Standardisierte Abläufe und nachhaltige Qualitätssicherung führen dazu, dass das Franchiseprinzip mehr und mehr Einzug in das Gesundheitswesen hält. Bisher wurden solche Konzepte vereinzelt bereits in Form von Ärztenetzen oder Berufsausübungsgemeinschaften umgesetzt. Diese Ansätze umfassen jedoch nicht alle strukturellen Aspekte und Vorteile eines professionellen Franchisesystems.
Die Idee der Übertragung der Franchisekonzepte in das Gesundheitswesen ist nicht grundsätzlich neu. Es gibt bereits eine Reihe von Modellen im Bereich der Humanmedizin, der Zahnmedizin, der Physiotherapie und der Pflegedienste, die nach den Prinzipien des Franchising funktionieren. Bei diesen Modellen wird der Leistungserbringer als Franchisenehmer in einem vorbereiteten und erprobten Modell tätig, das von dem Franchisegeber zur Verfügung gestellt wird. Franchisegeber kann dabei ebenfalls ein Leistungserbringer sein oder ein institutioneller Investor. Der Arzt kann sich auf seine medizinischen Aufgaben konzentrieren, während die nicht-medizinischen Leistungen, wie Abrechnung, Marketing, Verwaltung, Einkauf, Terminvergabe und Patientensteuerung von dem Franchisegeber oder entsprechenden Service-Gesellschaften erbracht werden. Dabei bleibt der Patientenstamm immer der des einzelnen Arztes und geht nicht auf den Franchisegeber über.
Diese Konzeption ist für den Arzt als Franchisepartner mit deutlichen Kostenvorteilen sowie einem erheblichen Zeitgewinn verbunden, von beidem profitieren letztlich die Patienten. Die Selbstständigkeit und die ärztliche Unabhängigkeit bleiben bei diesen Modellen in vollem Umfang erhalten, so dass zur Erhaltung der Freiberuflichkeit der Leistungserbringer erheblich beigetragen wird.
Von den Modellen des „Franchise im Gesundheitswesen“ profitieren daher alle Beteiligten. Professionelles Franchise nutzt also den Ärzten, Zahnärzten, Physiotherapeuten und Pflegediensten ebenso, wie den Kostenträgern, den Kammern und vor allem den Patienten.
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