DFV arbeitet an Leitfaden für die Nachfolge in Franchisesystemen

Wie sehen die Prozesse bei einem Unternehmensverkauf von einem Franchisenehmer aus?

Welche Aufgaben werden den beteiligten Personen zuteil?

Wie findet eine Unternehmensbewertung statt?

Welche Verantwortung trägt der Franchisegeber in der strategischen Ausrichtung zur Begleitung solcher Prozesse?

Zu diesen und zu vielen weiteren Fragen zum Thema „Nachfolge“ trafen sich heute Jörg T. Eckhold (Eckhold Consultants GmbH), Jörn Grote (ETL Systeme AG Steuerberatungsgesellschaft – Franchise), Marcus Severin (ISOTEC GmbH) und Jan Schmelzle (DFV) in der Berliner Geschäftsstelle des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) e.V.

v.li.n.re.: Jörn Grote (ETL Systeme AG Steuerberatungsgesellschaft - Franchise), Jan Schmelzle (DFV), Jörg T. Eckhold (Eckhold Consultants GmbH), Marcus Severin (ISOTEC GmbH)
v.li.n.re.: Jörn Grote (ETL Systeme AG Steuerberatungsgesellschaft – Franchise), Jan Schmelzle (DFV), Jörg T. Eckhold (Eckhold Consultants GmbH), Marcus Severin (ISOTEC GmbH)

Leitfaden für die Nachfolge in Franchisesystemen

Ziel dieses Gremiums wird es sein, einen Leitfaden für die Mitglieder des DFV zu entwickeln, um ihnen eine Richtschnur zur Professionalisierung der Nachfolgprozesse in deren Franchisesystemen an die Hand zu geben. Am heutigen Vormittag wurde das Grundgerüst bzw. die Gliederung des Leitfadens entwickelt. Die inhaltliche und tiefergehende Ausgestaltung erfolgt in den kommenden Wochen.

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an Jan Schmelzle unter schmelzle@franchiseverband.com

 

Spielregeln für die digitale Wirtschaft: öffentlicher Online-Beteiligungsprozess startet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat gestern das Grünbuch Digitale Plattformen  veröffentlicht, mit dem zentrale, rechtliche und regulatorische Fragen im Rahmen digitaler Plattformen identifiziert, definiert und strukturiert werden sollen. Dazu startet ein breiter, öffentlicher Online-Beteiligungsprozess für Interessierte. Das Grünbuch ist Teil der ‚Digitalen Strategie 2025 das BMWi zur Digitalisierung der deutschen Volkswirtschaft vorgelegt hat.

Grünbuch Digitale Plattformen  

Das Grünbuch ist Teil der Digitalen Strategie 2025, die das BMWi Anfang März dieses Jahres vorgestellt hat. Es identifiziert, strukturiert und definiert rechtliche, regulatorische Fragen, die im Rahmen der Digitalisierung gestellt werden müssen. Ziel ist es, einen Ordnungsrahmen zu schaffen, der einerseits mehr Investitionen und Innovationen auf Grundlage eines fairen Wettbewerbs ermöglicht, andererseits aber auch individuelle und unternehmerische Grundrechte und Datensouveränität sichert.

Mit dem Grünbuch eröffnet das BMWi eine öffentliche Konsultation. Die Zivilgesellschaft, Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften sind dazu eingeladen, an den Diskussionen teilzunehmen. Das BMWi stößt damit einen Dialogprozess an, der Anfang 2017 in einem Weißbuch mit konkreten Regelungsvorschlägen münden soll.

Fairen Wettbewerb und digitale Privatautonomie

Welchen Ordnungsrahmen setzen wir für digitale Plattformen? Wie schaffen wir faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen? Wie sichern wir digitale Privatautonomie? Das sind entscheidende Fragen, auf die die Politik gemeinsam mit Zivilgesellschaft, Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften Antworten finden muss. Aus diesem Grund wurde das Grünbuch Digitale Plattformen entwickelt und stellt den bislang umfassendsten Konsultationsprozess in Deutschland zu wirtschaftspolitischen Fragen der Digitalisierung dar.

