Franchise im Einzelhandel: Optische Gestaltung von Preisen

Aktuelles Urteil zur Grundpreisangabe im Supermarkt

Eine Grundpreisangabe für in Supermärkten angebotene Waren kann auch dann noch als deutlich lesbar im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV anzusehen sein, wenn die dabei verwendete Schriftgröße nur 2 Millimeter beträgt.

Sachverhalt

Der Gesetzgeber möchte die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe grundsätzlich stärken. Die Preisangabenverordnung soll hierzu sachlich zutreffende und vollständige Informationen hinsichtlich der Preise gewährleisten. Nach § 1 Abs.6 Satz 2 PAngV müssen die in der Preisangabenverordnung vorgesehenen Angaben eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Diese Anforderungen können auf unterschiedliche Weise erfüllt werden. Deutliche und gute Lesbarkeit liegt dann vor, wenn sie von einem Verbraucher mit normaler Sehkraft aus angemessener Entfernung ohne Hilfsmittel und ohne Mühe gelesen werden kann (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 der Preisan-gabenrichtlinie (Richtlinie 98/6/EG)). Diese Kriterien müssen immer im Einzelfall überprüft und festgestellt werden. Dabei kann es auf die Schriftgröße sowie das Druckbild ankommen. Von Bedeutung sind hierbei:
– Wort- und Zahlenanordnung
– die Gliederung
– Farbe
– Hintergrund
– Abstand

Der BGH hat nun in dem Urteil vom 07.03.2013 – I ZR 30/12 entschieden, dass eine Grund-preisangabe für in Supermärkten angebotene Waren auch dann noch als deutlich lesbar im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV anzusehen sein kann, wenn die dabei verwendete Schriftgröße nur 2 Millimeter beträgt.

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Studierende der Fachschule für Franchising trotzen der Gründungsmüdigkeit in Deutschland

Statistiken besagen, dass seit etwa einem Jahrzehnt die Quote der Unternehmensgründungen in Deutschland tendenziell zurückgeht. Die Zahl der Gründungen liegt 2012 nur noch bei etwa 350.000, was einen Rückgang von 12% bedeutet. Nicht so jedoch in der Franchise Branche. Aus einer Studie geht hervor, dass Unternehmensgründungen im Franchising deutlich erfolgreicher sind. Auch Absolventen der Fachschule für Franchising, welche 2006 ins Leben gerufen wurde, beweisen das. Alleine aus dem Abschlussjahrgang 2012 haben sechs der ehemaligen Studenten den Schritt in die Selbständigkeit gewagt – und wie sich zeigt mit großen Erfolg. Sie alle sind Franchise-Partner von vielversprechenden und erfolgreichen Systemen.

„Es ist schon schwierig sich als Existenzgründer im Wirtschaftsgeschehen zu behaupten und vor allem noch darin zu überleben.“, sagt der 23-jährige Ivanov Vasil, der im Juni 2012 seinen ersten Standort eröffnet hat. „Noch schwieriger wird es, wenn man ein besonders junger Existenzgründer ist – jedoch nicht mit der richtigen Ausbildung! Für mich war die einzig richtige Ausbildung der Franchise-Betriebswirt an der Wilhelm-Knapp-Schule in Weilburg. Dadurch ist es mir gelungen gemeinsam mit meinem Geschäftspartner, Franchisenehmer bei Langnese zu werden und bald unseren vierten Shop erfolgreich zu eröffnen und zu führen.“

Und in diese Richtung wird sich der Trend in Zukunft auch weiterentwickeln. Immer mehr Studierende der Fachschule finden Gefallen daran, unter solch attraktiven Bedingungen selbständige Unternehmer zu werden. Doch was sind die Hintergründe für den gänzlichen Erfolg der Absolventen?
Wie sich bereits bewiesen hat, ist Franchising – oder wie man so schön sagt „Partnerschaft auf Augenhöhe“ – die perfekte Möglichkeit eigenverantwortlich zu wirtschaften. Durch all die Vorteile, die diese Vertriebsform mit sich bringt, wird das Gründen wesentlich geordneter und somit auch handlicher für alle Beteiligten. Dementsprechend zeigt sich die Branche auch so individuell und außergewöhnlich. Aber Franchising ist nicht gleich Franchising, kennt man nicht die Spielregeln. Auch hier bedarf es Kompetenz, Know-How und ein gewisses Gefühl dafür, wie man in einer solchen Kooperation agieren muss, um das Modell in seiner Gesamtheit nutzen zu können und für sich selbst die Vorteile daraus zu ziehen. Die Fachschule für Franchising trägt all dies zusammen, um den Studenten genau das zu lehren, auf das es schlussendlich auch ankommt.

