Außergerichtliche Konfliktlösung
In jeder guten Partnerschaft kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen – da bildet die Partnerschaft zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer keine Ausnahme. Sollten Konflikte allerdings nicht mehr eigenständig gelöst werden können, kann es sinnvoll sein, einen unparteiischen Dritten als Schlichter oder Mediator einzuschalten. Die vom Deutschen Franchiseverband initiierten Mediations- oder Ombudsmannverfahren sind alternative Wege zur Konfliktlösung. Beide Methoden ermöglichen es, bei einer Auseinandersetzung eine gütliche Lösung zu finden, ohne auf die staatliche Gerichtsbarkeit zurückgreifen zu müssen. Beide Schlichtungsverfahren können exklusiv Verbandmitglieder und deren Partner nutzen.
Ein Ombudsmann ist eine Art Vermittler oder Schlichter, der im Streitfalle zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber möglichst eine außergerichtliche Lösung herbeiführen soll. Der Ombudsmann ist unparteiisch. So gesehen bedeutet ein solches Amt eine unparteiische Vorgehensweise bei Streitfragen, welches durch einen sogenannten Schiedsspruch ein außergerichtliches Ergebnis erzielen soll, welchem sich die Parteien unterwerfen.
»mehr Die Mediation ist ein Verfahren, welches durch einen Mediator moderierend begleitet wird. Vom Mediator werden keine Entscheidungen getroffen, keine Empfehlungen und keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung formuliert. Wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien: Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist, und vom Mediator lediglich hinsichtlich des Weges dorthin Unterstützung benötigen. Ohne Zustimmung der Parteien kann keine verbindliche Entscheidung gefällt werden. Der Mediator überlässt die Entscheidung ganz den Konfliktbeteiligten, also macht er auch keine Kompromissvorschläge.
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