Erleichterungen für kleine Franchisenehmerunternehmen

Unsere gestern gestartete Blog-Reihe zum Thema Tipps und Tricks zu Gründungen in Deutschland, setzt sich heute mit der Stellung von Kleinunternehmen und deren gesetzlichen Erleichterungen auseinander.

Erleichterungen für Kleinunternehmen

Wichtiger Baustein der Infrastruktur für Gründungen hierzulande sind gesetzliche Erleichterungen für Kleinunternehmen und vereinfachte Anforderungen bei Gründung und Unternehmensführung. Diese Regelungen sind im Kleinunternehmerförderungsgesetz festgeschrieben und gelten auch für die Unternehmen von Franchisenehmern. Die wichtigsten Regelungen sind:

I. Umsatzsteuerbefreiung

Keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen Unternehmen, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr zuzüglich der darauf entfallenden Steuern nicht höher als 17.500 Euro war und deren Umsatz im laufenden Kalenderjahr zuzüglich der darauf entfallenden Steuern voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein wird.

II. Befreiung von doppelter Buchführung

Kleinunternehmer dürfen eine so genannte einfache Buchführung betreiben, wenn sie nicht als Kaufleute gelten, nicht im Handelsregister eingetragen sind und die Grenzen für Umsätze, Gewinne und so genannte Wirtschaftswerte nicht überschreiten:

  • Umsätze: 600.000 Euro
  • Gewinn aus Gewerbebetrieb: 60.000 Euro

III. Einnahme-Überschuss-Rechnung

Kleinunternehmen, die die oben genannten Grenzen nicht überschreiten, brauchen ihren Gewinn nur durch eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung auf einem amtlichen Vordruck zu ermitteln. Kleinunternehmerförderungsgesetz Bundesgesetzblatt

Bericht aus Berlin: BMWi, EIF und KfW starten neue Instrumente für mehr Risikokapital in Deutschland

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi hat heute gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) und der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) Startschuss für zwei neue, großvolumige Instrumente für mehr Risikokapital in Deutschland gegeben: Der Fonds ‚coparion‘ hat ein Volumen von 225 Mio. Euro und richtet sich an Unternehmen in der Start-up- und frühen Wachstumsphase. Die ERP/EIF-Wachstumsfazilität hat ein Volumen von 500 Mio. Euro und soll großvolumiges Wachstum ermöglichen. Mit diesem Angebot wird der Standort Deutschland für Wagniskapital attraktiver.

Hintergrund

Der Deutsche Franchise-Verband (DFV) e.V. hat sich in den vergangen Jahren klar zu alternativen Finanzierungsformen positioniert und u.a. sich im Rahmen der des Kleinanlegerschutzgesetztes positioniert. Denn Gründer, darunter viele Franchisegründer, setzen neue Ideen in die Praxis um und schaffen Arbeitsplätze. Doch der deutsche Wagniskapitalmarkt ist im Verhältnis zu der Wirtschaftskraft immer noch zu klein. Daher müssen die Rahmenbedingungen verbessert und der deutsche Standort für Wagniskapital attraktiver gemacht werden. Dies benötigen Franchisesysteme, um ihre innovativen Ideen auf den Markt bringen zu können. Auf Grund dieser Notwendigkeit wurde dieser neue Hebel von BMWi, EIF und KfW entwickelt, um das Finanzierungsangebot zu erweitern und mehr privates Kapital zu mobilisieren.

