So gründen Sie ein Kleingewerbe

Sich selbstständig zu machen, erfordert viel Mut und in den meisten Fällen auch Zeit und Geld. Für viele Existenzgründer stellt ein Kleingewerbe daher den perfekten Einstieg dar, um erstmal ein Gefühl für die neue Herausforderung zu bekommen. Um die Tauglichkeit des Vorhabens zu testen, wird häufig die Option gewählt, parallel zum Hauptjob ein Kleingewerbe zu gründen und sich nebenberuflich selbständig zu machen. Hier erklären wir Ihnen die ersten Schritte in die Selbstständigkeit mit Ihrem Unternehmen.

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Was ist ein Gewerbe und was bedeutet der Begriff Kleingewerbe?

Ein Gewerbe ist eine eigenverantwortliche, unternehmerische Tätigkeit, die nach außen hin erkennbar ist und auf eigene Rechnung gegen Entgelt regelmäßig ausgeübt wird, um Gewinne zu erzielen. Das grenzt Gewerbetreibende von Privatpersonen ab, die nur gelegentlich etwas auf dem Flohmarkt oder im Internet verkaufen oder auch Ehrenamtlichen, die mit Ihrer Tätigkeit einen Verein unterstützen. Gewerbetreibende sind meist Industrie- oder Handwerksbetriebe sowie Händler oder Dienstleister. Freiberufler zählen nicht dazu. Da in Deutschland Gewerbefreiheit gilt, darf jeder ein Gewerbe betreiben – ganz gleich, ob es sich dabei um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt.

Ob Ihr Gewerbe ins Handelsregister eingetragen werden muss, kommt auf die Größe Ihres Unternehmens und die Rechtsform an. Ohne verpflichtenden Eintrag ins Handelsregister spricht man von einem Kleingewerbe. Kleingewerbetreibende sind somit keine Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), sondern folgen den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dabei entfallen einige Pflichten, wie die doppelte Buchführung.

Achtung: Ein Kleingewerbe ist nicht zu verwechseln mit einem Kleinunternehmen (Details dazu erfahren Sie weiter unten im Text).

Für wen ist die Gründung eines Kleingewerbes besonders geeignet?

Für Existenzgründer, die Ihre Selbstständigkeit erst einmal testen möchten, ist ein nebenberufliches Kleingewerbe die richtige Wahl, da damit weniger Risiken verbunden sind. Der Hauptjob sichert den Lebensunterhalt zum größten Teil, während die neue Selbstständigkeit ohne großen Druck ausprobiert werden kann, bis sich das eigene Unternehmen auf dem Markt etabliert hat. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie so bei Ihrem Arbeitgeber weiterhin sozialversichert sind.

Auch Eltern, die in Teilzeit arbeiten möchten, können vom Kleingewerbe profitieren. Schließlich erlaubt dies eine größere Flexibilität, um sich neben dem Unternehmen auch um die Familie zu kümmern. Das gilt ebenso für Studenten oder Rentner, die sich etwas dazuverdienen möchten.

 

Was ist der Unterschied zwischen Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibendem?

Oft werden die beiden Begriffe als Synonym verwendet, was jedoch faktisch nicht korrekt ist. "Kleingewerbe" ist eine Rechtsform, "Kleinunternehmen" betrifft hingegen die steuerliche Erfassung. Kleinunternehmer können (Klein-) Gewerbetreibende sein, aber auch Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte.

Also: Jeder Selbstständige, egal ob Gewerbetreibender oder Freiberufler ohne Gewerbe, dessen Umsatz eine bestimmte Höhe nicht überschreitet, kann gegenüber dem Finanzamt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wer als gewerblicher Unternehmer die Kleinunternehmerregelung wählt, ist meist Kleingewerbetreibender.

Was besagt die Kleinunternehmerregelung?

Um mit Ihrem Kleingewerbe laut Umsatzsteuergesetz als Kleinunternehmen zu gelten, dürfen bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Das sind 22.000 Euro im ersten Jahr und 50.000 Euro im laufenden Geschäftsjahr. Kleinunternehmer können jedoch selbst entscheiden, ob sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchten, um somit keine Umsatzsteuer zu zahlen. Die Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen, kann Ihnen Vorteile aber auch Nachteile bringen. Am besten konsultieren Sie dafür einen Steuerberater.

Exkurs: Freiberufler

Freiberufliche Tätigkeiten sind grundsätzlich nicht gewerblich. Aus diesem Grund sind Freiberufler grundsätzlich keine Kleingewerbetreibende und sind nicht Gewerbesteuerpflichtig. Sie sind von der kaufmännischen Buchführungspflicht und allen anderen handelsrechtlichen Vorschriften befreit wie etwa einer Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Zu den freien Berufen gehören diverse Berufe, wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Apotheker, Journalisten, Übersetzer, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Architekten oder andere sogenannte Katalogberufe.

 

Wo muss das Unternehmen angemeldet werden?

