Rechtsform Selbständigkeit

Was ist die richtige Rechtsform von Unternehmen für die Selbständigkeit?

Im Laufe einer Unternehmensgründung stellt sich die Frage nach der am besten passenden Rechtsform. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Einzelunternehmen (Einzelkaufleute, Freiberufler, Kleingewerbetreibende), Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG). Aber auch Unterscheidungen zwischen Freiberufler und Gewerbetreibende oder Einzelpersonen und Team-Gründungen werden gemacht. Doch was sind die Unterschiede, welche Vor- oder mögliche Nachteile gibt es bei den unterschiedlichen Rechtsformen von Unternehmen?

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Grundsätzlich ist die Rechtsform bei der Unternehmensgründung frei wählbar. Meistens kommen jedoch nicht alle Optionen in Frage. Folgende Fragen beim Finden der richtigen Rechtsform für die Selbstständigkeit helfen:

  • Möchten Sie das Unternehmen haupt- oder nebenberuflich gründen?
  • Gründen Sie lieber allein oder im Team?
  • Sind Sie bereit, mit Ihrem privaten Vermögen zu haften?
  • Liegt ausreichend Stammkapital vor?
  • Möchten Sie Ihren Unternehmensnamen frei wählen können?

Sind diese Fragen geklärt, ergibt sich meist schon von selbst eine grobe Tendenz, was die passende Rechtsform ist.
Hier bieten wir Ihnen einen Überblick über die gängigsten Rechtsformen für Ihre Unternehmensgründung und wichtigsten Fragen:

Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen stellt - wie der Name schon sagt - ein Unternehmen dar, das von einer einzelnen natürlichen Person gegründet werden kann. Das Einzelunternehmen ist die am weitesten verbreitete Rechtsform in Deutschland. Das liegt unter anderem daran, dass diese Form standardmäßig bei der Anmeldung eines Gewerbes gewählt wird, wenn man als Gründer nicht explizit eine andere Rechtsform wünscht.
Einzelunternehmen treten als (Einzel-)Kaufmann, Freiberufler oder Kleingewerbetreibender auf. Das operative Geschäft muss nicht als 1-Mann/Frau-Unternehmen gestemmt werden - es dürfen auch Angestellte beschäftigt werden.
Bei der Namenswahl sind Einzelunternehmen stärker eingeschränkt als andere Rechtsformen. In der Regel muss der Name des Unternehmers Bestandteil des Firmennamens sein (z.B. "Restaurant zur Post, Inh.: Max Mustermann", oder "Max Mustermann Tischlerei").
Unter Umständen kann ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich sein – zum Beispiel wenn das Unternehmen einen eigenen Namen tragen soll. Dies ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Einzelunternehmer haften mit ihrem Privatvermögen, weshalb es empfehlenswert ist, eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Bei weniger als 60.000 Euro Gewinn und 600.000 Euro Umsatz pro Jahr reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus. Bei weniger als 22.000 Euro Gesamtumsatz im vorherigen Kalenderjahr kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden.

Vorteile eines Einzelunternehmens:

  • unkomplizierte Gründung
  • kein Mindestkapital nötig
  • Einzelunternehmer haben volle Entscheidungsfreiheit
  • hohe Anerkennung bei Banken durch persönliche Haftung der Unternehmen
  • kein Gesellschaftsvertrag erforderlich
  • Gewinne gehören dem Unternehmen
  • keine Publikationspflichten

Nachteile eines Einzelunternehmens:

  • volle Haftung mit Privatvermögen
  • Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung bei eingetragenen Kaufleuten
  • Eigenkapital muss aus eigener Kraft gestemmt werden
  • Firmenname nicht frei wählbar (Name des Inhabers muss in Unternehmensbezeichnung vorkommen)
  • die Aufnahme weiterer Gesellschafter ist nur mit Änderung der Rechtsform möglich

 

Freiberufler vs. Gewerbetreibende

"Freiberufler" ist keine eigene Rechtsform, sondern bezeichnet Menschen, die einen "freien Beruf" ausüben. Laut Einkommensteuergesetz sind Freiberufler im kreativen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bereich tätig und besitzen hierfür eine besondere (meist akademische) Qualifikation.
Konkret kann dies Menschen in folgenden Berufszweigen betreffen:

  • in Kulturberufen (z.B. Journalist, Bildberichterstatter, Übersetzer)
  • in Heilberufen (z.B. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Heilpraktiker, Krankengymnast)
  • in Naturwissenschaftlich-technischen Berufen (z.B. Vermessungsingenieur, Architekt, Handelschemiker, Lotse)
  • in Rechts- & Steuerberufen (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratender Volks- und Betriebswirt, vereidigter Buchprüfer)

Freiberufler erbringen dabei ihre Leistung selbst (sie dürfen i.d.R. keine Produkte verkaufen), müssen kein Gewerbe anmelden oder sind ins Handelsregister eintragen. Auch sind die Buchführungspflichten bei Freiberuflern vereinfacht - eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht. Anerkannte Freiberufler werden ähnlich behandelt wie Einzelunternehmer. Sie haften mit ihrem Privatvermögen, müssen jedoch keine Gewerbesteuer zahlen.