„2012 beendete ich das Franchise-Studium in Weilburg. Heute bin ich erfolgreicher Franchise-Partner von Bodystreet. Entscheidend für meinen persönlichen Stand waren drei Faktoren: Zielstrebigkeit, intrinsische Motivation und Know How. Zielstrebigkeit, sowie Motivation waren vor dem Beginn des Franchise-Studiums schon vorhanden. Es fehlte das unterschätzte Know How, was sich letztlich als der Erfolgsgarant erweisen sollte.“, erzählt der 25-jährige Niko Metzler, welcher im April 2013 Franchise-Partner wurde. „Seriöses Franchising ist für mich der Inbegriff für wirtschaftlichen und persönlichen Erfolg. Und dieser fing bei mir mit der Anmeldung zum Franchise-Studium an“.
Dia Ausbildung zeichnet sich besonders dadurch aus, dass den Studierenden nicht nur die breitgefächerte Theorie angeeignet wird, sondern auch die Praxis, denn schon während der Ausbildung lernen sie die verschiedenen Systeme kennen, die mit der Fachschule kooperieren. So werden ihnen auch die praktischen Kenntnisse sehr früh vermittelt. Diese werden durch eine anschließende Anwendung in einem 6-wöchigen Praktikum während der beiden Ausbildungsabschnitte noch intensiviert und stabilisiert

Die Antwort liegt also darin, dass die Studenten sowohl die Hard-Facts, als auch die Soft-Facts kennen und einzusetzen wissen. Zudem sind die dort ausgebildeten Franchise-Manager nicht nur darauf trainiert, eine Existenz aufzubauen, sondern sind außerdem wertvolle Fachkräfte für bereits bestehende Franchise-Systeme – oder die, die es noch werden wollen.

Vasil Ivanov
Vasil Ivanov

Niko Metzler
Niko Metzler

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Als „Franchise-Betriebswirt“ beruflich durchstarten

Das vom DFV mit initiierte und staatlich geförderte Vollzeitstudium an der Fachschule für Franchising in Weilburg an der Lahn eröffnet zahlreiche Karrieremöglichkeiten. Die Anmeldefrist für das neue Semester, das Mitte August 2013 startet, ist noch nicht abgelaufen.

Zu einer guten Ausbildung gehören eine gelungene Mischung aus Theorie und Praxis sowie nachhaltige Zukunftsperspektiven. All dies bietet das 4-semestrige Studium zum „Franchise-Betriebswirt“, das die Fachschule für Franchising in Weilburg an der Lahn seit 2006 anbietet und Mitte August 2013 in das neue Semester startet. Denn neben der Vermittlung des theoretischen Fachwissens durch Franchise-Experten ist der hohe Praxisbezug während des Studiums für die Bildungseinrichtung maßgeblich: Es gibt unter anderem Workshops und Seminare mit Branchenvertretern, Studienreisen zu Systemzentralen oder auch Rhetorik- und Führungsseminare. Dieses theoretisch und praktisch vermittelte Wissen können die Absolventen in einem dynamischen und zukunftsstarken Wirtschaftszweig einbringen: dem Franchising. Für das kommende Semester können sich Interessenten nach wie vor anmelden. Mit Abschluss des Kompaktstudiums sind die Absolventen für die speziellen Tätigkeiten als Mitarbeiter im Management einer Franchisezentrale qualifiziert und sie besitzen grundlegendes Know-how für den Weg in die Selbstständigkeit als Franchisenehmer oder -geber. Weitere Informationen zu den Inhalten und Voraussetzungen sowie Kontaktdaten unter http://www.fachschule-franchising.de.

Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des Deutschen Franchise-Verbandes e. V., dem Mitinitiator der Ausbildung, betont. „Ein weiterer Pluspunkt des „Franchise-Betriebswirts“ ist, dass es sich nicht nur um eine rein begleitende Ausbildung handelt. Vielmehr können auch Personen, die bereits in einem Franchisesystem arbeiten und ihr Wissen nachhaltig ausbauen wollen, das Studium absolvieren. Es stellt somit ein Werkstudentenmodell dar, von dem gerade auch die Franchisesysteme direkt und unmittelbar profitieren können.“ Denn innerhalb der vier Semester gibt es ein Zeitfenster von 22 Wochen vorlesungsfreier Zeit, die eine optimale Grundlage für Werkstudenten bilden. Da der Unterricht von Montag bis Freitag am Vormittag stattfindet, besteht für die Studierenden die Möglichkeit, neben den Vorlesungen und Gastvorträgen unter professioneller Begleitung an Projekten oder Konzeptionen für das Muttersystem zu arbeiten. Dadurch wird der ohnehin gegebene Praxisbezug noch einmal intensiviert.
Martin Petzsche, Studienleiter an der Fachschule für Franchising, ergänzt: „Mit dem Abschluss des Studiums zum Franchise-Betriebswirt muss die Mitarbeiter-Qualifizierung allerdings nicht enden. In vier weiteren Semestern können die Absolventen einen international anerkannten Bachelor-Abschluss an der Fachschule für Franchising erwerben.“ Damit die Verzahnung von Beruf und Studium in diesem Fall auch weiterhin optimal realisiert werden kann, wird das Bachelor-Studium berufsbegleitend als Fernstudium angeboten.

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Botschafter der Town & Country Stiftung überreichten drei Schecks an gemeinnützige Organisationen

1.500 Euro für gute Zwecke ausgegeben

Der Bundestagsabgeordnete Christian Hirte, Town & Country Gründer Jürgen Dawo sowie die Town & Country Partnerin Angela Ernst-Böhme waren in der vergangenen Woche als Botschafter der Town & Country Stiftung unterwegs. Sie überreichten im Rahmen des 1. Town & Country Stiftungspreises je einen Scheck in Höhe von 500 Euro an gemeinnützige Organisationen.

Mit der Auslobung des 1. Town & Country Stiftungspreises will die Town & Country Stiftung zielgerichtet regional operierende gemeinnützige Organisationen im Rahmen ihres Satzungszwecks – der Förderung von benachteiligten Kindern – unterstützen. Die Förderung von Projekten durch die Stiftung soll Anreiz und Ansporn zugleich sein, sich verstärkt für die Belange von Benachteiligten einzusetzen und damit das Augenmerk auf einen Bereich unserer Gesellschaft zu lenken, der langfristig das soziale Gleichgewicht von einer demokratischen Gesellschaft aufrecht erhalten hilft. Neben der Förderung von benachteiligten Kindern engagiert sich die Town & Country Stiftung auch für unverschuldet in Not geratene Bauherren oder Eigentümer von selbst genutzten Einfamilienhäusern, um diesen in einer schwierigen Situation bei der Erhaltung ihres Eigenheimes zu helfen.

Die Arbeit der Stiftung wird dadurch ermöglicht, dass die Lizenzpartner des Town & Country Franchise-Systems mit ihren Zuwendungen die einzelnen Hilfsaktionen möglich machen, ein Beweis für das soziale Engagement erfolgreicher Unternehmer.

Die Botschafter der Town & Country Stiftung sind ehrenamtlich tätig und helfen deutschlandweit, die Anliegen der Stiftung bekannt zu machen und die Gesellschaft für die angesprochenen Problemkreise zu sensibilisieren. Ohne dieses Engagement der Botschafter der Stiftung wäre eine erfolgreiche Tätigkeit der Stiftung nicht denkbar.

Christian Hirte überreichte einen der Schecks über 500 Euro an die heilpädagogische Kinder- & Jugendhilfe in Kieselbach. Nach umfangreichen Baumaßnahmen konnten in einem Gebäudeteil acht Kinder und Jugendliche untergebracht werden, die soziale, emotionale oder psychische Benachteiligungen aufweisen. Die jüngsten Kinder sind noch im Kindergartenalter und werden aller Voraussicht nach einen sehr langen Zeitraum in der Einrichtung verbringen, weil der seelische Heilungsprozess dauern wird und familiäre Stützsysteme fehlen.

Town & Country Gründer Jürgen Dawo überreichte als Stiftungsbotschafter einen Scheck an das Sozialwerk Meiningen mit Niederlassung in Bad Salzungen.

