Erleichterungen für kleine Franchisenehmerunternehmen

Unsere gestern gestartete Blog-Reihe zum Thema Tipps und Tricks zu Gründungen in Deutschland, setzt sich heute mit der Stellung von Kleinunternehmen und deren gesetzlichen Erleichterungen auseinander.

Erleichterungen für Kleinunternehmen

Wichtiger Baustein der Infrastruktur für Gründungen hierzulande sind gesetzliche Erleichterungen für Kleinunternehmen und vereinfachte Anforderungen bei Gründung und Unternehmensführung. Diese Regelungen sind im Kleinunternehmerförderungsgesetz festgeschrieben und gelten auch für die Unternehmen von Franchisenehmern. Die wichtigsten Regelungen sind:

I. Umsatzsteuerbefreiung

Keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen Unternehmen, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr zuzüglich der darauf entfallenden Steuern nicht höher als 17.500 Euro war und deren Umsatz im laufenden Kalenderjahr zuzüglich der darauf entfallenden Steuern voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein wird.

II. Befreiung von doppelter Buchführung

Kleinunternehmer dürfen eine so genannte einfache Buchführung betreiben, wenn sie nicht als Kaufleute gelten, nicht im Handelsregister eingetragen sind und die Grenzen für Umsätze, Gewinne und so genannte Wirtschaftswerte nicht überschreiten:

  • Umsätze: 600.000 Euro
  • Gewinn aus Gewerbebetrieb: 60.000 Euro

III. Einnahme-Überschuss-Rechnung

Kleinunternehmen, die die oben genannten Grenzen nicht überschreiten, brauchen ihren Gewinn nur durch eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung auf einem amtlichen Vordruck zu ermitteln. Kleinunternehmerförderungsgesetz Bundesgesetzblatt

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Förderangebote für Franchisenehmer bei der Unternehmensgründung

BMWi veröffentlicht die neue „GründerZeiten“

Die „GründerZeiten“ ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) herausgegebenes Beratungsjournal für Unternehmensgründer. Unabhängig von der grundsätzlichen Bewertung, ob Deutschland ein gründerfreundliches Land ist oder nicht – der DFV hat sich hierzu ausgiebig in vorherigen Blog-Beiträgen mit dieser Thematik auseinandergesetzt – gibt das Journal einen guten Überblick über den aktuellen Status Quo der Gründerbedingungen in Deutschland. In den nun folgenden Blog-Beiträgen möchten wir über einzelne Herausforderungen berichten, die es gerade bei der Unternehmensgründung im Franchising zu beachten gilt.

Der starke Partner eines sich in der Gründung befindlichen Franchisenehmers ist der Franchisegeber. Dieser steuert das Know-how (seine Markterfahrung) zum Aufbau eines funktionierenden Geschäftsbetriebes bei. Dennoch ist auch der Franchisenehmer in seiner Eigenverantwortung als selbständiger Unternehmer gefordert. Hierbei können Förder- und Beratungsprogramme eine effektive Hilfe darstellen und genau hiermit setzt sich der erste Beitrag in dieser Reihe mit auseinander.

Förderangebote

I. Beratung vor der Gründung

Eine Reihe von Bundesländern bietet Zuschüsse zu Beratungskosten an: für kostenpflichtige Beratungen durch Unternehmens- bzw. Existenzgründungsberater zur Vorbereitung einer Gründung. Kontaktadressen: www.existenzgruender.de

II. Investitionsförderung

Finanzielle Förderhilfen für Gründer speisen sich weitgehend aus ERP-Mitteln. Wichtige Förderprogramme des Bundes für Gründer sind:

  • ERP-Gründerkredit-StartGeld
  • ERP-Gründerkredit-Universell
  • ERP-Kapital für Gründung
  • Bürgschaftsbank
  • Mikrokreditfonds Deutschland
  • Mikromezzaninfonds Deutschland
  • EXIST-Gründerstipendium
  • ERP-Startfonds
  • High-Tech Gründerfonds
  • Gründungszuschuss (der Bundesagentur für Arbeit)

Weitere Informationen: www.foerderdatenbank.de

III. Ziele der Gründungsförderung

Je nach Programm verfolgt die Förderung einen ganz bestimmten Zweck:

