Bericht aus Berlin: BMWi, EIF und KfW starten neue Instrumente für mehr Risikokapital in Deutschland

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi hat heute gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) und der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) Startschuss für zwei neue, großvolumige Instrumente für mehr Risikokapital in Deutschland gegeben: Der Fonds ‚coparion‘ hat ein Volumen von 225 Mio. Euro und richtet sich an Unternehmen in der Start-up- und frühen Wachstumsphase. Die ERP/EIF-Wachstumsfazilität hat ein Volumen von 500 Mio. Euro und soll großvolumiges Wachstum ermöglichen. Mit diesem Angebot wird der Standort Deutschland für Wagniskapital attraktiver.

Hintergrund

Der Deutsche Franchise-Verband (DFV) e.V. hat sich in den vergangen Jahren klar zu alternativen Finanzierungsformen positioniert und u.a. sich im Rahmen der des Kleinanlegerschutzgesetztes positioniert. Denn Gründer, darunter viele Franchisegründer, setzen neue Ideen in die Praxis um und schaffen Arbeitsplätze. Doch der deutsche Wagniskapitalmarkt ist im Verhältnis zu der Wirtschaftskraft immer noch zu klein. Daher müssen die Rahmenbedingungen verbessert und der deutsche Standort für Wagniskapital attraktiver gemacht werden. Dies benötigen Franchisesysteme, um ihre innovativen Ideen auf den Markt bringen zu können. Auf Grund dieser Notwendigkeit wurde dieser neue Hebel von BMWi, EIF und KfW entwickelt, um das Finanzierungsangebot zu erweitern und mehr privates Kapital zu mobilisieren.

Fonds ‚coparion‘

Nachdem die KfW im letzten Jahr zusammen mit dem ERP-Sondervermögen mit dem Förderinstrument „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ bereits erfolgreich als Fondsinvestor in den Wagniskapitalmarkt zurückgekehrt ist, gehen beide Partner mit dem Ko-Investitionsfonds ‚coparion‘ jetzt den nächsten Schritt. Der Fonds wird sich, als eigene Gesellschaft, geführt von einem erfahrenen Managementteam, direkt an innovativen Start-ups und jungen Technologieunternehmen beteiligen. Er löst damit das Neugeschäft des ERP-Startfonds ab, der dieses Geschäft bisher aus der KfW heraus getätigt hat. ‚coparion‘ hält an dem bewährten Prinzip fest, sich an einem Unternehmen immer zusammen mit einem privaten Leadinvestor zu beteiligen, der Kapital in mindestens gleicher Höhe und zu gleichen wirtschaftlichen Konditionen zur Verfügung stellt. Mit dem Fondsvolumen von 225 Mio. Euro kommt innovativen jungen Unternehmen so Kapital in Höhe von rund 450 Mio. Euro zugute. ‚coparion‘ wird damit ein wichtiger Akteur auf dem deutschen Wagniskapitalmarkt sein.

Ein Papier mit näheren Erläuterungen zur Funktionsweise der Instrumente finden Sie hier: Risikokapital in Deutschland

BMWi veröffentlicht Studie zu digitalen Produktions- und Arbeitsprozessen im Mittelstand

Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse

Die Wirtschaft und insbesondere die Franchisewirtschaft erfährt tiefe Umbrüche: Produkte mit maßgeschneidertem Design, kleinste Stückzahlen und schnelle Lieferung werden zunehmend Standard. In dieser 4.0-Welt kommunizieren Maschinen, Dienstleister, Produkte und Abnehmer von der Produktplanung bis hin zum Service über alle Stufen der Wertschöpfung hinweg. Wissen über Chancen und Geschäftsmöglichkeiten digitaler Prozesse ist insbesondere im Mittelstand bisher noch wenig verbreitet.

Eine aktuelle, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellte Studie, „Erschließen der Potenziale von Industrie 4.0 für den Mittelstand“ verdeutlicht den Handlungsbedarf an Informationsvermittlung, an Sensibilisierungsmaßnahmen sowie an fachlicher Begleitung und Mobilisierung des Mittelstandes

Machen Sie Gebrauch davon: Förderinitiative „Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“

Wie in unserem vorherigen Blog-Beitrag berichtet unterstützt die Initiative „Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“ den Mittelstand und das Handwerk bei Digitalisierung, Vernetzung und Einführung von Industrie 4.0-Anwendungen. Die „Mittelstand 4.0-Agenturen“ bearbeiten übergreifende Digitalisierungsthemen wie Cloud-Computing, Kommunikation, Handel und Prozesse und werden diese mittels Multiplikatoren in die Breite tragen. Die „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren“ werden Unternehmen sensibilisieren, informieren, qualifizieren und ihnen praxisnah konkrete Anschauungs- und Erprobungsmöglichkeiten bieten.

