Unabhängig davon, ob Sie sich haupt- oder nebenberuflich selbstständig machen, gelten die gleichen Regeln. Sie müssen also innerhalb eines Monats mit den relevanten Stellen in Kontakt treten und dort Ihre nebenberufliche Tätigkeit anmelden. Für handwerkliche Tätigkeiten benötigen Sie unter Umständen Bescheinigungen (möglicherweise besteht sogar eine Meisterpflicht!), oder gesonderte Genehmigungen (z.B. in der Altenpflege, bei Finanzdienstleistung, als Immobilienmakler, etc.).
Folgende Institutionen sind bei der Gründung beteiligt:
Wenn Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen. In diesem Fall haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf einen Gründerzuschuss!
- Gewerbeamt / IHK / Handwerkskammer
Bei regelmäßiger selbstständiger Tätigkeit müssen Sie diese anmelden. Bei gewerblicher Tätigkeit ist Ihr Ansprechpartner das Gewerbeamt bzw. die Gewerbeanmeldestelle in Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung; bei Tätigkeiten im Handel bzw. Handwerk ist dies die lokale IHK bzw. Handwerkskammer. Das Gewerbeamt leitet die Anmeldung auch an das zuständige Finanzamt und die Berufsgenossenschaft weiter.
Prüfen Sie an dieser Stelle, ob die Kleinunternehmerregelung (siehe unten) für Sie in Frage kommt und melden Sie diese an.
Planen Sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachzugehen, sind die oben genannten Stellen für Sie nicht zuständig. Stattdessen melden Sie sich beim Finanzamt zur steuerlichen Erfassung an. Nebenberufler, die ein Kleingewerbe betreiben oder Freiberufler sind, müssen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) durchführen, bei der Steuererklärung die Anlage EÜR ausfüllen und einreichen.
Tipp: Planen Sie konservativ und legen Sie etwa 1/3 Ihres Gewinns für mögliche Steuerzahlungen zurück. So können Sie von keiner unplanmäßigen Steuernachzahlung überrascht werden und durch Ihre Selbständigkeit in finanzielle Schieflage geraten.
Lassen Sie sich in Steuer-Angelegenheiten unbedingt individuell beraten, um Strafen und hohe Nachforderungen zu vermeiden.
Auch wenn Sie über Ihre abhängige Beschäftigung krankenversichert sind, existiert eine Meldepflicht der selbstständigen Nebenbeschäftigung (siehe "Krankenversicherung" weiter unten).
Weitere Dinge, die Sie bei einer Firmengründung beachten müssen, finden Sie in der Checkliste Firmengründung.