Der Jugendschutzdienst arbeitet vor allem mit Mädchen und Jungen zusammen, die von körperlicher, seelischer und/oder sexueller Gewalt bedroht oder betroffen sind. Die jungen Menschen bekommen Hilfe und Unterstützung, wenn sie
Probleme mit sich oder mit ihrem sozialen Umfeld haben oder auch zur Neuorientierung.

Das primäre Ziel ist der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor weiteren Gefährdungen. Betroffene Mädchen und Jungen sowie deren Vertrauenspersonen werden beraten und zu Ämtern, Behörden und Gerichtsprozessen begleitet.
Präventiv ist der Jugendschutzdienst im gesamten Wartburgkreis in Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen tätig.

Town & Country Partnerin Angela-Ernst Böhme, ebenfalls Botschafterin der Town & Country Stiftung, überreicht einen Scheck an den Caritasverband für die Regionen Fulda und Geisa e.V.

Deren Hauptaufgabe ist es, Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu ermöglichen und sie zu Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit zu erziehen. So entstand 2012 die Idee, für kranke Kinder oder ältere Menschen das Musical „Cats“ einzustudieren.

Die Kinder traten vor Eltern, Lehrern, im Altenheim, vor Verwandten und Bekannten und im Erfurter Klinikum auf der Kinderkrebsstation auf. Sie spielten unter den unterschiedlichsten Voraussetzungen und wurden vom Publikum mit Reaktionen aller Art konfrontiert. So konnten sie lernen, dass nicht immer tobender Beifall der Lohn für ihre Mühen ist.

Die drei geförderten Projekte sind Teil von insgesamt 84 Bewerbungen aus dem gesamten Bundesgebiet. Der 1. Town & Country Stiftungspreis richtet sich an gemeinnützige Organisationen, deren Projekte einer Vielzahl von Kindern zu Gute kommen. Im Rahmen des Town & Country Stiftungspreises wird darüber hinaus jeweils ein Projekt pro Bundesland mit einem Betrag in Höhe von 5.000 Euro gefördert. Förderprojekte konnten u. a. sein: Kinderheime, Bildungsangebote für sozial schwache Familien oder Betreuungsangebote für gewaltgeschädigte Kinder.

weitere Informationen unter: www.tc-stiftung.de

Foto: Jürgen Dawo
Town & Country Stiftung

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Mehr Freiheiten für Unternehmer

Der Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion lud zur Podiumsdiskussion zum Thema Franchising. DFV-Geschäftsführer Brodersen forderte als Podiumsteilnehmer mehr Engagement von der Politik.

Von den Erfolgsfaktoren des Franchisings über die Bedeutung einer Franchisemarke bis hin zu den Herausforderungen der Zukunft – die Bandbreite der Themen auf der Podiumsdiskussion des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am vergangenen Mittwoch, 12. Juni war groß. Der PKM hat es sich zur Aufgabe gemacht, Deutschland als attraktiven Unternehmensstandort weiterzuentwickeln und den Mittelstand zu stärken. Unter dem Titel „Moderne Franchise-Systeme – Zukunftsmodell für den Mittelstand in Deutschland?“ diskutierten nun neben DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen, Holger Beeck (COO / Managing Director McDonald‘s Deutschland Inc.), Viola Christophel (Geschäftsführerin Town & Country Franchise-Partner HS-Solid) und Dr. h.c. Hans Michelbach MdB (Mitglied des Vorstands der CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag und Vorsitzender der Mittelstandsunion).

Zunächst standen die Prinzipien des Franchisings im Mittelpunkt: Die Vertreter aus der Franchisepraxis erklärten, dass vor allem die Partnerschaft auf Augenhöhe und das gegenseitige Vertrauen von Franchisegeber und Franchisenehmer für einen Erfolg entscheidend sind. Holger Beeck ergänzte, dass sich ein Franchisenehmer zudem absolut mit dem System identifizieren muss. Weiter erklärte er, dass in jeder funktionierenden Franchisepartnerschaft der Franchisenehmer den gewählten Standort immer erfolgreicher führt, als der Franchisegeber hierzu selbst in der Lage wäre.
Auf die sich anschließende Frage, warum die Marke im Franchising so wichtig ist, brachte es Viola Christophel auf den Punkt, dass die Marke gleichzusetzen sei mit dem Miteinander der Franchisepartner: Von dem guten Miteinander aller Franchisepartner entsteht eine große Strahlkraft auf die Marke, von der sich der Verbraucher auch angesprochen fühlt.
Als Qualitätsgemeinschaft leistet der DFV bei der praktischen Umsetzung dieser Prinzipien seinen Anteil, so Brodersen. Denn entsprechend des Ethikkodexes des europäi¬schen Franchisings und des DFV-System-Checks fühlen sich alle DFV-Mitglieder dem professionellen und seriösen Franchising verpflichtet.