Ziel ist, einen Ordnungsrahmen zu schaffen, der einerseits mehr Investitionen und Innovationen auf Grundlage eines fairen Wettbewerbs ermöglicht, andererseits aber auch individuelle und unternehmerische Grundrechte und Datensouveränität sichert.

Zum Online-Beteiligungsportal geht es hier: Gründbuch digitale Plattformen

Auch das Deutsche Franchise-Institut ist im Bereich der Digitalisierung schon seit geraumer Zeit aktiv

Mehr Informationen zum Digitalisierungsmanager (IHK) – IHK-Zertifikatslehrgang für Führungskräfte in Franchisesystemen und KMU erhalten Sie zeitnah in unserem darauffolgenden Blog-Beitrag!

 

Tipps für den ersten Schritt in die Selbstständigkeit: Erlaubnis, Zulassung, Anmeldung & Co.

Bevor ein Franchisenehmer selbständig oder freiberuflich arbeiten kann, muss er sein Gewerbe anmelden. Manchmal reicht es, die neue Tätigkeit beim Finanzamt bekannt zu machen, oft jedoch führt der erste Weg zum Gewerbeamt. Eine neue Ausgabe der GründerZeiten – herausgegeben vom  Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) – gibt einen Überblick über Formaliltäten, Zuständigkeiten und Anlaufstellen und zeigt Schritt für Schritt, welche Anmeldungen und Erlaubnisse notwendig sind.

Erlaubnis oder Zulassung

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Das bedeutet: Grundsätzlich darf jeder eine gewerbliche Tätigkeit starten. Wenn der Franchisevertrag unterschrieben ist, heißt es als Franchisenehmer ein in der Zukunft als Unternehmer zu agieren, wie jeder andere Gründer auch. Die meisten Gründer können ihre selbständige Tätigkeit dabei ohne Weiteres beginnen. Man benötigt dafür keine Erlaubnis oder Zulassung. Es gibt allerdings ein paar erlaubnispflichtige Gewerbe. Informationen darüber erhalten Sie beim Franchisegeber oder bei der Industrie-und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) vor Ort. Bei der Handwerkskammer erfahren Sie auch, ob Sie Ihr Handwerk mit oder ohne Meister ausüben dürfen. Freiberufler können sich beim Institut für Freie Berufe erkundigen, ob sie eine Zulassung ihrer Kammer benötigen.

Anmeldungen

Trotz der genannten Gewerbefreiheit muss jede Franchisenehmer respektive Gründer die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bekanntmachen, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt-oder nebenberuflich ausgeübt wird. Da die meisten ein Gewerbe ausüben wollen, führt ihr erster Weg daher zum Gewerbeamt vor Ort. Freiberufler müssen zum Finanzamt. Dazu kommen für Gewerbetreibende und Freiberufler ein paar weitere Behörden und Institutionen, bei denen man sich anmelden muss, wenn man ein Unternehmen gründet.

Schritt für Schritt

Unter dem Strich sind die Formalitäten vor der Gründung „halb so wild“, vor allem dann, wenn man sich dabei helfen lässt. Wenn Sie unsicher sind, welche behördlichen Anforderungen Sie für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Tätigkeit erfüllen müssen, können Sie sich an den Franchisegeber, IHK, HWK, Wirtschaftsfördergesellschaften oder ggf. eigens dafür eingerichtete Stellen wie Startercenter wenden. Außerdem gibt es überall den einheitlichen Ansprechpartner: Er berät Sie und koordiniert Ihr Anmeldeverfahren zwischen den beteiligten Behörden. Eine Liste der einheitlichen Ansprechpartner finden Sie auf www.existenzgruender.de. Dazu kommt: Sie können über 300 Kommunen, die Bundesverwaltung und fast 100 Behörden über die zentrale Rufnummer 115 erreichen.

Die wichtigsten Schritte zur Unternehmensgründung

Unsere Blog-Reihe „Tipps und Tricks bei der Unternehmensgründung“ geht nun in die dritte Runde.

Eine Unternehmensgründung will gut vorbereitet sein. Wer vor dieser Herausforderung steht, sollte wissen: Einen Berg zu bewältigen, fällt oft schwer. Leichter ist es, aus dem Berg viele kleine Hügel zu machen.

