Ein Lizenzgeber überlässt dem Lizenznehmer die Rechte zur Nutzung gewerblicher Schutzrechte. In der Regel handelt es sich dabei um eine patentgeschützte Erfindung und/oder eine als Warenzeichen geschützte Marke. Der Einfluss des Lizenzgebers auf den Lizenznehmer ist sehr begrenzt. Außerdem haben reine Lizenzsysteme weder ein eigenes Dienstleistungs- noch ein eigenes Marketingkonzept – zwei entscheidende Faktoren, die im Franchisesystem wesentlich zur Bindung aller Beteiligten beitragen und den einheitlichen Markenauftritt nach außen gewährleisten. Der Lizenzgeber übernimmt zudem keine „moralische Verantwortung“ für seine Lizenznehmer. Dem steht Franchising gegenüber: Beim Geschäftsmodell „Franchising“ gehören die umfassende, kontinuierliche Betreuung und Beratung der Franchisenehmer zu den Pflichten eines Franchisegebers.
Damit ist eine gleichbleibende Qualität von Produkt und Dienstleistung gewährleitstet. Der „Kauf“ einer Franchiselizenz erfordert ein wesentlich strafferes Management-, Organisations-, Marketing- und Werbekonzept. Hinzu kommt: Der Franchisenehmer ist stärker in das System eingebunden – ist also Teil desselben. So ist das gemeinsame Markendach während der laufenden Partnerschaft immer im Fokus, sehr häufig in Verbindung mit mehr oder weniger ausgeprägten standardisierten Abläufen und Prozessen. Das gewährleistet einen einheitlichen Auftritt sowie ein ausgeprägtes Qualitätsmanagement.