Im weiteren Verlauf erhielt das Gespräch eine politische Dimension: Beim Stichwort Unternehmensgründungen forderte Brodersen die Politik auf, sich mehr zu engagieren, um die Gründungsquote zu erhöhen. Dr. h.c. Hans Michelbach MdB stimmte Brodersen zu, dass die Zahl der Existenzgründungen nicht zufriedenstellend sei und stellte die Überlegung an, ob Patronatserklärungen eine Möglichkeit wären, dies zu ändern. Hierbei verpflichtet sich eine Muttergesellschaft gegenüber einem Kreditgeber, für die Tochtergesellschaften einzuspringen, wenn es darum geht, Verpflichtungen aus einem Kreditverhältnis nachzukommen. Auf das Franchising bezogen, hieße das, dass der Franchisegeber jederzeit als eine Art Bürge für seine Partner fungiert. Dieser Vorschlag wurde allerdings von allen Seiten abgelehnt.
Viel wichtiger sei es, dass Unternehmer in der Öffentlichkeit positiver wahrgenommen werden müssen. Gerade die Medien vermitteln oftmals ein kritisches Unternehmerbild. Mit Blick auf das Franchising wurde ergänzt, dass Franchisenehmer wie jeder andere Unternehmer angesehen und behandelt werden sollten. Denn, so eine Franchise-nehmerin aus dem Plenum, das sei immer noch kein Standard: Sie bemerkte, dass etliche Geldinstitute und Banken Franchisevorhaben nicht finanzierten. Brodersen konnte diese Aussage relativieren und verwies auf die DFV-Kooperationen und Erfahrungen mit dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Beide Institutionen betrachten die DFV-Mitglieder als Bestandteil der Qualitätsgemeinschaft des Franchisings und prüfen Finanzierungsvorhaben von bestehenden und neuen Franchisepartnern dieser Systeme grundsätzlich wohlwollend.

Abschließend wurde noch einmal betont, wie wichtig Unternehmensgründungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland seien. Die Franchise-Experten wie die Politik waren sich einig darin, dass hierfür Anreize aus der Politik notwendig seien. Als Stichworte wurden Bürokratieabbau und eine bessere Lobby für den Mittelstand genannt.
Die Moderatorin der Veranstaltung und stellvertretende Vorsitzende Parlamentskreis Mittelstand Marie-Luise Dött MdB, schloss die Diskussion mit den Worten, dass es „mehr Freiheiten für Unternehmer“ brauche. Dem stimmten alle Anwesenden zu.

PKM-1PKM-2

PKM-Diskussion zum Thema Franchising u.a. (Foto links v.r.n.l.) mit Torben L. Brodersen (DFV-Geschäftsführer), Marie-Luise Dött (stellvertretende Vorsitzende Parlamentskreis Mittelstand und Moderatorin der Veranstaltung) und Holger Beeck (COO / Managing Director McDonald‘s Deutschland Inc.) sowie Christian Freiherr von Stetten MdB, dem Vorsitzenden Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag (Foto rechts; r.).

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Jahrbuch Franchising: Wissen teilen – Erkenntnisse multiplizieren

Jahrbuch 2013 mit Schwerpunktthemen „Internationales“ und „Betriebswirtschaft“. Erstmals stehen Inhalte auch online zur Verfügung.

