Konsequente Leitbildentwicklung für das Franchising in Deutschland: DFV Ausschuss Qualität und Ethik einen wesentlichen Schritt weiter

Der Ausschuss „Qualität und Ethik“ tagte in der vergangenen Woche in der Geschäftsstelle des DFV in Berlin, um seine Arbeit in der Entwicklung eines Leitbildes für das Franchising in Deutschland fortzusetzen. Im Leitbild werden die Leitsätze die Kernaussagen über grundlegende Werte, Ziele und Erfolgskritierien des DFV treffen. Sie bestimmen das Verhältnis zu den Mitgliedern, zu den Franchisenehmern und deren Mitarbeitern und formulieren die spezifische Kompetenz des DFV.

Leitbild für das Franchising in Deutschland

Die Kultur einer Wirtschaftswertegemeinschaft, organisiert im Deutschen Franchise-Verband e.V. (DFV), ist geprägt von:

• Verhaltensnormen, Regeln
• Denk- und Handlungsweisen
• Wertevorstellungen (Überzeugungen)
• Geschichten/Legenden (Was macht die Einzigartigkeit von Franchising aus?)

Dabei unterscheidet sich die Verbands- bzw. Wirtschaftskultur zu anderen Wirtschaftsbereichen, Gruppen, Unternehmen oder Geschäftsmodellen. Die klare und eindeutige Vorbildfunktion der Franchisegeber ist dabei eine zentrale Rolle bei der Förderung / Herausbildung der Gemeinschaftskultur des DFV und hat prägenden Einfluss auf die Wirtschaftskultur des Franchisings insgesamt. Je größer der DFV ist, je mehr Unternehmen und Personen dieser Wirtschaftswertegemeinschaft angehören, desto größer ist die Eigendynamik in der Wirtschaftskultur des Franchisings und umso wichtiger ist die Übereinstimmung der Corporate Identity und der Gemeinschaftsphilosophie.

Ausgangspunkt des wirtschaftlichen Handelns der Verbandsmitglieder ist die Gemeinschaftsphilosophie, welche Einfluss auf die Unternehmenskultur der einzelnen Mitglieder hat. Die Gemeinschaftsphilosophie kann als eine globale Weltanschauung der Mitglieder gesehen werden.

Der Ausschuss „Qualität und Ethik“ hat sich nunmehr zu Aufgabe gemacht die Werte der Franchisewirtschaft herauszuarbeiten und zu definieren.

Dem Ausschuss gehören folgende Mitglieder an: die beiden DFV-Vorstandsmitglieder Carsten Gerlach (Joey’s Pizza Service (Deutschland) GmbH) und Matthias H. Lehner (Bodystreet GmbH), Dr. Martin Ahlert (Institut für Franchising & Cooperation), Dr. Hubertus Boehm (SYNCON GmbH), Waltraud Martius (SYNCON GmbH), Alexander Mehnert (TeeGeschwendner GmbH), Uwe Neumann (ISOTEC GmbH), Johannes Schute (Franchise System Beratung) sowie aus der DFV-Geschäftsstelle Torben L. Brodersen und Jan Schmelzle.

Bericht aus Berlin: Neue Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung, ein Tropfen auf den heißen Stein?

Zum neuen Jahr sind neue Richtlinien zur Förderung unternehmerischen Know-hows in Kraft getreten. Damit unterstützt die Bundesregierung Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch Zuschüsse für Beratungsdienstleistungen. Das neue Programm bündelt die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows“ durch Unternehmensberatungen, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ und unterstützt so die Beratungsförderung neu gegründeter sowie etablierter KMU. Sie erhalten besseren Zugang zu externem unternehmerischen Know-how.

