Existenzgründerzuschuss

Zur Unterstützung von Firmengründungen und Selbständigkeit gibt es eine ganze Reihe an staatlichen, institutionellen oder auch privaten Förderprogrammen. Teilweise sind diese Programme Regionen- oder Bundeslandspezifisch oder auch auf Zielgruppen aus bestimmten Branchen ausgerichtet. Eines der bekanntesten staatlichen Programme ist wohl der Existenzgründerzuschuss der Bundesagentur für Arbeit. Dieser richtet sich an Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen möchten. Darüber informieren wir Sie weiter unten auf dieser Seite ausführlich.



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Welche Förderprogramme zur Selbstständigkeit gibt es?

Der Schritt in die Selbstständigkeit bedeutet zumeist auch ein finanzielles Wagnis. Besonders zu Beginn der Gründungsphase, wenn nur wenige Einnahmen generiert werden, müssen Investitionen getätigt und gleichzeitig der Lebensunterhalt bestritten werden. Neben der Finanzierung durch Eigenkapital sowie durch Gründungskredite oder Darlehen sind auch Förderprogramme eine Option der Mittelbeschaffung. Um das passende Programm für Sie zu finden, sollten Sie sich unbedingt vorab einen guten Überblick über die verschiedenen finanziellen Fördermittel und Zuschüsse verschaffen. An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige wichtige Förderprogramme vorstellen.

Fördermittel der KfW

Die KfW Bankengruppe ist eine staatliche Förderbank, die Darlehen mit günstigen Konditionen an Existenzgründer vergibt. Je nach Kapitalbedarf gibt es verschiedene Angebote, wie zum Beispiel den ERP Gründerkredit-StartGeld, der sich an Gründungen mit einer Finanzierung bis zu 125.000 Euro richtet.

EXIST-Gründerstipendium für Studierende

Voraussetzung für dieses Stipendium ist, dass Studierende, Absolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter sich direkt nach dem Studium selbstständig machen oder der Abschluss nicht lange zurück liegt. Oft werden technologieorientierte und wissensbasierte Existenzgründungen, sowie Start-ups gefördert. Die Höhe des EXIST-Gründerstipendium liegt bei 1.000 bis 3.000 Euro pro Monat für die maximale Dauer eines Jahres.

Gründungsprämie für Handwerker

Handwerker, die sich selbstständig machen wollen, informieren sich am besten bei Ihren jeweils regionalen Handwerkskammern, da die Prämien regional sehr unterschiedlich sind. Den Zuschuss können auch Handwerker beantragen, die einen bestehenden Betrieb übernehmen.

Weitere Förderprogramme

Für Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen gibt es verschiedenen Fonds der Europäischen Union, die nicht rückzahlbare Zuschüsse gewähren. Auch die verschiedenen Bundesministerien vergeben Fördermittel für Existenzgründungen. Insgesamt gibt es über 2.000 verschiedene Programme von EU, Bund, Ländern und berufsständischen Kammern für einen guten Start in die Selbstständigkeit. Weitere Informationen zu den einzelnen Fördermitteln und Krediten finden Sie z.B. in der Förderdatenbank des Bundes oder der Übersicht von Förderprogrammen des Bundesministeriums für Wirtschaft & Klimaschutz.

Über weitere Möglichkeiten der Förderung können Sie sich bei einer Gründungsberatung informieren lassen.

Was ist der Existenzgründerzuschuss der Bundesagentur für Arbeit?

Der "Gründungszuschuss" ist eine spezielle Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Arbeitslosen Menschen soll so die Rückkehr ins Berufsleben vereinfacht werden. Dieser Zuschuss kann in Anspruch genommen werden, um sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig zu machen.
Achtung: Es gibt darauf keinen Rechtsanspruch, der Existenzgründerzuschuss ist eine Ermessensleistung!

Welche Voraussetzungen müssen Existenzgründer für einen Gründungszuschuss erfüllen?

Für die Inanspruchnahme der staatlichen Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit müssen Sie grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen arbeitslos sein und Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG 1) haben. Das heißt Sie müssen zuvor mindestens ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Dieser Anspruch muss bei Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage gelten. Beachten Sie, dass Sie keinen Gründungszuschuss beantragen können, wenn Sie Arbeitslosengeld II (ALG 2 bzw. Hartz 4) beziehen.
  • Sie müssen die geplante Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben, also Ihre Arbeitslosigkeit mit Ihrer Existenzgründung beenden.
  • Die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens muss nachgewiesen werden. Das heißt eine fachkundige Stelle muss bescheinigen, dass Ihre Existenzgründung einen langfristigen Erfolg ermöglicht. Auch muss eine Vermittlungskraft bestätigen, dass Sie die notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse besitzen, um erfolgreich selbstständig zu sein.