Mit dem Jahrbuch Franchising hat der Deutsche Franchise-Verband e. V. als Gesamt-Herausgeber eine Reihe etabliert, die sich mit wichtigen, grundsätzlichen und auch konkreten Fragestellungen der Franchisewirtschaft aus¬einandersetzt. Von den Erkenntnissen profitieren Franchisegeber genauso wie Franchisenehmer, Franchise-Interessenten und Lehrende und Lernende aus Universitäten und (Hoch-) Schulen.
Ab sofort ist das Jahrbuch Franchising 2013 mit seinen 23 Beiträgen über den DFV zu beziehen. Herausgeber des aktuellen Werkes sind RA Prof. Dr. Karsten Metzlaff und RA Reinhard Böhner, die bei der Themenfindung ein besonderes Augenmerk auf die Bereiche „Internationales“ und „Betriebswirtschaft“ gelegt haben. Weiteres Plus der aktuellen Ausgabe: Wer das Jahrbuch kauft, kann die Inhalte auch kostenlos online nachlesen und nutzen. Hierfür ist jedem Jahrbuch ein individueller Zugangs- und Freischaltcode beigefügt. Das Fachbuch ist unter http://www.franchiseverband.com/jahrbuch-franchising.html zu bestellen. Der Preis beträgt 54,00 Euro zzgl. 4,50 Euro Versandkosten.

Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des Deutschen Franchise-Verbandes: „Die Buchreihe Jahrbuch Franchising lebt den Kerngedanken der Wirtschaftsform vor: Wissen einzelner Experten wird geteilt zum Vorteil und Nutzen des gesamten Wirtschaftszweiges. Denn im Tagesgeschäft fällt es manchmal schwer, sich tiefergehend mit strategischen Themen zu beschäftigen oder sich mit neuen Fachgebieten auseinanderzusetzen. Die Expertenbeiträge in der Jahrbuch-Reihe geben einerseits Antworten und unterstützen die im Franchising aktiv Handelnden. Andererseits ist das Jahrbuch Franchising auch eine Bereicherung für die Wissenschaft, da die Fachartikel dazu beitragen, den Wirtschaftszweig noch besser zu erforschen.“

Im Schwerpunkt „Internationales“ steht das Thema Expansion ins Ausland sowie internationale Franchiseverträge im Mittelpunkt. Hierzu zählen unter anderem die Beiträge von RA Günter Erdmann und RA Dr. Hermann Lindhorst („Die Verhandlung internationaler Master-Franchise-Verträge – Praxiserfahrun¬gen aus anwaltlicher Sicht“), der selbstständigen Franchise-Beraterin Maga. Waltraud Martius („Strategien der Internationalisierung“) oder RA Albrecht Schulz („Grenzüberschreitendes Franchising – 100 praktische Überlegungen für die internationale Expansion eines Franchisesystems“). Albrecht Schulz, der im August 2012 verstorben ist, ist das aktuelle Jahrbuch aufgrund seiner Verdienste für den DFV auch gewidmet.
Die Fachbeiträge im Bereich Betriebswirtschaft haben beispielsweise Guy Selbherr und Nina Gosslau („Franchise-Gründer starten sicherer – begleitet von den deutschen Bürgschaftsbanken“) von der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bzw. dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken beigesteuert; ebenso wie der Geschäftsführer der ETL-Gruppe Dr. Jürgen Karsten („Wachstumsalternativen und Wachstumspfade – Wohin kann der Weg gehen?“). Zahlreiche Themen aus dem Gebieten Franchise-Recht und Franchising allgemein ergänzen das wissenschaftliche Werk.

Jahrbuch-Franchising2013

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Was müssen Unternehmen bei ELStAM beachten?

Zum 01. Januar 2013 wurden die bisherigen Papier-Lohnsteuerkarten bzw. Ersatzbescheinigungen durch das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt. Die Angaben zu Steuerklasse, Religionszugehörigkeit, Kinder und Freibeträge werden nun bei der Finanzbehörde in einer Datenbank gespeichert und müssen zukünftig vom Arbeitgeber elektronisch abgeholt werden. Dies nennt man ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale, kurz ELStAM.
Durch die Digitalisierung der Lohnsteuerkarte soll der Prozess vereinfacht werden. Bisher lag die Verantwortung für die Lohnsteuerkarte komplett beim Arbeitnehmer. Nun ist der Arbeitgeber verantwortlich. Mehr Verantwortung, mehr Pflichten, mehr Technik.

Drei wichtige Termine:
1. Frühest möglicher Starttermin der ELStAM war der 1. November 2012. Seit diesem Zeitpunkt können Arbeitgeber optional die entsprechenden Daten ihrer Arbeitnehmer abrufen. Sogar eine Arbeitnehmer bezogene Selektion ist möglich.
2. Das Jahr 2013 wurde als flexibler Einführungs- und Umstellungszeitraum definiert. Die Unternehmen können selbst entscheiden, ab wann sie das neue Verfahren nutzen wollen. Durch die zeitlich gestreckte Einführung sollen eventuelle technische und organisatorische Probleme vermieden werden, die beim gleichzeitigen Einstieg aller Arbeitgeber zu einem fixen Termin entstehen könnten.
3. Letzter Einstiegstermin in das ELStAM-Verfahren ist die Abrechnung für Dezember 2013, mindestens eine Abrechnung im Jahr 2013 muss noch mit den elektronischen Daten erfolgen. Ein erstmaliger Abruf 2014 ist verspätet.