  • Sicherung des Lebensunterhalts: Beim Übergang aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit können Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zum Lebensunterhalt sowie zur sozialen Absicherung in der Gründungsphase beitragen.
  • Besserer Zugang zu Krediten: Eigenkapital ist der Schlüssel zu Fremdkapital. Das KfW-Förderprogramm „ERP-Kapital für Gründung“ bietet daher an, Lücken beim so genannten Haftkapital des Unternehmens zu schließen.
  • Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung: Förderkredite – zuweilen mit tilgungsfreien Anlaufjahren wie der ERP-Gründerkredit-Universell – können für die Investitions-und Betriebsmittelfinanzierung genutzt werden. Für kleine Vorhaben mit einem Kapitalbedarf bis 100.000 Euro gibt es den ERP-Gründerkredit-StartGeld.
  • Wagniskapital: Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer bieten Beteiligungen an. Das tun auch die Geldgeber, die Venture Capital vergeben und im Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften oder dem Business Angels Network Deutschland zusammengeschlossen sind: allerdings mit höheren Renditeerwartungen.

Sicherheiten

Viele Kreditnehmer können keine oder nur zu geringe Sicherheiten anbieten. Einige Förderprogramme können auch ohne bankübliche Sicherheiten in Anspruch genommen werden: z. B. ERP-Gründerkredit-StartGeld; Kleinkredite aus dem Mikrokreditfonds Deutschland.

Bürgschaften

Mangelt es beim Kreditnehmer an ausreichenden Sicherheiten, können Bürgschaften der Bürgschaftsbanken in den Bundesländern weiterhelfen.

Die Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes verschafft einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union und stellt zugleich detaillierte Informationen zu den konkreten Förderkriterien und Antragsmodalitäten zur Verfügung: www.foerderdatenbank.de

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Vom angestellten Manager aus der IT-Branche zum selbstständigen Unternehmer bei Rainbow International

Im Interview erzählt Matthias Krause über seine Selbstständigkeit als Franchisepartner und was diese für ihn bedeutet.

Torben L. Brodersen: Herr Krause, vor Ihrem Einstieg bei Rainbow International waren Sie für einen großen Konzern im IT-Bereich tätig. Was hat sich durch Ihren Jobwechsel alles für Sie geändert?

Matthias Krause: In erster Linie hat sich meine Motivation geändert und somit meine persönliche Zufriedenheit. Ich hatte zwar einen sicheren Posten mit einem guten Gehalt, fühlte mich aber im Konzern eher wie ein Rädchen im Getriebe – ohne große Entscheidungsfreiheiten. Bereits schon längere Zeit habe ich mich mit dem Gedanken getragen, mich selbstständig zu machen, um meine eigenen Entscheidungen treffen zu können.

Torben L. Brodersen: Wie kamen Sie auf Franchising und Rainbow International?

Matthias Krause: Da ich nicht mehr weiter im IT-Beriech arbeiten und in einer neuen Branche ohne Vorkenntnisse Fuß fassen wollte, schien mir Franchising eine gute Möglichkeit.

Mit einem Starken Partner an der Seite wird einem der Start von Anfang an erleichtert und man muss nicht bei null anfangen, sondern kann wichtiges Know-how übernehmen.

Besonders haben mich schon immer der Dienstleistungsbereich und das Handwerk interessiert und ich konnte mir dort eine Selbstständigkeit vorstellen.

Nach einer längeren Marktsondierung mit ausführlicher Internetrecherche bin ich im Sommer 2014 auf Rainbow International gestoßen. Ich führte intensive Gespräche mit der Franchisezentrale und einigen Partnern, die mich überzeugten, Franchisepartner zu werden.

Seit  Sommer 2015 bin ich mit großer Freude für das Gebiet Tübingen / Reutlingen / Böblingen / Rottenburg als Franchisepartner verantwortlich.

Torben L. Brodersen: Was bedeutet für Sie eine gelebte Franchisepartnerschaft und wie sieht diese bei Rainbow International aus?

Matthias Krause: Eine Franchisepartnerschaft bedeutet wie jede normale Partnerschaft gegenseitige Unterstützung, ein Geben und Nehmen.

