Um mit Ihrem Kleingewerbe laut Umsatzsteuergesetz als Kleinunternehmen zu gelten, dürfen bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Das sind 22.000 Euro im ersten Jahr und 50.000 Euro im laufenden Geschäftsjahr. Kleinunternehmer können jedoch selbst entscheiden, ob sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchten, um somit keine Umsatzsteuer zu zahlen. Die Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen, kann Ihnen Vorteile aber auch Nachteile bringen. Am besten konsultieren Sie dafür einen Steuerberater.
Exkurs: Freiberufler
Freiberufliche Tätigkeiten sind grundsätzlich nicht gewerblich. Aus diesem Grund sind Freiberufler grundsätzlich keine Kleingewerbetreibende und sind nicht Gewerbesteuerpflichtig. Sie sind von der kaufmännischen Buchführungspflicht und allen anderen handelsrechtlichen Vorschriften befreit wie etwa einer Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Zu den freien Berufen gehören diverse Berufe, wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Apotheker, Journalisten, Übersetzer, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Architekten oder andere sogenannte Katalogberufe.