I. Selbständigkeit: Ja oder nein?

Für die meisten Gründer geht ein Traum in Erfüllung: den eigenen Chef sein, die eigenen Ideen verwirklichen, den eigenen Erfolg erleben. Dieser Erfolg kommt allerdings nicht von allein. Dafür muss man sich als Selbständiger ins Zeug legen. Und dafür, dass der Erfolg kommt, gibt es keine Garantie.

Zu tun: Darum sollten Sie in sich gehen und sich die Frage beantworten, ob Sie wirklich der Richtige sind, um ein eigenes Unternehmen zu gründen und zu führen. Versuchen Sie, sich ein Bild über den Alltag eines Unternehmers zu machen. Sprechen Sie mit Selbständigen. Sprechen Sie vor allem auch mit Ihrer Familie. Sie muss Ihr Vorhaben unterstützen.

II. Prüfen: Funktioniert die Geschäftsidee?

Was genau haben Sie vor?

Zu tun: Gibt es Kunden? Wer sind Ihre Kunden? Stellen Sie fest, was genau diese zukünftigen Kunden von Ihnen erwarten. Können Sie alle Erwartungen erfüllen oder müssen Sie Ihre Idee „nachbessern“? Recherchieren Sie außerdem, wer Ihre Wettbewerber sind. Wer bietet bereits Ähnliches an? Vor allem: Was unterscheidet Ihr Angebot von dem Ihrer Wettbewerber?

Sie müssen das Rad übrigens nicht unbedingt neu erfinden: Erkundigen Sie sich, ob eventuell eine Franchisepartnerschaft. Mit einer bereits erprobt erfolgreichen Geschäftsidee und einem starken Partner den Weg in die Selbstständigkeit wagen. in Frage kommt, das eine ähnliche Idee „verkauft“ und das Sie als Lizenz-Unternehmerin oder -Unternehmer führen können. Möglicherweise können Sie auch ein bestehendes Unternehmen übernehmen, weil der Besitzer aufhört und eine/-n Nachfolger/-in sucht.

Weiterführende Informationen:

BMWi-Existenzgründerportal www.existenzgruender.de

Deutscher Franchise-Verband (DFV) e.V. www.franchisverband.de

III. Vor dem Start: Informieren und beraten lassen

Je mehr Sie wissen, desto besser wird Ihre Gründung funktionieren. Es gibt eine ganze Reihe von Experten, die Ihnen eine Menge über das Thema Gründung vermitteln können.

Weiterführende Informationen:

Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftsförderung oder Gründungsinitiative vor Ort, eutscher Franchise-Verband

BMWi-Existenzgründerportal www.existenzgruender.de

Deutscher Franchise-Verband (DFV) e.V. www.franchisverband.de

IV. Startkapital beschaffen

Stellen Sie fest, wie viel Geld Sie zur Verfügung haben.

Zu tun: Überlegen Sie, wenn das Eigenkapital nicht ausreicht: Wer könnte Ihnen privat Geld leihen? Informieren Sie sich bei Banken und Sparkassen nach deren Kreditkonditionen. Berücksichtigen Sie in jedem Fall auch die Förderprogramme für Existenzgründungen, die vom Bund und den Bundesländern zur Verfügung gestellt werden. Alle genutzten Geldquellen ergeben zusammen Ihren Finanzierungsplan.

Weiterführende Informationen:

GründerZeiten 6 „Existenzgründungsfinanzierung“

www.existenzgruender.de

Förderdatenbank: alle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU, Bürgschaftsbanken

V. Selbständigkeit anmelden

Die meisten Gründer können Ihre selbständige Tätigkeit ohne Weiteres beginnen. Sie benötigen dafür keine Erlaubnis oder Zulassung. Vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ist diese lediglich bekannt zu machen, unabhängig davon, ob sie haupt-oder nebenberuflich ausgeübt wird. Es gibt allerdings ein paar Gewerbe, für die man eine besondere Erlaubnis braucht.