Rainbow International unterstützt seine Franchisepartner vom ersten Tag an sehr gut. Von Anfang an wurde mir bei der Erstellung des Businessplans, bei Gesprächen mit der Bank, bei der Erstausstattung meines Betriebs, bei Lieferantenvorschlägen und der Vorbereitung auf den Geschäftsbetrieb tatkräftig von der Franchisezentrale geholfen. Und dies ist auch weiterhin der Fall. Die Franchisezentrale steht mir bei der Personalauswahl und in vielen anderen wichtigen Bereichen zur Seite, wie z.B. im Marketing oder bei der Kundengewinnung.

Torben L. Brodersen: Welche Bedeutung hat die zunehmende Digitalisierung bei der Gewinnung von Kunden und Mitarbeitern für Sie?

Matthias Krause: Sowohl Kunden als auch potenzielle Mitarbeiter sind heute immer stärker im Internet unterwegs. Als Dienstleister ist die eigene Website dabei elementar, um auf seine Leistungen an einem Standort aufmerksam zu machen und neue Mitarbeiter zu gewinnen. Alle wichtigen Informationen sowie Stellenanzeigen sind bei uns deshalb übersichtlich auf einer Seite platziert.

Suchmaschinen, Social Media Kanäle, wie Facebook oder Xing, sind ebenfalls ein wichtiger und fester Bestandteil bei der Gewinnung neuer Kunden und Mitarbeiter.

Torben L. Brodersen: Bitte geben Sie künftigen Franchisenehmer-Interessenten noch fünf Praxistipps mit auf den Weg, die ihnen bei einer Gründung mit Franchise nützlich sein können.

Matthias Krause:

  1. Jeder angehende Franchisepartner sollte den Markt, in dem er sich selbstständig machen möchte, genau analysieren, mit allen Chancen und Risiken und vor allem mit Einbezug des eventuell bestehenden Wettbewerbs.
  2. Man sollte sich über seine eigenen Fähigkeiten und Potenziale genau bewusst werden. Wo liegen die jeweiligen Stärken und Schwächen und an welchen Stellen benötigt man Unterstützung?
  3. Vor Abschluss des Franchisevertrags sollte man mit bereits bestehenden Franchisepartnern sprechen, sich einen Eindruck vor Ort verschaffen, um somit die Aussagen des Franchisegebers verifizieren zu können.
  4. Für den Businessplan sollten Sie sich viel Zeit nehmen und diesen ausführlich ausarbeiten. Hierbei sollte auch ganz besonders auf Lücken und Fehlerquellen geachtet werden und darauf, Puffer für unvorhergesehene Investitionen einzuplanen. Vor allem sollten sich Gründer nach ihrem Start weiterhin am Businessplan orientieren.
  5. Gehen Sie keine Kompromisse bei der Personalauswahl ein und sparen Sie nicht an der falschen Stelle an den Kosten. Gut ausgebildete Mitarbeiter sind wichtig für Ihren Geschäftserfolg!

 

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Bericht aus Berlin: BMWi, EIF und KfW starten neue Instrumente für mehr Risikokapital in Deutschland

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi hat heute gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) und der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) Startschuss für zwei neue, großvolumige Instrumente für mehr Risikokapital in Deutschland gegeben: Der Fonds ‘coparion’ hat ein Volumen von 225 Mio. Euro und richtet sich an Unternehmen in der Start-up- und frühen Wachstumsphase. Die ERP/EIF-Wachstumsfazilität hat ein Volumen von 500 Mio. Euro und soll großvolumiges Wachstum ermöglichen. Mit diesem Angebot wird der Standort Deutschland für Wagniskapital attraktiver.

Hintergrund

Der Deutsche Franchise-Verband (DFV) e.V. hat sich in den vergangen Jahren klar zu alternativen Finanzierungsformen positioniert und u.a. sich im Rahmen der des Kleinanlegerschutzgesetztes positioniert. Denn Gründer, darunter viele Franchisegründer, setzen neue Ideen in die Praxis um und schaffen Arbeitsplätze. Doch der deutsche Wagniskapitalmarkt ist im Verhältnis zu der Wirtschaftskraft immer noch zu klein. Daher müssen die Rahmenbedingungen verbessert und der deutsche Standort für Wagniskapital attraktiver gemacht werden. Dies benötigen Franchisesysteme, um ihre innovativen Ideen auf den Markt bringen zu können. Auf Grund dieser Notwendigkeit wurde dieser neue Hebel von BMWi, EIF und KfW entwickelt, um das Finanzierungsangebot zu erweitern und mehr privates Kapital zu mobilisieren.

