-how Transfers zu erreichen. Gerade die enge Einbindung des Franchise-Nehmers in das Franchise-System gewährleistet den Wiedererkennungswert der Marke und das auf Dauer ausgelegte Einhalten eines bestimmten Qualitätsstandarts. Dadurch wird auf Franchisenehmer-Seite die Wirkkraft des Wissensaustausches erhöht und das unternehmerische Risiko begrenzt. Regelungen hierzu sind notwendig und charakteristisch für das Franchising und unterscheiden sich damit von anderen Formen der Selbstständigkeit.

FAZIT

Es ist oft zu beobachten, dass in einem gerichtlichen Verfahren der Franchisenehmer auf die Sittenwidrigkeit des Franchisevertrages abstellt und sich dabei aber auf franchisespezifische Vorgaben beruft. Diese sind aber erforderlich, um die erfolgreiche und auf einen längeren Zeitraum ausgelegte Franchisepartnerschaft sicherzustellen. Zu beachten ist aber auch, dass es bei der Vertragsgestaltung auf die Verhältnismäßigkeit und die Ausgewogenheit der Regelungen ankommt, damit sich daraus keine Benachteiligung des Vertragspartners ergibt.

Professionelles Krisenmanagement in Franchisesystemen: der DFV bietet Unterstützung an

Der DFV e.V. bietet exklusiv für seine Mitglieder das Mediations- und Ombudsmannverfahren zur Konfliktlösung an.

Doch der Anknüpfungspunkt für ein sicheres Krisenmanagement muss schon wesentlich früher angesetzt werden. Entscheidend ist dabei, dass die Strukturen innerhalb der Franchisezentralen so ausgelegt sind, dass Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner klar definiert und die Prozesse standardisiert sind. Die Standardisierung erfolgt hierbei in der Form, dass diese sogenannte Eskalationsphasen vorgibt, um jeder Krise dementsprechend professionell begegnen zu können.

Der DFV-Ausschuss Qualität und Ethik hat sich unter anderem das Ziel gesetzt, ein Leitfaden zur Krisenkommunikation zur entwickeln und damit die Professionalisierung des Franchisings im Bereich Qualität und Ethik weiter voran zu treiben. Darin geht es nicht nur darum, den Franchisezentralen in dieser Sache Know-how zu vermitteln sondern auch die Franchisenehmer miteinzubinden, um diese darin zu sensibilisieren, Probleme frühzeitig anzusprechen und zu thematisieren.

Vorab werden nun einzelne Eskalationsstufen exemplarisch dargestellt.

Was gibt es für Eskalationsphasen?

  1. Wahrnehmungsphase: In der Wahrnehmungsphase sind beide Franchisepartner gefordert. Darin wird ein mögliches Problem erkannt, angesprochen und an den Verantwortlichen   kommuniziert.
  2. Analysephase: In der Analysephase gilt es ein Gespräch zu suchen, eine Beurteilung vorzunehmen und die Frage zu beantworten, ob ein Problem vorliegt oder nicht.
  3. Lösungsphase / Umsetzungsphase: In dieser Phase wird nach einer Lösung gesucht, diese kommuniziert und schlussendlich auch einvernehmlich umgesetzt
  4. Kontrollphase: Die Kontrollphase dient dazu zu überprüfen, ob die vereinbarte Lösung auch wirklich und richtig in die Tat umgesetzt wird.
  5. Rückmeldungsphase: Die Rückmeldungsphase bringt den Prozess der Konfliktlösung zu einem Ende. Darin wird ein finales Gespräch in dieser Sache geführt und der Prozess abschließend dokumentiert. Entscheiden ist hierbei auch die richtigen Schlüsse für die Zukunft zu ziehen und wenn notwendig auch diese an die anderen Partner zu kommunizieren. Denn auch hier gilt der Satz: aus Fehlern sollte man lernen!

Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie Jan Schmelzle unter: schmelzle@franchiseverband.com

Bericht aus Berlin: DFV beteiligt sich am EU-Mittelstandsmonitor für 2016

28 von insgesamt 89 Vorhaben aus dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission sind für den Mittelstand besonders wichtig. Dies geht aus dem aktuellen EU-Mittelstandsmonitor hervor, der gemeinsam durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Wirtschaftsverbände, darunter auch dem DFV, erstellt wurde. Die Vorhaben in 2016 betreffen insbesondere Maßnahmen, die zur Umsetzung der Binnenmarktstrategie, der Handels- und Investitionsstrategie und des Aktionsplans zur Mehrwertsteuer vorgesehen sind.