Die Umstellungsphase
Während der Übergangszeit können Firmen flexibel entscheiden, ab wann sie das neue Verfahren nutzen wollen. Auch eine teilweise Arbeitnehmerbezogene Umstellung ist möglich.
Um ELStAM zu nutzen, sind verschiedene Schritte notwendig. Erstmal muss der Arbeitgeber bei Elster registriert und authentifiziert sein. Mit der Authentifizierung erhält der Arbeitgeber ein Zertifikat, das er in der Lohnabrechnungs-Software hinterlegen muss. Bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist dieses Zertifikat schon seit 2009 Pflicht. Damit der Abruf der ELStAM durch den Arbeitgeber erfolgreich durchgeführt werden kann, benötigt dieser zwingend die Angabe der Identifikationsnummer sowie dessen Geburtsdatum.
Mit der entsprechenden Lohnabrechnungs-Software können die Daten einfach abgerufen und automatisch bei den jeweiligen Arbeitnehmern hinterlegt werden. Änderungen sowie Ein- und Austritte werden nachfolgend in einem monatlichen Meldeverfahren durchgeführt. DATAC Lohn hat das Verfahren seit Anfang 2013 integriert.

ELStAM-Merkmale prüfen
Die elektronisch gespeicherten Daten können Arbeitnehmer – nachdem sie sich registriert haben – mit ihrer Steueridentifikationsnummer unter http://www.elsteronline.de einsehen. Nachdem erstmaligen Abruf der ELStAM-Daten sollte der Arbeitnehmer die erfolgte Lohnabrechnung genau überprüfen. Bei unrichtigen Angaben ist es die Pflicht der betroffenen Mitarbeiter beim Finanzamt zu reklamieren und eine Änderung vornehmen zu lassen.

Besonderheiten
Sollten die erstmals elektronisch abgerufenen Lohnsteuerabzugsmerkmale von den auf Papier eingetragenen oder im Lohnkonto aufgezeichneten Lohnsteuerabzugsmerkmalen abweichen, haben Arbeitgeber weder eine Korrektur- noch eine Anzeigepflicht. Die Lohnsteuerkarte 2010 oder die vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011, 2012 oder 2013, wird als Grundlage verwendet und den Arbeitnehmer muss ein Mitteilungsschreiben “Information über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)” zur ersten Lohnabrechnung beigelegt werden.
Sofern ledige Arbeitnehmer während des Einführungszeitraums ein Ausbildungsverhältnis beginnen, können Sie eine Vereinfachungsregelung anwenden und ohne Vorlage einer Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung nach der Steuerklasse I vorgehen. Das klappt aber nur, wenn der Auszubildende Identifikationsnummer, Geburtsdatum und Religionszugehörigkeit mitteilt und schriftlich bestätigt, dass es sich um sein erstes Dienstverhältnis handelt.
Sobald ELStAM angewendet wird, müssen auch Beendigungen eines Dienstverhältnisses dem Finanzamt unverzüglich elektronisch mitgeteilt werden.

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Ein Institut für die Franchise-Elite von morgen: Bodystreet sieht für Absolventen der Fachschule in Weilburg beste Zukunftschancen

Bodystreet setzt auf starke Partner. Die Fitnessstudio-Marke, bei der Elektro-Muskel-Stimulation im Mikro-Fitness-Studio im Vordergrund stehen, gilt auch nach sechs Jahren als Innovationstreiber der Branche. Doch die Gründer Emma und Matthias Lehner betonen: „Unser Franchise-Erfolg ist auch der Erfolg einer guten Kooperation mit der Fachschule für Franchising und Betriebswirtschaft.“ Gerade in puncto Nachwuchsarbeit setzt das Ehepaar Maßstäbe. Denn von Anfang an legten die beiden Wert auf eine hohe Qualifizierung der Mitarbeiter und Partner. Die Franchise Fachschule in Weilburg ist für sie deshalb eine wichtige Adresse für alle, die sich in Richtung Betriebswirtschaft und Franchising orientieren möchten.