Fonds ‚coparion‘

Nachdem die KfW im letzten Jahr zusammen mit dem ERP-Sondervermögen mit dem Förderinstrument „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ bereits erfolgreich als Fondsinvestor in den Wagniskapitalmarkt zurückgekehrt ist, gehen beide Partner mit dem Ko-Investitionsfonds ‚coparion‘ jetzt den nächsten Schritt. Der Fonds wird sich, als eigene Gesellschaft, geführt von einem erfahrenen Managementteam, direkt an innovativen Start-ups und jungen Technologieunternehmen beteiligen. Er löst damit das Neugeschäft des ERP-Startfonds ab, der dieses Geschäft bisher aus der KfW heraus getätigt hat. ‚coparion‘ hält an dem bewährten Prinzip fest, sich an einem Unternehmen immer zusammen mit einem privaten Leadinvestor zu beteiligen, der Kapital in mindestens gleicher Höhe und zu gleichen wirtschaftlichen Konditionen zur Verfügung stellt. Mit dem Fondsvolumen von 225 Mio. Euro kommt innovativen jungen Unternehmen so Kapital in Höhe von rund 450 Mio. Euro zugute. ‚coparion‘ wird damit ein wichtiger Akteur auf dem deutschen Wagniskapitalmarkt sein.

Ein Papier mit näheren Erläuterungen zur Funktionsweise der Instrumente finden Sie hier: Risikokapital in Deutschland

BMWi veröffentlicht Studie zu digitalen Produktions- und Arbeitsprozessen im Mittelstand

Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse

Die Wirtschaft und insbesondere die Franchisewirtschaft erfährt tiefe Umbrüche: Produkte mit maßgeschneidertem Design, kleinste Stückzahlen und schnelle Lieferung werden zunehmend Standard. In dieser 4.0-Welt kommunizieren Maschinen, Dienstleister, Produkte und Abnehmer von der Produktplanung bis hin zum Service über alle Stufen der Wertschöpfung hinweg. Wissen über Chancen und Geschäftsmöglichkeiten digitaler Prozesse ist insbesondere im Mittelstand bisher noch wenig verbreitet.

Eine aktuelle, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellte Studie, „Erschließen der Potenziale von Industrie 4.0 für den Mittelstand“ verdeutlicht den Handlungsbedarf an Informationsvermittlung, an Sensibilisierungsmaßnahmen sowie an fachlicher Begleitung und Mobilisierung des Mittelstandes

Machen Sie Gebrauch davon: Förderinitiative „Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“

Wie in unserem vorherigen Blog-Beitrag berichtet unterstützt die Initiative „Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“ den Mittelstand und das Handwerk bei Digitalisierung, Vernetzung und Einführung von Industrie 4.0-Anwendungen. Die „Mittelstand 4.0-Agenturen“ bearbeiten übergreifende Digitalisierungsthemen wie Cloud-Computing, Kommunikation, Handel und Prozesse und werden diese mittels Multiplikatoren in die Breite tragen. Die „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren“ werden Unternehmen sensibilisieren, informieren, qualifizieren und ihnen praxisnah konkrete Anschauungs- und Erprobungsmöglichkeiten bieten.

Förderprogramm EXIST: neue Gelder bewilligt – auch Franchisesysteme können davon profitieren

Das Förderprogramm für Gründerkultur an Hochschulen

Das Förderprogramm EXIST geht in eine neue Runde. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird die Förderung von 11 Universitäten, die sich erfolgreich am Wettbewerb „EXIST-Gründungskultur – Die Gründerhochschule beteiligt haben, verlängern. Insgesamt stellt das BMWi für die nächste Förderrunde nahezu 8 Millionen Euro bereit.

EXIST

Eine moderne Volkswirtschaft wie Deutschland steht täglich im internationalen Wettbewerb um die besten Ideen. Entscheidend dabei ist die Fähigkeit einer Gesellschaft, den Transfer von Spitzenleistungen aus der Wissenschaft hinein in neue Produkte und Dienstleistungen schnell und effektiv umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Fortentwickelung ideengebender Franchisesysteme. Denn innovative Start-ups besitzen eine Schlüsselrolle, diese neuen Ideen aus dem Hochschulumfeld in die Wirtschaft und damit auch in die Franchisewirtschaft zu bringen. Dabei soll das Förderprogramm EXIST einen wichtigen Beitrag leisten, die Gründungsbereitschaft von Studierenden und Wissenschaftlern nachhaltig zu erhöhen und sie auf ihrem Weg in die Selbständigkeit zu unterstützen.