Wenn Sie ein Kleingewerbe gründen möchten, müssen Sie, bevor Sie die Geschäftstätigkeit starten, zuallererst eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt vornehmen. Zudem müssen Sie fürs Finanzamt einen Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dort bekommen Sie auch Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Da keine Pflichtmitgliedschaft bei der IHK und der HWK besteht, müssen Sie sich nicht ins Handelsregister eintragen. Bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden Sie sich für die gesetzliche Unfallversicherung an. Darüber hinaus brauchen Sie eine private oder gesetzliche Krankenversicherung sowie eine private oder gesetzliche Rentenversicherung und  eventuell weitere freiwillige Versicherungen.

Welche Rechtsform ist die richtige?

Es gibt nur zwei mögliche Rechtsformen für Kleingewerbe: GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), wenn Sie mit anderen Personen gründen, und Einzelunternehmer, wenn Sie allein gründen. Ein Einzelunternehmen können Sie ohne Startkapital mit geringen Gründungskosten unkompliziert gründen, allerdings haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Auch eine GbR erfordert kein Mindestkapital und alle Gesellschafter haften mit Ihrem Privatvermögen. Wenn Sie im Team gründen, ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag zu empfehlen.

Welcher Name ist für das Unternehmen zulässig?

Es ist keine Firmierung erlaubt. Der Name Ihres Kleingewerbes muss den Vor- und Nachnamen des Inhabers enthalten. Ein Hinweis auf die Branche oder Tätigkeit ist allerdings erlaubt - z.B. "Kurzwarenhandel Max Mustermann". Ausgedachte Namen sind nur bei Unternehmen zulässig, die im Handelsregister eingetragen sind.

Welche Steuerpflichten gibt es?

Als Kleingewerbetreibender haben Sie einige steuerliche Pflichten. Der Gewinn wird im Rahmen der Einkommenssteuer versteuert. Dazu kommen die Gewerbesteuer sowie die Umsatzsteuer. Eine Ist-Versteuerung ist allerdings auch möglich, das heißt, dass die Umsatzsteuer für die Kundenrechnung erst fällig ist, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat. Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie zudem logischerweise Lohnsteuer zahlen, gleiches gilt für die Kfz-Steuer, falls Sie ein Firmenfahrzeug haben.
Zusammengefasst sei gesagt, dass ein Kleingewerbe nicht steuerfrei ist, auch wenn das oft angenommen wird. Allerdings gibt es drei Fälle, bei denen Sie keine bestimmten Steuern zahlen müssen:

  • Sie müssen keine Umsatzsteuer zahlen, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
  • Sie müssen keine Gewerbesteuer zahlen, wenn der Gewinn kleiner ist als der Gewerbesteuerfreibetrag (24.500 Euro).
  • Sie müssen keine Einkommensteuer zahlen, wenn Sie Verluste hatten.

Die wichtigste Steuererklärung, die Sie abgeben müssen, ist die Einkommensteuererklärung basierend auf der Gewinnermittlung der Einkommenüberschussrechnung (EÜR).

Welche Pflichten in der Buchhaltung gibt es?

Im Kleingewerbe unterliegen Sie keiner Buchführungspflicht, das heißt Sie müssen keine doppelte Buchführung machen, keine Bilanzen und keinen Jahresabschluss vorweisen. Somit ist der Aufwand um einiges geringer als bei anderen Unternehmensformen. Eine einfache Buchführung bzw. eine EÜR (Einkommenüberschussrechnung) reicht aus. Dabei müssen Sie alle Einnahmen und Ausgaben nach Datum sortiert auflisten und die Differenz ermitteln.

Welche Grenzen gibt es für Kleingewerbetreibende?

Die Kleingewerbegrenze liegt bei 60.000 Euro Gewinn und/oder 600.000 Euro Umsatz. Wenn diese Grenzen überschritten werden, müssen Sie in eine andere Rechtsform wechseln. Das Einzelunternehmen wird zum Kaufmann e.K. (eingetragener Kaufmann) und die GbR zur OHG (offene Handelsgesellschaft). Somit fällt das Gewerbe unter die Regelung des HGB und es gibt strengere Auflagen zum Beispiel in Bezug auf die Buchführung.

Fazit

Ein Kleingewerbe gründen, um sich selbständig zu starten, bringt Ihnen viele Vorteile, aber auch einige Nachteile. Hier fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen. Scheuen Sie jedoch nicht, auch eine Beratung bei zuständigen Stellen in Anspruch zu nehmen.


Vorteile

  • einfache, schnelle und kostengünstige Gründung (formlose Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt)
  • kein gesetzliches Mindestkapital erforderlich
  • keine doppelte Buchführungspflicht, keine Erstellung eines Jahresabschlusses und einer Bilanz, keine Inventur (einfache Buchführung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht)
  • strenge Regeln des HGB gelten nicht
  • Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung
  • nebenberufliche Gründung möglich
  • vergünstigte Beiträge bzw. Beitragsbefreiung für IHK & HWK

 

Nachteile

  • unbeschränkte persönliche Haftung mit Privatvermögen (wie alle Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
  • Name des Unternehmens nicht frei wählbar (kein wirklicher Firmenname, sondern Vor- und Nachname des Geschäftsinhabers mit eventuellem Zusatz und Hinweis auf Tätigkeit oder Branche)
  • strenge Umsatzgrenzen
  • kein Einwerben von Investorengeldern möglich