Fonds ‘coparion’

Nachdem die KfW im letzten Jahr zusammen mit dem ERP-Sondervermögen mit dem Förderinstrument “ERP-Venture Capital-Fondsinvestments” bereits erfolgreich als Fondsinvestor in den Wagniskapitalmarkt zurückgekehrt ist, gehen beide Partner mit dem Ko-Investitionsfonds ‘coparion’ jetzt den nächsten Schritt. Der Fonds wird sich, als eigene Gesellschaft, geführt von einem erfahrenen Managementteam, direkt an innovativen Start-ups und jungen Technologieunternehmen beteiligen. Er löst damit das Neugeschäft des ERP-Startfonds ab, der dieses Geschäft bisher aus der KfW heraus getätigt hat. ‘coparion’ hält an dem bewährten Prinzip fest, sich an einem Unternehmen immer zusammen mit einem privaten Leadinvestor zu beteiligen, der Kapital in mindestens gleicher Höhe und zu gleichen wirtschaftlichen Konditionen zur Verfügung stellt. Mit dem Fondsvolumen von 225 Mio. Euro kommt innovativen jungen Unternehmen so Kapital in Höhe von rund 450 Mio. Euro zugute. ‘coparion’ wird damit ein wichtiger Akteur auf dem deutschen Wagniskapitalmarkt sein.

Ein Papier mit näheren Erläuterungen zur Funktionsweise der Instrumente finden Sie hier: Risikokapital in Deutschland

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BMWi veröffentlicht Studie zu digitalen Produktions- und Arbeitsprozessen im Mittelstand

Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse

Die Wirtschaft und insbesondere die Franchisewirtschaft erfährt tiefe Umbrüche: Produkte mit maßgeschneidertem Design, kleinste Stückzahlen und schnelle Lieferung werden zunehmend Standard. In dieser 4.0-Welt kommunizieren Maschinen, Dienstleister, Produkte und Abnehmer von der Produktplanung bis hin zum Service über alle Stufen der Wertschöpfung hinweg. Wissen über Chancen und Geschäftsmöglichkeiten digitaler Prozesse ist insbesondere im Mittelstand bisher noch wenig verbreitet.

Eine aktuelle, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellte Studie, “Erschließen der Potenziale von Industrie 4.0 für den Mittelstand” verdeutlicht den Handlungsbedarf an Informationsvermittlung, an Sensibilisierungsmaßnahmen sowie an fachlicher Begleitung und Mobilisierung des Mittelstandes

Machen Sie Gebrauch davon: Förderinitiative “Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse”

Wie in unserem vorherigen Blog-Beitrag berichtet unterstützt die Initiative “Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse” den Mittelstand und das Handwerk bei Digitalisierung, Vernetzung und Einführung von Industrie 4.0-Anwendungen. Die “Mittelstand 4.0-Agenturen” bearbeiten übergreifende Digitalisierungsthemen wie Cloud-Computing, Kommunikation, Handel und Prozesse und werden diese mittels Multiplikatoren in die Breite tragen. Die “Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren” werden Unternehmen sensibilisieren, informieren, qualifizieren und ihnen praxisnah konkrete Anschauungs- und Erprobungsmöglichkeiten bieten.

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Bericht aus Berlin: Unterstützung des Bundes für den Mittelstand bei der Umsetzung digitaler Prozesse

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gab im Herbst vergangenen Jahres den Startschuss für die neue Förderinitiative “Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse”.

Mittelstand 4.0-Agentur

Zunächst fünf Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren, das Kompetenzzentrum Digitales Handwerk und vier Mittelstand 4.0-Agenturen, werden gefördert. Sie sollen mittelständische Unternehmen, wie auch Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung sowie der Anwendung von Industrie 4.0 durch praxisnahe Lösungen unterstützen. Die Agenturen sollen Digitalisierungs-Know-how in den Bereichen Cloud-Computing, Handel, Prozesse sowie Unternehmenskommunikation aufbereiten, weiterentwickeln und in die Sprache des Mittelstandes übersetzen. Die Laufzeit ihrer Arbeit ist auf drei Jahre angelegt.