Zu tun: Klären Sie im Zweifelsfall, ob Sie zu den Gewerbetreibenden oder freien Berufe gehören: entweder bei der Industrie-und Handelskammer (IHK) oder beim Institut für Freie Berufe. Fragen Sie wegen einer Erlaubnis bei der IHK oder Handwerkskammer (HWK) vor Ort nach. Bei der HWK erfahren Sie auch, ob Sie Ihr Handwerk ohne Meister ausüben dürfen. Freiberufler können sich beim Institut für Freie Berufe erkundigen, ob sie eine Zulassung ihrer Kammer benötigen. Da die meisten Gründer ein Gewerbe ausüben wollen, müssen Sie sich beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Freiberufler erledigen das beim Finanzamt. Dazu kommen für beide ein paar weitere Behörden und Institutionen, mit denen man Kontakt aufnehmen muss, wenn man ein Unternehmen startet.

Besondere Herausforderung: Viele Formalitäten vor der Gründung bauen aufeinander auf und können nicht parallel bearbeitet werden. Also: rechtzeitig beginnen.

Weiterführende Informationen:

GründerZeiten 26 „Erlaubnisse und Anmeldungen“

www.existenzgruender.de

Erleichterungen für kleine Franchisenehmerunternehmen

Unsere gestern gestartete Blog-Reihe zum Thema Tipps und Tricks zu Gründungen in Deutschland, setzt sich heute mit der Stellung von Kleinunternehmen und deren gesetzlichen Erleichterungen auseinander.

Erleichterungen für Kleinunternehmen

Wichtiger Baustein der Infrastruktur für Gründungen hierzulande sind gesetzliche Erleichterungen für Kleinunternehmen und vereinfachte Anforderungen bei Gründung und Unternehmensführung. Diese Regelungen sind im Kleinunternehmerförderungsgesetz festgeschrieben und gelten auch für die Unternehmen von Franchisenehmern. Die wichtigsten Regelungen sind:

I. Umsatzsteuerbefreiung

Keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen Unternehmen, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr zuzüglich der darauf entfallenden Steuern nicht höher als 17.500 Euro war und deren Umsatz im laufenden Kalenderjahr zuzüglich der darauf entfallenden Steuern voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein wird.

II. Befreiung von doppelter Buchführung

Kleinunternehmer dürfen eine so genannte einfache Buchführung betreiben, wenn sie nicht als Kaufleute gelten, nicht im Handelsregister eingetragen sind und die Grenzen für Umsätze, Gewinne und so genannte Wirtschaftswerte nicht überschreiten:

  • Umsätze: 600.000 Euro
  • Gewinn aus Gewerbebetrieb: 60.000 Euro

III. Einnahme-Überschuss-Rechnung

Kleinunternehmen, die die oben genannten Grenzen nicht überschreiten, brauchen ihren Gewinn nur durch eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung auf einem amtlichen Vordruck zu ermitteln. Kleinunternehmerförderungsgesetz Bundesgesetzblatt

Förderangebote für Franchisenehmer bei der Unternehmensgründung

BMWi veröffentlicht die neue „GründerZeiten“

Die „GründerZeiten“ ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) herausgegebenes Beratungsjournal für Unternehmensgründer. Unabhängig von der grundsätzlichen Bewertung, ob Deutschland ein gründerfreundliches Land ist oder nicht – der DFV hat sich hierzu ausgiebig in vorherigen Blog-Beiträgen mit dieser Thematik auseinandergesetzt – gibt das Journal einen guten Überblick über den aktuellen Status Quo der Gründerbedingungen in Deutschland. In den nun folgenden Blog-Beiträgen möchten wir über einzelne Herausforderungen berichten, die es gerade bei der Unternehmensgründung im Franchising zu beachten gilt.

Der starke Partner eines sich in der Gründung befindlichen Franchisenehmers ist der Franchisegeber. Dieser steuert das Know-how (seine Markterfahrung) zum Aufbau eines funktionierenden Geschäftsbetriebes bei. Dennoch ist auch der Franchisenehmer in seiner Eigenverantwortung als selbständiger Unternehmer gefordert. Hierbei können Förder- und Beratungsprogramme eine effektive Hilfe darstellen und genau hiermit setzt sich der erste Beitrag in dieser Reihe mit auseinander.

