FRANCHISENEHMER – RECHTE UND PFLICHTEN

Erfahren Sie hier, welche Rechte und Pflichten Sie als Franchisenehmer haben!

Der Weg in die Selbstständigkeit ist für viele ein lang ersehnter Traum. Eine Franchisepartnerschaft bietet dabei einige Vorteile, um sich erfolgreich ein eigenes Unternehmen aufzubauen. So birgt der Einstieg in die Geschäftswelt für Franchisenehmer ein wesentlich geringeres Gründerrisiko, da das Franchisesystem bereits erprobt ist. Es stehen eine bereits ausgereifte Marketingstrategie und meist auch besondere Konditionen und Einkaufsvorteile zur Verfügung. Als Franchisepartner ist man also selbstständiger Unternehmer eines Franchisesystems, gebunden an vertraglich vereinbarte Rechte und Pflichten.

Die Rechte des Franchisenehmers

Franchisenehmer haben das Recht auf:

Eine vorvertragliche Aufklärung

Franchisepartner müssen vor Abschluss eines Franchisevertrages vom Franchisegeber vollständig und wahrheitsgetreu über alle relevanten Sachverhalte zum Franchisesystem aufgeklärt werden

Der Franchisevertrag

Ein erprobtes Franchisesystem

Mit einem bereits erfolgreich auf dem Markt existierenden Franchisesystem hat der Franchisenehmer klare Wettbewerbsvorteile. Er darf den Markennamen sowie die Rezeptur, Herstellung und/oder den Vertrieb eines Produktes für seine Filiale nutzen. Im Gegenzug darf auch der Franchisenehmer das Image des Produkts/der Dienstleitung nicht beschädigen.

Franchisesysteme

Ein Systemhandbuch

Franchisenehmer erhalten vom Franchisegeber ein Systemhandbuch, in dem alle Informationen zum Franchisesystem wie der Betriebsführung, dem Marketing und vielem mehr schriftlich festgehalten sind.

Dauerhafte Betreuung

Franchisenehmer haben das Recht sowohl beim Aufbau als auch bei der laufenden Führung des Geschäfts vom Franchisegeber qualifiziert beraten und umfassend betreut zu werden. Der Franchisenehmer kann darauf bestehen Feedback und Hilfestellungen bei der Umsetzung verschiedener Maßnahmen und der Geschäftsführung zu erhalten. Dabei erhalten alle Franchisenehmer die gleiche Betreuung, unabhängig ihrer Umsatzzahlen, besseren Lage oder anderer Vorteile.

Werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen

Der Franchisenehmer muss die Möglichkeit haben mit Hilfe von Werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen seine Produkte oder Dienstleistungen optimal zu vermarkten. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel sind vertraglich festgelegt.

Aus- und Fortbildung

Für den Erfolg des Unternehmens haben Franchisenehmer das Recht regelmäßig an Aus- und Fortbildungen teilzunehmen.

DIE PFLICHTEN DES FRANCHISENEHMERS

Franchisenehmer haben die Pflicht:

