Nebenberuflich selbstständig machen – So gelingt es

Eine Existenzgründung ist gerade zu Beginn oft mit wirtschaftlichen Unsicherheiten verbunden. Gelingen die Gründung und der Sprung in die wirtschaftliche Selbstständigkeit? Kommt die Geschäftsidee an? Eine sinnvoller Zwischenschritt ist es, sich nebenberuflich selbständig zu machen. Mehr als die Hälfte aller Gründer in Deutschland haben diesen Vorteil erkannt und sich für eine nebenberufliche Existenzgründung entschieden. Nachfolgend beleuchten wir dieses Thema genauer und geben Ihnen wertvollen Tipps.

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Was ist nebenberufliche Selbstständigkeit?

Eine nebenberufliche Selbständigkeit – oft auch als selbständige Nebentätigkeit oder Nebenerwerbsgründung bezeichnet – besteht, wenn man als unselbstständig Beschäftigter einen Hauptberuf ausübt und sich zusätzlich selbstständig macht. Dazu müssen in der Regel folgende Eigenschaften erfüllt sein:

  • Die selbständige Tätigkeit wird zusätzlich zur Haupterwerbstätigkeit in Teilzeit ausgeführt. Diese Nebentätigkeit nimmt nicht mehr als 15-18 Wochenarbeitsstunden in Anspruch.
  • Diese Tätigkeit finanziert den Lebensunterhalt nicht zur Hauptsache. Der Großteil des Einkommens wird durch die Haupttätigkeit verdient.
  • Es besteht eine Gewinnerzielungsabsicht.
  • Es werden keine sozialversicherungspflichtige Angestellte beschäftigt.

Gesetzlich und steuerlich wird nicht unterschieden, ob Sie sich in Vollzeit oder Teilzeit selbständig machen. Sie müssen in beiden Fällen die gleichen Auflagen bzgl. Anmeldung etc. erfüllen. Mehr dazu unten im Text.
Um gerade bei der nebenberuflichen Selbständigkeit nicht den Fokus zwischen Hauptberuf und Existenzgründung zu verlieren – und um die vorhandene Zeit und Energie effizient zu nutzen – sollten Sie auf jeden Fall Angebote der Gründerberatung in Anspruch nehmen.

Wieso nebenberuflich selbstständig machen?

Für eine nebenberufliche Selbstständigkeit gibt es viele gute Gründe. Das gewichtigste Argument ist wohl die finanzielle Sicherheit, die durch das regelmäßige Einkommen aus dem Hauptberuf gegeben ist. Sie besitzen so mehr Freiheiten und sind nicht darauf angewiesen, dass Ihre Gründung von Anfang an genug Umsatz macht.
Dennoch sollten Sie die Vor- und Nachteile dieser Art der Firmengründung im Augen behalten:

Die Vorteile

  • Wie bei jeder Form der beruflichen Selbständigkeit sind Sie Ihr eigener Chef und können alle wirtschaftlichen Entscheidungen selbst treffen.
  • Ein geregeltes Einkommen aus Hauptberuf bietet Ihnen finanzielle Sicherheit, einen größeren finanziellen Spielraum und erzeugt weniger Erfolgsdruck.
  • Durch die Gründung "in Kleinen" sind die nötigen Investitionen meist nicht so hoch. Dies verringert das finanzielle Risiko und ermöglicht eine Gründung ohne externe Finanzierung.
  • Im Idealfall ist Ihre selbstständige Tätigkeit ihre Leidenschaft, so dass Sie mit Ihrem Hobby Geld verdienen können.
  • Die Chance, eine Geschäftsidee auszuprobieren und bei Bedarf anzupassen.
  • Bei Erfolg können Sie ihren bisherigen Job kündigen und mit Ihrem Unternehmen im Haupterwerb arbeiten.

Die Nachteile

  • Da Sie Ihre Zeit zwischen Hauptjob und der Existenzgründung aufteilen müssen, besteht ein hoher organisatorischer Aufwand. Dies bedeutet meist deutlich mehr als 40 Stunden Arbeit in der Woche.
  • Daraus resultierend bleiben weniger Zeit fürs Familien- & Privatleben übrig.
  • Diese Mehrfachbelastung verlangt viel Energie – sowohl körperlich als auch psychisch.
  • Druck im Hauptberuf. Bei Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden kann der Eindruck entstehen, dass Sie sich mehr für Ihr eigenes Projekt engagieren und den Hauptjob schleifen lassen. Zu großer, aber auch mangelnder nebenberuflicher Erfolg kann darüber hinaus zu Gerede oder Neid führen.

Womit nebenberuflich selbständig machen?