Die Hinzuziehung externer Beratungsangebote ist wichtig zur Vorbereitung und Begleitung von unternehmerischen Entscheidungen und stärkt die Bestandsfestigkeit von Gründungen sowie die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen. Für die überwiegend aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Zuschüsse stehen für 2016 aus Bundesmitteln 16 Mio. Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt nach den neuen Richtlinien sind neu gegründete sowie bereits bestehende KMU sowie Freie Berufe im Sinne der EU-Mittelstandsdefinition. Antrags- und Bewilligungsbehörde für die neue Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter www.bafa.de.

Die neuen Richtlinien finden Sie hier: rahmenrichtlinie-zur-foerderung-unternehmerischen-know-hows

Standpunkt des DFV

Die Neuausrichtung der Gründungs- und Mittelstandsberatung ist richtig, aber das Versäumnis der Politik gründerfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen bleibt dennoch weiter bestehen und eine über Legislaturperioden hinweg eingeleitete Strategie zur Unternehmerkultur ist weiterhin nicht zu erkennen. Die Große Koalition hat trotz Ankündigungen und im Koalitionsvertrag festgelegten Priorisierung von KMU Politik noch keinerlei signifikante Maßnahmen eingeleitet. Knappe zwei Jahre der politischen Gestaltung bleiben noch. Es gilt die Koalition weiter an ihre gemachten Wahlversprechen zu erinnern und eine echte Mittelstandsoffensive zu starten.

Ein Jahr Mindestlohngesetz: Akzeptanz beim Mindestlohn, Kritik auf Grund überbordender Bürokratie

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro. Dies gibt Anlass ein erstes Resümee zu ziehen.

Das sagt die Politik

Ein Jahr nach Einführung des Mindestlohns in Deutschland sieht Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nur Vorteile in der Lohnuntergrenze. Nach Auffassung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat es keine Jobverluste gegeben und die Kaufkraft ist gestiegen. Laut der Ministerin gibt es vier Millionen Leute, die mehr in der Tasche haben und vor allem 50.000 sogenannte Aufstocker weniger. Weiterhin gebe es etwas weniger Minijobs, aber mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den betroffenen Branchen. Auch der Koalitionspartner zieht eine positive Bilanz.

Aktuell wird in der Mindestlohnkommission über eine Weiterentwicklung und eine Erhöhung beraten. Die Kommission setzt sich aus Vertretern von Arbeitgebern und der Gewerkschaften zusammen.

Das sagt der DFV

Der DFV hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit der flächendeckenden Einführung des Mindestlohnes in Deutschland auseinandergesetzt und mehrere Informationsveranstaltungen zu diesem Thema durchgeführt. Hieraus hat sich ein einhelliges Stimmungsbild ergeben, dass der Mindestlohn an sich der Franchisewirtschaft keine Probleme bereitet. Teile der Franchisewirtschaft mussten sich durch unternehmensstrategische Entscheidungen den neuen Marktgegebenheiten anpassen und haben sich auf diese wettbewerbsbeeinflussende Regulierung entsprechend eingestellt. Kritik ist vielmehr bei der höheren Bürokratieaufwendung zu äußern, die dem Mindestlohngesetz anhängige Rechtsverordnung mit sich bringt.

Es besteht Verunsicherung gerade bei den sogenannten Aufzeichnungs- bzw. Dokumentationspflichten. Diesen nachzukommen ist mit erheblichem bürokratischem Zeitaufwand verbunden. Gerade junge und kleine Franchisesysteme stehen hier vor einer großen administrativen Hürde, welche schwerlich im Alltags- und Geschäftsbetrieb zu erklimmen ist. Auch die Überprüfungspraxis des Zolls wirft Fragen auf: was ist erforderlich und was ist rechtlich überhaupt zulässig? Weiterhin besteht keine Klarheit darüber, inwieweit eine Durchgriffshaftung auch innerhalb von Franchisesystemen zum Tragen kommt. Hier bleibt der Gesetzgeber zu unbestimmt und überlässt diese Entscheidung den Gerichten.

