Franchisenehmer haben die Pflicht:
Die im Systemhandbuch festgeschriebenen Grundsätze einzuhalten
Im Systemhandbuch ist detailliert festgehalten wie das jeweilige Franchisekonzept aussieht und was es zur Umsetzung bedarf. Der Franchisenehmer ist vertraglich verpflichtet sich an die im Systemhandbuch festgelegten Maßnahmen zu halten und diese umzusetzen.
Aktiv mit ihrem Betreuer zusammenzuarbeiten
Zum Erfolg eines Franchiseunternehmens ist die regelmäßige und aktive Zusammenarbeit zwischen Franchisenehmern und Franchisegebern unabdingbar. Daher ist der Franchisepartner zur aktiven Zusammenarbeit verpflichtet.
Aus- und Weiterbildungskurse zu besuchen
Der Franchisenehmer muss sich regelmäßig weiterbilden. Der Zeitraum sowie das Kursangebot und welche dieser obligatorisch oder freiwillig sind, muss der Franchisenehmer mit dem Geber vereinbaren. Natürlich müssen jegliche Aus- und Weiterbildungskurse in einem zeitlich und materiell angemessenen Rahmen verfügbar sein.
Marketingmaßnahmen durchzuführen
Der Franchisenehmer ist vertraglich verpflichtet, in Abstimmung mit dem Franchisegeber, regelmäßig Marketing- und Werbemaßnahmen durchzuführen. Die Absprache dient vor allem dazu, dass die Werbeaktivitäten dem einheitlichen Marketing- und Werbekonzept des Franchisesystems entsprechen.
Franchisegebühren zu zahlen
Es ist vertraglich festgelegt, dass der Franchisenehmer monatlich sogenannte Franchisegebühren an den Partner entrichten muss. Die Höhe bzw. die Berechnung der Gebühren ist genau im Franchisevertrag festgelegt. Dabei kann es sich um einen Pauschalbetrag oder um eine Umsatzbeteiligung handeln.
Unternehmensentwicklungen zu kommunizieren
Der Franchisenehmer hat gegenüber dem Franchisegeber eine Auskunftspflicht zu der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens. Der Franchisegeber hat zudem das Recht auf Einsicht in die Geschäftsunterlagen, besonders wenn die Franchisegebühren umsatzabhängig sind.
Aktiv am Unternehmenswachstum arbeiten
Der Franchisenehmer wirkt aktiv an der positiven Unternehmensentwicklung mit.
Die Markenidentität zu wahren und zu fördern
Franchisenehmer müssen sowohl die Corporate Identiy als auch festgelegte Kommunikations- und Marketingstrategien für das jeweilige Franchisesystem einhalten und so ein einheitliches Auftreten nach Außen gewährleisten. Weiterhin dürfen Franchisenehmer das Image des Franchisesystems in keiner Weise schädigen.
Qualitätsstandards einzuhalten
Zur Qualitätssicherung des Franchisesystems ist der Franchisenehmer verpflichtet die vorgegebenen Prozesse einzuhalten und durchzuführen.
Betriebsgeheimnisse zu wahren
Franchisenehmer dürfen das ihnen zur Verfügung gestellte Wissen über das Franchisesystem, darunter fallen auch Betriebsgeheimnisse, nicht öffentlich machen oder gewinnbringend verkaufen. Auch nach Beendigung der Zusammenarbeit dürfen diese Informationen vom Franchisenehmer nicht an Dritte weitergegeben werden.