Dem Freiberufler gegenüber steht der Gewerbetreibende. Diese führen eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, die der Gewerbeordnung (GewO) unterliegt. D.h. sie arbeiten auf eigenverantwortlich auf eigene Rechnung und mit der Absicht, mit Ihrer Tätigkeit dauerhaft einen Gewinn zu erzielen. Als Selbständige müssen sie sich im Handelsregister eintragen und darüber hinaus beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dort erhalten sie einen Gewerbeschein.

In Abhängigkeit der Umsatzhöhe unterscheidet man zwischen zwei Arten von Gewerbetreibenden: Kleingewerbetreibende und Vollkaufleute. Alle gewerblichen Rechtsformen sind zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Kapitalgesellschaften

Die Kapitalgesellschaft ist eine Handelsgesellschaft, bei der die Beteiligung der Gesellschafter mit einem bestimmten Kapital im Vordergrund steht (eine Beteiligung an der Firma ohne Kapitaleinlage ist nicht möglich). Als Körperschaft des privaten Rechts sind Kapitalgesellschaften selbstständige juristische Personen. Das bedeutet u.a., dass eine persönliche Mitarbeit der Gesellschafter am operativen Geschäft nicht nötig ist.
Zur Gruppe der Kapitalgesellschaften gehören folgende Rechtsformen: die GmbH, die UG haftungsbeschränkt und die AG.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nach dem Einzelunternehmen die zweithäufigste Rechtsform für Unternehmen. Grund hierfür ist, dass die GmbH die Möglichkeit bietet, mit wenig Stammkapital (25.000 Euro) ein Unternehmen ohne Privathaftung gründen zu können. Die Gesellschafter haften maximal bis zur Höhe ihrer Einlagen (mindestens 100 Euro pro Gesellschafter). Zu bedenken ist jedoch, dass die Unternehmensgründung durch den Gesellschaftsvertrag und den verpflichteten Handelsregistereintrag relativ teuer werden kann.

Vorteile einer GmbH:

  • keine Haftung mit Privatvermögen (Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt)
  • Gründung sowohl allein (Ein-Personen-GmbH, Gesellschafter ist gleich Geschäftsführer) als auch als Team möglich
  • breite Finanzierungsmöglichkeiten vorhanden
  • einfache Vererbung und Verkauf der Firmenanteile möglich

Nachteile einer GmbH:

  • hoher Gründungsaufwand
  • mindestens 25.000 Euro Stammkapital nötig
  • verpflichtender Handelsregistereintrag benötigt
  • Publikationspflicht (Offenlegung der Jahresabschlüsse)
  • Notarpflicht bei Erstellung und Anpassung des Gesellschaftervertrags (jede Änderung muss kostenpflichtig beurkundet werden)
  • volle Bilanzierungspflicht (kostspielige Buchhaltung und Jahresabschluss)
  • aufwendiges Verfahren bei Auflösung der Gesellschaft

Unternehmergesellschaft (UG / UG haftungsbeschränkt)

Eine Unternehmergesellschaft wird umgangssprachlich auch als "Mini GmbH" bezeichnet. Viele Unternehmen, die später möglicherweise eine GmbH werden sollen, starten als UG, da diese Unternehmensform ohne Kapital gegründet werden kann. Ein Euro Stammkapital ist theoretisch vollkommen ausreichend. Häufig wird die Rechtsform in eine "richtige" GmbH umgewandelt, sobald sie 25.000 Euro Kapital aufweisen kann. Bei einer UG-Gründung ohne Startkapital ist es jedoch Pflicht, 25% des Jahresgewinns als Rücklage zurückzuhalten. Eine Unternehmensgesellschaft wird häufig als Ein-Personen-UG als Alternative zum Einzelunternehmen gewählt. Der Zusatz "haftungsbeschränkt" ist zwingend und kann für Geschäftspartner unter Umständen abschreckend wirken. Doppelte Buchführung sowie der Eintrag ins Handelsregister sind bei dieser Unternehmensform Pflicht.

