Franchiseverband stellt die Weichen einer Positionierung zur Diskussion der neuen Vertikal-GVO

Eine Fachgruppe des Rechtsausschusses bereitet die inhaltliche Positionierung des Deutschen Franchiseverbandes in Sachen Weiterentwicklung der Vertikal-GVO auf EU-Ebene vor. Diese kartellrechtlichen Fragestellungen beeinflussen stark die Arbeitsweise von Franchisesystemen. Folgende Themenfelder sind bspw. hiervon betroffen: Weiterlesen „Franchiseverband stellt die Weichen einer Positionierung zur Diskussion der neuen Vertikal-GVO“

Fairplay von und mit Franchisenehmern – der Franchisenehmer Kodex

Eine funktionierende Franchisepartnerschaft kann nur auf gegenseitigem Vertrauen fußen. Um Fairplay in der Franchisepartnerschaft zu gewährleisten ist es wichtig, dass Franchisegeber und Franchisenehmer beidseitig für Transparenz in ihren Entscheidungen und Handlungen sorgen sowie klare Spielregeln im Umgang miteinander festlegen. Dabei gilt die Devise: je konkreter und einfacher die Spielregeln aufgestellt sind, desto einfacher ist auch der Umgang in einer Franchisepartnerschaft. Weiterhin sollte von Beginn an dem Franchisegeber, wie auch dem Franchisenehmer klar sein: „was wird von mir erwartetet und was kann ich von meinem Franchisepartner erwarten“.

Das Ziel dieses Kodexes ist, den Franchisenehmern einen Praxisleitfaden zur Verfügung zu stellen und zu vermitteln, welche Spielregeln dieser zu beachten hat. Weiterlesen „Fairplay von und mit Franchisenehmern – der Franchisenehmer Kodex“

Erfrischung mit System. Mit der Bürgschaftsbank Bremen!

Als Franchisenehmer von HOL´AB! ist Marco Böker bereits 2009 gestartet. Den HOL’AB! Getränkemarkt in Cuxhaven hat er übernommen, nachdem er nach seiner Schulzeit in verschiedenen kaufmännischen Berufen tätig war. Als er dann im Jahr 2013 aus privaten Gründen nach Bremen zog, konnte er den Cuxhavener Markt an HOL‘AB! zurück verkaufen und gleichzeitig einen anderen Filialmarkt in Bremen-Grohn als Franchisenehmer übernehmen. Die Geschäftsentwicklung verlief so erfolgreich, dass er in 2015 zwei weitere Bestandsmärkte in Bremen-Findorff und Bremen-Lesum als Franchisenehmer von HOL’AB!  übernehmen konnte. Weiterlesen „Erfrischung mit System. Mit der Bürgschaftsbank Bremen!“

Der Deutsche Franchiseverband nimmt Stellung: EU Vorschlag zum Binnenmarkt-Informationstool

Mit großer Sorge betrachtet der Deutsche Franchiseverband die Entscheidung der Europäischen Kommission, ein Auskunftsrecht gegenüber Unternehmen bei Fragen in Bezug auf mögliche Beeinträchtigungen des EU-Binnenmarkts zu statuieren.

Das neue zu schaffende Instrument ist in seinem Umfang bzw. seiner Intensität dem Instrument der Sektoruntersuchung der Generaldirektion Wettbewerb vergleichbar. Erfahrungen im Umgang mit Auskunftsersuchen der europäischen Wettbewerbshüter haben gezeigt, dass diese meist mit einem erheblichen Arbeitsaufwand der betroffenen Unternehmen verbunden ist. Ist dieser Aufwand bei mutmaßlichen wettbewerbsrechtlichen Verstößen noch gerechtfertigt, ergeben sich Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines ähnlichen Auskunftsrechtes, wie es die Europäische Kommission nunmehr mit dem Vorschlag zum Binnenmarkts-Informationstools plant. Weiterlesen „Der Deutsche Franchiseverband nimmt Stellung: EU Vorschlag zum Binnenmarkt-Informationstool“

Geballtes Know-how von der und für die Franchisewirtschaft – die Franchise Compliance Deutschland

Beim FRANCHISE FORUM 2017 wurde die von den Mitgliedern des Deutschen Franchiseverbandes erarbeitete Franchise Compliance Deutschland vorgestellt. Diese stellt eine umfangreiche und fortwährende sich weiterentwickelnde Wissenssammlung dar, die der Professionalisierung eines Franchisesystems zugutekommt.

Was beinhaltet die Franchise Compliance?

Qualität und Ethik im Miteinander der Franchisepartner sind essentielle Bestandteile in einem funktionierenden und wettbewerbsstarken Franchisesystem. Die Mitglieder des Deutschen Franchiseverbands gehören einer Qualitätsgemeinschaft an, welche sich dem sogenannten Ethikkodex für ihr wirtschaftliches Handeln verpflichtet fühlen. In der Franchise Compliance Deutschland finden sich alle Empfehlungen und Richtlinien, die Franchisegeber und Franchisenehmer für eine erfolgreiche Arbeit und eine dauerhafte Partnerschaft benötigen. Um eine entsprechende Handhabung der Franchise Compliance Deutschland zu gewährleisten ist diese in „Muss“ (Richtlinie) und „Kann“ (Empfehlung) Vorschriften eingeteilt. Dies stärkt die Kräfte der Selbstregulierung der Franchisewirtschaft. Die Durchsetzungsmöglichkeit der Franchise Compliance Deutschland wird demnach gewährleistet, da bei Verstoß gegen die Richtlinien („Muss“) der Franchise Compliance Deutschland Sanktionsmöglichkeiten des Deutschen Franchiseverbands gegenüber seinen Mitgliedern bestehen. Weiterlesen „Geballtes Know-how von der und für die Franchisewirtschaft – die Franchise Compliance Deutschland“

Die jüngsten Missbrauchsvorwürfe gegen McDonald’s – Welche Spielregeln sind betroffen?