Hintergrund

Die modifizierten Förderbedingungen bei EXIST haben sich nach einem Jahr deutlich auch in den Bewilligungszahlen niedergeschlagen. Mehr als 220 Gründungsvorhaben pro Jahr werden mit EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer unterstützt. Dabei handelt es sich in der Regel um besonders innovationsstarke potenzielle Start-ups mit hohem Wachstumspotenzial.
Die jetzt verlängerten Vorhaben aus dem Wettbewerb „EXIST-Gründungskultur- Die Gründerhochschule“ sollen auch künftigen Gründern vor Ort eine maßgeschneiderte Unterstützung an ihrer jeweiligen Hochschule sichern. Neben Freiburg werden in den nächsten Tagen auch die Förderungen für folgende Universitäten verlängert:
Weitere Informationen zum Förderprogramm EXIST finden Sie unter: www.exist.de

Franchise-Sprechtag am 02.03. in der DFV-Geschäftsstelle in Berlin

Am Dienstag, den 02. März 2016 veranstaltet der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) von 10 bis 16 Uhr einen Sprechtag in der Geschäftsstelle in Berlin.

Michaela Fischer, Leiterin der Franchisegeber-/nehmer-Beratung des DFV, steht interessierten Franchisegebern und -nehmern an diesem Tag für eine individuelle 45-minütige Beratung zur Verfügung.

Falls Sie sich für das Thema Franchising interessieren oder bereits eine Selbstständigkeit mit Franchise anstreben und erste Fragen zu diesem Thema haben, melden Sie sich zu einem Einzelgespräch beim DFV an.

Unter anderem werden auch Fragen zu folgenden Punkten beantwortet:

  • Voraussetzungen für eine Franchisepartnerschaft und Auswahl eines geeigneten Franchisesystems/ -partners
  • Franchisevertrag
  • Finanzierung eines Franchisebetriebs bzw. eines -systems
  • Aufbau eines Franchisesystems/-betriebs
  • Unterstützung durch den Deutschen Franchise-Verband e.V.

Frau Denise Hockarth nimmt Anmeldungen unter Tel: 030-2789020 oder unter: hockarth@franchiseverband.com entgegen.

Leistungen des DFV: die Mediation, ein Angebot zur Konfliktlösung

Das richtige Management bei Krisen in einer Franchisepartnerschaft

In jeder guten Partnerschaft kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen – da bildet die Partnerschaft zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer keine Ausnahme.
Auftretende Krisen sollten schon frühzeitig erkannt und vor allem angesprochen werden. Denn der Austausch und die Kommunikation ist entscheidend, um rechtzeitig einen möglichen Weg zur konstruktiven Lösung aufzeigen zu können. Dabei gibt es eine goldene Regel: je früher die Ansprache von Unzufriedenheit und Missstand erfolgt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer Einigung. Ein Instrument hierfür ist die regelmäßige Zufriedenheitsbefragung der Franchisepartner, die bspw. über den DFV-System-Check erfolgt.

Alternative zum Gerichtsverfahren

Gerichtsprozesse können sehr langwierig sein, verbrauchen viele Ressourcen, wie Zeit, Energie und Geld. Auch mit dem Gang zum Gericht ist es meistens schon zu spät, um ein bereits schon erschüttertes Vertrauen wieder aufbauen zu können. Denn eine geglückte Krisenkommunikation kann nur das Ziel verfolgen die Franchisepartnerschaft für eine gemeinsame Zukunft zu rüsten und weiter auszubauen.