Förderangebote

I. Beratung vor der Gründung

Eine Reihe von Bundesländern bietet Zuschüsse zu Beratungskosten an: für kostenpflichtige Beratungen durch Unternehmens- bzw. Existenzgründungsberater zur Vorbereitung einer Gründung. Kontaktadressen: www.existenzgruender.de

II. Investitionsförderung

Finanzielle Förderhilfen für Gründer speisen sich weitgehend aus ERP-Mitteln. Wichtige Förderprogramme des Bundes für Gründer sind:

  • ERP-Gründerkredit-StartGeld
  • ERP-Gründerkredit-Universell
  • ERP-Kapital für Gründung
  • Bürgschaftsbank
  • Mikrokreditfonds Deutschland
  • Mikromezzaninfonds Deutschland
  • EXIST-Gründerstipendium
  • ERP-Startfonds
  • High-Tech Gründerfonds
  • Gründungszuschuss (der Bundesagentur für Arbeit)

Weitere Informationen: www.foerderdatenbank.de

III. Ziele der Gründungsförderung

Je nach Programm verfolgt die Förderung einen ganz bestimmten Zweck:

  • Sicherung des Lebensunterhalts: Beim Übergang aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit können Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zum Lebensunterhalt sowie zur sozialen Absicherung in der Gründungsphase beitragen.
  • Besserer Zugang zu Krediten: Eigenkapital ist der Schlüssel zu Fremdkapital. Das KfW-Förderprogramm „ERP-Kapital für Gründung“ bietet daher an, Lücken beim so genannten Haftkapital des Unternehmens zu schließen.
  • Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung: Förderkredite – zuweilen mit tilgungsfreien Anlaufjahren wie der ERP-Gründerkredit-Universell – können für die Investitions-und Betriebsmittelfinanzierung genutzt werden. Für kleine Vorhaben mit einem Kapitalbedarf bis 100.000 Euro gibt es den ERP-Gründerkredit-StartGeld.
  • Wagniskapital: Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer bieten Beteiligungen an. Das tun auch die Geldgeber, die Venture Capital vergeben und im Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften oder dem Business Angels Network Deutschland zusammengeschlossen sind: allerdings mit höheren Renditeerwartungen.

Sicherheiten

Viele Kreditnehmer können keine oder nur zu geringe Sicherheiten anbieten. Einige Förderprogramme können auch ohne bankübliche Sicherheiten in Anspruch genommen werden: z. B. ERP-Gründerkredit-StartGeld; Kleinkredite aus dem Mikrokreditfonds Deutschland.

Bürgschaften

Mangelt es beim Kreditnehmer an ausreichenden Sicherheiten, können Bürgschaften der Bürgschaftsbanken in den Bundesländern weiterhelfen.

Die Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes verschafft einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union und stellt zugleich detaillierte Informationen zu den konkreten Förderkriterien und Antragsmodalitäten zur Verfügung: www.foerderdatenbank.de

Bericht aus Berlin: BMWi, EIF und KfW starten neue Instrumente für mehr Risikokapital in Deutschland

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi hat heute gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) und der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) Startschuss für zwei neue, großvolumige Instrumente für mehr Risikokapital in Deutschland gegeben: Der Fonds ‚coparion‘ hat ein Volumen von 225 Mio. Euro und richtet sich an Unternehmen in der Start-up- und frühen Wachstumsphase. Die ERP/EIF-Wachstumsfazilität hat ein Volumen von 500 Mio. Euro und soll großvolumiges Wachstum ermöglichen. Mit diesem Angebot wird der Standort Deutschland für Wagniskapital attraktiver.

Hintergrund

Der Deutsche Franchise-Verband (DFV) e.V. hat sich in den vergangen Jahren klar zu alternativen Finanzierungsformen positioniert und u.a. sich im Rahmen der des Kleinanlegerschutzgesetztes positioniert. Denn Gründer, darunter viele Franchisegründer, setzen neue Ideen in die Praxis um und schaffen Arbeitsplätze. Doch der deutsche Wagniskapitalmarkt ist im Verhältnis zu der Wirtschaftskraft immer noch zu klein. Daher müssen die Rahmenbedingungen verbessert und der deutsche Standort für Wagniskapital attraktiver gemacht werden. Dies benötigen Franchisesysteme, um ihre innovativen Ideen auf den Markt bringen zu können. Auf Grund dieser Notwendigkeit wurde dieser neue Hebel von BMWi, EIF und KfW entwickelt, um das Finanzierungsangebot zu erweitern und mehr privates Kapital zu mobilisieren.