Gastbeitrag: Dr. Daisy Walzel, LL.M. (oec.) , Rechtsanwältin / Partnerin, DWF Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln

Presseberichten zur Folge sind bei verschiedenen Kartellbehörden Beschwerden gegen die Fastfood-Kette McDonald’s eingegangen. Im Raum der teils widersprüchlichen und nebulös bleibenden Presseberichte steht insbesondere der Vorwurf, dass McDonald’s die eigenen Produkte in den konzerneigenen Filialen billiger anbiete, als dies den Franchisenehmern in ihren Betrieben „erlaubt“ sei. Dabei ist auch von einer problematischen Kopplung von Mietverträgen mit überhöhten Mieten an die Lizenzverträge die Rede. Diese würden Franchise-Nehmer zwingen, die Miethöhen an die Kunden weiterzureichen.

In Deutschland sind bislang weder die Identität der Beschwerdeführer noch die genauen Inhalte der Beschwerden bekannt. In Italien und Frankreich dagegen sollen die Beschwerden auf Verbraucherschutzorganisationen bzw. Gewerkschaften zurückgehen.[1]

Nachfolgend wird der Versuch unternommen, die bislang bekannt gewordenen Einzelvorwürfe rechtlich näher einzuordnen. Weiterlesen „Die jüngsten Missbrauchsvorwürfe gegen McDonald’s – Welche Spielregeln sind betroffen?“

Vorstellung der zweiten Auflage des Internationalen Franchise Handbuches

Herr Jan Schmelzle, Herr Torben Brodersen, Frau Dr. Christine von Hauch und Herr Dr. Mathias Reif bei der Vorstellung der zweiten Auflage des Internationalen Franchise Handbuches in Berlin am 25.04.2017

Im Beisein des Geschäftsführers des Deutschen Franchiseverbandes  e.V., Herrn Torben Leif Brodersen, sowie des stellvertretenden Geschäftsführers, Herrn Jan Schmelzle, wurde am 25. April 2017 in Berlin die zweite Auflage des Internationalen Franchise Handbuches öffentlich vorgestellt.

Das Handbuch, erstellt unter der Federführung von dwf Germany, gibt Franchisegebern und potentiellen Investoren in Franchisesysteme Einblicke in die Grundzüge des Franchiserechts in 31 Ländern der Welt. Damit folgt diese Auflage der in 2015 veröffentlichten ersten Auflage, welche 18 Jurisdiktionen umfasst. Weiterlesen „Vorstellung der zweiten Auflage des Internationalen Franchise Handbuches“

Preisbindungsverbot: Das Bundeskartellamt erklärt die Spielregeln, auch für das Franchising!

Gastbeitrag: Dr. Daisy Walzel, LL.M. (oec.), Rechtsanwältin, Partnerin DWF Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat erstmalig offizielle Hinweise zum Preisbindungsverbot im stationären Lebensmitteleinzelhandel (LEH) veröffentlicht. Anhand zahlreicher Beispiele verdeutlicht die Behörde, wo die Grenze zwischen zulässiger Kommunikation und unzulässiger Preisabstimmung zwischen Lieferanten und Abnehmern verläuft. Sie äußert sich dabei auch zum Franchising und erkennt dabei den Ausnahmecharakter dieser Vertriebsform grundsätzlich an. Weiterlesen „Preisbindungsverbot: Das Bundeskartellamt erklärt die Spielregeln, auch für das Franchising!“

Wachgeküsst – Datenschutz im Franchising nach der EU-Datenschutzgrundverordnung

ZVertriebsR-2/2017

Gastbeitrag: RA Dr. Hermann Lindhorst

Bisher führte der Datenschutz im Allgemeinen und im Franchising im Besonderen ein Mauerblümchendasein: Jeder wusste, dass er zu beachten ist, tat aber nur so viel, wie gerade notwendig. Im Wissen um das in der täglichen juristischen Praxis vorhandene Vollzugsdefizit, wonach Datenschutzverstöße nur selten und nicht besonders intensiv geahndet werden, war die Bereitschaft mit der Auseinandersetzung datenschutzrechtlicher Themen gering, was durch die komplizierte, sprachlich-redaktionell mangelhafte Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) befördert wurde. Was ändert sich nun durch die neue EU Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), deren Vorschriftengegenüber jedem Unternehmen unmittelbar gelten und die am 25.5.2018 anzuwenden sind?

Lesen Sie hier den gesamten Artikel von unserem assoziierten Experten Rechtsanwalt Dr. Hermann Lindhorst in der Zeitschrift für Vertriebsrecht Ausgabe 2/2017: ZVertriebsR-2017-84-ff._Lindhorst.pdf