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Einfach gut informiert: Neuer Franchise-Ratgeber erschienen

Etablierte DFV-Publikation mit Kurzportraits von Mitgliedsunternehmen kostenlos bestellen oder als E-Paper unter www.franchiseverband.com
lesen.

Wer sich umfassend über das Franchising und über erfolgreiche Franchisekonzepte informieren möchte, für den ist der Franchise-Ratgeber des DFV ein etablierter Service. Ab sofort steht die neue Ausgabe des Nachschlagewerks zur Verfügung. Diese ist als Printversion kostenlos über die Geschäftsstelle in Berlin zu beziehen oder kann im Internet hier gelesen werden.
Der Ratgeber, der in diesem Jahr in der 10. Auflage erscheint, beinhaltet als zentrales Element die Kurzportraits der Vollmitglieder mit Angaben zu Einstiegsbedingungen, der Investitionssumme und der Gebührenhöhe. Hintergrundinformationen zu wichtigen Themen wie Franchisevertrag und Finanzierung sowie hilfreiche Checklisten und Kontaktdaten zu unabhängigen Franchise-Experten ergänzen das Informationsangebot.

Beide Formen des Franchise-Ratgebers, Print und Online, sind im vergangenen Jahr gleichberechtigt angenommen worden. DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen: „Das Feedback, das wir erhalten haben, zeigt, dass die Onlineversion vor allem dazu genutzt wird, sich einen ersten Überblick zu verschaffen oder sich konkret über ein System oder ein Thema zu informieren. Wer sich ausführlicher mit dem Thema auseinandersetzen und immer wieder nachschauen und blättern möchte, der nutzt eher die Printausgabe. Beide Darstellungsformen ergänzen sich somit prima und sprechen verschiedene Zielgruppen an. Diese Umsetzungsweise werden wir auch in Zukunft beibehalten.

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Transparenz bei der Verwendung von Werbegebühren

Auskunftserteilung über Werbekostenbeiträge

Der Franchisenehmer hat generell einen Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung bezüglich der von ihm gezahlten Werbekostenpauschale.

Zu beachten ist, dass der einzelne Franchisenehmer diesen Anspruch nur für seine eigenen Zahlungen geltend machen darf. Er hat kein Recht darauf zu erfragen, ob die von anderen Franchisenehmern gezahlten Werbekostenbeiträge auch vertragsgemäß verwendet worden sind. Dies bedeutet, dass das Recht auf Auskunftserteilung nicht pauschal auf Leistungen anderer Franchisenehmer erweitert werden kann. Der Franchisenehmer kann in diesem Fall daher nur Auskunft für die Verwendung persönlicher und eigener Zahlungen verlangen.

Weiterhin ist der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch zeitlich auf die Laufzeit des Franchisevertrages beschränkt. Eine spätere Geltendmachung ist nicht mehr möglich.

Der Anspruch auf Auskunftserteilung kann hingegen für den Franchisenehmer auch ausgeschlossen werden, wenn dieser jahrelang nicht geltend gemacht wurde. Seine nachträgliche Geltendmachung kann dann unter Umständen vielmehr gegen Treu und Glauben verstoßen. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben wäre gegeben, wenn der Franchisegeber davon ausgegangen ist, dass der Franchisenehmer das Recht auf Auskunftserteilung während der Vertragslaufzeit nicht mehr geltend macht. Das Vertrauen darauf und die verspätete Geltendmachung des Rechts würde somit eine mit Treu und Glauben unvereinbare Härte darstellen.

Diese Entscheidung bestätigt einmal mehr das notwendige Transparenzgebot in Franchisesystemen. Handlungen und Entscheidungen des Franchisegebers müssen dem Franchisenehmer auf Nachfrage zugänglich und für ihn nachvollziehbar gemacht werden. Es empfiehlt sich daher, für den Franchisegeber Prozesse und Entscheidungen in Franchisesystemen zu dokumentieren, um bei eventuell später doch eintretenden Auskunftsverpflichtungen diese für den Franchisenehmer genau darzustellen und nachvollziehbar offenzulegen.

Dieses Urteil ist durch das OLG Düsseldorf ergangen. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Nachfrage beim Deutschen Franchise-Verband.

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