Das BMAS stellt aber in Aussicht, Rechtsänderungen beim gesetzlichen Mindestlohn vorzunehmen. In der Ankündigung werdend die vom DFV geäußerten Kritikpunkte unter anderen aufgegriffen, wie bspw. die Auftraggeberhaftung, die Aufzeichnungspflicht oder die Überprüfungsvorgaben des Zolls.

Fazit

Die Hauptkritik ist gerade jetzt bei der Kommunikation der politischen Entscheidungsträger anzubringen. Gerade die Wirtschaftspolitiker der Koalition bringen einerseits verbal Verständnis für die Nöte und Sorgen des Mittelstandes auf. Das ist gut und wichtig im Sinne eines Informationsaustausches. Andererseits entsteht der Eindruck, dass der Einfluss des Wirtschaftsflügels an der Koalitionsarythmetik innerhalb des Bundeskabinetts bzw. Koalitionsausschusses endet. Der Mittelstand hat nur eine sehr begrenzte Lobby an politischen Entscheidungshebeln. Der Umgang mit dem Mindestlohngesetz bei der Entstehung, wie auch aktuell durch allgemeine Verständnisbekundungen ist hierbei ein Beispiel par excellence.

Die Erfahrungen aus der Praxis ist nun gefordert und bedürfen einer ehrlichen und offenen Berücksichtigung durch die Politik. Der DFV wird diese Entwicklung weiter verfolgen und sich an gegebener Stelle entsprechend in den politischen Prozess im Sinne der Franchisewirtschaft einbringen.

Veranstaltungshinweis: Zeitenwende Digitalisierung – Aus Chancen Erfolge machen

Das Deutsche Franchise-Institut, der Kooperationspartner des DFV, lädt zum Digitalisierungsgipfel der deutschen Franchisewirtschaft ein. Am Mittwoch, den 17. Februar 2016 lädt das Deutsche Franchise-Institut zum Digitalisierungsgipfel anlässlich seines 25 jährigen Gründungsjubiläums nach Bonn ein.

Die Agenda

Auswirkungen des digitalen Wandels auf Franchisesysteme: Branchen, Kundenverhalten und regionale Unterschiede
Boris Hedde, Geschäftsführer IFH Institut für Handelsforschung GmbH, Köln

  • Marktstrukturen im deutschen Handel und die Rolle von „Online“
  • Kundenverhalten als Treiber für Veränderungen
  • Wahrnehmung von Verbund- und Franchisesystemen
  • Branchenspezifische und regionale Unterschiede heute und morgen
  • Erfolgsbeispiele: Best Practices

Online-Marketing: Entwicklungen, Trends und Bedeutung lokaler Strategien
Michael Jäschke, Head of Channel Sales DACH, Google Germany GmbH

„Online“ und „Stationär“ im erfolgreichen Einklang: Vertrieb und Markenpositionierung auf integrierten Kanälen
Thomas Quibeldey, Leiter IT-Services & Organisation, BabyOne GmbH

  • Erfolg im Handel ohne explizite Online-Vertriebsstrategie
  • „Online-Welt“ statt „Online-Shop“: Unterstützung des stationären Handels und Markenpositionierung im Internet
  • Zufriedene Partner: Wie der Online-Auftritt Akzeptanz bei Franchisenehmern findet

Rechtliche Ausgestaltung digitaler Trends im Franchising
RA Dr. Hermann Lindhorst, SCHLARMANNvonGEYSO

  • Aufbau und rechtliche Ausgestaltung eines Onlineshops im Franchising
  • Fünf Do’s and Don’t zu Internet und IT im Franchisevertrag
  • Datenschutzrechtliche Compliance in Franchisesystemen – muss das sein?
  • AGB-rechtliche Kontrolle franchiserechtlicher Klauseln zu IT-gestützten Kassensystemen

Kommunikation zwischen Franchisegeber und -nehmer: Digitale Lösungen für mehr Effizienz und Wachstum
Sebastian Grote, Geschäftsführer Gecco Media GmbH