Die Franchisewirtschaft kann hiervon profitieren

Die Mittelstand 4.0-Agentur Prozesse bietet konkrete Hilfe beim Einsatz von digitalem Prozess- und Ressourcenmanagement. Ein zentraler Ansatz ist die Aufarbeitung der Erfahrungen von großen Vorreiterunternehmen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Denn durch die fortschreitende Digitalisierung sind insbesondere Franchisesysteme vor komplexe Herausforderungen gestellt. Daher ist ein zeitnaher und effektiver Wissens- und Technologietransfer von großer Bedeutung. Dies gilt für interne Prozesse zw. der Franchisezentrale und den Franchisenehmern, wie auch für die branchenspezifische externe Marktpositionierung. Die Agentur informiert und trainiert anhand von unternehmensorientierten Beispielprozessen bundesweit Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren, Multiplikatoren und Unternehmen. Konkrete Frage- und Problemstellungen der KMU von der Geschäftsführung bis zum Mitarbeiter am Kunden sollen so detailliert beantwortet werden.

Auch der Handel, welcher in der Franchisewirtschaft vertreten ist, wandelt sich. Wachsende eCommerce-Umsätze, verändertes Geschäftskundenverhalten und Direktvertriebstendenzen von Herstellern stellen den deutschen Produktionsverbindungshandel vor große Herausforderungen. Um langfristig erfolgreich zu sein, müssen B2B-Händler, wie auch B2C-Händler, daher jetzt tätig werden und die Digitalisierung des eigenen Unternehmens anpacken. Die Mittelstand 4.0-Agentur Handel beantwortet Fragen zu neuen Technologien insbesondere für den Produktionsverbindungshandel, wie etwa Fragen hinsichtlich der Nutzung von Online-Marktplätzen oder zur Einführung der eRechnung.

Die Zahl der Kompetenzzentren wird bis Mitte 2016 auf zehn anwachsen, Für 2017 ist ebenfalls eine Erweiterung in Planung. Die Ausschreibungen hierzu sind für diesen Sommer angekündigt.

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Förderprogramm EXIST: neue Gelder bewilligt – auch Franchisesysteme können davon profitieren

Das Förderprogramm für Gründerkultur an Hochschulen

Das Förderprogramm EXIST geht in eine neue Runde. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird die Förderung von 11 Universitäten, die sich erfolgreich am Wettbewerb “EXIST-Gründungskultur – Die Gründerhochschule beteiligt haben, verlängern. Insgesamt stellt das BMWi für die nächste Förderrunde nahezu 8 Millionen Euro bereit.

EXIST

Eine moderne Volkswirtschaft wie Deutschland steht täglich im internationalen Wettbewerb um die besten Ideen. Entscheidend dabei ist die Fähigkeit einer Gesellschaft, den Transfer von Spitzenleistungen aus der Wissenschaft hinein in neue Produkte und Dienstleistungen schnell und effektiv umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Fortentwickelung ideengebender Franchisesysteme. Denn innovative Start-ups besitzen eine Schlüsselrolle, diese neuen Ideen aus dem Hochschulumfeld in die Wirtschaft und damit auch in die Franchisewirtschaft zu bringen. Dabei soll das Förderprogramm EXIST einen wichtigen Beitrag leisten, die Gründungsbereitschaft von Studierenden und Wissenschaftlern nachhaltig zu erhöhen und sie auf ihrem Weg in die Selbständigkeit zu unterstützen.

Hintergrund

Die modifizierten Förderbedingungen bei EXIST haben sich nach einem Jahr deutlich auch in den Bewilligungszahlen niedergeschlagen. Mehr als 220 Gründungsvorhaben pro Jahr werden mit EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer unterstützt. Dabei handelt es sich in der Regel um besonders innovationsstarke potenzielle Start-ups mit hohem Wachstumspotenzial.
Die jetzt verlängerten Vorhaben aus dem Wettbewerb “EXIST-Gründungskultur- Die Gründerhochschule” sollen auch künftigen Gründern vor Ort eine maßgeschneiderte Unterstützung an ihrer jeweiligen Hochschule sichern. Neben Freiburg werden in den nächsten Tagen auch die Förderungen für folgende Universitäten verlängert:
Weitere Informationen zum Förderprogramm EXIST finden Sie unter: www.exist.de

