Unter dem Begriff "sich selbstständig machen" wird in der Regel verstanden, sich eine eigene berufliche Existenz aufzubauen und wirtschaftlich auf eigenen Füßen zu stehen. Als selbständig tätiger arbeitet man nicht mehr als Angestellter und ist keinem Vorgesetzten unterstellt. Für viele Selbständige bedeutet diese unternehmerische Unabhängigkeit ein großer Befreiungsschlag.
Um im beruflichen Sinne von einer Selbstständigkeit zu sprechen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Sie arbeiten auf eigene Rechnung - das heißt dass Sie die Einnahmen und Ausgaben im Auge behalten müssen und steuerpflichtig sind.
- Sie sind nicht weisungsgebunden und entscheiden z.B. selbst darüber, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.
- Sie bestimmen selbst die Arbeitszeit und den Arbeitsort. Dies kann von Vorteil sein, wenn Sie privat z.B. Care-Arbeit wie Kindererziehung oder Pflegetätigkeiten zu erledigen haben. Andererseits müssen Sie für Ihre Kunden und Geschäftspartner ansprechbar sein. Dies kann zu einem hohen Termin- und Leistungsdruck führen. Durch ein gutes Zeitmanagement kann es jedoch gelingen, das eigene Unternehmen zu führen und sich dennoch private Freiräume zu schaffen.
- Sie nutzen ihre eigenen Betriebsmittel - d.h. Büro-/Betriebsflächen, Infrastruktur, etc.
- Sie tragen das unternehmerische Risiko, sind also direkt und persönlich für den Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens verantwortlich. Ein Grundverständnis für Finanzen sollte daher vorhanden sein, schließlich sind Sie mit Ihrem Unternehmen auch für Buchhaltung und Steuern verantwortlich.
Insbesondere das letzte Kriterium sorgt häufig dafür, dass der Weg, sich aus der vermeintlich sicheren Existenz als Angestellter in die berufliche Selbständigkeit zu wagen, häufig von Selbstzweifel und Ängsten begleitet wird. Die immer größere Zahl an erfolgreichen Start-ups, die in den letzten Jahren gegründet werden, zeigen jedoch, dass Dieser Schritt durchaus möglich ist.
Arten der Selbstständigkeit
Je nach Blickwinkel gibt es unterschiedliche Arten der Selbständigkeit. Betrachtet man die Motive, aus denen eine selbständige Berufstätigkeit eingegangen wird, kann man zwischen zwei grundlegend verschiedenen Arten unterschieden:
Neben der freiwilligen Selbständigkeit, für die sich die Person bewusst entschieden hat, als er/sie z.B. ein Start-up-Unternehmen gegründet hat, wird häufig auch von unfreiwilliger Selbstständigkeit gesprochen. Diese liegt dann vor, wenn z.B. durch eine Erbschaft die Nachfolge für ein Familienunternehmen angetreten werden muss.
Aus rechtlicher Sicht wird unterschieden zwischen echter und Scheinselbstständigkeit:
Eine sogenannte „echte Selbstständigkeit liegt vor, wenn die oben genannten Kriterien (z.B. Arbeit auf eigene Rechnung, keine Weisungsgebundenheit, Selbstbestimmung von Arbeitszeit & -ort, unternehmerisches Risiko) erbracht werden. Entfallen eine oder mehrere dieser Kriterien und sind somit die unternehmerischen Entscheidungsbefugnisse zu stark eingeschränkt, kann von Scheinselbständigkeit gesprochen werden. Dies hätte, neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, die Folge, dass beide Parteien nachträglich und rückwirkend Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten hätten.
Zu guter Letzt kann differenziert werden, ob die selbstständige Tätigkeit die Haupt- oder nur eine Nebenbeschäftigung darstellt:
Als hauptberufliche Selbstständigkeit bezeichnet man, wenn ausschließlich für das selbst gegründete Unternehmen gearbeitet wird. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit (bzw. Teilzeitgründung oder Kleinstgründung) ist eine eigenständige unternehmerische Tätigkeit im Nebenerwerb. Neben der Beschäftigung als Angestellter ist man nebenberuflich noch eigener Unternehmer. Diese Option kann sinnvoll sein, wenn die neue Geschäftsidee sehr spezialisiert und der Kundenkreis überschaubar ist, wenig Zeit in Anspruch nimmt und die erwarteten Einnahmen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt komplett zu bestreiten. Wichtig in diesem Fall: Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber Ihre Pläne im Vorfeld ab, bevor Sie sich selbständig machen, damit es keine Konflikte mit dem Hauptjob gibt.
Franchising - ein einfacher Weg in die Selbständigkeit
Aller Anfang muss nicht schwer sein - das gilt auch, wenn Sie sich selbstständig machen möchten. Alternativ zur Neugründung aus dem Nichts besteht die Möglichkeit, sich unter dem Schirm eines Franchise-Unternehmens eine eigene Existenz aufzubauen. Auf diesem Weg wird das Risiko der eigenen Selbständigkeit vergleichsweise gering gehalten, da Sie als Franchisepartner bereits auf ein bewährtes Konzept, sowie etabliertes Knowhow in den Bereichen Einkauf, Buchhaltung und Controlling oder Marketing zurückgegriffen werden können. Auch der Start unter einer bekannten Marke erleichtert den Einstieg. Als Gründer müssen Sie also nicht bei Null anfangen und können relativ schnell Ihr Unternehmen eröffnen. Auch der finanzielle Aufwand ist kalkulierbar. Ihr Franchisegeber berät Sie vorab über feste und laufende Kosten wie Einstiegsgebühren und monatliche Abschläge, sowie nötige Investitionssummen. Zwar sind Sie bei der Entwicklung der Geschäftsidee und den angebotenen Produkten eingeschränkt, jedoch erhalten Sie vom Franchisepartner Unterstützung in allen Belangen.
Mehr zum Thema "Franchising" erfahren Sie in unserer Rubrik "Franchise-Wissen".
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