Die Mediation

Die Mediation ist ein Verfahren, welches durch einen Mediator moderierend begleitet wird. Vom Mediator werden keine Entscheidungen getroffen, keine Empfehlungen und keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung formuliert. Wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien: Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist, und vom Mediator lediglich hinsichtlich des Weges dorthin Unterstützung benötigen. Ohne Zustimmung der Parteien kann keine verbindliche Entscheidung gefällt werden. Der Mediator überlässt die Entscheidung ganz den Konfliktbeteiligten, also macht er auch keine Kompromissvorschläge.

Was bedeutet die Mediation im Einzelnen

DFV-Mitglieder können Mediationsverfahren in Anspruch nehmen, wenn Franchisegeber und einem Franchisenehmer bei Streitigkeiten eine gütliche, außergerichtliche Einigung wünschen.

Mediation ist…

  • ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren,
  • in dem alle am Konflikt Beteiligten gleichermaßen akzeptiert, offen und vertraulich
  • mit Unterstützung eines externen, unparteilichen Dritten (dem Mediator)
  • freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam
  • eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung bzw. Konfliktlösung erarbeiten.

Ziele von Mediation sind…

  • konstruktive,
  • individuelle,
  • zukunftsorientierte,
  • kooperative,
  • tragfähige, das heißt
  • dauerhafte
  • Konfliktregelungen – nach Möglichkeit mit Gewinn für alle Beteiligten.

Mediation ist nur der geeignete Weg, wenn alle Konfliktbeteiligten das Mediationsverfahren wollen!

Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie Jan Schmelzle unter: schmelzle@franchiseverband.com

Der DFV Rechtsausschuss spricht seinem Mitglied RA Prof. Dr. Eckhard Flohr Dank für langjährige Verdienste aus

Der Rechtsausschuss des DFV war zum Jahresauftakt zu Gast bei den DFV Experte der LADM Partnerschaftsgesellschaft in Düsseldorf.

RA Prof. Dr. Eckhard Flohr scheidet aus dem Rechtsausschuss aus

Seit nunmehr fast 28 Jahren hat Prof. Flohr die inhaltliche Positionierung des Rechtsausschusses und damit auch die Richtliniensetzung in franchiserechtlichen Fragestellungen des Deutschen Franchise-Verband e.V. maßgeblich mitgeprägt. Nach nun fast 40 Jahren anwaltlicher Beratung hieß es für ihn, sich schrittweise aus der Verbandsmitarbeit zurück zu ziehen. Im Zuge dessen gab Prof. Flohr sein Ausscheiden aus dem Rechtsausschuss im Herbst vergangenen Jahres bekannt. Bei der Jahresauftaktsitzung hieß es nun Abschied zu nehmen. Die Kollegen RA Reinhard Böhner und RA Günter Erdmann hielten hierzu eine Laudatio und der Vizepräsident des DFV Holger Blaufuß bedankte sich im gesamten Namen des Vorstandes für die verdienstvollen Leistungen in den vergangen Jahrzehnten.

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Der Deutsche Franchise-Verband (DFV) e.V. bedankt sich für die jahrzehntelange vertrauensvolle Zusammenarbeit!

EU-Mittelstandsmonitor: BMWi spricht Dank an den DFV zur Mitwirkung aus

Mit dem Mittelstandsmonitor für EU-Vorhaben werden die Mitsprachemöglichkeiten des Mittelstands bei wichtigen EU-Vorhaben gestärkt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich mit dem Mittelstandsmonitor frühzeitig über relevante Vorhaben der Europäischen Union (EU) informieren und ihre Interessen in laufende Konsultationsverfahren einbringen.
In der Monitorliste hat das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit Mittelstandsverbänden sämtliche Vorhaben aus dem Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2015 systematisch auf ihre Mittelstandsrelevanz hin geprüft und nach dem Ampelprinzip gekennzeichnet.