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IFA Convention: Cresanti überrascht deutsch-österreichische Delegation

Die deutsch-österreichische Delegation war begeistert: „Wir haben von der ersten Sekunde an Offenheit erlebt und eine totale Bereitschaft zur Know-how-Teilung“, fasst Josef Graf, Vorstand der EFM Versicherungsmakler AG aus Graz, sein Debüt bei der Jahrestagung des amerikanischen Franchiseverbandes International Franchise Association (IFA) zusammen. Matthias Lehner, DFV-Vorstandsmitglied und Gründer von Bodystreet, fügt hinzu: “Franchising made in USA, steht für unglaubliche Erfolgsgeschichten, Franchise-Emotionen, Franchise-Rituale und Franchise-Authentizität. Der Besuch der IFA Convention ist neben dem Franchise-Forum ein Muss für alle Franchisegeber.”

Bereits zum dritten Mal nahm eine Delegation aus Deutschland an der IFA Jahrestagung – in diesem Jahr in Texas – teil, zum ersten Mal war auch Österreich vertreten. Ins Leben gerufen hatte die Delegation seinerzeit Franz-Josef Ebel, Managing Director Master Franchise Germany®, der auch in diesem Jahr ein hochkarätiges eintägiges Sonderprogramm für die Delegation zusammengestellt hatte.

Ihren Ohren nicht trauen konnten die 12 Teilnehmer, als Robert Cresanti, Präsident und CEO der IFA, der deutsch-österreichischen Delegation eine Stippvisite abstattete: Cresanti sprach nicht Englisch, sondern fließend Deutsch mit hessischem Dialekt. Cresanti ist in Wiesbaden geboren, hat deutsche Wurzeln und auch an der Universität Mainz studiert. Er ist seit September 2015 Chef der IFA und leitete vorher den Bereich „Government Relations and Public Policy“. Stationen unter anderem bei SAP America und als Staatssekretär für Technology und Datenschutz im Handelsministerium in Washington zieren seinen Lebenslauf. Aus erster Hand erhielt die deutsch-österreichische Delegation von ihm Einblicke in die amerikanische und internationale Franchise-Szene.

Erstmals war auch ein deutscher Franchisenehmer mit von der Partie: Nils Kopp, Multi-Unit-Franchise-Partner bei Bodystreet fasste seine Eindrücke mit einem Zitat von Walter Bond zusammen: “Every system needs habits and rituals and if you have them you need to drill and execute.” Dagmar Waldzus, Franchise-Rechtsanwältin bei Buse Heberer Fromm in Hamburg, gibt folgenden Rat: „Man kann nur jedem, der irgendetwas mit Franchising zu tun hat, empfehlen, einmal die IFA Convention zu besuchen und den Spirit und die Begeisterung aufzusaugen, um dann zumindest etwas davon in “unsere Welt” hinüberzuretten.“ Martin Petzsche, Studienleiter Franchise-Campus, war bereits zum dritten Mal dabei. Sein Fazit: „Die Angebote an spezifischen Informationen, der persönliche Austausch und die Netzwerkkontakte sind überwältigend und für meine Arbeit sehr wertvoll.“

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Verfasser: Franz-Josef Ebel, Managing Director Master Franchise Germany®

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Immer stärker im Fokus: strukturierte Prozesse für Unternehmensnachfolgen in Franchisesystemen

In zahlreichen Franchisesystemen steht die Suche nach Nachfolgern für ausscheidende Franchisepartner ganz oben auf der Tagesordnung. Vor allem jedoch braucht es noch stärker strukturierte und professionelle Abläufe, um die Betriebsübergabe von einem Franchisepartner auf den nächsten zu organisieren. Dieses ist die wesentliche Erkenntnis aus dem ersten Round-table des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. (DFV), welcher sich mit dem Themenkomplex der Unternehmensnachfolge beschäftigte. Darüber hinaus wurden folgende Punkte erörtert:

  • Es ist wichtig, dass sich Franchisepartner und Franchisegeber so frühzeitig wie möglich über die Nachfolge unterhalten und einen verbindlichen Fahrplan entwickeln. Optimalerweise werden ohnehin während der Vertragspartnerschaft regelmäßige Gespräche zur Ausgestaltung zukünftiger Zusammenarbeit geführt, in die auch dieses Thema einfließen kann.
  • Die Festlegung des Unternehmenswertes muss immer einheitlich und für alle Beteiligten nachvollziehbar erfolgen, wobei auf Branchenunterschiede o.ä. zu achten ist. Es ist sinnvoll, dass Franchisepartner auch schon regelmäßig vor ihrem Ausscheiden (während der Vertragslaufzeit) den Wert ihres Unternehmens kennen.
  • Kunden- sowie Mitarbeiterzufriedenheit können ebenfalls sehr wohl Bestandteil des Unternehmenswertes sein.
  • Ein vorher festgelegter und standardisierter Übergabeprozess selbst kann sehr gut von einem externen und neutralen Berater moderiert werden.
  • Parallel läuft der „normale Akquise-Prozess“ für den übernehmenden Franchisepartner. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass der Nachfolge- bzw. Übergabeprozess als aufwändiger betrachtet wird als der Prozess der Gewinnung des neuen Partners.

Mit diesen Erkenntnissen wird sich eine Projektgruppe des DFV in den nächsten Monaten noch näher befassen. Geplant ist, dass der DFV später für seine Mitglieder einen Leitfaden und Checklisten für die professionelle Gestaltung des Nachfolgeprozesses bei Franchisenehmern an die Hand gibt.

RT Isotec

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Fragen zum Franchiserecht: Unangemessene Benachteiligung eines Franchisenehmers durch Laufzeitregelung?

Kann der Franchisenehmer durch eine entsprechende Laufzeitregelung im Franchisevertrag unangemessen benachteiligt werden? Dieser Frage geht das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in seiner Urteilsbegründung nach. Doch was war passiert:

Sachverhalt

Der Franchisegeber betreibt eine Autoglaserei für Reparaturen und Neuverglasungen. Franchisenehmer und Franchisegeber schlossen einen Franchisevertrag, den der Franchisenehmer sieben Jahre später kündigen wollte. Dabei sprach der Franchisenehmer eine außerordentliche sowie eine hilfsweise ordentliche Kündigung aus. Der Franchisegeber wollte im Zuge dessen vom Gericht festgestellt wissen, ob der Franchisevertrag rechtmäßig bzw. durch welche Art von Kündigung überhaupt beendet wurde.

Begründung des Gerichts

Laut Franchisevertrag durfte der Franchisenehmer außerordentlich kündigen, wenn er innerhalb von zwei Monaten nach Kenntniserlangung des Kündigungsgrundes die Kündigung aussprach. Diese Frist hielt er vorliegend nicht ein.

Die hilfsweise erklärte Kündigung griff allerdings durch. Im Franchisevertrag war hingegen vereinbart, dass der Franchisevertrag sich automatisch um fünf Jahre verlängert, wenn eine Partei diesen nicht zwölf Monate vor seinem Ablauf gekündigt hat.

Diese Regelung empfand der Franchisenehmer als unangemessene Benachteiligung und hielt sie deshalb nach § 307 Abs. 1 BGB für unwirksam.
Das OLG stellte jedoch fest, dass eine solche vorformulierte Vertragslaufzeit, mit einer Erstlaufzeit von zwei Jahren und einer entsprechenden automatischen Verlängerung um jeweils fünf Jahre, wirksam sei. Sie verstoße weder im Einzelnen, noch in einer Gesamtschau gegen das Gebot von Treu und Glauben und sei deshalb auch nicht unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB.
Beide Parteien haben schützenswerte Interessen, denen durch lange Vertragslaufzeiten sowie ausreichenden Kündigungsfristen Rechnung getragen wird.

Fazit

Es bleibt festzuhalten, dass weder die „automatische“ Vertragsverlängerung um jeweils fünf Jahre, noch die Kündigungsfrist von zwölf Monaten eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Auch in ihrer Gesamtschau mit einer Erstlaufzeit von zwei Jahren ist ein Verstoß gegen Treu und Glauben nicht festzustellen.

Verfasser: Arne Wolf Dähn

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