Fonds ‚coparion‘

Nachdem die KfW im letzten Jahr zusammen mit dem ERP-Sondervermögen mit dem Förderinstrument „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ bereits erfolgreich als Fondsinvestor in den Wagniskapitalmarkt zurückgekehrt ist, gehen beide Partner mit dem Ko-Investitionsfonds ‚coparion‘ jetzt den nächsten Schritt. Der Fonds wird sich, als eigene Gesellschaft, geführt von einem erfahrenen Managementteam, direkt an innovativen Start-ups und jungen Technologieunternehmen beteiligen. Er löst damit das Neugeschäft des ERP-Startfonds ab, der dieses Geschäft bisher aus der KfW heraus getätigt hat. ‚coparion‘ hält an dem bewährten Prinzip fest, sich an einem Unternehmen immer zusammen mit einem privaten Leadinvestor zu beteiligen, der Kapital in mindestens gleicher Höhe und zu gleichen wirtschaftlichen Konditionen zur Verfügung stellt. Mit dem Fondsvolumen von 225 Mio. Euro kommt innovativen jungen Unternehmen so Kapital in Höhe von rund 450 Mio. Euro zugute. ‚coparion‘ wird damit ein wichtiger Akteur auf dem deutschen Wagniskapitalmarkt sein.

Ein Papier mit näheren Erläuterungen zur Funktionsweise der Instrumente finden Sie hier: Risikokapital in Deutschland

BMWi veröffentlicht Studie zu digitalen Produktions- und Arbeitsprozessen im Mittelstand

Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse

Die Wirtschaft und insbesondere die Franchisewirtschaft erfährt tiefe Umbrüche: Produkte mit maßgeschneidertem Design, kleinste Stückzahlen und schnelle Lieferung werden zunehmend Standard. In dieser 4.0-Welt kommunizieren Maschinen, Dienstleister, Produkte und Abnehmer von der Produktplanung bis hin zum Service über alle Stufen der Wertschöpfung hinweg. Wissen über Chancen und Geschäftsmöglichkeiten digitaler Prozesse ist insbesondere im Mittelstand bisher noch wenig verbreitet.

Eine aktuelle, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellte Studie, „Erschließen der Potenziale von Industrie 4.0 für den Mittelstand“ verdeutlicht den Handlungsbedarf an Informationsvermittlung, an Sensibilisierungsmaßnahmen sowie an fachlicher Begleitung und Mobilisierung des Mittelstandes

Machen Sie Gebrauch davon: Förderinitiative „Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“

Wie in unserem vorherigen Blog-Beitrag berichtet unterstützt die Initiative „Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“ den Mittelstand und das Handwerk bei Digitalisierung, Vernetzung und Einführung von Industrie 4.0-Anwendungen. Die „Mittelstand 4.0-Agenturen“ bearbeiten übergreifende Digitalisierungsthemen wie Cloud-Computing, Kommunikation, Handel und Prozesse und werden diese mittels Multiplikatoren in die Breite tragen. Die „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren“ werden Unternehmen sensibilisieren, informieren, qualifizieren und ihnen praxisnah konkrete Anschauungs- und Erprobungsmöglichkeiten bieten.

Bericht aus Berlin: Unterstützung des Bundes für den Mittelstand bei der Umsetzung digitaler Prozesse

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gab im Herbst vergangenen Jahres den Startschuss für die neue Förderinitiative „Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“.

Mittelstand 4.0-Agentur

Zunächst fünf Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren, das Kompetenzzentrum Digitales Handwerk und vier Mittelstand 4.0-Agenturen, werden gefördert. Sie sollen mittelständische Unternehmen, wie auch Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung sowie der Anwendung von Industrie 4.0 durch praxisnahe Lösungen unterstützen. Die Agenturen sollen Digitalisierungs-Know-how in den Bereichen Cloud-Computing, Handel, Prozesse sowie Unternehmenskommunikation aufbereiten, weiterentwickeln und in die Sprache des Mittelstandes übersetzen. Die Laufzeit ihrer Arbeit ist auf drei Jahre angelegt.