Hintergrund

Häufig verfügen kleine und mittlere Unternehmen, dabei eben auch Franchisesysteme, nur über beschränkte Möglichkeiten, sich ausreichend und frühzeitig über die Vorhaben der EU zu informieren. Der Mittelstandsmonitor soll genau hier ansetzten und Abhilfe schaffen, indem er für mehr Transparenz und eine bessere Übersicht über EU-Regelungsvorhaben sorgen soll. Auf dieser Basis soll die Möglichkeit für Unternehmen geschaffen werden ihre Mitsprachemöglichkeiten auf europäischer Ebene gezielter zu nutzen und sich in Brüssel besser Gehör zu verschaffen. Der Monitor wird stets aktualisiert und erleichtert das Auffinden aller mit den aktuellen EU-Vorhaben zusammenhängenden Informationen und Dokumente durch direkten Zugriff auf Fahrpläne („Roadmaps“), Folgenabschätzungen und öffentliche Konsultationen zu Vorhaben der EU-Kommission,

  • EU-Verordnungen und -Richtlinien, die in Zusammenhang mit den jeweiligen Vorhaben stehen, und
  • weitere Informationen der EU-Kommission zu den Vorhaben.

Der EU-Mittelstandsmonitor

Die in dem Monitor zusammengestellten Vorhaben sind nach dem „Ampelprinzip“ gekennzeichnet. Die Farbe Rot signalisiert eine hohe Mittelstandsrelevanz. Diese Kennzeichnung sollte Unternehmen, Verbände und politische Entscheidungsträger ermutigen, sich frühzeitig mit dem betreffenden Vorhaben zu beschäftigen. Gelb gekennzeichnete Vorhaben sind eventuell mittelstandsrelevant, grüne eher nicht. Ergänzend zu den Stellungnahmen aus der Wirtschaft, die durch den Mittelstandsmonitor angestoßen werden sollen, treten auch die zuständigen Bundesministerien in eine Prüfung der voraussichtlichen Kosten und Nutzen der einzelnen EU-Vorhaben ein. Diese Prüfung erfolgt im Wege des so genannten „EU-ex-ante-Verfahrens“, das gerade aktualisiert wurde und das besonders die Qualität der Folgenabschätzungen der Kommission in den Blick nimmt. Die Bundesregierung will damit insbesondere erreichen, dass die Kommission qualitativ hochwertige Folgenabschätzungen vorlegt, und ihre Vorschläge so wenig Aufwand wie möglich verursachen.

Den Mittelstandsmonitor können Sie hier abrufen: EU-Mittelstandsmonitor

DFV diskutiert im BMWi mit Stakeholdern zum Thema Wettbewerbspolitik

Vertikale Preisbindung, Doppelpreisstrategie, Plattformverbote und selektive Vertriebssysteme waren Themen, die bei einem Treffen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) intensiv diskutiert wurden.

Impressumspflicht und Medienbruch

Ausdrücklich begrüßte dabei der DFV die klarstellende Regelung in § 5 a Abs. 3 UWG in Bezug auf die Impressumspflicht in der UWG-Novelle 2015.

Im neu strukturierten § 5a UWG übernimmt der Gesetzgeber die Vorgaben an das Vorenthalten, Verheimlichen sowie das unverständliche, zweideutige oder nicht rechtzeitige Bereitstellen wesentlicher Informationen und orientiert sich damit stärker am Wortlaut der UGP-Richtlinie. Die zu berücksichtigenden Umstände des Kommunikationsmittels (bspw. räumliche Beschränkungen, Ersatzmaßnahmen des Unternehmers), die das Vorenthalten der Informationen im Einzelfall rechtfertigen können, finden sich in § 5a Abs. 5 UWG.

Nach der Begründung des Gesetzes wird das Kriterium der Beschränkungen des Kommunikationsmittels aufgegriffen und um einen weiteren Aspekt entsprechend der UGP-Richtlinie ergänzt. Nun sind auch alle Maßnahmen des Unternehmers zu berücksichtigen, die dieser getroffen hat, um dem Verbraucher die (wesentlichen) Informationen anderweitig zur Verfügung zu stellen, wie der vom DFV geforderter sogenannter „Medienbruch.