  • Interne Kommunikation und zufriedene Franchisepartner
  • Systemwissen: Handbuch vs. Mitarbeiter-Erfahrung
  • Wie sich Erfolg automatisieren lässt: System-Know-How effizienter einsetzen
  • Digitale Lösungen und Module: e-Handbuch, e-Learning, Erfolgscenter u.v.m.
  • Wie sich die interne Kommunikation auf das Wachstum auswirkt: Erfolge der digitalen Partnerintegration und -betreuung

Wirksame Kundenkommunikation durch soziale Medien und Digitalisierung
Florian Schneider, Geschäftsführer Vapiano Franchising GmbH & Co. KG

Ausblick: Die richtige Strategie für die Trends der Zukunft
Dr. Eva Stüber, Leiterin Research und Consulting IFH Institut für Handelsforschung GmbH, Köln

  • Kunde als Ausgangspunkt und „Mobile“ als Treiber
  • Service und Convenience als entscheidende Faktoren
  • Curated Shopping, Internet der Dinge und Co. im Fokus
  • Aufzeigen von Best Practices

Weitergehende Information finden Sie auf www.franchise-institut.de.

Der Social-Franchisevertrag (Teil II)

Der erste Teil unserer Blog-Reihe hat aufgezeigt, dass das Franchising grundsätzlich eine gute Möglichkeit ist, soziale Projekte zu vervielfältigen. Der zweite Teil beschäftigt sich nun mit der Fragestellung, inwieweit diese Form des Franchisings einen speziellen franchiserechtlichen Rahmen fordert und wo die Unterschiede liegen könnten.

Grundlage ist auch hierfür vor allem der Aufsatz „Der Social-Franchisevertrag – Versuch einer rechtlichen Einordnung“ (Zeitschrift f. Vertriebsrecht 5|2015, 291 ff.) des assoziierten Experten des Deutschen Franchise-Verbandes Martin Niklas RA.

Rechtliche Einordnung

Zu Beginn ist festzuhalten, dass die Franchiseverträge vieler bestehender und etablierter Social-Franchisesysteme sich nicht markant zu normalen Franchiseverträgen unterscheiden. So wie sich ein Franchisevertrag eines Gastronomiekonzeptes zu einem eines Fitnessstudios unterscheidet, so gibt es natürlich auch hier Unterschiede – gerade im Bereich des Vertragsgegenstandes und des Nonprofit-Faktors. Denn gerade im Sozialen ist z.B. die Rolle des ehrenamtlichen Mitarbeiters nicht zu vergessen und muss daher ebenso im Vertrag festgehalten werden, sowohl zum Thema Finanzen, wie auch im Bereich Schulungen oder Mitarbeiter.

Gegenseitigkeit

Ferner ist die Thematik der Gegenseitigkeit (auch Synallagma genannt) zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer zu beleuchten.
Grundsätzlich wird der Franchisevertrag als Dauerschuldverhältnis angesehen, aus dem für beide Parteien Rechte und Pflichten entstehen, die dann jeweils miteinander und ineinander verwoben sind. Der Franchisegeber überlässt das Konzept und Know-how, schult regelmäßig, erlaubt die Nutzung der Marke u.ä.. Der Franchisenehmer verpflichtet im Gegenzug sich zur Zahlung der Gebühr, zur Absatzförderung sowie der Umsetzung des Konzeptes.
Wenn man dies auf soziale Projekte überträgt wird deutlich, dass manche Verpflichtungen deutlich stärker ins Gewicht fallen und andere nahezu wegfallen. So ist oftmals der Franchisegeber „gezwungen“ das wirtschaftliche Risiko des Franchisenehmers mit zu übernehmen. Alleine diese Tatsache selbst kann schon zu einem groben Missverhältnis im Synallagma führen.