Da die verfügbare Arbeitszeit bei einer Gründung im Nebenerwerb sehr eingeschränkt ist, kommt hierfür nicht jede Beschäftigung in Frage.
Mögliche Bereiche, in der Sie sich nebenberuflich selbstständig machen können sind beispielsweise:

  • Eventplanung, Veranstaltungstechnik, DJ
  • Beratung und Coaching
  • Social Media und (Online-) Marketing
  • Handel und E-Commerce
  • Buchhaltung bzw. Buchführung
  • Nachhilfe, E-Learning, Tutorial-Videos, Musikunterricht
  • Handwerkliche Tätigkeiten
  • Fitness-Coach bzw. Personal Trainer
  • Kreativarbeit (Texter, Lektor, Übersetzer, Fotograf, Webdesign, Webentwickler, Selbstgemachtes verkaufen)

Wie mache ich mich nebenberuflich selbstständig?

Unabhängig davon, ob Sie sich haupt- oder nebenberuflich selbstständig machen, gelten die gleichen Regeln. Sie müssen also innerhalb eines Monats mit den relevanten Stellen in Kontakt treten und dort Ihre nebenberufliche Tätigkeit anmelden. Für handwerkliche Tätigkeiten benötigen Sie unter Umständen Bescheinigungen (möglicherweise besteht sogar eine Meisterpflicht!), oder gesonderte Genehmigungen (z.B. in der Altenpflege, bei Finanzdienstleistung, als Immobilienmakler, etc.).
Folgende Institutionen sind bei der Gründung beteiligt:

  • Arbeitsagentur/Jobcenter

Wenn Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen. In diesem Fall haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf einen Gründerzuschuss!

  • Gewerbeamt / IHK / Handwerkskammer

Bei regelmäßiger selbstständiger Tätigkeit müssen Sie diese anmelden. Bei gewerblicher Tätigkeit ist Ihr Ansprechpartner das Gewerbeamt bzw. die Gewerbeanmeldestelle in Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung; bei Tätigkeiten im Handel bzw. Handwerk ist dies die lokale IHK bzw. Handwerkskammer. Das Gewerbeamt leitet die Anmeldung auch an das zuständige Finanzamt und die Berufsgenossenschaft weiter.
Prüfen Sie an dieser Stelle, ob die Kleinunternehmerregelung (siehe unten) für Sie in Frage kommt und melden Sie diese an.

  • (Finanzamt)

Planen Sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachzugehen, sind die oben genannten Stellen für Sie nicht zuständig. Stattdessen melden Sie sich beim Finanzamt zur steuerlichen Erfassung an. Nebenberufler, die ein Kleingewerbe betreiben oder Freiberufler sind, müssen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) durchführen, bei der Steuererklärung die Anlage EÜR ausfüllen und einreichen.
Tipp: Planen Sie konservativ und legen Sie etwa 1/3 Ihres Gewinns für mögliche Steuerzahlungen zurück. So können Sie von keiner unplanmäßigen Steuernachzahlung überrascht werden und durch Ihre Selbständigkeit in finanzielle Schieflage geraten.
Lassen Sie sich in Steuer-Angelegenheiten unbedingt individuell beraten, um Strafen und hohe Nachforderungen zu vermeiden.

  • Krankenkasse

Auch wenn Sie über Ihre abhängige Beschäftigung krankenversichert sind, existiert eine Meldepflicht der selbstständigen Nebenbeschäftigung (siehe "Krankenversicherung" weiter unten).

Weitere Dinge, die Sie bei einer Firmengründung beachten müssen, finden Sie in der Checkliste Firmengründung.

Welche Pflichten habe ich dem Arbeitgeber gegenüber?

Nur in wenigen Ausnahmen müssen Sie als Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber explizit um Erlaubnis oder Genehmigung fragen, wenn Sie nebenberuflich tätig werden möchten (z.B. als Beamter). Dennoch sollten Sie Ihren Chef zumindest darüber informieren. Einige Arbeitsverträge besitzen Klauseln, die beispielsweise eine Nebentätigkeit in der gleichen Branche verbieten.
Im Idealfall führen sie vorab ein Gespräch, bei dem Sie mit Ihrem Arbeitgeber Ihre Pläne besprechen. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten:

  • Durch Ihre selbstständige Nebentätigkeit stehen Sie auf dem Markt nicht in Konkurrenz zu Ihrem Hauptarbeitgeber.
  • Ihr Nebenberuf beeinträchtigt nicht Ihre Leistung bei der bisherigen Arbeit. Das heißt Sie erscheinen wie gehabt zuverlässig bei der Arbeit, sind dabei engagiert, leistungsfähig und nicht übermüdet.
  • Sie nutzen keine Ressourcen oder Daten Ihres Arbeitgebers für Ihre nebenberufliche Tätigkeit.
  • An Urlaubstagen sowie Tagen, an denen Sie krankgeschrieben sind, dürfen Sie keine nebenberuflichen Tätigkeiten durchführen.