Die Franchisewirtschaft kann hiervon profitieren

Die Mittelstand 4.0-Agentur Prozesse bietet konkrete Hilfe beim Einsatz von digitalem Prozess- und Ressourcenmanagement. Ein zentraler Ansatz ist die Aufarbeitung der Erfahrungen von großen Vorreiterunternehmen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Denn durch die fortschreitende Digitalisierung sind insbesondere Franchisesysteme vor komplexe Herausforderungen gestellt. Daher ist ein zeitnaher und effektiver Wissens- und Technologietransfer von großer Bedeutung. Dies gilt für interne Prozesse zw. der Franchisezentrale und den Franchisenehmern, wie auch für die branchenspezifische externe Marktpositionierung. Die Agentur informiert und trainiert anhand von unternehmensorientierten Beispielprozessen bundesweit Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren, Multiplikatoren und Unternehmen. Konkrete Frage- und Problemstellungen der KMU von der Geschäftsführung bis zum Mitarbeiter am Kunden sollen so detailliert beantwortet werden.

Auch der Handel, welcher in der Franchisewirtschaft vertreten ist, wandelt sich. Wachsende eCommerce-Umsätze, verändertes Geschäftskundenverhalten und Direktvertriebstendenzen von Herstellern stellen den deutschen Produktionsverbindungshandel vor große Herausforderungen. Um langfristig erfolgreich zu sein, müssen B2B-Händler, wie auch B2C-Händler, daher jetzt tätig werden und die Digitalisierung des eigenen Unternehmens anpacken. Die Mittelstand 4.0-Agentur Handel beantwortet Fragen zu neuen Technologien insbesondere für den Produktionsverbindungshandel, wie etwa Fragen hinsichtlich der Nutzung von Online-Marktplätzen oder zur Einführung der eRechnung.

Die Zahl der Kompetenzzentren wird bis Mitte 2016 auf zehn anwachsen, Für 2017 ist ebenfalls eine Erweiterung in Planung. Die Ausschreibungen hierzu sind für diesen Sommer angekündigt.

Förderprogramm EXIST: neue Gelder bewilligt – auch Franchisesysteme können davon profitieren

Das Förderprogramm für Gründerkultur an Hochschulen

Das Förderprogramm EXIST geht in eine neue Runde. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird die Förderung von 11 Universitäten, die sich erfolgreich am Wettbewerb „EXIST-Gründungskultur – Die Gründerhochschule beteiligt haben, verlängern. Insgesamt stellt das BMWi für die nächste Förderrunde nahezu 8 Millionen Euro bereit.

EXIST

Eine moderne Volkswirtschaft wie Deutschland steht täglich im internationalen Wettbewerb um die besten Ideen. Entscheidend dabei ist die Fähigkeit einer Gesellschaft, den Transfer von Spitzenleistungen aus der Wissenschaft hinein in neue Produkte und Dienstleistungen schnell und effektiv umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Fortentwickelung ideengebender Franchisesysteme. Denn innovative Start-ups besitzen eine Schlüsselrolle, diese neuen Ideen aus dem Hochschulumfeld in die Wirtschaft und damit auch in die Franchisewirtschaft zu bringen. Dabei soll das Förderprogramm EXIST einen wichtigen Beitrag leisten, die Gründungsbereitschaft von Studierenden und Wissenschaftlern nachhaltig zu erhöhen und sie auf ihrem Weg in die Selbständigkeit zu unterstützen.

Hintergrund

Die modifizierten Förderbedingungen bei EXIST haben sich nach einem Jahr deutlich auch in den Bewilligungszahlen niedergeschlagen. Mehr als 220 Gründungsvorhaben pro Jahr werden mit EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer unterstützt. Dabei handelt es sich in der Regel um besonders innovationsstarke potenzielle Start-ups mit hohem Wachstumspotenzial.
Die jetzt verlängerten Vorhaben aus dem Wettbewerb „EXIST-Gründungskultur- Die Gründerhochschule“ sollen auch künftigen Gründern vor Ort eine maßgeschneiderte Unterstützung an ihrer jeweiligen Hochschule sichern. Neben Freiburg werden in den nächsten Tagen auch die Förderungen für folgende Universitäten verlängert:
Weitere Informationen zum Förderprogramm EXIST finden Sie unter: www.exist.de