Fazit

Das Social-Franchising ist eine gute Möglichkeit bereits bestehende etablierte Konzepte zu multiplizieren und dadurch einen echten sozialen Mehrwert zu schaffen. Dabei sind allerdings die Eigenheiten der sozialen Arbeit sowohl im täglichen Miteinander als auch im Franchisevertrag selbst zu beachten. Gerade das effiziente Qualitätsmanagement sowie das Nutzen von funktionierendem Know-how sind Faktoren, die in dieser Branche überlebenswichtig sind und ein Franchisesystem hierzu einen Schlüssel zur Umsetzung darstellen kann.

Verfasser: Arne Dähn

Der Social-Franchisevertrag (Teil I)

Social Franchising ist ein immer wiederkehrendes Thema, das stetig an Bedeutung gewonnen hat. In unserer Blog-Reihe wird nun das inhaltliche Fundament sowie die rechtliche Einordnung, gesplittet in zwei Beiträgen, näher beleuchtet.
Grundlage hierfür ist vor allem der Aufsatz „Der Social-Franchisevertrag – Versuch einer rechtlichen Einordnung“ (Zeitschrift f. Vertriebsrecht 5|2015, 291 ff.) des assoziierten Experten des Deutschen Franchise-Verbandes Martin Niklas RA.

Einführung

Social Franchising, was bedeutet das eigentlich? Es meint eine besondere Motivation soziale Projekte zu etablieren, um sie dann zu multiplizieren. Die Multiplikation des funktionierenden Geschäftsmodells erfolgt dann über Franchising, indem das erworbene Know-how standardisiert weitergegeben wird. Denn die Idee, die in der mittelständischen Wirtschaft weit verbreiteten erfolgreichen Vervielfältigung eines Konzeptes, kann sich auch bei soziale Projekten bewähren.

Allerdings ist dieser Ansatz sehr erklärungsbedürftig, da gerade im sozialen Bereich der Nonprofit-Faktor weit verbreitet ist, auf der anderen Seite aber festgestellt werden muss, dass für eine Expansion hohe finanzielle Aufwendungen erbracht werden müssen.
Dabei wird oft vergessen, dass der eigentliche Zweck – schnell und effektiv Hilfe leisten zu können – durch unnötige Energieverschwendung leicht gefährdet wird. In der näheren Vergangenheit zeigt sich allerdings, dass diese „Hemmschwelle“ immer öfter überwunden wird und damit der Weg zum Franchising, aber auch anderen Formen der Replizierung, von sozialen Projekten geebnet wird.

Ziel sollte nämlich die maximale Verbreitung des Nutzens sein. Die Chancen, die sich aus dem Konzept des Franchisings ergeben sind enorm und im Folgenden kurz abgebildet:

  • effizientes Qualitätsmanagement durch die Standardisierung
  • Transfer des Know-hows und dadurch schnelle Replizierung
  • Akquisition von Mitarbeitern wird durch Standards vereinfacht
  • Möglichkeit der kontinuierlichen Weiterentwicklung parallel in vielen verschiedenen Projekten

Vorschau

Der nächste Beitrag wird sich dann mit dem Social-Franchisevertrag selbst befassen, im Konkreten mit der ethischen Ausrichtung, der Gegenseitigkeit und möglichen Kooperationen.

Verfasser: Arne Dähn

DFV begrüßt den Regierungsentwurf zur Verbesserung der Insolvenzanfechtung

Der DFV sowie elf weitere Verbände begrüßen, dass das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ beschlossen hat. Dieser hat das Ziel, den Wirtschaftsverkehr von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen. Einige der vom DFV geäußerten Kritikpunkte werden darin aufgegriffen.

