Exklusiv für die Mitglieder des Deutschen Franchiseverbandes steht ab sofort unser Leitfaden zur neuen Preisangabenverordnung zur Verfügung. Worum geht es dabei konkret? Seit dem 28. Mai 2022 gilt in Deutschland die neue Preisangabenverordnung (PAngV). Darin ist geregelt, wie Unternehmen ihre Preise für Waren und Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern ausweisen müssen. Für die Preisbildung selbst macht die PAngV dagegen keine Vorgaben.
Welchen Zweck verfolgen die Regelungen?
Die PAngV ist spezifisches Verbraucherschutzrecht. Zentrale Grundsätze sind die Preiswahrheit und Preisklarheit. Preisangaben für Waren und Dienstleistungen sollen für (potenzielle) Kunden transparent, nachvollziehbar und leicht vergleichbar sein. Die Verordnungsbegründung verweist auf Erwägungsgrund 6 der Preisangaben-Richtlinie:
„Die Verpflichtung, den Verkaufspreis und den Preis je Maßeinheit anzugeben, trägt merklich zur Verbesserung der Verbraucherinformation bei, da sie den Verbrauchern auf einfachste Weise optimale Möglichkeiten bietet, die Preise von Erzeugnissen zu beurteilen und miteinander zu vergleichen und somit anhand einfacher Vergleiche fundierte
Entscheidungen zu treffen.“ Demnach muss der Durchschnittsverbraucher eine (inhaltlich richtige) Preisangabe „auf den ersten Blick“ zuordnen und ohne weiteres Nachdenken verstehen können (vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 2 PAngV: „leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar“).
An wen richten sich die Vorgaben?
Nach § 1 Abs. 1 PAngV regelt die Verordnung allgemein „die Angabe von Preisen für Waren oder Leistungen von Unternehmern gegenüber Verbrauchern.“ Sie gilt damit grundsätzlich für alle Unternehmen, die in Deutschland entsprechende Verträge mit Verbrauchern schließen wollen (B2C), nicht jedoch im unternehmerischen Verkehr
(B2B). Die PAngV ist damit von erheblicher Bedeutung für praktisch jedes Unternehmen bzw. für jedes Franchisesystem in Deutschland.
Ein großer Dank gilt RA Dr. Tom Billing von Noerr (assoziierter Experte und Mitglied des Rechtsausschusses) für die maßgebliche Erarbeitung dieses Leitfadens.
Dieser beschäftigt sich u.a. mit folgenden Fragen:
- Was hat sich geändert?
- Was bedeutet die neue Preisangabenpflicht bei Preisermäßigungen für Waren?
- Was ist mit Räumungs- oder Schlussverkäufen?
- Gibt es Besonderheiten für Franchisesysteme?
- Gibt es Ausnahmen von § 11 PAngV?
- Was gilt für Gaststätten und ähnliche Betriebe, die Speisen und Getränke anbieten?
- Was droht Unternehmen bei Verstößen?
- Was müssen Unternehmen in Franchisesystemen beachten?
Der Leitfaden steht im OnlineForum (Intranet) des Deutschen Franchiseverbandes zum Download bereit.