DFV initiiert Franchise-Erfa auf europäischer Ebene

Auf der diesjährigen Generalversammlung der European Franchise Federation (EFF) am 08. Juni in Brüssel wurde einstimmig eine Initiative des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) beschlossen, den Informationsaustausch europaweit tätiger Franchisegeber untereinander zu intensivieren.

Die EFF ist Autorin des „European Code of Ethics for Franchising“, der in ihren nationalen Mitgliedsverbänden Grundlage des Qualitätsmanagements (wie beim DFV) darstellt. So werden bei DFV-Mitgliedern (Franchisegebern) die Franchiseverträge in Hinblick auf Vereinbarkeit mit dem Ethikkodex geprüft.

Nun plant die EFF die Durchführung eines ersten Round-tables zum Erfahrungsaustausch für europaweit aktive Franchisegeber. Das Thema dieser Veranstaltung wird „Unterschiedliche Strategien der Internationalisierung“ sein. Durchgeführt wird sie im Rahmen einer Franchisemesse im türkischen Istanbul am Freitag, den 16. Oktober 2015.

Zahlreiche in Deutschland beheimatete Franchisesysteme innerhalb des DFV haben auch Franchisepartner im europäischen Ausland oder sind an einer Expansion innerhalb Europas interessiert. Sie werden hier exklusiv die Gelegenheit bekommen, sich mit Franchisegeber-Kollegen aus anderen Ländern der insgesamt 21 Mitgliedsverbände der EFF auszutauschen.

Der DFV selbst führt derzeit Round-table-Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themenbereichen durch (u.a. Multi-Unit-Franchising, Aus- und Weiterbildung in Franchisesystemen, Internationalisierung, Gewinnung von Franchisenehmern in Social Media). Ziel ist, dass sich die Teilnehmer (Franchisegeber des DFV) auf hohem Niveau über ihre Fragestellungen und Erfahrungen austauschen können. DFV-Mitglieder können dadurch von einem Know-how-Vorsprung profitieren. Nun soll dieser fruchtbare Austausch auch auf europäischer Ebene regelmäßig stattfinden.

Pauschalkritik der Gewerkschaften am Franchisemodell ungerechtfertigt und falsch

In den vergangenen Tagen wurde seitens der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sowie vom Deutschen Gewerkschaftsbund scharfe Kritik an Lohnbedingungen in Franchisebetrieben geäußert. Schlagworte wie „Billiglohnfalle Franchise“ und „Lohndrückerei“ fielen dabei in diesem Zusammenhang.

Kernbestandteil der Kritik der NGG
Durch die zwei unterschiedlichen Ebenen der selbstständigen Unternehmer (Franchisegeber und Franchisenehmer) werde „Profit auf Kosten der Beschäftigten“ betrieben. Lizenzgeber wollten durch die Franchise-Vergabe Geld sparen, ihre Marke „zu Geld machen“ sowie die Arbeit innerhalb der „harten Fast-Food-Branche“ auf andere abwälzen. Das Franchise-Prinzip sei problematisch, da es die Kette um ein Glied ergänze; Franchisegeber und Franchisenehmer wollten „Profit machen“, was zu Lasten der Beschäftigten und zu Lasten der Qualität ginge.

Die Substanzlosigkeit der Kritik
Diese Kritik ist sowohl inhaltlich, als auch in ihrer Pauschalität, aus folgenden Gründen unzutreffend und substanzlos:

* Generell gilt: Ein Franchisesystem würde in der hier dargestellten Art und Weise nicht funktionieren.

* Falsch ist, dass Unternehmen durch die Umstellung auf Franchise Geld sparen wollten. Im Gegenteil, der Aufbau und die Organisation eines Franchisesystems ist überaus kosten- und personalintensiv. Franchisesysteme sind – gerade in der Systemgastronomie – zu sehr komplexen Gebilden geworden.

* Franchise lebt von einheitlichen Standards und einem konformen Marktauftritt. Franchisegeber und Franchisenehmer verpflichten sich, diese Standards anzuwenden. Das gilt insbesondere in der Gastronomie für Qualitätsstandards.

* Richtig ist, dass Franchise-Unternehmen (-geber und -nehmer) an sich Geld verdienen wollen. Gerade dieser Umstand wird dafür sorgen, dass in den Betrieben vor Ort Mitarbeiter fair und gerecht entlohnt werden. Alles andere würde Imageschaden verursachen – diesen wiederum werden sich gerade große Systeme aus der Gastronomie nicht leisten können. Marken und Image würden beeinträchtigt.

* Bei der Kritik wird seitens der Gewerkschaften offenkundig auf Einzelfälle abgestellt. Es ist irreführend und falsch, diese auf die gesamte Gastronomie, wie auf die gesamte Franchisewirtschaft anzuwenden.

Der DFV wird proaktiv auf die Gewerkschaften zugehen, um einen Dialog zur Aufklärung anzustoßen.

Franchise anders denken – Start einer Interviewreihe

Die mittelständische Wirtschaft befindet sich mitten in einem fundamentalen Wandlungsprozess. Äußere Rahmenbedingungen für Unternehmen ändern sich permanent und schaffen neue Herausforderungen, der sich vor allem auch die Franchisewirtschaft vermehrt stellen muss:

– die Digitalisierung greift immer mehr Raum
– das Konsumverhalten der Kunden befindet sich in einem drastischen Veränderungsprozess (spürbar vor allem im Handel sowie der Gastronomie)
– innerhalb der unterschiedlichen Märkte und Branchen hat ein harter Verdrängungswettbewerb eingesetzt
– die Gründerszene in Deutschland liegt am Boden, auf eine Reanimation besteht derzeit wenig Hoffnung
– nicht zuletzt schaffen die politischen Rahmenbedingungen immer mehr Auflagen („Auflagen“ streichen und ersetzen durch „Bürden“) für mittelständische Unternehmen (Mindestlohn-Verordnung oder Rente mit 63)

Franchiseunternehmen werden morgen nicht mehr so funktionieren wie gestern oder gar vorgestern. Diese Partnerschaft selbständiger Unternehmer befindet sich ebenso wie die mittelständische Wirtschaft selbst in einer Metamorphose. Der Grund hierfür ist einfach: auf alle fünf oben genannten Rahmenbedingungen muss die Franchisewirtschaft gesonderte Lösungen finden. Durch ihren Netzwerkcharakter befinden sich alle Franchiseunternehmen unter ihrem entsprechenden Markendach und stehen damit (konsequenterweise) gemeinsam vor der Aufgabe, Antworten auf die Veränderungsprozesse zu finden. Selbstverständlich sind hier insbesondere die Franchisegeber, die Franchisezentralen gefordert. Denn sie sind es, die ihr Konzept vordenken und Innovationen am Konzept vorantreiben sollten. Das kann allerdings wiederum nur in engem Schulterschluss mit den Franchisepartnern geschehen, die mit ihrem Erfahrungsschatz wesentlich zur Weiterentwicklung des Gesamtkonzeptes beitragen. Und sie sind es, die Innovationen später auch vor Ort umsetzen müssen. Insofern steigt die Abhängigkeit der Franchisezentralen sowie der Partner vor Ort und umgekehrt. Das bietet für Franchisesysteme enorm große Chancen, aber vor allem auch organisatorische Herausforderungen.

Das Franchiseprinzip findet parallel immer mehr Anwendung. Die Standardisierung und Multiplikation von Geschäftsmodellen jedweder Art ist ein attraktives Expansionsmodell. Aber die Mechanismen verändern sich. Wie Franchise in Zukunft erfolgreich angewandt wird, will der DFV in den kommenden Monaten stärker diskutieren. Unter dem Motto „Franchise anders denken“ führen wir daher aktuell Interviews mit Franchiseexperten durch. Diese werden unter anderem hier auf dem Blog veröffentlicht. Wir freuen uns auf einen lebendigen und aktiven Diskurs zu diesem Thema.

Burger King und kein Ende (Teil 3) – klare Verhältnisse sind noch immer nicht in Sicht

Nach der Insolvenz der ehemaligen Yi-Ko-Holding sowie deren Rücknahme vor wenigen Wochen ist die Zukunft der (Ende 2014 vorerst wieder geöffneten) 89 Restaurants weiterhin ungewiss. Mehr noch – die Gemengelage ist in den vergangenen Tagen noch undurchsichtiger geworden. Grund genug, um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, die Verhältnisse zu sortieren sowie eine kurze Bestandaufnahme vorzunehmen:

– Juristisch gesehen wurde der Franchisevertrag mit dem ehemaligen Franchisenehmer Yi-Ko seitens des Franchisegebers außerordentlich gekündigt. Das bedeutet, die Lizenz zum Betrieb der Restaurants unter der Marke „Burger King“ wurde entzogen.

– Seitens der Gerichte wurde diese Kündigung bisher nicht als unwirksam erklärt. Damit darf der Franchisenehmer zwar die Restaurants weiterbetreiben – die Marke „Burger King“ müsste er allerdings entfernen. Das ist bislang nicht erfolgt.

– Das Insolvenzverfahren wurde beendet, damit ist auch der Insolvenzverwalter seiner Aufgabe entbunden.

– Die Struktur der Eigentümergesellschaft des (ehemaligen) Franchisenehmers hat sich geändert. Nachdem bis zur Insolvenz zwei Eigentümer vorhanden waren, ist es nunmehr nur noch einer. Parallel ist dieser der größte Franchisenehmer von Burger King in Russland. Die Restaurants werden nach wie vor von ihm betrieben.

– Offenbar verhandelt die Franchisezentrale parallel mit anderen potentiellen Franchisenehmern, die die ehemaligen Yi-Ko-Restaurants übernehmen sollen.

Es bleibt dabei, dass dieser gesamte Vorgang in der Geschichte der deutschen Franchisewirtschaft einmalig ist. Das macht die Entwicklung jedoch nicht besser, im Gegenteil. Vor allem ist der Franchisezentrale einmal mehr vorzuwerfen, dass sie sich in der jetzigen Situation nicht konsequent verhält, die Zügel nicht in der Hand hat sowie ihre eigenen (!) Entscheidungen nicht umsetzt (hier: außerordentlich Kündigung des Franchisevertrages). Und sie wird weiter lavieren. Zu groß wäre der Schaden, würden auf einen Schlag knapp 90 Restaurants geschlossen, stünden 3000 Mitarbeiter auf der Straße – ein weiterer Imageschaden zu Lasten aller anderen Franchisepartner und deren Mitarbeiter mit eingeschlossen. Zugrunde liegt ein klarer Managementfehler, der in der Auswahl eines falschen Franchisenehmers sowie die Übertragung von 90 Restaurants auf dessen Gesellschaft zu suchen ist.

Fazit
Das Franchiseprinzip wird mit dem jetzigen Verhalten der Franchisezentrale von Burger King pervertiert. Nahezu undenkbar ist es in der „normalen“ Franchisewelt, dass – kündigt eine Vertragspartei den Franchisevertrag – weitergemacht wird, als sei nichts geschehen. Der Lerneffekt für alle Franchisezentralen wird einmal mehr sein, mehrere Unternehmen nur dann einem Franchisepartner anzuvertrauen, wenn sie in der Lage ist, dieses auch zu organisieren. Das ist bei Burger King – und das zeigen die letzten Jahre – nicht der Fall. Fatal für eine Marke mit diesem Stellenwert.

Burger King und kein Ende (Teil 2): Folgen der Insolvenz des Franchisenehmers Yi-Ko

In den Nachrichten vom gestrigen Tage wurde von der Insolvenzanmeldung der Yi-Ko Holding berichtet und vom Landgericht Stade bestätigt. Damit ist der größte Franchisenehmer des Burger King Franchisesystems mit knapp 90 Standorten pleite. Parallel waren vor einigen Tagen nach der Kündigung des Franchisevertrages seitens der Franchisezentrale in München Verhandlungen mit dem Ex-Franchisenehmer wieder aufgenommen worden. Dieses geschah, nachdem sich die Struktur der Franchisenehmergesellschaft offenbar verändert hatte. Allerdings sind bis zum jetzigen Zeitpunkt keine finalen Verhandlungsergebnisse bekannt.

Diese diffizile und in der deutschen Franchise-Geschichte einmalige Situation bedarf jedoch einer grundsätzlichen Kommentierung. Denn in der Öffentlichkeit tauchen Fragen nach der Insolvenz des Franchisenehmers auf. Vor allem: Was passiert mit den 3000 Beschäftigten der ehemaligen Yi-Ko Holding in den 89 Restaurants?

Die möglichen Antworten lauten:

– Die Insolvenz des Franchisenehmer-Betriebes kann die komplette Aufgabe aller 89 Standorte sowie der Kündigung aller 3000 Beschäftigten bedeuten.

Dennoch:
– Grundsätzlich muss die Einleitung des Insolvenzverfahrens des Franchisenehmers keine negativen Auswirkungen auf den Fortbestand des Franchisenehmer-Betriebes haben. Allerdings können sich die Vorzeichen (Inhaber), in Form einer neuen Gesellschaft/eines neuen Investors ändern.

– Auch ist es denkbar, dass eine Verteilung der bestehenden Restaurants jetzt auf mehrere Franchisenehmer oder die Übernahme durch den Franchisegeber selbst erfolgt. Letzteres ist jedoch weniger wahrscheinlich.

– Es ist damit nicht die logische Konsequenz, dass automatisch alle 3000 Mitarbeiter sofort ihre Jobs verlieren.

– Der Antrag des Franchisenehmers auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens kann im Rahmen der aktuellen Verhandlungen mit dem Franchisegeber sogar eine strategische Entscheidung sein, um die Kooperation (unter Zuhilfenahme des Insolvenzrechtes/Insolvenzverwalters) mit einem neuen Betreiber auf vollkommen neue Füße zu stellen und die Arbeitsverhältnisse mit den 3000 Beschäftigten fortzuführen.

– Die Änderung hin zu einem neuen Betreiber und die mittelfristige Geschäftsführung von Yi-Ko durch einen Insolvenzverwalter kann allerdings auch beinhalten, dass die Wirtschaftlichkeit der bestehenden (bzw. aktuell geschlossenen) Betriebe genauestens überprüft wird und mögliche unrentable Restaurants geschlossen bleiben.

Das öffentliche Interesse sollte sich derweil auch auf die bestehenden 160 weiteren Franchisepartner von Burger King (mit rund 600 Standorten) fokussieren. Sie sind es, die durch das Fehlverhalten der Zentrale sowie des Franchisenehmers Yi-Ko immens unter Druck stehen und derzeit zum Teil Existenzängste durch erhebliche Umsatzeinbußen erleiden müssen. Allzu häufig blieben sie in der Berichterstattung der letzten Wochen unberücksichtigt.

Denn: Durch die Entwicklungen der letzten Wochen hat die Marke Burger King insgesamt erheblichen Schaden genommen. Das wird den beteiligten Verhandlungsparteien bewusst und hoffentlich zugleich Ansporn sein, an einer kurzfristigen Lösung zu arbeiten, um damit den Beschäftigten der ehemaligen Yi-Ko Holding sowie allen anderen Franchisepartnern und deren Mitarbeitern neue Perspektiven zu bieten. Jeder Tag zählt.

Weitere Informationen hierzu sowie zur Einordnung im Kontext der Franchisewirtschaft selbst haben wir innerhalb eines früheren Blog-Beitrag vorgenommen unter:
Burger King und kein Ende – Lehren aus einem besonderen Einzelfall

Konjunkturelle Schwäche, der Mindestlohn und die Franchisewirtschaft

Das jüngst vorgestellte Jahresgutachten der fünf Wirtschaftsweisen hat es in sich: So wird die aktuelle Konjunkturschwäche in Deutschland unter anderem auf die ab dem 01. Januar 2015 anstehende Einführung des Mindestlohns zurückgeführt. Entsprechend hitzig verliefen Diskussionen, inwiefern ein Zusammenhang diesbezüglich festgestellt werden könne oder nicht – denn das Gesetz sei ja noch gar nicht in Kraft getreten, so verlauteten Vertreter der Bundesregierung.

Diese Position offenbart eine frappierende Unkenntnis über tatsächliche Gegebenheiten innerhalb des Mittelstandes. Frühestens seit Verabschiedung des Koalitionsvertrages, allerspätestens jedoch seit der Ratifizierung des Mindestlohn-Gesetzes durch den Bundesrat am 11. Juli war klar, was auf Unternehmen ab Januar 2015 zukommt.

Aus zahlreichen Gesprächen und Diskussionen mit den Mitgliedern des DFV wissen wir, dass Unternehmen die Diskussion zur Verabschiedung des Mindestlohns sehr wohl intensiv wahrgenommen und über Konsequenzen für ihre Netzwerke diskutiert haben. Schließlich geht es ja nicht nur um betriebswirtschaftliche Auswirkungen für den Franchisegeber und seine Betriebe. Er trägt auch in hohem Maße Verantwortung dafür, dass Franchisenehmer den Mindestlohn in ihre Kalkulationen einbeziehen. Und: Wir wissen, dass Franchisegeber seit Monaten auch über Konzeptanpassungen nachdenken, um die Auswirkungen des Mindestlohns für sich und ihre Partner abzufedern. Es wäre also absolut fahrlässig, würden sich die Franchisegeber erst ab dem 01. Januar 2015 mit diesem Thema beschäftigen.

Mit der Verabschiedung des Mindestlohns haben politische Akteure viele mittelständische Unternehmen erheblich verunsichert. Sie beugen vor, passen ihre Planungen für 2015 konservativ an und halten sich aktuell mit Ausgaben bzw. Investitionen zurück. Dass hier folglich keine Konsequenzen für die Konjunktur im auslaufenden Jahr spürbar sein sollen, ist in der Praxis kaum vorstellbar.

Die Franchisewirtschaft insgesamt hat mit dem Mindestlohn kein Problem. Sie setzt sich aus den unterschiedlichsten Branchen zusammen. In vielen wird längst über Mindestlohn gezahlt. Sehr wohl aber sind einzelne Sparten in Teilen besonders betroffen, wie z.B. die Gastronomie oder der Pflegesektor. Gerade hier laufen die Vorbereitungen zur Abfederung seit Monaten auf Hochtouren, die Verunsicherung ist groß.

Dass es Unternehmen gibt, die die Einführung des Mindestlohns verdrängen und am 01. Januar 2015 mit der Erkenntnis aufwachen, handeln zu müssen, ist dabei natürlich nicht ausgeschlossen. Der DFV jedoch hat dieses Thema in seinen eigenen Reihen seit Beginn der Debatten sehr intensiv mit verfolgt, intern kommuniziert und den Austausch seiner Mitglieder diesbezüglich vorangetrieben. So wird hierzu am 02. Dezember 2014 ein weiterer DFV-Round-table für Franchisegeber stattfinden.

Beiratstreffen des VDB mit Iris Gleicke, der Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung

Am Montag, den 29. September 2014 kam in Berlin der Beirat des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken zusammen, um mit der Mittelstandbeauftragten der Bundesregierung, Iris Gleicke, mittelstandspolitische Themen zu erörtern. Torben Leif Brodersen, Geschäftsführer des DFV, nahm als Beiratsmitglied an dieser Sitzung teil. Folgende Themen bestimmten das Gespräch:

• Deutschland braucht mehr Gründer
• Umsetzung der Energiewende
• Unterstützung des Mittelstandes bei Nachfolgeregelungen
• Konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bekräftigte dabei in ihren Ausführungen zuallererst, dass gerade bei der Förderung von Unternehmensgründungen Aktionspakete seitens des Ministeriums in Planung seien. Damit werde auch der Tatsache Rechnung getragen, dass sich das Interesse an Gründungen momentan auf einem sehr niedrigen Niveau bewege und entsprechend mehr Dynamik entfacht werden müsse.
Ausdrücklich ermunterte sie mittelständische Unternehmen, sich verstärkt dem Thema „Energieeffizienz“ zu widmen und Konzepte zu entwickeln, um nachhaltiger zu wirtschaften. Nicht in allen Betrieben sei dieser wichtige Punkt angekommen.
Ebenfalls unterstrich die Mittelstandsbeauftragte, dass sich das BMWi auch in Zukunft verstärkt darauf konzentrieren werde, KMU’s bei Nachfolgeregelungen zu unterstützen. Die Bundesregierung wisse, dass zahlreiche Betriebe hier vor einer echten Herausforderung stünden.
Iris Gleicke lud die Teilnehmer der Diskussion zudem ausdrücklich ein, konkrete Vorschlägen zur Beseitigung des Bürokratiedschungels zu unterbreiten. Das BMWi wolle auch an dieser Stelle in Zukunft Lösungen vorantreiben.

Der DFV und der VDB pflegen seit 2009 eine intensive Kooperation. Die Bürgschaftsbanken in Deutschland sind stark an Finanzierungen von Franchiseunternehmen interessiert. Eine Mitgliedschaft im DFV wird dabei als ein Qualitätsmerkmal und Vorteil gesehen.
VDB-Beiratsabendessen

Interesse an Unternehmensgründungen auf dem Tiefstand – warum der Franchisewirtschaft in den nächsten Jahren eisiger Gegenwind drohen könnte

Auf dem „Tiefstand“ befindet sich derzeit das Interesse an Unternehmensgründungen, verlautete kürzlich eine Studie des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK). So führten die Industrie- und Handelskammern bundesweit im vergangenen Jahr 235.000 Beratungsgespräche mit angehenden Gründern, sieben Prozent weniger als im Jahr zuvor. Der DIHK warnt daher vor einer Unternehmerlücke.

Die Abhängigkeit der Franchisewirtschaft von der Gründerentwicklung
Die meisten Franchisegeber in Deutschland wachsen mit Unternehmensgründern als angehenden Franchisenehmern. Gerade Personen aus dem mittleren und gehobenen Management, die etwa mit einer Abfindung ihren vorherigen Arbeitgeber verlassen, zählen zur Hauptzielgruppe zahlreicher Franchisegeber.
Wie gestaltet sich die Ist-Situation bei der Systemexpansion? Laut Statistiken des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) konnten 2013 76.500 Franchisenehmer verzeichnet werden, im Vorjahr waren es 72.700. Eine interne Umfragen des DFV ergab Ende letzten Jahres zudem, dass 40% seiner Mitglieder ihre Expansionspläne im Jahr 2013 erreicht – und 60% eben gerade nicht.
An dieser Stelle offenbart sich einmal mehr ein unmittelbarer Zusammenhang dieser Entwicklungen: Die Franchisewirtschaft ist in ihrem Wachstum gehemmt, da immer weniger Personen über eine Unternehmensgründung nachdenken. Parallel hat ein starker Wettbewerb der Franchiseanbieter um gut qualifizierte Franchisegründer eingesetzt.

Perspektivisch wieder mehr Gründer?
Deutschland zählte mit 5,3% im Jahr 2013 zu den EU-Ländern mit der niedrigsten Arbeitslosenquote, seit 2005 wurde ein klarer Aufschwung am Arbeitsmarkt verzeichnet. Das kann einerseits an den politischen Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren liegen, vor allem aber hat der demographische Wandel diese Entwicklung enorm begünstigt: denjenigen, die als Rentner den Arbeitsmarkt verlassen, folgen vergleichsweise weniger Fachkräfte nach. Dieser Prozess wird sich in den nächsten Jahren verstetigen, wenn nicht gar noch verstärken.
Die Gründerkultur in Deutschland ist besonders eng an den Arbeitsmarkt gekoppelt: Der Drang in die Selbständigkeit wird dann größer, wenn Arbeitnehmer gezwungen sind sich zu verändern. Dieser Zwang ist momentan und perspektivisch eher gering ausgeprägt, da gute Arbeitnehmer mit „Kusshand“ einen gut bezahlten Job in einem starken wirtschaftlichen Umfeld erhalten. Hinzukommt das Sicherheitsbedürfnis in Deutschland, dass meist stärker ist als die bei einer Gründung zwingend mitzubringende Risikobereitschaft.
Die oben gestellte Frage muss daher mit einem „eher nicht“ beantwortet werden.

Wachstumsalternativen für Franchisegeber
Der Engpass bei der Gewinnung neuer Franchisenehmer ist offenkundig. Als Wachstumsalternativen für die Systemzentralen haben sich sowohl eigene Betriebe, als auch bereits bestehende Franchisenehmer (sog. „Multi-Unit“) herauskristallisiert. Für die Zielgruppe der angehenden Franchisenehmer sollten jedoch auch stärker bestehende Unternehmen in Betracht gezogen werden, wie dies z.B. ohnehin sehr stark im Handwerk praktiziert wird.

Forderungen an die Politik
Komplett unbefriedigend sind die Signale aus dem politischen Umfeld. Nicht nur, dass beispielsweise die Änderung beim Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit (Ermessenleistung statt Pflichtleistung) vor zwei Jahren einen erheblichen Rückgang (bis 85%) bei den Antragstellungen zur Folge hatte. Weder von der vorherigen schwarz-gelben, noch von der jetzigen schwarz-roten Koalition sind bisher Initiativen gestartet worden, die ein umfänglicheres Maßnahmenprogramm zur Steigerung der Gründungsdynamik erkennen ließen. Dafür scheint die Zielgruppe der angehenden Unternehmensgründer zu uninteressant. Es bleibt bei Einzelaktionen, Sonntagsreden und Lippenbekenntnissen.

Fazit
Die Franchisewirtschaft wird in den nächsten Jahren stärker über Wachstumsalternativen nachdenken müssen. Bleibt sie – wie bislang – zu eng an der Gründerkonjunktur gekoppelt, wird ihr ein eisiger Wind ins Gesicht wehen.

Franchise im ländlichen Raum – neue Perspektiven durch die „Große Emma“?

Es ist seit Jahren festzustellen und wird viel beklagt: das sogenannte „Ausbluten“ ländlicher Räume und kleiner Städte. Viele Regionen in Deutschland leiden unter dieser Entwicklung und mit ihnen immerhin 30% der deutschen Bevölkerung, für die eine angemessene Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. Was dagegen tun?

Gemeinsam mit der Sparkasse Meißen hat nun der Ostdeutsche Sparkassenverband (OSV) am 16. Juni 2014 in Zabeltitz mit der „Großen Emma“ ein Pilotprojekt gestartet, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Die „Große Emma“ stellt dabei konkret ein Gebäude dar, welches unter seinem Dach Unternehmen oder Vereinigungen die Möglichkeit bietet, die Räumlichkeiten zeitweise zu mieten und ihre Dienstleistungen anzubieten. D.h. eine Anmietung muss nicht dauerhaft, sondern kann auch tage- oder stundenweise erfolgen In Zabeltitz sind Partner der „Großen Emma“ ein Friseurstudio, ein Paket- und Briefshop, die Sparkasse, ein Lohnsteuerhilfeverein sowie die örtliche Diakonie. Darüber hinaus ist ein Gemeinschaftsraum vorhanden, der ebenfalls angemietet werden kann.

Nicht alle Franchise-Konzepte bestehen aus großen Restaurants, Einzelhandelsgeschäften oder Fitness-Studios. Und: Geschäftsmodelle im Franchising sind auch modular anpassbar (Sortiment bzw. Dienstleistungsangebot etc.). Der Gedanke hier ist, dass beispielsweise bestehende Franchisenehmer oder eigene Betriebe des Franchisegebers aus der Region mit einem entsprechend angepassten Angebot („Micro-Franchising“) einen zeitweisen Bestandteil einer „Großen Emma“ darstellen.

Selbstverständlich: Dieses Projekt muss sich rechnen, sowohl für die Unternehmer, als auch für die Initiatoren. Doch ist es allemal ein Versuch wert, sich für eine Stärkung der ländlichen Räume einzusetzen und diese aufzuwerten. Warum nicht mit etablierten Franchise-Marken?

Der DFV steht mit dem OSV seit einigen Monaten diesbezüglich in Verbindung und hat die Planungsphase aktiv begleitet. Jetzt, nach Eröffnung des Betriebes in Zabeltitz, beginnt die Pilotphase. Ein idealer Zeitpunkt also, um auf diese Innovation hinzuweisen. Mehr Informationen unter:
http://www.grosse-emma.de/ oder direkt beim DFV-Geschäftsführer, Torben Leif Brodersen unter brodersen@franchiseverband.com.

14.06.19Grosse_Emma

"Deutschland – Angestelltenland" – impulse-Beitrag in der neuen Franchise-Depesche

Das Franchising besitzt für das Wirtschaftsmagazin impulse einen besonderen Stellenwert. Das zeigt unter anderem die Zusammenarbeit des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) mit dem Magazin im Rahmen der jährlich verliehenen Franchise-Preise sowie das von impulse herausgegebene und viel beachtete Top-100-Ranking.

Für die „Franchise-Depesche“, einer DFV-Publikation für relevante Multiplikatoren aus Wirtschaft und Politik, hat der impulse-Chefredakteur Dr. Nikolaus Förster nunmehr einen sehr lesenswerten und zugleich provokanten Gastbeitrag verfasst. Nachzulesen auf Seite 2 der PDF-Datei: http://www.franchiseverband.com/franchise-depesche.html