Anbei zum Nachlesen: EU-Mittelstandsmonitor

Den EU-Mittelstandsmonitor richtig verstehen

Die Farbe Rot zeigt an, dass es sich um Vorhaben handelt, die wahrscheinlich besonders relevant für den Mittelstand sein werden. Gelb gekennzeichnete Vorhaben sind eventuell mittelstandsrelevant, grüne vermutlich eher nicht. Eine Bewertung der Vorhaben selbst ist hiermit nicht verbunden. Vielmehr soll die Farbe Rot alle Beteiligten – von den einzelnen Unternehmen über die Verbände bis hin zu politischen Entscheidungsträgern – auf allen Ebenen dazu auffordern, sich selbst aktiv im Sinne einer mittelstandsfreundlichen Gestaltung europäischer Vorhaben einzubringen.

Um die aktive Mitgestaltung zu erleichtern, finden Sie zu den mittelstandsrelevanten Vorhaben Links zu den sog. Roadmaps, in denen die EU-Kommission erste Informationen über das jeweilige Vorhaben und zum weiteren Vorgehen (etwa geplante Erstellung einer Folgenabschätzung) veröffentlicht, zu Informationsseiten der EU-Kommission, zu bereits durchgeführten und aktuellen Konsultationen, an denen Sie sich beteiligen können, sowie zu weitergehenden Informationen.

Aktuelle Konsultationen zu mittelstandsrelevanten Vorhaben

Über laufende öffentliche Konsultationen informiert die EU-Kommission auf ihrem Webportal Ihre Stimme in Europa.

BMWi wirbt um Mitwirkung

An der Bewertung und Kommentierung der einzelnen EU-Vorhaben hinsichtlich ihrer KMU-Relevanz hat der DFV maßgeblich mitgewirkt. Hierfür sprach das BMWi seinen Dank aus und bat um Verbreitung und Werbung innerhalb unserer Mitgliedsunternehmen, damit dieser eine möglichst große Verbreitung findet. Diese Bitte kommen wir sehr gerne nach! Für Anregungen oder Verbesserungsvorschläge stehen wir als DFV gerne zur Verfügung.

Professionelles Krisenmanagement in Franchisesystemen: der DFV bietet Unterstützung an

Der DFV e.V. bietet exklusiv für seine Mitglieder das Mediations- und Ombudsmannverfahren zur Konfliktlösung an.

Doch der Anknüpfungspunkt für ein sicheres Krisenmanagement muss schon wesentlich früher angesetzt werden. Entscheidend ist dabei, dass die Strukturen innerhalb der Franchisezentralen so ausgelegt sind, dass Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner klar definiert und die Prozesse standardisiert sind. Die Standardisierung erfolgt hierbei in der Form, dass diese sogenannte Eskalationsphasen vorgibt, um jeder Krise dementsprechend professionell begegnen zu können.

Der DFV-Ausschuss Qualität und Ethik hat sich unter anderem das Ziel gesetzt, ein Leitfaden zur Krisenkommunikation zur entwickeln und damit die Professionalisierung des Franchisings im Bereich Qualität und Ethik weiter voran zu treiben. Darin geht es nicht nur darum, den Franchisezentralen in dieser Sache Know-how zu vermitteln sondern auch die Franchisenehmer miteinzubinden, um diese darin zu sensibilisieren, Probleme frühzeitig anzusprechen und zu thematisieren.

Vorab werden nun einzelne Eskalationsstufen exemplarisch dargestellt.

Was gibt es für Eskalationsphasen?

  1. Wahrnehmungsphase: In der Wahrnehmungsphase sind beide Franchisepartner gefordert. Darin wird ein mögliches Problem erkannt, angesprochen und an den Verantwortlichen   kommuniziert.
  2. Analysephase: In der Analysephase gilt es ein Gespräch zu suchen, eine Beurteilung vorzunehmen und die Frage zu beantworten, ob ein Problem vorliegt oder nicht.
  3. Lösungsphase / Umsetzungsphase: In dieser Phase wird nach einer Lösung gesucht, diese kommuniziert und schlussendlich auch einvernehmlich umgesetzt
  4. Kontrollphase: Die Kontrollphase dient dazu zu überprüfen, ob die vereinbarte Lösung auch wirklich und richtig in die Tat umgesetzt wird.
  5. Rückmeldungsphase: Die Rückmeldungsphase bringt den Prozess der Konfliktlösung zu einem Ende. Darin wird ein finales Gespräch in dieser Sache geführt und der Prozess abschließend dokumentiert. Entscheiden ist hierbei auch die richtigen Schlüsse für die Zukunft zu ziehen und wenn notwendig auch diese an die anderen Partner zu kommunizieren. Denn auch hier gilt der Satz: aus Fehlern sollte man lernen!

Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie Jan Schmelzle unter: schmelzle@franchiseverband.com

Bericht aus Berlin: DFV beteiligt sich am EU-Mittelstandsmonitor für 2016

28 von insgesamt 89 Vorhaben aus dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission sind für den Mittelstand besonders wichtig. Dies geht aus dem aktuellen EU-Mittelstandsmonitor hervor, der gemeinsam durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Wirtschaftsverbände, darunter auch dem DFV, erstellt wurde. Die Vorhaben in 2016 betreffen insbesondere Maßnahmen, die zur Umsetzung der Binnenmarktstrategie, der Handels- und Investitionsstrategie und des Aktionsplans zur Mehrwertsteuer vorgesehen sind.

Hintergrund

Häufig verfügen kleine und mittlere Unternehmen, dabei eben auch Franchisesysteme, nur über beschränkte Möglichkeiten, sich ausreichend und frühzeitig über die Vorhaben der EU zu informieren. Der Mittelstandsmonitor soll genau hier ansetzten und Abhilfe schaffen, indem er für mehr Transparenz und eine bessere Übersicht über EU-Regelungsvorhaben sorgen soll. Auf dieser Basis soll die Möglichkeit für Unternehmen geschaffen werden ihre Mitsprachemöglichkeiten auf europäischer Ebene gezielter zu nutzen und sich in Brüssel besser Gehör zu verschaffen. Der Monitor wird stets aktualisiert und erleichtert das Auffinden aller mit den aktuellen EU-Vorhaben zusammenhängenden Informationen und Dokumente durch direkten Zugriff auf Fahrpläne („Roadmaps“), Folgenabschätzungen und öffentliche Konsultationen zu Vorhaben der EU-Kommission,

  • EU-Verordnungen und -Richtlinien, die in Zusammenhang mit den jeweiligen Vorhaben stehen, und
  • weitere Informationen der EU-Kommission zu den Vorhaben.

Der EU-Mittelstandsmonitor

Die in dem Monitor zusammengestellten Vorhaben sind nach dem „Ampelprinzip“ gekennzeichnet. Die Farbe Rot signalisiert eine hohe Mittelstandsrelevanz. Diese Kennzeichnung sollte Unternehmen, Verbände und politische Entscheidungsträger ermutigen, sich frühzeitig mit dem betreffenden Vorhaben zu beschäftigen. Gelb gekennzeichnete Vorhaben sind eventuell mittelstandsrelevant, grüne eher nicht. Ergänzend zu den Stellungnahmen aus der Wirtschaft, die durch den Mittelstandsmonitor angestoßen werden sollen, treten auch die zuständigen Bundesministerien in eine Prüfung der voraussichtlichen Kosten und Nutzen der einzelnen EU-Vorhaben ein. Diese Prüfung erfolgt im Wege des so genannten „EU-ex-ante-Verfahrens“, das gerade aktualisiert wurde und das besonders die Qualität der Folgenabschätzungen der Kommission in den Blick nimmt. Die Bundesregierung will damit insbesondere erreichen, dass die Kommission qualitativ hochwertige Folgenabschätzungen vorlegt, und ihre Vorschläge so wenig Aufwand wie möglich verursachen.

Den Mittelstandsmonitor können Sie hier abrufen: EU-Mittelstandsmonitor