Widerspruch Kartellrecht vs. Wettbewerbsrecht

Nichtdestotrotz bleibt der Widerspruch in der Vereinbarkeit von Kartellrecht und Wettbewerbsrecht. Diese beiden Rechtsgebiete zusammenzubringen bleibt eine Mammutaufgabe, denn – so waren sich alle Beteiligten einig – ist das Kartellrecht größtenteils auf europäischer Ebene zu verordnen.

Fazit

Diese Treffen sind wichtig, um den Austausch mit der Politik, der Wirtschaft und den entsprechenden Verbänden zu pflegen. Hierbei ist der DFV das Sprachrohr der Franchisewirtschaft. Der Ausbau eines Netzwerkes ist dabei unumgänglich, um politische, gesetzgeberische, wie auch wirtschaftliche Anliegen der Franchisewirtschaft vorzubringen, wie auch die Politik dafür zu sensibilisieren.

19 Absolventen bestehen erfolgreich ihren Abschluss zum Franchise-Manager (IHK) – Das DFI und der DFV gratulieren!

Nächster Lehrgang zur Förderung der beruflichen Zukunft im Franchising ab Montag, den 13. Juni 2016

Mit der heutigen Abschlussprüfung endet für 19 Teilnehmer erfolgreich der IHK-Zertifikatslehrgang zum Franchise-Manager. Im vergangenen halben Jahr haben die Absolventen Florian Bader (Bader´s Coffee UG), Gunnar Baumfalk (Block House Franchise GmbH), Anke Bernecke-Kaus (Linde AG), Witali Brunner (Linde AG), Katharina Busse (Ludwig Busse GmbH & Co.KG), Joshua Butterhof (Bodystreet GmbH), Nadine Czech (DB Station&Service AG), Anke Döring (Bodystreet GmbH), Viktor Hert (Linde AG), Paul Hirschmann (Bodystreet GmbH), Roger Krog (SCHMIDT Küchen GmbH & Co.KG), Benedikt Löcken (MUNDFEIN GmbH), Jonas Meier (Violas´GmbH), Holger Otto (Linde AG), Jana Pester (Linde AG), Rosimar Saran-Hafner (Pokkez Store Reutlingen), Andreas Schubach (Linde AG), Lisa Straub (VOM FASS AG) und Jens Tappe (Easyfitness Management GmbH) sechs Module der Weiterbildung mit insgesamt 160 Lehrgangsstunden besucht. Dort haben sie alle wichtigen Inhalte für eine berufliche Zukunft in diesem Wirtschaftszweig gelernt – von den Grundlagen des Franchisings über Führung, Controlling, Kommunikation sowie rechtlichen Grundlagen bis hin zum internen Marketing und Franchise-Management in der Praxis.

Absolventen Schule des Franchising

Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. (DFV) sowie des Deutschen Franchise-Instituts (DFI) und mit verantwortlich für die Umsetzung des IHK-Lehrgangs: „Heute können wir gleich doppelt gratulieren: Zum einen den Absolventen dieser einzigartigen Franchise-Weiterbildung, die mit dem IHK-Zertifikat ihre beruflichen Entwicklungschancen weiter deutlich verbessert haben. Zum anderen aber auch allen Organisatoren und Referenten, die durch das positive Feedback zur professionellen Umsetzung des IHK-Zertifikatslehrgangs in ihrer Arbeit bestärkt worden sind und denen ich außerordentlich für ihre gute Zusammenarbeit danken möchte.“

Am heutigen Tag stand für die Teilnehmer eine eineinhalb-stündige Klausur im Multiple-Choice-Verfahren auf dem Programm. In den Wochen zuvor haben Sie eine Projekt-Hausarbeit verfasst, die sie im Anschluss an die Klausur vor dem Prüfungsgremium verteidigen mussten. Das Gremium bestand aus Jürgen Dawo, DFV-Vorstand für Aus- und Weiterbildung sowie Gründer von Town & Country-Haus, Torben L. Brodersen sowie Gräfin Christin von Faber-Castell, Weiterbildungs-beraterin der IHK Erfurt.