Nebenberufliche selbständig machen – welche Rechtsform?

Auch wenn Sie im ersten Schritt nur eine nebenberufliche Gründung planen, müssen Sie sich gut überlegen, mit welcher Rechtsform Sie Ihr Unternehmen anmelden. Eine häufige, da einfach und kostengünstig zu bewältigende Wahl ist das Einzelunternehmen (bei Einzelgründung) oder die GbR (bei Gründung gemeinsam mit anderen). Hier ist jedoch zu bedenken, dass Sie als Unternehmer mit Ihrem Privatvermögen haften. Finanziell sicherere Unternehmensformen stellen Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) dar, da hier die Haftung auf das Unternehmenskapital begrenzt ist.
Erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Optionen der Rechtsformen bei der Unternehmensgründung.

 

Welche Versicherungen benötigen nebenberuflich Selbstständige?

Eine oft gestellte Frage bei der Existenzgründung dreht sich darum, welche Versicherungen zwingend notwendig oder zumindest empfohlen sind.

Krankenversicherung:

Solange die Einkünfte aus Ihrem Nebenerwerb unter dem Gehalt Ihrer Angestelltentätigkeit liegen, haben Sie den Vorteil, dass Sie weiterhin über Ihren Hauptarbeitgeber gesetzlich krankenversichert sind. Es gilt jedoch eine Meldepflicht ab Aufnahme der eigenen Geschäftstätigkeit. Beantragen Sie bei Ihrer bisherigen Krankenkasse ein Statusfeststellungsverfahren. So wird für Ihren Einzelfall ermittelt, ob Sie Beiträge für die Nebentätigkeit entrichten müssen oder nicht – bzw. ob Sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern müssen.

Rentenversicherung:

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung – als Teil der Sozialversicherung – gibt es ähnliche Regelungen wie bei der Krankenversicherung. Ihre selbständigen Nebeneinkünfte sind in der Regel von der Rentenversicherungspflicht befreit. Da dies jedoch nicht für jede Tätigkeit gilt, sollten Sie dies individuell prüfen lassen.

Unfallversicherung:

Beachten Sie: Die gesetzliche Unfallversicherung über den Arbeitgeber deckt keine Schäden im Rahmen Ihrer Selbständigkeit ab! Möglicherweise sind Sie über die Berufsgenossenschaft pflichtversichert, doch diese greift im Zweifelsfall nicht bei Unfällen im Nebenerwerb. Daher sollten Sie dringend über eine separate Unfallversicherung nachdenken.

Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung:

Für Schäden, die im Zuge Ihrer beruflichen Tätigkeit auftreten, springt eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung ein. Da kleine Fehler im Zweifelsfall bereits große Schäden verursachen können, sollten Sie über den Abschluss einer solchen Versicherung nachdenken. Für die betriebliche Absicherung ist es nicht relevant, ob Sie haupt- oder nebenberuflich tätig sind. Möglicherweise werden aber Preisnachlässe auf die Versicherungsbeiträge erlassen, wenn Sie nur nebenberuflich tätig sind. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Versicherungsanbieter.

In 5 Schritten zur nebenberuflichen Selbständigkeit:

  1. Entwickeln Sie aus Ihrer Geschäftsidee und dem Geschäftsmodell einen vollständigen, tragbaren Businessplan. Prüfen Sie in diesem Zuge, ob Sie über die nötigen Qualifikationen verfügen und welche Genehmigungen oder Nachweise Sie benötigen. Dieser frühe Zeitpunkt, in dem wichtige Weichen für die berufliche Zukunft gestellt werden, ist ideal, um bereits eine Gründungsberatung in Anspruch zu nehmen.
  2. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig – und weihen Sie Partner, Familie und Freunde in Ihre Pläne ein.
  3. Informieren Sie Ihren Sozialversicherungsträger über die geplante selbstständige Nebentätigkeit und klären Sie ab, welche Versicherungen Sie benötigen, bzw. inwiefern diese Nebentätigkeit von bestehenden Versicherungen abgedeckt sind.
  4. Klären Sie die Finanzierung Ihres Projektes ab und informieren Sie sich, welche Förderungen für Sie in Frage kommen können.
  5. Melden Sie Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit beim Gewerbeamt bzw. dem Finanzamt an.

 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihrem Weg ist die nebenberufliche Selbständigkeit!