Hintergrund

Die derzeitige Rechtslage zur Vorsatzanfechtung, bestehend aus dem offenen Wortlaut der Vorschriften der Insolvenzordnung und ihrer Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre, schafft für viele Franchisesysteme nicht hinnehmbare Unsicherheiten und Belastungen, die sich zum Teil existenzbedrohend auswirken. Dies betrifft insbesondere die von Insolvenzverwaltern zum Teil serienmäßig betriebene Rückforderung von Zahlungen, die die Unternehmen von Insolvenzschuldnern im Rahmen von üblichen Geschäftsvorgängen wie Ratenzahlungen, Stundungen oder sonstigen Warenkrediten erhalten haben.

Aktivitäten des DFV

Der DFV und elf weitere Verbände haben sich deshalb seit mehreren Jahren für eine Korrektur der gesetzlichen Regelung zur Vorsatzanfechtung eingesetzt. In einer gemeinsamen Position und einer gemeinsamen Erklärung „Notwendige gesetzgeberische Korrekturen im Recht der Insolvenzanfechtung nach §§ 133, 142 InsO (Vorsatzanfechtung)“ aus dem Jahr 2013 haben die Wirtschaftsverbände den Handlungsbedarf dargestellt und konkrete Vorschläge für eine Gesetzesänderung unterbreitet. Außerdem hat der DFV in einer gemeinsamen Positionierung mit weiteren Verbänden vom 8. Juni 2015 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 16. März 2015 Stellung bezogen.

Die Stellungnahme können Sie hier in Gänze nachlesen: Verbändeübergreifende Stellungnahme Regierungsenwurf Insolvenzanfechtung

Bericht aus Berlin: Digitalisierung und Vernetzung bieten große Chancen für den Mittelstand

Neue Herausforderungen bieten neuen Chancen – auch für die Franchisewirtschaft

Diese Woche tagte die 14. Netzwerkjahrestagung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM). Unter dem Titel „Intelligente Vernetzung – Chancen für den Mittelstand“ diskutieren über 200 Netzwerkmanager, Unternehmensvertreter und Multiplikatoren im Bundeswirtschaftsministerium über praxistaugliche Lösungen und nationale und internationale Kooperationsprojekte, mit denen mittelständische Unternehmen für die Chancen des digitalen Wandels fit gemacht werden.

Maßnahmen der Politik

Die Digitalisierung trägt entscheidend dazu bei, wer die smarten Produktionsanlagen, Plattformen und Dienstleistungen schafft, in denen die Wertschöpfung der Zukunft entsteht. Mit dem ZIM möchte die Politik die Innovationskraft unterstützen, insbesondere die in den mittelständischen Unternehmen, die das Rückgrat der Volkswirtschaft bilden. 2015 wurde das Budget dafür um 30 Mio. Euro auf 543 Mio um die Wichtigkeit zu unterstreichen. Das ZIM soll Forschung und Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen fördern und dabei gezielt auf Forschungszusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft setzten. Seit Start des Programms Mitte 2008 wurden für über 30.000 Vorhaben Fördermittel in Höhe von über vier Milliarden Euro bewilligt. Die ZIM-Netzwerke sind das Herzstück der Förderung. Überwiegend kleine Unternehmen vernetzen sich miteinander und holen häufig eine oder mehrere Forschungseinrichtungen mit an Bord. Gemeinsam bringen sie ihre Stärken zur Geltung. Viele kleine und mittlere Unternehmen gestalten aktiv den digitalen Wandel mit. Deshalb greifen auch im ZIM die Unternehmen zunehmend das Thema Digitalisierung oder Industrie 4.0 auf und machen es zum Inhalt ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.
Weitergehende Informationen finden Sie hier.

Aktivitäten des DFV

Dialogplattform Einzelhandel

Der DFV ist auf Einladung des Bundeswirtschaftsministeriums aktiver Part vieler Veranstaltungsreihen. DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen wurde darüber hinaus in den Beirat des Einzelhandels benannt, welcher innerhalb von zwei Jahren Lösungsansätze für die zukünftige Struktur von Einzelhandelsunternehmen benennen soll. Der Beirat setzt sich aus hochrangigen Experten zusammen, die die Arbeit der Dialogplattform koordiniert.