Bericht aus Berlin: Unterstützung des Bundes für den Mittelstand bei der Umsetzung digitaler Prozesse

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gab im Herbst vergangenen Jahres den Startschuss für die neue Förderinitiative „Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“.

Mittelstand 4.0-Agentur

Zunächst fünf Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren, das Kompetenzzentrum Digitales Handwerk und vier Mittelstand 4.0-Agenturen, werden gefördert. Sie sollen mittelständische Unternehmen, wie auch Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung sowie der Anwendung von Industrie 4.0 durch praxisnahe Lösungen unterstützen. Die Agenturen sollen Digitalisierungs-Know-how in den Bereichen Cloud-Computing, Handel, Prozesse sowie Unternehmenskommunikation aufbereiten, weiterentwickeln und in die Sprache des Mittelstandes übersetzen. Die Laufzeit ihrer Arbeit ist auf drei Jahre angelegt.

Die Franchisewirtschaft kann hiervon profitieren

Die Mittelstand 4.0-Agentur Prozesse bietet konkrete Hilfe beim Einsatz von digitalem Prozess- und Ressourcenmanagement. Ein zentraler Ansatz ist die Aufarbeitung der Erfahrungen von großen Vorreiterunternehmen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Denn durch die fortschreitende Digitalisierung sind insbesondere Franchisesysteme vor komplexe Herausforderungen gestellt. Daher ist ein zeitnaher und effektiver Wissens- und Technologietransfer von großer Bedeutung. Dies gilt für interne Prozesse zw. der Franchisezentrale und den Franchisenehmern, wie auch für die branchenspezifische externe Marktpositionierung. Die Agentur informiert und trainiert anhand von unternehmensorientierten Beispielprozessen bundesweit Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren, Multiplikatoren und Unternehmen. Konkrete Frage- und Problemstellungen der KMU von der Geschäftsführung bis zum Mitarbeiter am Kunden sollen so detailliert beantwortet werden.

Auch der Handel, welcher in der Franchisewirtschaft vertreten ist, wandelt sich. Wachsende eCommerce-Umsätze, verändertes Geschäftskundenverhalten und Direktvertriebstendenzen von Herstellern stellen den deutschen Produktionsverbindungshandel vor große Herausforderungen. Um langfristig erfolgreich zu sein, müssen B2B-Händler, wie auch B2C-Händler, daher jetzt tätig werden und die Digitalisierung des eigenen Unternehmens anpacken. Die Mittelstand 4.0-Agentur Handel beantwortet Fragen zu neuen Technologien insbesondere für den Produktionsverbindungshandel, wie etwa Fragen hinsichtlich der Nutzung von Online-Marktplätzen oder zur Einführung der eRechnung.

Die Zahl der Kompetenzzentren wird bis Mitte 2016 auf zehn anwachsen, Für 2017 ist ebenfalls eine Erweiterung in Planung. Die Ausschreibungen hierzu sind für diesen Sommer angekündigt.

Förderprogramm EXIST: neue Gelder bewilligt – auch Franchisesysteme können davon profitieren

Das Förderprogramm für Gründerkultur an Hochschulen

Das Förderprogramm EXIST geht in eine neue Runde. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird die Förderung von 11 Universitäten, die sich erfolgreich am Wettbewerb „EXIST-Gründungskultur – Die Gründerhochschule beteiligt haben, verlängern. Insgesamt stellt das BMWi für die nächste Förderrunde nahezu 8 Millionen Euro bereit.

EXIST

Eine moderne Volkswirtschaft wie Deutschland steht täglich im internationalen Wettbewerb um die besten Ideen. Entscheidend dabei ist die Fähigkeit einer Gesellschaft, den Transfer von Spitzenleistungen aus der Wissenschaft hinein in neue Produkte und Dienstleistungen schnell und effektiv umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Fortentwickelung ideengebender Franchisesysteme. Denn innovative Start-ups besitzen eine Schlüsselrolle, diese neuen Ideen aus dem Hochschulumfeld in die Wirtschaft und damit auch in die Franchisewirtschaft zu bringen. Dabei soll das Förderprogramm EXIST einen wichtigen Beitrag leisten, die Gründungsbereitschaft von Studierenden und Wissenschaftlern nachhaltig zu erhöhen und sie auf ihrem Weg in die Selbständigkeit zu unterstützen.