Die nächste Möglichkeit, Franchise-Know-how anzureichern und mit einem IHK-Zertifikat abzurunden, haben interessierte Fachkräfte aus den Franchisezentralen sowie Franchiseberater ab Montag, den 13. Juni 2016: Dann startet der nächste Lehrgang mit dem ersten Modul. Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.franchise-institut.de.

Der Gründerschwund geht weiter: neueste Zahlen zum Existenzgründungsgeschehen in Deutschland stärken die Forderungen des DFV

Gründungen und Unternehmensschließungen

Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn erstellt u. a. basierend auf den Daten des Statistischen Bundesamtes regelmäßig eine Statistik zu den gewerbeanzeigepflichtigen Gründungen, den gewerbeanzeigepflichtigen Unternehmensaufgaben (Liquidationen) sowie zu den Insolvenzen.

Gründungen im gewerblichen Bereich

Ergebnisse für das 1. Halbjahr 2015 – eine Übersicht

Die Zahl der gewerblichen Existenzgründungen betrug im 1. Halbjahr 2015 rund 158.800. Sie liegt damit um rund 5.300 bzw. 3,2% niedriger als im Vorjahreszeitraum. Insgesamt betrachtet stellt dies den fünften Rückgang in einem 1. Halbjahr seit 2011 dar.

Die Zahl der mit dem Gründungszuschuss geförderten Gründungen ist im 1. Halbjahr 2015 um rund 600 oder 3,9% gegenüber dem 1. Halbjahr 2014 zurückgegangen.

Die Zahl der Nebenerwerbsgründungen war im 1. Halbjahr 2015 mit rund 129.500 um 0,5% niedriger als im 1. Halbjahr 2014. Zugleich ist die Zahl der Nebenerwerbsaufgaben mit rund 86.200 um 3,4% gestiegen, so dass der Saldo aus Nebenerwerbsgründungen und Nebenerwerbsaufgaben im 1. Halbjahr 2015 mit rund 43.400 um rund 3.500 niedriger lag als im 1. Halbjahr 2014.

Weitere Ergebnisse

  • Weniger als die Hälfte (42,7%) der rund 372.100 Gewerbeanmeldungen (1. Halbjahr 2015) gilt als Existenzgründung entsprechend der Definition des IfM Bonn.
  • Mehr als jede vierte Existenzgründung (28,7%) stellte im 1. Halbjahr 2015 eine Betriebsgründung einer Hauptniederlassung dar. Im 1. Halbjahr 2011 lag deren Anteil bei 25,3% und zeigt seitdem steigende Tendenz.
  • Der Anteil der Kleingewerbegründungen an den Existenzgründungen lag im 1. Halbjahr 2015 bei 60,2%.
  • 76,3% der Existenzgründungen erfolgten in Form eines Einzelunternehmens.
  • Der Anteil der Frauen unter den Existenzgründungen von Einzelunternehmen lag im 1. Halbjahr 2015 bei 28,1% – damit hat er sich gegenüber dem 1. Halbjahr 2014 geringfügig um 0,1 Prozentpunkte erhöht. Bei den Nebenerwerbsgründungen von Einzelunternehmen ist der Frauenanteil mit 42,5% leicht um 0,2 Prozentpunkte gesunken.
  • 44,4% der Existenzgründungen von Einzelunternehmen wurden im 1. Halbjahr 2015 von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit angemeldet, bei den Nebenerwerbsgründungen von Einzelunternehmen lag der Ausländeranteil bei 11,7%. Damit ist der Anteil ausländischer Existenzgründer nach einem kleinen Rückgang im 1. Halbjahr 2014 (1. Halbjahr 2013: 45,3%, 1. Halbjahr 2014: 44,2%) wieder geringfügig gestiegen Hier hat sich offenkundig die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgewirkt, die die Bürger der beiden osteuropäischen Beitrittsländer von 2007, Bulgarien und Rumänien, seit 1. Januar 2014 besitzen: Die Anzahl der Existenzgründungen von Bulgaren ging im Vergleichszeitraum sehr stark um 24,8% zurück, die der Rumänen allerdings nur um 3,1%.