Mehr Informationen über die Arbeit der Dialogplattform erfahren Sie hier:

Der Digitalisierungsgipfel der Franchisewirtschaft

Die fortschreitende digitale Ära verändert nachhaltig Strategien und Prozesse, Geschäftsbeziehungen und -modelle auch oder gerade in Franchisesystemen. Die Jubiläumsveranstaltung des DFI widmet sich wichtigen Aspekten der digitalen Transformation. Für Franchisesysteme geht es jetzt darum, sich neuen Anforderungen anzupassen und sich für Zukunftstrends strategisch gut aufzustellen.

Programm

Folgende Themen werden näher beleuchtet:

  • Auswirkungen des digitalen Wandels auf Franchisesysteme: Branchen, Kundenverhalten und regionale Unterschiede / Boris Hedde, Geschäftsführer Institut für Handelsforschung GmbH (IFH), Köln
  • Online Marketing: Entwicklungen, Trends und Bedeutung lokaler Strategien /
    Michael Jäschke, Head of Channel Sales DACH, Google Germany GmbH
  • „Online“ und „Stationär“ im erfolgreichen Einklang: Vertrieb und Markenpositionierung auf integrierten Kanälen / Thomas Quibeldey, Leiter IT-Services & Organisation, BabyOne GmbH
  • Rechtssichere Ausgestaltung digitaler Trends im Franchising / RA Dr. Hermann Lindhorst, SCHLARMANNvonGEYSO
  • Kommunikation zwischen Franchisegeber und -nehmer: Digitale Lösungen für mehr Effizienz und Wachstum / Sebastian Grote, Geschäftsführer Gecco Media GmbH
  • Soziale Medien: Wirksame Kundenkommunikation bei Erfolg und in der Krise /
    Florian Schneider, Geschäftsführer Vapiano Franchising GmbH & Co. KG
  • Ausblick: Die richtige Strategie für die Trends der Zukunft / Dr. Eva Stüber, Leiterin Research und Consulting, Institut für Handelsforschung GmbH (IFH), Köln

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 17. Februar 2016 in Köln statt. Weitergehende Informationen finden Sie hier: www.franchise-institut.de

Unternehmensnachfolge in der Franchisewirtschaft: Thema fest im Blick des DFV

Die Aktivität des DFV

Unternehmensnachfolge in Franchisesystemen ist seit langem eine große Herausforderung in der Franchisewirtschaft und beschäftigt den DFV als ein Schwerpunktthema. Hierzu wurde die Nachfolgebörse exklusiv für Mitglieder des DFV auf https://www.franchiseverband.com/services-nutzen/nachfolgeboerse/ eingerichtet, um Standorte von Franchisenehmern, die aus familiären, altersbedingten oder auch anderen Gründen ihre Franchiseverträge nicht verlängern, an entsprechende Nachfolger zu vermitteln. In der DFV-Nachfolgerbörse werden die aktuellsten Franchisenehmergesuche für bereits bestehende Standorte der DFV-Mitglieder präsentiert. Weiterhin findet am 01. März 2016 in der ISOTEC Systemzentrale in Kürten ein Round-table zu diesem Thema statt.

Nexxt-Initiative Unternehmensnachfolge

Damit Unternehmer frühzeitig für das Thema Unternehmensnachfolge sensibilisiert werden, hat auch das BMWi bereits im Jahr 2000 die „nexxt“-Initiative Unternehmensnachfolge gestartet. Beteiligt sind u. a. Kammern und Verbände, Kreditinstitute und die Freien Berufe. Gemeinsam mit 30 Aktionspartnern stellt das BMWi im Internet, in Broschüren oder auf Messen umfassende Informationen und Beratungsleistungen für Übernehmer und Nachfolger zur Verfügung.