Hintergrund

Die modifizierten Förderbedingungen bei EXIST haben sich nach einem Jahr deutlich auch in den Bewilligungszahlen niedergeschlagen. Mehr als 220 Gründungsvorhaben pro Jahr werden mit EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer unterstützt. Dabei handelt es sich in der Regel um besonders innovationsstarke potenzielle Start-ups mit hohem Wachstumspotenzial.
Die jetzt verlängerten Vorhaben aus dem Wettbewerb „EXIST-Gründungskultur- Die Gründerhochschule“ sollen auch künftigen Gründern vor Ort eine maßgeschneiderte Unterstützung an ihrer jeweiligen Hochschule sichern. Neben Freiburg werden in den nächsten Tagen auch die Förderungen für folgende Universitäten verlängert:
Weitere Informationen zum Förderprogramm EXIST finden Sie unter: www.exist.de

Finanztipp: Riesterförderung auch für Franchise-Unternehmer möglich

Versicherungsnehmer von Riester-Verträgen werden in der Regel nur gefördert, wenn sie gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind. Dennoch können Franchisegeber, wie auch Franchisenehmer die nicht pflichtversichert sind, von diesem Vorsorgemodell profitieren, wenn ihr Ehepartner sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Dafür reicht schon ein Mini-Job, sofern für das Mini-Job-Entgelt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.

Zulagenförderung oder Sonderausgabenabzug

Beiträge zugunsten eines Riester-Rentenvertrages werden durch eine Altersvorsorgezulage oder durch den Abzug der Beiträge als Sonderausgaben gefördert. Was günstiger ist, prüft das Finanzamt. Als Sonderausgaben abziehbar sind jährlich Beiträge von bis zu 2.100 Euro. Bei Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnern darf jeder 2.100 Euro abziehen. Doch in vielen Fällen erweist sich die Zulagenförderung als die günstigere Alternative. Als Grundzulage werden jährlich maximal 154 Euro gezahlt, bei Ehepaaren 154 Euro für jeden Partner. Mittelbar begünstigte Unternehmer erhalten eine Zulage, wenn sie einen eigenen Riester-Rentenvertrag abschließen und mindestens den jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro zahlen.

Familien mit Kindern werden besonders gefördert

Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es zusätzlich eine jährliche Kinderzulage in Höhe von 300 Euro (185 Euro für vor dem 1. Januar 2008 geborene Kinder). Die Zulagen werden allerdings gekürzt, sofern nicht der vorgeschriebene Mindesteigenbeitrag gezahlt wird. Er beträgt 4 % des im Vorjahr rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts, gemindert um die Zulagen, mindestens 60 Euro.

In den beiden Riester-Verträgen werden jährlich insgesamt 960 € angespart. Davon werden (793 € =) 82,6 % durch die Riester-Zulagen gefördert. Das Ehepaar muss lediglich 167 € selbst aufwenden, um in den Genuss der vollen Zulagenförderung zu kommen.

Auszahlungen sind steuerpflichtig

Auszahlungen aus einem Riester-Vertrag beginnen frühestens mit dem 62. Lebensjahr (60. für vor 2012 abgeschlossene Verträge), es sei denn, eine Altersrente wird ab einem früheren Zeitpunkt gewährt. Eine Auszahlung in einem Betrag ist in der Regel nicht möglich. Es können aber bis zu 30 % des Riester-Kapitals als Einmalbetrag ausgezahlt werden, so dass nur das restliche Riester-Kapital verrentet wird. Alle Auszahlungen aus Riester-Verträgen sind in vollem Umfang zu versteuern.

Tipp

Die verschiedenen Formen der steuerlichen Förderung schließen sich gegenseitig nicht aus. So können beispielsweise Rürup- und Riester-Rentenverträge nebeneinander abgeschlossen werden.

Weitergehende Informationen können Sie bei ETL Franchise unter etl-franchise@etl.de erfragen.

EU-Mittelstandsmonitor: BMWi spricht Dank an den DFV zur Mitwirkung aus

Mit dem Mittelstandsmonitor für EU-Vorhaben werden die Mitsprachemöglichkeiten des Mittelstands bei wichtigen EU-Vorhaben gestärkt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich mit dem Mittelstandsmonitor frühzeitig über relevante Vorhaben der Europäischen Union (EU) informieren und ihre Interessen in laufende Konsultationsverfahren einbringen.
In der Monitorliste hat das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit Mittelstandsverbänden sämtliche Vorhaben aus dem Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2015 systematisch auf ihre Mittelstandsrelevanz hin geprüft und nach dem Ampelprinzip gekennzeichnet.