Die im Systemhandbuch festgeschriebenen Grundsätze einzuhalten Im Systemhandbuch ist detailliert festgehalten wie das jeweilige Franchisekonzept aussieht und was es zur Umsetzung bedarf. Der Franchisenehmer ist vertraglich verpflichtet sich an die im Systemhandbuch festgelegten Maßnahmen zu halten und diese umzusetzen. Aktiv mit ihrem Betreuer zusammenzuarbeiten Zum Erfolg eines Franchiseunternehmens ist die regelmäßige und aktive Zusammenarbeit zwischen Franchisenehmern und Franchisegebern unabdingbar. Daher ist der Franchisepartner zur aktiven Zusammenarbeit verpflichtet. Aus- und Weiterbildungskurse zu besuchen Der Franchisenehmer muss sich regelmäßig weiterbilden. Der Zeitraum sowie das Kursangebot und welche dieser obligatorisch oder freiwillig sind, muss der Franchisenehmer mit dem Geber vereinbaren. Natürlich müssen jegliche Aus- und Weiterbildungskurse in einem zeitlich und materiell angemessenen Rahmen verfügbar sein. Marketingmaßnahmen durchzuführen Der Franchisenehmer ist vertraglich verpflichtet, in Abstimmung mit dem Franchisegeber, regelmäßig Marketing- und Werbemaßnahmen durchzuführen. Die Absprache dient vor allem dazu, dass die Werbeaktivitäten dem einheitlichen Marketing- und Werbekonzept des Franchisesystems entsprechen. Franchisegebühren zu zahlen Es ist vertraglich festgelegt, dass der Franchisenehmer monatlich sogenannte Franchisegebühren an den Partner entrichten muss. Die Höhe bzw. die Berechnung der Gebühren ist genau im Franchisevertrag festgelegt. Dabei kann es sich um einen Pauschalbetrag oder um eine Umsatzbeteiligung handeln. Unternehmensentwicklungen zu kommunizieren Der Franchisenehmer hat gegenüber dem Franchisegeber eine Auskunftspflicht zu der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens. Der Franchisegeber hat zudem das Recht auf Einsicht in die Geschäftsunterlagen, besonders wenn die Franchisegebühren umsatzabhängig sind. Aktiv am Unternehmenswachstum arbeiten Der Franchisenehmer wirkt aktiv an der positiven Unternehmensentwicklung mit. Die Markenidentität zu wahren und zu fördern Franchisenehmer müssen sowohl die Corporate Identiy als auch festgelegte Kommunikations- und Marketingstrategien für das jeweilige Franchisesystem einhalten und so ein einheitliches Auftreten nach Außen gewährleisten. Weiterhin dürfen Franchisenehmer das Image des Franchisesystems in keiner Weise schädigen. Qualitätsstandards einzuhalten Zur Qualitätssicherung des Franchisesystems ist der Franchisenehmer verpflichtet die vorgegebenen Prozesse einzuhalten und durchzuführen. Betriebsgeheimnisse zu wahren Franchisenehmer dürfen das ihnen zur Verfügung gestellte Wissen über das Franchisesystem, darunter fallen auch Betriebsgeheimnisse, nicht öffentlich machen oder gewinnbringend verkaufen. Auch nach Beendigung der Zusammenarbeit dürfen diese Informationen vom Franchisenehmer nicht an Dritte weitergegeben werden.

WIE WERDE ICH FRANCHISENEHMER?

Wer Franchisenehmer werden möchte, sollte sich vorab umfangreich informieren. Eine Franchisepartnerschaft bietet zwar viele Vorteile, bindet aber auch an gewisse Pflichten. Zunächst sollte man wissen, welche Anforderungen man selbst als Franchisenehmer erfüllen muss, um ein Franchiseunternehmen auszubauen.

Franchisenehmer werden

Entscheidet man sich dafür eine Franchisepartnerschaft einzugehen gilt es im nächsten Schritt das für sich passende Franchisesystem zu wählen. Diese Entscheidung sollte wohl überlegt sein. Von Systemgastronomie, Sport- und Fitnessprogrammen bis in den handwerklichen Bereich gibt es in Deutschland hunderte unterschiedliche Franchisesysteme, mit denen man sich selbstständig machen kann. Unterstützung auf der Suche nach einem passenden System bietet dabei der Systemfinder des Deutschen Franchiseverbandes. Aber auch auf Veranstaltungen oder Messen wie der „Franchise-Expo“ gibt es die Möglichkeit sich über die verschiedenen Systeme zu informieren.

Jetzt Franchise System finden

Hat man sich nun für ein Franchisesystem entschieden, sollte man mit dem Franchisegeber in Verbindung treten und besprechen wie genau sich die Zusammenarbeit in Zukunft gestalten soll, auf welche Leistungen man Anspruch hat, welche Finanzierungsmöglichkeiten im Raum stehen, welche Punkte der Franchisevertrag beinhaltet sowie weitere Fragen, die sich im Rahmen der Geschäftsgründung ergeben.

Zur Checkliste für Franchisenehmer

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