Kern ist die Nachfolgebörse „nexxt-change“ bei der Übergeber und Übernehmer – dies gilt gleichermaßen für Franchisegeber, wie auch für Franchisenehmer – über die kostenlose Internetbörse Kontakte knüpfen können. Das Verfahren ist im ersten Schritt anonymisiert und verschwiegen. Persönliche Daten werden erst über einen Regionalpartner in Abstimmung mit dem Inserenten weitergegeben. Bundesweit betreuen über 820 Regionalpartner der Kammern, Sparkassen und Kreditgenossenschaften vor Ort die Interessenten. Sie geben Tipps und Hilfestellung zur Inseratsgestaltung, Kontaktaufnahme und zu Auswahlkriterien. Mit durchschnittlich rd. 10.000 veröffentlichten Inseraten von Übergabeangeboten (rd. 2/3) und interessierten Nachfolgern (rd. 1/3) wird die Internetbörse stark frequentiert (rd. 2,5 Millionen Seitenaufrufe/Monat). Seit 2006 wurden bereits über 10.000 erfolgreiche Unternehmensübergaben durch die Börse angestoßen.

Eine umfassende Publikation hierzu steht Ihnen unter „Unternehmensnachfolge – Die optimale Planung“ zur Verfügung.

Der optimale Franchisevertrag: seit über zwanzig Jahren das Rechtsseminar in der Franchisewirtschaft

Von Freitag, den 27. bis Samstag, den 28. November fand in München das Seminar des Deutschen Franchise-Institutes Optimale Franchiseverträge“ statt.

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Das Seminar führte durch den Aufbau und den Inhalt eines typischen Franchisevertrages. Gemeinsam mit den 19 Teilnehmern wurden immer wieder auftretende Fehler bei der Klauselgestaltung aufgezeigt und erörtert. Zudem wurden die Besonderheiten bei internationalen Franchiseverträgen und aktuelle Entwicklungstendenzen des internationalen Franchiserechts dargestellt.

Schwerpunktthemen des materiellen Franchiserechts:
• Vorvertragliche Aufklärung/Prospekthaftung
• AGB und Inhaltskontrolle (insbesondere Entscheidungen zu Laufzeitklauseln, Preisanpassungsklauseln, Mindestumsätzen etc.)
• Kartellrecht und Franchising (insbesondere EU-Gruppenfreistellungsverordnung 330/ 2010 für vertikale Vertriebsbindungen sowie neueste Entscheidungen)
• Scheinselbständigkeit/Rentenversicherung (insbesondere Rechtsprechung u. a. des BSG zur Rentenversicherungspflicht selbständiger Franchisenehmer gem. § 2 Nr. 9 SGB VI)
• Verbraucherschutzrecht (insbesondere amtliches Muster der Widerrufsbelehrung)
• Ausgleichsanspruch/Investitionserstattungsanspruch des Franchisenehmers (insbesondere neuere Entscheidungen)

Vertragsklauseln eines typischen Franchisevertrags:
• Gebietsschutz/Internetvertrieb
• Preisbindungen
• Bezugsbindungen/Rückvergütungen (kickbacks)
• Vertragliches/nachvertragliches Wettbewerbsverbot
• Laufzeitklauseln
• Beendigungsmöglichkeiten
• Ansprüche bei Beendigung eines Franchisevertrags (Ausgleichs- /Investitionserstattungsanspruch)
• Nachfolgeklauseln
• Streitschlichtungsmöglichkeiten (Mediation, Schiedsgerichte etc.)

Internationale Franchiseverträge:
• • Besonderheiten bei Master-Franchiseverträgen, Area Developer-Verträgen, Direct-Franchising
• Entwicklungstendenzen im internationalen Franchiserecht

Die nächste Veranstaltung „Optimale Franchiseverträge“ findet 2016 in der letzten Novemberwoche statt. Der Ort und detaillierte Informationen werden Ihnen im Frühjahr nächsten Jahres bekannt gegeben.