Franchise Finanzierung
Wer sich selbstständig machen möchte, benötigt Kapital. Das ist natürlich auch im Franchising so. Die Zahlung von Franchisegebühren an den Franchisegeber ist beispielsweise ein maßgebliches Kennzeichen des Franchisings. Dabei haben Franchisenehmer in der Regel zwei Arten von Gebühren zu entrichten:
Zum einen die einmalige Eintrittsgebühr, um das Recht zu erhalten, sich mit dem Geschäftskonzept des Franchiseunternehmens selbstständig zu machen.
Zum anderen die so genannten laufenden Gebühren. Diese werden üblicherweise nach einem im Franchisevertrag vereinbartem Prozentsatz von dem Nettoumsatz des Franchisenehmers abgezogen. Sie tilgen die kontinuierlichen Kosten des Franchisegebers für die Bereitstellung von Know-how, Training, Markenschutz, Werbemitteln, Unternehmensberatung und Weiterentwicklung des Systems. Darüber hinaus berechnen einige Franchisegeber auch Werbeumlagen. In diesem Fall hat der Franchisenehmer jederzeit das Recht, den korrekten Verwendungszweck der Gelder nachzuprüfen.
Die Gesamtinvestitionssumme für den Aufbau eines Betriebes als Franchisenehmer (u.a. mit Ladenbau, Geschäftsausstattung, Warengrundstock, behördliche Gebühren) berechnet sich aus der Eintrittsgebühr des Franchisesystems sowie aus den Kosten für den Aufbau Ihres Betriebes. Zur Finanzierung bauen Existenzgründer in der Regel auf eine Mischung aus Eigenmitteln und verschiedenen Formen von Fremdkapital. Eine Eigenmittel-Quote von um die 20 Prozent an der Gesamtinvestition wird standardmäßig vorausgesetzt. Der Gründer weist damit neben seiner Bonität vor allem nach, dass er bereit ist, selbst ins Risiko zu gehen.
Neben Krediten der Geldinstitute mit oftmals eigenen Franchiseabteilungen, mit denen der Deutsche Franchiseverband e.V. zusammenarbeitet, bilden öffentliche Förderprogramme eine wichtige Säule der Finanzierung. Welche Programme infrage kommen, lässt sich beispielsweise bei den Industrie- und Handelskammern abfragen. Ebenfalls hilfreich: www.foerderdatenbank.de