Anbei zum Nachlesen: EU-Mittelstandsmonitor

Den EU-Mittelstandsmonitor richtig verstehen

Die Farbe Rot zeigt an, dass es sich um Vorhaben handelt, die wahrscheinlich besonders relevant für den Mittelstand sein werden. Gelb gekennzeichnete Vorhaben sind eventuell mittelstandsrelevant, grüne vermutlich eher nicht. Eine Bewertung der Vorhaben selbst ist hiermit nicht verbunden. Vielmehr soll die Farbe Rot alle Beteiligten – von den einzelnen Unternehmen über die Verbände bis hin zu politischen Entscheidungsträgern – auf allen Ebenen dazu auffordern, sich selbst aktiv im Sinne einer mittelstandsfreundlichen Gestaltung europäischer Vorhaben einzubringen.

Um die aktive Mitgestaltung zu erleichtern, finden Sie zu den mittelstandsrelevanten Vorhaben Links zu den sog. Roadmaps, in denen die EU-Kommission erste Informationen über das jeweilige Vorhaben und zum weiteren Vorgehen (etwa geplante Erstellung einer Folgenabschätzung) veröffentlicht, zu Informationsseiten der EU-Kommission, zu bereits durchgeführten und aktuellen Konsultationen, an denen Sie sich beteiligen können, sowie zu weitergehenden Informationen.

Aktuelle Konsultationen zu mittelstandsrelevanten Vorhaben

Über laufende öffentliche Konsultationen informiert die EU-Kommission auf ihrem Webportal Ihre Stimme in Europa.

BMWi wirbt um Mitwirkung

An der Bewertung und Kommentierung der einzelnen EU-Vorhaben hinsichtlich ihrer KMU-Relevanz hat der DFV maßgeblich mitgewirkt. Hierfür sprach das BMWi seinen Dank aus und bat um Verbreitung und Werbung innerhalb unserer Mitgliedsunternehmen, damit dieser eine möglichst große Verbreitung findet. Diese Bitte kommen wir sehr gerne nach! Für Anregungen oder Verbesserungsvorschläge stehen wir als DFV gerne zur Verfügung.

Bericht aus Berlin: DFV beteiligt sich am EU-Mittelstandsmonitor für 2016

28 von insgesamt 89 Vorhaben aus dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission sind für den Mittelstand besonders wichtig. Dies geht aus dem aktuellen EU-Mittelstandsmonitor hervor, der gemeinsam durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Wirtschaftsverbände, darunter auch dem DFV, erstellt wurde. Die Vorhaben in 2016 betreffen insbesondere Maßnahmen, die zur Umsetzung der Binnenmarktstrategie, der Handels- und Investitionsstrategie und des Aktionsplans zur Mehrwertsteuer vorgesehen sind.

Hintergrund

Häufig verfügen kleine und mittlere Unternehmen, dabei eben auch Franchisesysteme, nur über beschränkte Möglichkeiten, sich ausreichend und frühzeitig über die Vorhaben der EU zu informieren. Der Mittelstandsmonitor soll genau hier ansetzten und Abhilfe schaffen, indem er für mehr Transparenz und eine bessere Übersicht über EU-Regelungsvorhaben sorgen soll. Auf dieser Basis soll die Möglichkeit für Unternehmen geschaffen werden ihre Mitsprachemöglichkeiten auf europäischer Ebene gezielter zu nutzen und sich in Brüssel besser Gehör zu verschaffen. Der Monitor wird stets aktualisiert und erleichtert das Auffinden aller mit den aktuellen EU-Vorhaben zusammenhängenden Informationen und Dokumente durch direkten Zugriff auf Fahrpläne („Roadmaps“), Folgenabschätzungen und öffentliche Konsultationen zu Vorhaben der EU-Kommission,

  • EU-Verordnungen und -Richtlinien, die in Zusammenhang mit den jeweiligen Vorhaben stehen, und
  • weitere Informationen der EU-Kommission zu den Vorhaben.