Schätzung für das Jahr 2015

Das IfM Bonn geht davon aus, dass sich der Trend der Existenzgründungen und Liquidationen im 2. Halbjahr 2015 fortsetzen wird. Für das gesamte Jahr 2015 wird geschätzt, dass es einen Rückgang der Existenzgründungen auf rund 300.000 und einen deutlichen Rückgang der Liquidationen auf rund 323.000 geben wird. Dies würde wiederum einen negativen Gründungssaldo zur Folge haben.

Fazit des DFV

Fakt ist, seit Jahren sind Unternehmensgründungen rückläufig. Der Anstieg bei den Freien Berufen schafft meist keine Arbeitsplätze und die Zunahme bei den Nebenerwerbsgründungen leistet nur einen geringen Beitrag zur Stärkung des Wettbewerbstandortes Deutschland. Die vom IfM getätigte Prognose des weiteren Rückganges von Unternehmensgründungen setzt diesen Trend fort. Doch klassische Unternehmensgründungen sind notwendig, gerade um die Innovationskraft einer Volkswirtschaft beizubehalten. Auf die Fragen von Entbürokratisierung, verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten, „zweite Chance“, Einbettung in das Bildungssystem – um hier nur ein paar Forderungen des DFV aufzugreifen – – sind zwar punktuell Antworten zu finden. Jedoch der rote Faden einer ganzheitlichen wirtschaftspolitischen Strategie ist nicht vorhanden. Das Versäumnis der Politik gründerfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen bleibt weiter bestehen und eine über Legislaturperioden hinweg eingeleitete Strategie zur Unternehmerkultur ist weiterhin nicht zu erkennen. Die Große Koalition hat trotz Ankündigungen der Priorisierung von KMU Politik noch keinerlei signifikante Maßnahmen eingeleitet. Weniger als zwei Jahre der politischen Gestaltung bleiben noch. Es gilt die Koalition weiter an ihre gemachten Wahlversprechen zu erinnern. Die Wirtschaft leistet Ihren Beitrag. Nun ist auch die Politik gefordert.

Exklusivleistung zur Qualitätssicherung für die Mitglieder des DFV: die Richtlinie zur vorvertraglichen Aufklärung

Der rechtlich korrekte Umgang bei der Vertragsanbahnung

Der Franchisegeber hat den potentiellen Franchisenehmer umfassend und vollständig aufzuklären und darf im Rahmen der konkreten Vertragsverhandlungen sein System nicht erfolgreicher darstellen, als es ist. Denn die Folgen sind gravierend bei fehlerhafter Aufklärung kann der Franchisenehmer auch nach Jahren der Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber vom Franchise-Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

Wird während der vorvertraglichen Aufklärung von Seiten des Franchisenehmers nach der Rentabilität des Franchisesystems gefragt, so hat der Franchisegeber zutreffende Angaben über die erzielbaren Umsätze zu machen. Diese Angaben müssen auf einer sorgfältigen Untersuchung des Marktes beruhen, auf den konkreten Standort ausgerichtet sein und dürfen nicht lediglich den Charakter einer Schätzung aufweisen. Wenn nur eine Schätzung möglich ist, so muss eindeutig darauf hingewiesen werden.

Sind die angegebenen Daten des Franchisegebers fehlerhaft oder irreführend, so kann als Rechtsfolge der Franchisenehmer im Nachhinein vom Vertrag zurücktreten, da diese die Entscheidung dem Franchisesystem anzugehören oder nicht, maßgeblich beeinflusst.

Fazit

Es zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist auch im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung vollkommende Transparenz und Exaktheit bei der Vorlage von Informationen über das Franchisesystem zusammenzustellen. Vor allem wenn es um einen essentiellen Entscheidungsgrund geht, ob der Franchisenehmer als zukünftiger Partner in einem Franchisesystem gewonnen werden kann. Die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht sind zu gravierend, als das sich ein Franchisegeber hier Ungenauigkeiten leisten kann.

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. als Qualitätsgemeinschaft schafft Standards für die deutsche Franchisewirtschaft. Die Richtlinie zur vorvertraglichen Aufklärung und die Checkliste zum Franchisevertrag schaffen hierbei einen sicheren Rechtsrahmen für Franchisegeber, wie auch für Franchisenehmer.

Mitglieder des DFV können die Richtlinie zur vorvertraglichen Aufklärung in der Geschäftsstelle bei Jan Schmelzle unter schmelzle@franchiseverband.de anfordern.