Sollte es mit einem Gründungszuschuss nicht klappen, haben Sie noch die Möglichkeit, einen Antrag für einen ERP-Gründerkredit der KfW zu stellen oder andere Fördermittel für Ihre Selbstständigkeit in Betracht zu ziehen.

Wie lange erhalten junge Unternehmen einen Gründerzuschuss und wie hoch fällt dieser aus?

Die Dauer des Gründungszuschusses der Arbeitsagentur beträgt maximal 15 Monate und ist in zwei Phasen aufgeteilt. Zunächst erhalten Sie die Förderung für sechs Monate. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes ab. So bekommen Sie Ihr monatliches ALG I als Grundförderung und 300 Euro als Zuschuss zur sozialen Absicherung obendrauf. Sollte Ihr Unternehmen nach Ablauf der ersten Phase erfolgreich sein, können Sie die Förderung für weitere neun Monate verlängern. Die zweite Förderphase beläuft sich auf monatlich 300 Euro. Die gesamte Förderung für Ihre Gründung ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden.

Welche Vorbereitungen müssen Existenzgründer vor Antragstellung bei der Arbeitsagentur treffen?

Der Förderantrag bedarf guter Vorbereitung, denn ein Gründungszuschuss wird nicht jedem Antragstellen einfach so bewilligt. Im Gespräch mit dem Sachbearbeiter müssen Sie nachweisen, dass Ihre Geschäftsidee erfolgversprechend ist, Sie die nötigen Qualifikationen mitbringen und Ihre Finanzplanung stimmt. Wichtig ist die Erarbeitung eines Businessplans, der den zuständigen Sachbearbeiter von Ihrer Idee überzeugen soll und erklärt, wie Sie Ihr Vorhaben umsetzen möchten. Holen Sie sich Gutachten ein, die Ihre Qualifikationen bestätigen. Auch mit einer Tragfähigkeitsbescheinigung können Sie punkten. Es empfiehlt sich, vorab eine Beratung für Existenzgründer in Anspruch zu nehmen, bei der Sie z.B. bei der Wahl der Unternehmensform und bei der Erstellung eines Businessplans unterstützt werden. Erarbeiten Sie eine Strategie, um die Agentur für Arbeit zu überzeugen, Ihre Existenzgründung finanziell zu unterstützen. Bedenken Sie, dass nicht nur Ihre fachliche Eignung eine Rolle spielt, sondern Sie Ihren Sachbearbeiter auch persönlich überzeugen müssen.

Zusammengefasst brauchen Sie neben dem ausgefüllten Antrag auf den Gründungszuschuss noch folgende Unterlagen:

  • Businessplan inkl. Finanzplan und Lebenslauf
  • Tragfähigkeitsbescheinigung
  • Nachweise Ihrer Qualifikation
  • Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit

Sollte Ihr Gründungszuschuss abgelehnt werden, bestehen Sie unbedingt auf eine schriftliche Begründung.

Welche fachkundige Stelle kann die Tragfähigkeit der Geschäftsidee nachweisen?

Um einen Existenzgründerzuschuss vom Staat zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Ihre Geschäftsidee tragfähig ist. Das funktioniert am besten über einen überzeugenden Businessplan. Er enthält alle wichtigen Informationen rund um Ihre Geschäftsidee, eine ausführliche Marktanalyse und Ihre Finanzplanung. Der fertige Businessplan wird von einer sogenannten fachkundigen Stelle wie IHK, Handwerkskammer, Gründercoaches, Unternehmens- oder Steuerberater geprüft und beurteilt. Wie Sie den perfekten Businessplan für Ihr Unternehmen erstellen, um die Arbeitsagentur von Ihrer Existenzgründung zu überzeugen, erfahren Sie hier.

Kann man auch ohne Arbeitslosigkeit einen Existenzgründerzuschuss erhalten?

Um den Existenzgründerzuschuss zu erhalten, müssen Sie ALG 1 beziehen. Wenn Sie Ihre alte Arbeit kündigen, gibt es zunächst eine Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld. Ebenso werden Sie als arbeitssuchend eingestuft, das heißt, Arbeitsamt und Jobcenter versuchen Sie zu vermitteln und Sie sind verpflichtet, sich um einen neuen Job zu bemühen. Erst wenn das Arbeitslosengeld bewilligt ist, können Sie den Existenzgründerzuschuss beantragen. Doch es gibt auch andere Fördermittel für Ihre Selbstständigkeit! Einige Förderprogramme finden Sie weiter oben auf dieser Seite.