Der EU-Mittelstandsmonitor

Die in dem Monitor zusammengestellten Vorhaben sind nach dem „Ampelprinzip“ gekennzeichnet. Die Farbe Rot signalisiert eine hohe Mittelstandsrelevanz. Diese Kennzeichnung sollte Unternehmen, Verbände und politische Entscheidungsträger ermutigen, sich frühzeitig mit dem betreffenden Vorhaben zu beschäftigen. Gelb gekennzeichnete Vorhaben sind eventuell mittelstandsrelevant, grüne eher nicht. Ergänzend zu den Stellungnahmen aus der Wirtschaft, die durch den Mittelstandsmonitor angestoßen werden sollen, treten auch die zuständigen Bundesministerien in eine Prüfung der voraussichtlichen Kosten und Nutzen der einzelnen EU-Vorhaben ein. Diese Prüfung erfolgt im Wege des so genannten „EU-ex-ante-Verfahrens“, das gerade aktualisiert wurde und das besonders die Qualität der Folgenabschätzungen der Kommission in den Blick nimmt. Die Bundesregierung will damit insbesondere erreichen, dass die Kommission qualitativ hochwertige Folgenabschätzungen vorlegt, und ihre Vorschläge so wenig Aufwand wie möglich verursachen.

Den Mittelstandsmonitor können Sie hier abrufen: EU-Mittelstandsmonitor

DFV diskutiert im BMWi mit Stakeholdern zum Thema Wettbewerbspolitik

Vertikale Preisbindung, Doppelpreisstrategie, Plattformverbote und selektive Vertriebssysteme waren Themen, die bei einem Treffen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) intensiv diskutiert wurden.

Impressumspflicht und Medienbruch

Ausdrücklich begrüßte dabei der DFV die klarstellende Regelung in § 5 a Abs. 3 UWG in Bezug auf die Impressumspflicht in der UWG-Novelle 2015.

Im neu strukturierten § 5a UWG übernimmt der Gesetzgeber die Vorgaben an das Vorenthalten, Verheimlichen sowie das unverständliche, zweideutige oder nicht rechtzeitige Bereitstellen wesentlicher Informationen und orientiert sich damit stärker am Wortlaut der UGP-Richtlinie. Die zu berücksichtigenden Umstände des Kommunikationsmittels (bspw. räumliche Beschränkungen, Ersatzmaßnahmen des Unternehmers), die das Vorenthalten der Informationen im Einzelfall rechtfertigen können, finden sich in § 5a Abs. 5 UWG.

Nach der Begründung des Gesetzes wird das Kriterium der Beschränkungen des Kommunikationsmittels aufgegriffen und um einen weiteren Aspekt entsprechend der UGP-Richtlinie ergänzt. Nun sind auch alle Maßnahmen des Unternehmers zu berücksichtigen, die dieser getroffen hat, um dem Verbraucher die (wesentlichen) Informationen anderweitig zur Verfügung zu stellen, wie der vom DFV geforderter sogenannter „Medienbruch.

Widerspruch Kartellrecht vs. Wettbewerbsrecht

Nichtdestotrotz bleibt der Widerspruch in der Vereinbarkeit von Kartellrecht und Wettbewerbsrecht. Diese beiden Rechtsgebiete zusammenzubringen bleibt eine Mammutaufgabe, denn – so waren sich alle Beteiligten einig – ist das Kartellrecht größtenteils auf europäischer Ebene zu verordnen.

Fazit

Diese Treffen sind wichtig, um den Austausch mit der Politik, der Wirtschaft und den entsprechenden Verbänden zu pflegen. Hierbei ist der DFV das Sprachrohr der Franchisewirtschaft. Der Ausbau eines Netzwerkes ist dabei unumgänglich, um politische, gesetzgeberische, wie auch wirtschaftliche Anliegen der Franchisewirtschaft vorzubringen, wie auch die Politik dafür zu sensibilisieren.

Konsequente Leitbildentwicklung für das Franchising in Deutschland: DFV Ausschuss Qualität und Ethik einen wesentlichen Schritt weiter

Der Ausschuss „Qualität und Ethik“ tagte in der vergangenen Woche in der Geschäftsstelle des DFV in Berlin, um seine Arbeit in der Entwicklung eines Leitbildes für das Franchising in Deutschland fortzusetzen. Im Leitbild werden die Leitsätze die Kernaussagen über grundlegende Werte, Ziele und Erfolgskritierien des DFV treffen. Sie bestimmen das Verhältnis zu den Mitgliedern, zu den Franchisenehmern und deren Mitarbeitern und formulieren die spezifische Kompetenz des DFV.