Vorteile einer UG:

  • keine Haftung mit Privatvermögen (Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt)
  • einfache Gründung (Stammkapital von 1 Euro reicht)
  • relativ unkomplizierte Umwandlung in GmbH möglich (wenn 25.000 Euro Gewinn erreicht)

Nachteile einer UG:

  • geringes Stammkapitel steigert unter Umständen die Insolvenz-Wahrscheinlichkeit
  • Gewinne können nicht vollständig abgeschöpft und ausgeschüttet werden (mindestens 25% des Jahresüberschusses muss als Eigenkapitalrücklage in Unternehmen bleiben)
  • Notarpflicht bei Erstellung und Anpassung des Gesellschaftervertrags (jede Änderung muss kostenpflichtig beurkundet werden)
  • ggf. wenig Kreditwürdigkeit bei Banken (UGs werden oft als Unternehmen im Aufbau wahrgenommen)

Aktiengesellschaft (AG)

Diese Rechtsform bietet sich vor allem für sehr große Unternehmen an, da sie ein Gründungsgrundkapital von mindestens 50.000 Euro verlangt. AGs sind daher bei jungen Unternehmen eher selten, da die Unternehmensgründung komplexer und kostenintensiver ist.

Vorteile einer AG:

  • keine Haftung mit Privatvermögen (Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt)
  • Zugang zur Börse möglich, aber nicht verpflichtend
  • dauerhafte Existenz der Firma möglich, da das Unternehmen von Personen unabhängig ist
  • mehr Unternehmenskontrolle durch Teilung von Vorstand und Aufsichtsrat
  • finanziell begrenztes Risiko bei Aktienvergabe (gute Möglichkeit zum Akquirieren von mehr Firmenkapital)

Nachteile einer AG:

  • hoher Gründungsaufwand
  • mindestens 50.000 Euro Stammkapital nötig
  • hohe Publikationspflicht (Offenlegung der Jahresabschlüsse)
  • mindestens drei Gründer erforderlich
  • hoher rechtlicher Regelungsbedarf (= eingeschränkter unternehmerischer Gestaltungsraum)

Personengesellschaften

Eine Personengesellschaft ist per Definition ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen mit dem Ziel des "Erreichens eines gemeinsamen Zwecks". Personengesellschaften stellen keine eigene juristische Persönlichkeit dar, sondern werden von den Gesellschaftern persönlich vertreten. Diese Gesellschafter müssen persönlich am Unternehmen mitarbeiten und haften mit dem eigenen Vermögen.
Zur Gruppe der Personengesellschaften gehören folgende Rechtsformen: die GbR, die PartG, die OHG, die KG sowie die Sonderformen mit dem Zusatz "& Co. KG".

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Diese Rechtsform ist die dritt beliebteste in Deutschland. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird automatisch gebildet, wenn es zwei oder mehrere Geschäftspartner gibt und stellt dadurch das Gegenstück zum Einzelunternehmen mit mehreren Personen dar. Sie kann auch von Gewerbetreibenden oder Freiberuflern gewählt werden - dabei ist jedoch zu beachten, dass Freiberufler nur mit anderen Freiberuflern eine GbR gründen können. Eine mündliche Vereinbarung reicht zwar zur Gründung aus, ein schriftlicher Gesellschaftervertrag wird jedoch empfohlen, in dem u.a. die Haftung beschränkt wird. Andernfalls haften beide Partner für das Handeln des jeweils anderen mit. Für die GbR ist kein Eintrag ins Handelsregister erforderlich. Wenn eine GbR jedoch 500.000 Euro Umsatz oder 30.000 Euro Gewinn erzielt, wird sie automatisch zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG) und muss ins Handelsregister eingetragen werden.

Vorteile einer GbR:

  • unkomplizierte Gründung
  • kein Mindestkapital nötig
  • mehrere Gesellschafter können die Gesellschaft gemeinsam gründen
  • aufwendige Buchführung
  • hohe Anerkennung bei Banken durch persönliche Haftung

Nachteile einer GbR:

  • (gesamtschuldnerische) Haftung mit Privatvermögen
  • schwierig für Gesellschafter auszusteigen
  • Besteuerung nach Einkommenssteuer, nicht nach Körperschaftssteuer
  • nur für Kleingewerbe mit unter 250.000 Euro Jahresumsatz geeignet
  • nicht für Handelsgewerbe geeignet (automatische Umwandlung in OHG)

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Offene Handelsgesellschaften sind auf den Betrieb eines Handelsgewerbes (Kaufleute, Dienstleister, Handwerker, produzierende Betriebe) ausgelegt und werden als Partnergesellschaft für Kaufleute bezeichnet. Daher ist ein Eintrag ins Handelsregister Voraussetzung. Die OHG ist für kleinere sowie mittelständische Unternehmen geeignet. Genauso wie bei einer GbR schließen sich mindestens zwei Kaufleute zusammen, die gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen haften.

Vorteile einer OHG:

  • unkomplizierte Gründung
  • kein Mindestkapital nötig
  • hohe Anerkennung bei Banken durch persönliche Haftung

Nachteile einer OHG:

  • Haftung mit Privatvermögen
  • verpflichtender Handelsregistereintrag
  • aufwendige Buchführung
  • kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag nötig (aber empfohlen)
  • Gesellschafter können sich an keinem ähnlichen Unternehmen beteiligen

 

Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG ist eine Sonderform der OHG. Neben einem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär), der auch mit seinem Privatvermögen haftet, verlangt sie Kommanditisten (Gesellschafter), die nur in der Höhe ihrer Einlagen haften.

Vorteile einer KG:

  • kein Mindestkapital nötig
  • Kapitalerhöhung durch weitere Kommanditisten einfach möglich
  • Kommanditisten haften nicht mit Privatvermögen

Nachteile einer KG:

  • Komplementär haftet mit Privatvermögen

 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)

Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der KG. Der Komplementär ist jedoch keine natürliche Person, sondern eine GmbH. Es gibt auch die Sonderform der UG & Co. KG, bei der der persönlich haftende Gesellschafter die UG ist.

Vorteile einer GmbH & Co. KG:

  • persönlich haftender Gesellschafter ist die GmbH (Vor- & Nachteile: siehe oben)
  • Gesellschafter haften nur mit ihren Stammeinlagen bei der Komplementär-GmbH bzw. mit ihren Kommanditeinlagen bei der KG

Nachteile einer GmbH & Co. KG:

  • aufwendige Buchführung (sowohl KG als auch GmbH müssen jeweils Bücher führen)
  • eingeschränkte Kreditwürdigkeit

Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Die Partnerschaftsgesellschaft ist der OHG relativ ähnlich, wurde jedoch speziell und ausschließlich für Freiberufler geschaffen, die sich mit anderen Freiberuflern zusammenschließen möchten. Alle Partner haften mit ihrem Privatvermögen. Wenn bei einem Auftrag nur ein Partner beteiligt ist, kann die Haftung auf den handelnden Partner beschränkt werden. Dies muss jedoch im Partnerschaftsvertrag festgehalten werden. Ein Eintrag ins Partnerschaftsregister ist erforderlich. Bei der Bezeichnung der Partnerschaft muss mindestens ein Partner genannt werden, dazu der Zusatz Partnerschaft oder "und Partner" plus die Berufsbezeichnung aller vertretenen Berufe ("Musterman & Partner Steuerberater). Ein Stammkapital ist nicht vorgeschrieben.

Vorteile einer PartG:

  • kein Mindestkapital notwendig
  • einfach zu gründen
  • keine doppelte Buchführung nötig
  • keine Gewerbesteuer fällig (da Freiberufler)

Nachteile einer PartG:

  • unbeschränkte Haftung der Partner
  • ggf. Namensänderungen nötig (bei Partner-/Geschäftsänderung)
  • keine Vererbung von Anteilen möglich
  • keine Trennung zwischen Geschäftsführung & Beteiligung möglich

 

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)

In einer PartG mbB wird die Haftung für Berufsfehler der Partner komplett auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Diese Rechtsform kann nur in Kombination mit einer besonderen Vermögenshaftpflichtversicherung gewählt werden, die nur Ingenieuren, Patentanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten möglich ist.

Fazit

Wie Sie sehen, ist die Wahl der Rechtsform eine wichtige Angelegenheit. Wir hoffen, dass wir Ihnen einen guten Überblick über die unterschiedlichen Rechtsformen geben konnten. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für Ihre Entscheidung. Sollten Sie sich bei diesem wichtigen Thema noch immer nicht sicher sein, welche Rechtsform die richtige für Ihr Unternehmen sein, scheuen Sie nicht, eine Gründerberatung für weitere Informationen in Anspruch zu nehmen. Auch Steuerberater und Rechtsanwälte können bei der Entscheidung helfen. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Sie die Rechtsform jederzeit noch ändern können, auch wenn dies mit einem gewissen Aufwand und Kosten verbunden ist.