Der Franchisevertrag

Der Franchisevertrag bildet die rechtliche Grundlage für alle Franchisesysteme. Dort werden die Rechten und Pflichten beider Parteien, also des Franchisegebers sowie des Franchisenehmers, festgelegt. Der Vertrag stellt zudem die Weichen der Partnerschaft und des jeweiligen Rollenverständnisses. Es ist vor allem darauf zu achten, dass die Rechte und Pflichten in einem fairen Ausgleich zueinander stehen und kein Missverhältnis vorliegt.

Welche Inhalte muss ein Franchisevertrag beinhalten?

  • Präambel
  • Vertragsgegenstand
  • Vertragsgebiet / Geschäftslokal
  • Pflichten des Franchisegebers
  • Wareneinkauf/-verkauf bei Bezugsverpflichtung
  • Pflichten des Franchisenehmers
  • Marketing
  • Vertragsdauer / Kündigung
  • Regelungen bei Streitigkeiten
  • Widerrufsbelehrung
Darüber hinaus sollte jeder Franchisevertrag individuell an das jeweilige Franchise System angepasst sein. Hieraus ergibt sich dann auch die Notwendigkeit weiterer Themen, die im Vertrag zusätzlich geregelt werden sollten. Der Franchiseverband hat für angehende Franchisenehmer eine Checkliste erstellt, die dabei helfen soll, den jeweiligen Vertrag auf die Kerninhalte hin prüfen zu können. Zudem stellt der Verband seinen Mitgliedern einen Franchisevertrag Muster als Vorlage zur Verfügung. Zur Franchisevertrag Checkliste

Was gilt es bei der vorvertragliche Aufklärung zur beachten?

In der Vertragsanbahnung ist zudem die sogenannte „vorvertragliche Aufklärung“ von immenser Bedeutung. Sie findet ihre Rechtsgrundlage u.a. im Grundsatz von Treu und Glauben. Hierbei sind vor allem drei Fallgruppen zu beachten:
  1. Falsche und irreführende Behauptungen
  2. Echte Aufklärungspflicht
  3. Aufklärungspflicht bei Fragen

Im Einzelnen bedeutet es, dass der Franchisegeber (1.) im Zuge der Aufklärung nicht lügen darf und (2.) den Franchisenehmer über die Umstände aufzuklären hat, die allein dem Franchisegeber bekannt sind und die für den potentiellen Franchisenehmer in der Entscheidungsfindung wichtig sein können. Zudem hat der Franchisegeber (3.) die Pflicht bei konkreten Fragen des Franchisenehmers aufzuklären. Es ist jedoch zu beachten, dass der Franchisegeber kein Existenzgründerberater ist und keine vollständige Rentabilitätsberechnung liefern muss. Exklusiv für die Mitglieder des Franchiseverbandes gibt es hierzu auch die Richtlinie zur vorvertraglichen Aufklärung sowie eine Checkliste.

Widerrufsrecht für den Franchisevertrag

Bei sog. Existenzgründern findet für den Franchisevertrag in Deutschland ein Widerrufsrecht Anwendung. Es bedeutet, dass der Franchisenehmer 14 Tage nach Vertragsschluss den Vertrag widerrufen kann. Neben der persönlichen Eigenschaft des Existenzgründers muss zudem eine Bezugsbindung vorliegen und das vorzunehmende Geschäft darf die sog. Widerrufswertgrenze von EUR 75.000,- nicht überschreiten. Der Franchisegeber muss den Franchisenehmer über dieses Recht ordnungsgemäß belehren. Zur weitergehenden Vertiefung stellt der Franchiseverband exklusiv seinen Mitgliedern einen Leitfaden sowie ein Muster zur Widerrufsbelehrung für den Franchisevertrag zur Verfügung. Jetzt Mitglied werden
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