Leitbild für das Franchising in Deutschland

Die Kultur einer Wirtschaftswertegemeinschaft, organisiert im Deutschen Franchise-Verband e.V. (DFV), ist geprägt von:

• Verhaltensnormen, Regeln
• Denk- und Handlungsweisen
• Wertevorstellungen (Überzeugungen)
• Geschichten/Legenden (Was macht die Einzigartigkeit von Franchising aus?)

Dabei unterscheidet sich die Verbands- bzw. Wirtschaftskultur zu anderen Wirtschaftsbereichen, Gruppen, Unternehmen oder Geschäftsmodellen. Die klare und eindeutige Vorbildfunktion der Franchisegeber ist dabei eine zentrale Rolle bei der Förderung / Herausbildung der Gemeinschaftskultur des DFV und hat prägenden Einfluss auf die Wirtschaftskultur des Franchisings insgesamt. Je größer der DFV ist, je mehr Unternehmen und Personen dieser Wirtschaftswertegemeinschaft angehören, desto größer ist die Eigendynamik in der Wirtschaftskultur des Franchisings und umso wichtiger ist die Übereinstimmung der Corporate Identity und der Gemeinschaftsphilosophie.

Ausgangspunkt des wirtschaftlichen Handelns der Verbandsmitglieder ist die Gemeinschaftsphilosophie, welche Einfluss auf die Unternehmenskultur der einzelnen Mitglieder hat. Die Gemeinschaftsphilosophie kann als eine globale Weltanschauung der Mitglieder gesehen werden.

Der Ausschuss „Qualität und Ethik“ hat sich nunmehr zu Aufgabe gemacht die Werte der Franchisewirtschaft herauszuarbeiten und zu definieren.

Dem Ausschuss gehören folgende Mitglieder an: die beiden DFV-Vorstandsmitglieder Carsten Gerlach (Joey’s Pizza Service (Deutschland) GmbH) und Matthias H. Lehner (Bodystreet GmbH), Dr. Martin Ahlert (Institut für Franchising & Cooperation), Dr. Hubertus Boehm (SYNCON GmbH), Waltraud Martius (SYNCON GmbH), Alexander Mehnert (TeeGeschwendner GmbH), Uwe Neumann (ISOTEC GmbH), Johannes Schute (Franchise System Beratung) sowie aus der DFV-Geschäftsstelle Torben L. Brodersen und Jan Schmelzle.

Erster Round-table für Berater im DFV: Experten sprechen sich für eigenes Zertifizierungsverfahren aus

Im Rahmen eines ersten Round-tables kamen vor wenigen Tagen rund 15 assoziierte Experten des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. (DFV) zusammen. Dieses waren sowohl Franchise-Berater, als auch Rechtsanwälte, die sich auf das Fachgebiet Franchising spezialisiert haben.

Innerhalb des sehr intensiven Erfahrungsaustausches wurden dabei u.a. folgende Themen erörtert:

• Wie können gerade jüngere und kleinere Franchisegeber noch besser im Aufbau unterstützt werden? Viele Franchisegeber sind in der Anfangsphase unterkapitalisiert, benötigen Finanzierungen. In der Öffentlichkeit sollte stärker über die Gesamtkosten zur Aufbau eines Systems informiert werden.

• Gerade jungen Franchisegebern muss stärker vermittelt werden, dass ihre Systeme Risikogemeinschaften darstellen. D.h., den ersten Franchisenehmern gegenüber muss dies besonders und bereits in den Vorgesprächen hervorgehoben werden.

• Schaffung einer größeren Transparenz in Franchisesystemen sowie Vermeidung von Konflikten. Sehr häufig ist mangelnde Kommunikation Grund für Auseinandersetzungen innerhalb der Systeme. Gerade Franchisezentralen sind aufgefordert, hier proaktiv-transparent vorzugehen.

Hauptbestandteil weiterer Diskussionen war zudem die Einführung eines Zertifizierungsprozesses für Berater selbst. Dieser ist bereits in dem vom DFV soeben verabschiedeten Beraterkodex des DFV vorgesehen, muss allerdings noch mit Inhalt gefüllt werden. Als Teil der Qualitätsgemeinschaft DFV (Franchisegeber-Mitglieder werden regelmäßig auf den Prüfstand gestellt) wird dieser Schritt als konsequent sowie als Wettbewerbsvorteil gegenüber ungebundenen Beratern angesehen.

Zudem wurde vereinbart, dass sich die Experten- und Berater-Community innerhalb des DFV noch stärker vernetzt. Denn gerade an dieser Stelle ist wertvolles Know-how vorhanden, welches auch von Verbandsseite in Zukunft über entsprechende Kanäle einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll.